Denkmalschutzamt https://www.tiefgang.net Tue, 08 Jul 2025 14:24:42 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Mutmacher für Hamburgs Eigentümer https://www.tiefgang.net/mutmacher-fuer-hamburgs-eigentuemer/ Fri, 27 Jun 2025 22:47:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12021 [...]]]>

Denkmalgeschützte Häuser sind schön aber auch manch Schrecken der Eigentümer. Geht aber auch anders …

Das Denkmalschutzamt Hamburg hat seine „Praxishilfe zum Umgang mit erneuerbaren Energien & Gebäudebegrünung im Denkmalbestand“ erweitert, um Denkmaleigentümern bei der Integration moderner Klimatechnologien und Begrünung in ihre historischen Gebäude zu unterstützen. Die neue Auflage, verfügbar unter www.hamburg.de/praxishilfe-denkmalpflege, bietet detaillierte Anleitungen für Wärmepumpen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen.

Die Praxishilfe des Hamburger Denkmalschutzamtes ist ein Leuchtturmprojekt, das zeigt, wie Denkmalschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen können. Statt eines starren „Geht nicht!“, bietet sie einen pragmatischen „So geht’s!“-Ansatz, der Eigentümer von Denkmalen ermutigt, ihre Gebäude fit für die Zukunft zu machen, ohne deren historischen Wert zu kompromittieren.

Der Senator für Kultur und Medien, Dr. Carsten Brosda, betont in der dazugehörigen Pressemitteilung, dass das Denkmalschutzamt es sich zum Ziel gesetzt hat, den Schutz unserer Kulturdenkmäler und die Energiewende erfolgreich zusammenzubringen. Dies geschieht auf unkomplizierte und anschauliche Weise. Auch Umweltsenatorin Katharina Fegebank unterstreicht, dass Klimaschutz und Denkmalschutz sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern sogar einander ergänzen können, um Hamburgs Klimaziele zu erreichen.

Wesentliche Punkte und Hilfen der Praxishilfe:

Die Praxishilfe ist klar strukturiert und unterscheidet zwischen „Regelfällen“ und „komplexeren Fällen“. Dies hilft Denkmaleigentümern, schnell einzuschätzen, welche Art von Genehmigungsverfahren sie erwarten können.

1. Wärmepumpen im Denkmal:

  • Standortwahl ist entscheidend: Die Praxishilfe legt großen Wert auf die diskrete Platzierung von Außengeräten, um das Erscheinungsbild des Denkmals nicht zu stören. Empfohlen werden Standorte, die vom öffentlichen Raum nicht oder kaum einsehbar sind, beispielsweise im Innenhof, an der Rückseite des Gebäudes oder im Garten. Auch die Integration in Nebengebäuden, Garagen oder Kellern kann eine Lösung sein.
  • Geräuschemissionen berücksichtigen: Ein wichtiger Aspekt bei Wärmepumpen sind die Betriebsgeräusche. Die Praxishilfe gibt Hinweise zur Lärmminderung durch geeignete Platzierung, Schallschutzmaßnahmen (z.B. Einhausungen) und die Wahl leiserer Modelle. Die Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten ist dabei unerlässlich.
  • Technische Einbindung: Es werden Lösungen für die denkmalverträgliche Verlegung von Leitungen und Anschlüssen aufgezeigt, oft durch bestehende Öffnungen oder unauffällige Verkleidungen.
  • Regel- und Komplexfälle: Die meisten oberirdischen Wärmepumpenanlagen außerhalb des direkten Blickfeldes fallen in die Regelfälle, während sichtbare Anlagen oder solche in sensiblen Bereichen als Komplexfälle gelten und eine detailliertere Abstimmung erfordern.

2. Dachbegrünungen auf Denkmalen:

  • Schutz der Dachkonstruktion: Die Praxishilfe betont die Bedeutung einer intakten Dachkonstruktion. Vor der Begrünung sind statische Prüfungen und gegebenenfalls Sanierungen notwendig, um die zusätzliche Last der Begrünung zu tragen.
  • Art der Begrünung: Es wird zwischen extensiver (pflegeleicht, geringe Aufbauhöhe) und intensiver (gartenähnlich, höhere Anforderungen) Begrünung unterschieden. Extensive Begrünungen sind in der Regel bevorzugt, um die historische Dachform und -last zu bewahren.
  • Wasserspeicherung und Entwässerung: Detaillierte Informationen zur Abdichtung, Drainage und zur optimalen Wasserversorgung der Pflanzen werden gegeben, um Feuchtigkeitsschäden am Gebäude zu vermeiden.
  • Unsichtbare Lösungen: Besonders bei sichtbaren Dächern wird darauf geachtet, dass die Begrünung die historische Erscheinung nicht beeinträchtigt. Dies kann durch die Wahl von niedrig wachsenden Pflanzen oder durch eine Begrünung nur auf weniger einsehbaren Flächen geschehen.

3. Fassadenbegrünungen im Denkmal:

  • Pflanzenwahl und Wuchstyp: Die Praxishilfe unterscheidet zwischen selbstklimmenden Pflanzen (Efeu, Wilder Wein) und Rankpflanzen (Rosen, Clematis), die eine Rankhilfe benötigen. Der Vorteil von Rankpflanzen ist, dass sie die Fassade nicht direkt bewachsen und bei Bedarf einfacher zu entfernen sind.
  • Schutz der Bausubstanz: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Begrünung nicht für alle Fassadenmaterialien geeignet ist (z.B. nicht bei Putz, der durch Wurzeln beschädigt werden könnte). Regelmäßige Kontrolle und Pflege sind essenziell, um Schäden durch Wurzeln oder Feuchtigkeit zu vermeiden.
  • Sichtbarkeit und Gesamtbild: Die Begrünung soll das Erscheinungsbild des Denkmals nicht dominieren oder verfälschen. Eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt ist hier besonders wichtig, um ästhetische und denkmalgerechte Lösungen zu finden.

Generelle Hilfestellungen und Tipps:

  • Frühzeitige Beratung: Das Denkmalschutzamt rät dringend, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Die Mitarbeiter stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung, um gemeinsam denkmalverträgliche Lösungen zu finden.
  • Antragsverfahren: Die Praxishilfe erläutert detailliert das Antragsverfahren und die benötigten Unterlagen, um den Prozess für die Eigentümer zu vereinfachen.
  • Steuerliche Vergünstigungen: Für denkmalgerechte Modernisierungen können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahmen im Vorfeld mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wurden.

Diese erweiterte Praxishilfe ist weit mehr als ein bürokratisches Dokument. Sie ist ein Signal, dass Denkmalschutz in Hamburg nicht als Verhinderer, sondern als Partner im notwendigen Klimawandel agiert. Sie zeigt, dass das historische Erbe unserer Stadt nicht nur bewahrt, sondern auch aktiv in die Energiewende integriert werden kann. Für alle, die ein denkmalgeschütztes Haus ihr Eigen nennen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, ist dieser Leitfaden ein unverzichtbarer Ratgeber und ein echter Mutmacher. Es ist der Beweis, dass der Charme der Vergangenheit und die Notwendigkeit der Zukunft Hand in Hand gehen können – ein grüner Gedanke für Hamburgs Dächer und Fassaden!

Die Praxishilfe finden Sie unter: www.hamburg.de/praxishilfe-denkmalpflege

 

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TU Hamburg unter Denkmalschutz gestellt https://www.tiefgang.net/tu-hamburg-unter-denkmalschutz-gestellt/ Fri, 23 Jun 2023 22:49:45 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10072 [...]]]> Sie ist wie eine Stadt in der Stadt: die Technsiche Uni Hamburg in Harburg. Genau das beeindruckt das Denkmalschutzamt …

Das Denkmalschutzamt hat im Rahmen des Inventarisierungsprojektes „Architektur in Hamburg von 1975-1995“ die ältesten Teile des Campus der Technischen Universität Hamburg – die Bibliothek, Audimax und Mensa (Gebäude J, I, Architekten Jörissen und Partner, Landschaftsarchitekten Arge: Rose + Herzmann + Partner, Schoppe-Andresen, 1981-91), die Gebäude Denickestraße 15 und 17 und Eißendorfer Straße 40 und 42 als Forschungsgebäude mit Laboren und Büroräumen (Gebäude K, L, M, N, der Architekten Krebs und Jäger, Landschaftsarchitekten Heimer, Montag, Herbstreit, 1981-87) und das Gebäude Eißendorfer Straße 38, das Technikum, (Gebäude O, Horst Reimann, 1979-82) samt Freiflächen im Frühjahr dieses Jahres als historisch bedeutendes Ensemble der postmodernen Architektur unter Denkmalschutz gestellt (Lageplan: www.tuhh.de/tuhh/tu-hamburg/campus). Während eines Presserundganges mit Vertreter*innen des Denkmalschutzamtes und der Technischen Universität Hamburg informierten sich Kultursenator Dr. Carsten Brosda und Prof. Dr.-Ing. Andreas Timm-Giel, Präsident der Technischen Universität Hamburg, über die Geschichte der Hochschulbauten und die Denkmalbedeutung der Universität.

Die Technische Universität Hamburg, die im Jahr 1978 gegründet wurde, gehört zu den jüngsten technischen Universitäten Deutschlands und entstand zu einer Zeit, als die finanziellen Mittel knapper und Hochschulgründungen selten wurden. Der Beschluss, eine technische Hochschule zu gründen, war bezüglich der Notwendigkeit gut ausgebildeter Fachkräfte für die Entwicklung des Industriestandorts Hamburg, eine wichtige Entscheidung.

Als Campusuniversität mitten in einem Wohnquartier wurde auf die bis dahin in anderen Hochschulen üblichen baulichen Großstrukturen – oft in Fertigteilbauweise – verzichtet und die notwendigen Flächen geschickt als aufgebrochene um Höfe herum angelegte Backsteinbauten errichtet, die in einem schönen Park mit See eingebettet sind. Der am Hang gelegene Bereich zeichnet sich durch eine großzügige Treppenanlage, einem Platz – dem Forum – und begrünte Terrassen aus.

Die bereits bei der Gründung intendierte innovative Bildung von Forschungsgruppen und des damit verbundenen interdisziplinären Arbeitens samt einer Priorisierung der Forschung für die Industrie schlägt sich in der baulichen Ausführung nieder. Sowohl die architektonische als auch die gärtnerische Gestaltung sowie die zum Teil hochkarätigen Kunstwerke auf dem Campus zeigen den Anspruch, den die junge Universität hatte und den es ihr gelang, einzulösen.

Als „Stadt in der Stadt“ gab die Technische Universität, wie politisch beabsichtigt, wichtige Impulse für die Entwicklung im Süderelberaum und prägt noch heute das Quartier städtebaulich.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die Technische Universität Hamburg ist nicht nur durch ihre Bedeutung für die Wissenschaft und Lehre sowie Industrie eine wichtige Institution der Hansestadt, sie prägt als Campusuniversität mitten im Wohnquartier auch durch ihre gärtnerische und architektonische Gestaltung den Stadtteil auf eine ganz besondere Weise. Zudem ist sie ein herausragendes Beispiel dafür, wie sich innovative Ideen in der Bildung und Forschung mit der Möglichkeit, auch interdisziplinär zu arbeiten, auch baulich niederschlagen. Mit der Unterschutzstellung im Rahmen des Inventarisierungsprojektes ‚Architektur in Hamburg von 1975-1995‘ haben wir den Erhalt der Gebäude und mit ihnen ein Stück bedeutende Stadtgeschichte gesichert. Ich freue mich, dass es schon jetzt sehr konstruktive Gespräche zwischen Uni und Denkmalschutzamt gibt, wie die unter Schutz gestellten Gebäude auch künftig weiterentwickelt werden können.“

Prof. Dr.-Ing. Andreas Timm-Giel, Präsident der Technischen Universität Hamburg: „Wir sind stolz auf unseren jetzt denkmalgeschützten Campus, der in besonderer Weise das wichtige interdisziplinäre Forschen und Lernen in den Ingenieurswissenschaften ermöglicht. Die Gebäude sind auch heute noch hochfunktional, gleichzeitig zeitlos ansprechend und geben der TU eine besondere DNA. Lernen und Forschen für ‚Technik für die Menschen‘ macht auf diesem Campus viel Freude. Wir wollen die TU Hamburg und ihren schönen Campus weiterentwickeln, Ingenieurslösungen gegen den Klimawandel und dessen Folgen entwickeln und dabei auch den Campus einbeziehen. Hier freuen wir uns über die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz.“

Zum Inventarisierungsprojekt des Denkmalschutzamtes

Seit 2020 überprüft das Denkmalschutzamt in einem umfassenden Projekt Objekte aus den Jahren 1975 bis 1995 mit dem Ziel, die Bau- und Gartendenkmale dieser Zeit zu erfassen, zu erforschen und gegebenenfalls unter Schutz zu stellen. Damit wird das Denkmalschutzamt seiner Aufgabe gerecht, nach rund einer Generation (30 Jahre) den Gebäudebestand auf seine Kulturdenkmäler hin zu prüfen. Ziel des Projekts ist es, authentisch überlieferte Bauten und Gärten in die Denkmalliste der Stadt aufzunehmen und den Bestand zu schützen.

 

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Modern Wohnen mit Warmwasser https://www.tiefgang.net/modern-wohnen-mit-warmwasser/ Fri, 02 Jun 2023 22:52:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10014 [...]]]> Ein Gebäudekomplex auf der Veddel heißt „Warmwasserblock“ und war vor hundert Jahren eiune Sensation. Heute ist die Sensation., dass er noch steht …

Die SAGA, die Stadtentwicklungsbehörde, die Behörde für Kultur und Medien sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatten sich gemeinsam auf eine denkmalgerechte Modernisierung und damit den Erhalt des architektonisch bedeutsamen „Warmwasserblocks“ auf der Veddel geeinigt.

Noch im Sommer 2018 sah es anders aus, denn da erhielten die Bewohner*innen die überraschende Auskunft vom Bezirksamt, dass die SAGA den Abriss des voll belegten Wohnblocks plante. Der Bezirkspolitiker Klaus Lübke (SPD, Mitglied des Denkmalvereins) organisierte daraufhin eine Versammlung der Bewohner und begann, mit ihnen und mit der Unterstützung des Denkmalvereins für den Erhalt kämpfen. Ende 2018 stellte das Denkmalschutzamt die gesamte Wohnsiedlung auf der Veddel unter Schutz, doch die Erhaltung des Warmwasserblocks stand weiterhin in Frage. Weil mit hohen Sanierungskosten zu rechnen war, führten Denkmalschutzamt und SAGA hinter den Kulissen über Monate intensive Gespräche. Sowohl die Mieter*innen als auch Klaus Lübke und der Denkmalverein äußerten sich wiederholt zu dem Thema in der Presse.

Im Februar 2020 gaben schließlich die Kulturbehörde, die Stadtentwicklungsbehörde und die SAGA mit einer gemeinsamen Pressemeldung bekannt, dass der gesamte Block denkmalgerecht saniert werden soll. Damit sichert die Stadt ein wichtiges Stück Arbeiterwohngeschichte und kommt zugleich ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Vorbildfunktion als Denkmaleigentümerin nach. Seit April 2022 wird der Gebäudekomplex mit 161 Wohnungen in mehreren Bauabschnitten umfangreich modernisiert und instandgesetzt. Bei einem gemeinsamen Rundgang informierten sich nun Dr. Carsten Brosda und Dr. Thomas Krebs heute über den Baufortschritt.

Dr. Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien: „Die von Fritz Schumacher geplante Wohnstadt auf der Veddel ist eine der bedeutendsten Hamburger Großwohnsiedlungen der damaligen Zeit. Der Warmwasserblock nimmt als erster Block mit fließend warmem Wasser innerhalb dieses Ensembles einen besonderen Platz ein und kann uns viel über die Baugeschichte erzählen. Gemeinsam ist es gelungen, die vorbildliche denkmalgerechte Sanierung durch die SAGA auf den Weg zu bringen. Mit diesem Projekt zeigt sich, wie gut Denkmalschutz und zeitgerechtes Wohnen zusammenpassen, wenn alle Seiten konstruktiv zusammenarbeiten.“

Dr. Thomas Krebs, SAGA-Vorstandssprecher: „Als Bestandshalterin sind wir uns der städtebaulichen Bedeutung des Warmwasserblocks für die Veddel und darüber hinaus bewusst. Ebenso wichtig ist es, aufwändige denkmalgerechte Modernisierungen unter Berücksichtigung der heutigen Ansprüche an bezahlbares Wohnen mit der nötigen Wirtschaftlichkeit sozial verantwortlich in Einklang zu bringen. Umso mehr freue ich mich, dass uns dies gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern, insbesondere Dank der Förderung durch die IFB Hamburg, beim Warmwasserblock einmal mehr gelungen ist. So können wir dieses für den Ort und seine Geschichte bedeutende Gebäude auch im Sinne unserer Mieterinnen und Mieter erhalten.“

Über den Warmwasserblock

Der Warmwasserblock mit 161 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit wurde in den Jahren 1928 und 1929 nach städtebaulichen Entwürfen Fritz Schumachers errichtet. Es handelte sich dabei um das erste Gebäude auf der Veddel mit fließend warmem Wasser für die Bewohner*innen. Die SAGA hatte das Gebäude im Sommer 2015 in seinem baulich schlechten Zustand übernommen und seitdem intensiv an einer Lösung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Mieterinnen und Mieter, gearbeitet. Ziel war es, bezahlbare Mieten mit der erforderlichen Modernisierung des Ensembles in Einklang zu bringen.

Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln der IFB Hamburg und KfW kann die SAGA nach Abschluss der umfangreichen Maßnahme Mieten des 1. Förderwegs anbieten, die derzeit bei 6,90 Euro pro Quadratmeter liegen. Die Förderdauer ist auf 30 Jahre festgelegt. Der erste Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung, sodass die Mieterinnen und Mieter ab Juli 2023 in ihre modernisierten Wohnungen zurückziehen können.

Über die denkmalgerechte Modernisierung

Das Erscheinungsbild des Gebäudekomplexes wird durch die behutsame denkmalgerechte Modernisierung langfristig gewahrt. Gleichzeitig werden die erforderlichen baulichen und energetischen Verbesserungen umgesetzt. Dabei werden Teilbereiche der Fassade durch eine aufwändige Fugensanierung sowie viele weitere historisch bedeutsame Details im Originalzustand erhalten. Darunter etwa Vordächer und Dachabschlüsse bis hin zu neuen Holzfenstern, die in der ursprünglichen Gestaltung und Farbgebung eingesetzt werden und zeitgemäßen energetischen sowie schallschutztechnischen Ansprüchen genügen. Hinzu kommt eine energetische Ertüchtigung durch Dämmung der obersten Geschossdecken, der Kellerdecken sowie einem Teil der Innenwände. Zu den weiteren Maßnahmen zählen unter anderem der Einbau eines neuen Blockheizkraftwerks, der Austausch aller Steige- und Verteilungsleitungen sowie eine Modernisierung der Bäder und Küchen. Die Dächer und Dachgeschosse werden erneuert und dadurch neue Abstellflächen für Mieterinnen und Mieter geschaffen. In den Kellerräumen entstehen erstmalig Fahrradstellplätze. Alle Treppenhäuser, Hauseingänge und auch die Außenanlagen werden nach ihrem historischen Vorbild denkmalgerecht gestaltet.

Der erste Bauabschnitt rund um das sogenannte Torhaus ist in weiten Teilen bereits abgerüstet, so dass die denkmalgerecht modernisierte Fassade erstmals sichtbar ist. Die Gesamtmaßnahme soll nach derzeitigem Planungsstand im August 2025 abgeschlossen sein. Alle Mieter*innen haben im Zuge der Modernisierung Ersatzwohnungen im Bestand der SAGA sowie ein Rückkehrrecht angeboten bekommen.

 

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Hamburgs junge Baukultur https://www.tiefgang.net/hamburgs-junge-baukultur/ Fri, 25 Mar 2022 23:51:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8893 [...]]]> In einem umfassenden Projekt überprüft das Denkmalschutzamt Hamburg seit 2020 Objekte aus den Jahren zwischen 1975 bis 1995. Seitdem wurden 20 Einzeldenkmäler und Ensembles aus dieser Zeit unter Schutz gestellt.

Weitere werden folgen. Mit diesem Projekt verfolgt das Amt das Ziel, die Bau- und Gartendenkmale dieser Zeit zu erfassen, zu erforschen und gegebenenfalls unter Schutz zu stellen. Damit wird das Denkmalschutzamt seiner Aufgabe gerecht, nach rund einer Generation (30 Jahre) den Gebäudebestand auf seine Kulturdenkmäler hin zu prüfen. Ziel des Projekts ist es, authentisch überlieferte Bauten und Gärten in die Denkmalliste der Stadt aufzunehmen und den Bestand zu schützen. Die erste umfassende Unterschutzstellung dieser Zeitschicht soll Ende 2022 abgeschlossen sein.

Dem Inventarisationsprojekt vorausgegangen ist die Auflistung und Verortung der Objekte, die zwischen 1975 und 1995 in Hamburg gebaut wurden. Im Zuge dessen wurden bereits 2018/19 vereinzelt Objekte in die Denkmalliste aufgenommen. Die bekanntesten darunter sind das Gruner und Jahr-Verlagsgebäude oder das England-Terminal.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit der systematischen Untersuchung des Bestandes aus der Zeit zwischen 1975 bis 1995 leistet das Denkmalschutzamt einen wichtigen Beitrag zur baukulturellen Forschung zur postmodernen Architektur. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen im Denkmalschutzamt sehr dankbar, dass sie sich frühzeitig und umfassend dem besonderen Gebäudebestand dieser Zeit widmen. Mit der umfassenden Untersuchung leistet das Denkmalschutzamt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres baukulturellen Erbes und des Gesichts unserer Stadt. In Hamburg greift die Postmoderne neben historischen Stilelementen oft auch regionale Bezüge zur Hafenstadt auf. Als authentische historische Zeugnisse dokumentiert Hamburgs junge Baukultur unsere städtische Geschichte und bietet uns als Stadtgesellschaft viele Identifikationsmöglichkeiten. Ich freue mich, dass die Vielfalt der Denkmalkultur in Hamburg durch das Inventarisationsprojekt erweitert und der Bestand geschützt wird.“

Dr. Anna Joss, Leiterin Denkmalschutzamt: „Das umfassende Inventarisierungsprojekt des Denkmalschutzamtes untersucht zum ersten Mal systematisch, welche herausragenden Bauten und Anlagen es in Hamburg aus der Zeit der Postmoderne gibt und ihr Schutz somit im öffentlichen Interesse liegt. Eine wichtige Weiterentwicklung der Hamburger Denkmalvielfalt. Die postmoderne Architektur zeichnet sich dadurch aus, das sie auf Formen und Strukturen der Architektur aus der Vergangenheit Bezug nimmt und auf die Geschichte der jeweiligen Orte, wo gebaut wurde. Auch der Aspekt der Stadtreparatur spielte eine Rolle. Es wurde behutsam erneuert und nicht mehr flächig saniert.“

Im Zuge des Inventarisationsprojekts wurde unter anderem der Denkmalwert folgender Objekte erkannt:

  • Verlagsgebäude Hoffmann und Campe, Harvestehuder Weg 41 (1991)
  • Wohngebäude, Grindelallee 100 (1987)
  • Wohnbebauung, Fischmarkt (1988–89)
  • S-Bahn Haltestelle, Hammerbrook (1978–83)
  • Kita, Spielhaus und Spielplatz, Zeiseweg 15 (1988)
  • Wolfgang-Borchert-Wohnsiedlung, Alsterdorf (1984-86)
  • Ev. Franz von Assisi-Kirche, Bergedorf (1993)
  • Kath. Edith-Stein-Kirche, Bergedorf (1992)

Zur Postmodernen Architektur in Hamburg

Die Postmoderne hat als Bewegung in den Sechzigern angefangen. In diesen bewegten Zeiten ist eine entsprechend vielfältige, widersprüchliche, aber auch innovative Architektur entstanden. Die postmoderne Architektur als Gegenbewegung zur Moderne, die durch eine grundlegend funktionalistische Haltung geprägt war, setzte sich in Deutschland seit den 1980er Jahren durch. Typische Merkmale der postmodernen Architektur waren etwa der Gebrauch von Giebeln, Säulen und Materialmix. Auch in Hamburg schlägt die postmoderne Architektur Brücken zur kulturellen und geschichtlichen Identität. Die Gebäude sollten zum Gesamtbild der Stadt passen.

Beispiele hierfür sind das seit 2017 unter Denkmalschutz stehende Hanseviertel (1980), das außen und innen vom Backstein als traditionsreiches Baumaterial in Hamburg geprägt ist.

Regionale Bezüge in seiner postmodernen Architektur weist auch das Gruner und Jahr-Verlagsgebäude (1990) auf, das seit 2018 unter Schutz steht. Seine Architektur greift die Lage am Hafenrand auf und ruft Assoziationen zu Schiffen, Hafen, Werften, Kränen, Speichern hervor.

Das England-Terminal (1993) steht seit 2019 in der Denkmalliste. Nachdem das Schiffsmotiv schon mit dem Gruner und Jahr-Gebäude in die Stadt gekommen war, wird es auch hier aufgegriffen. Das heute unter anderem als Opernloft genutzte Gebäude diente der Abfertigung von Kreuzfahrtschiffen und dem Fährverkehr nach England.

Seit 2022 unter Schutz steht das Wohngebäude auf dem Eckgrundstück Grindelallee 100 (1982). Ganz bewusst reagiert das Gebäude durch seine Höhe, aber auch die Vor- und Rücksprünge auf die umgebende Bebauung der Gründerzeithäuser im Stil der Neurenaissance. Das in Hamburg zu dieser Zeit dominierende Schiffsmotiv findet sich auch hier wieder.

Ein herausragendes Beispiel für postmoderne Architektur ist die S-Bahn Haltestelle Hammerbrook (1983), die in ihrer authentisch erhaltenen Gestaltung eine weit über den gängigen Zeitstandard hinausgehende Architekturleistung ist. Hamburgs einzige S-Bahnhaltestelle auf Stelzen sieht aus wie eine fahrende S-Bahn und ist ein signalrotes Wahrzeichen in der City-Süd.

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Der Blick nach oben https://www.tiefgang.net/der-blick-nach-oben/ Fri, 23 Apr 2021 22:04:09 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7859 [...]]]> Sie ist 111 Jahre alt, 50 Quadratmeter groß, besteht aus fast 400 Einzelglasscheiben in verschiedenen Formaten und besitzt in Hamburg und Deutschland einen hohen Seltenheitswert. Jetzt wird sie zum Hingucker.

Seit März 2019 wurde die denkmalgeschützte Jugendstil-Glasdecke von 1910 dank fachlicher Expertise und finanzieller Unterstützung von Denkmalschutzamt und Stiftung Denkmalpflege Hamburg für insgesamt rund 150.000 Euro in der Werkstatt des Denkmalschutzamtes restauriert. Ihren eigentlichen Platz hat sie aber in einer früheren Fleischerei in einem denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus im Eppendorfer Weg. Dort wird sie nun wieder eingebaut.

In dem Ladengeschäft im Eppendorfer Weg, das früher eine Fleischerei war und heute von einer Agentur genutzt wird, findet man noch die gesamte Wand- und Deckendekoration, die aus Fliesen mit Jugendstilschmuck und der Glasdecke besteht. Die aufwendig bemalte Decke ist in der Technik der Hinterglasmalerei gestaltet. Hierbei wurden Ölfarbe und Vergoldungen rückseitig aufgemalt. Die Glasfelder werden von gläsernen Schmuckleisten gerahmt, die wiederum mit goldenen Pflanzenmotiven verziert und an den Ecken mit kleinen Glasplatten mit gusseisernen Zierknöpfen versehen sind. Es handelt sich um einen filigranen, handwerklich aufwändigen Deckenschmuck wie er für die Fleischereien im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts typisch war, heute in Deutschland jedoch nur noch selten anzutreffen ist.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die historische Glasdecke ist ein wundervolles Beispiel dafür, dass Denkmalschutz nicht an der Außenfassade eines Gebäudes aufhört. Oft hat uns auch das Innenleben eines Denkmals viel zu erzählen und birgt wahre Denkmalschätze. Denkmalschutzamt und Stiftung Denkmalpflege Hamburg haben sich hier gemeinsam für den Erhalt dieser 111 Jahre alten Jugendstil-Glasdecke eingesetzt, die Dank der Expertise der Restauratorinnen nun hoffentlich mindestens weitere 111 Jahre das Ladengeschäft im Eppendorfer Weg schmücken wird.“

Irina von Jagow, Geschäftsführerin der Stiftung Denkmalpflege Hamburg: „Ein seltenes und besonders repräsentatives Beispiel für die handwerkliche und künstlerische Qualität der Ausstattung von Ladengeschäften des Einzelhandels im frühen 20.Jahrhundert konnte mit Hilfe der Stiftung Denkmalpflege Hamburg gerettet werden.“

Im „Speicher für Restaurierung und Kommunikation“ in der Speicherstadt widmete sich Amtsrestauratorin Ruth Hauer-Buchholz in den vergangenen zwei Jahren zusammen mit den freien Restauratorinnen Petra Klier und Andrea Junken der Herausforderung, Ölfarben und Blattgold auf den zwei bis drei Millimeter dünnen Glasscheiben von grobem Schmutz und Staub zu befreien. Die Malschicht wurde in Feinarbeit wieder an den Glasträgern befestigt und Fehlstellen retuschiert. Mit dem Abschluss der Restaurierung und dem Wiedereinbau der Glasdecke konnte ein rares Zeugnis einer kostbaren historischen Ladenausstattung aus der Zeit vor dem Ersten Weltkriegt erhalten werden.

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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Denkmal im Wandern https://www.tiefgang.net/denkmal-im-wandern-2/ Sat, 20 Feb 2021 11:23:25 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7663 [...]]]> Entdecken Sie Hamburgs vielfältige Denkmäler als Podcast.

Das geht mit dem gemeinsamen Podcast von Denkmalverein und Denkmalschutzamt. Aktuell stehen als Wanderziele das Gängeviertel und die Grindelhochhäuser zur Auswahl.

Mit dem Podcast „Denkmal im Wandern“ spaziert das Publikum gemeinsam mit Fachleuten durch Hamburgs denkmalgeschützte Parks und bauliche Ensembles. Das Format ermöglicht den Hörerinnen und Hörern, die Denkmallandschaft der Stadt individuell zu entdecken. Dafür benötigen Sie nur ein paar Kopfhörer, ein Smartphone und im Idealfall gutes Wetter! Die Rundgänge beginnen an einem festen Startpunkt und dauern jeweils zwischen 30 und 60 Minuten. Der Podcast ist eine Kooperation des Denkmalvereins Hamburg e.V. mit dem Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur und Medien Hamburg.

Infos und Podcast unter: www.hamburg.de/podcast-denkmal-im-wandern

 

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Mal im Ernst … https://www.tiefgang.net/mal-im-ernst/ Fri, 27 Dec 2019 23:31:03 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6156 [...]]]> Es gibt in Hamburg zwar das Denkmalschutzamt. Im Grunde ist es aber eine Abteilung der Kulturbehörde. Und gegen die Abrisswut mancher Politik hat es wenig entgegenzusetzen. Deshalb wird es nun Wahlkampfthema.

Dem folgt Anfang des Jahres auch gleich eine Podiumsdiskussion am Dienstag, den 14. Januar um 19 Uhr im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20 457 Hamburg unter dem Titel „Wem gehört das Stadtbild?“

Hier nun die ausführlichen Fragen und Antworten der jeweiligen Parteien …

1. Unabhängigkeit des Denkmalschutzamtes

Aktuell ist das Hamburger Denkmalschutzamt nicht im eigentlichen Sinne ein Amt, sondern nur eine Abteilung im Amt Kultur der Behörde für Kultur und Medien. Fachliche Voten des Denkmalschutzamtes werden daher politisch beeinflusst, zu Lasten der Baudenkmäler der Stadt.

Die Wiederherstellung als eigenes Amt würde diese Situation kaum verbessern. Deshalb muss die Leitung des Denkmalschutzamtes eine besonders herausragende Stellung bekommen, wie es bspw. beim Oberbaudirektor der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Fall ist, um mit der eigenen Behördenleitung, aber vor allem auch mit anderen Behörden kritische Fälle auf Augenhöhe erörtern zu können.

Frage: Werden Sie für mehr Eigenständigkeit des Denkmalschutzes in Behördenhierarchie und gegenüber der Öffentlichkeit eintreten, indem Sie die Leitung des Denkmalschutzamtes mit denselben oder ähnlichen Befugnissen ausstatten wie den Oberbaudirektor?

Antworten der Parteien:

SPD Der Leiter des Denkmalschutzamtes hat bereits eine herausgehobene Position inne. Er wird vom Senat bestellt und im § 2 des Denkmalschutzgesetzes ausdrücklich genannt. Er ist genau wie der Oberbaudirektor in die Behördenhierarchie und die Senatsloyalität eingebunden.

GRÜNE Derzeit fallen Entscheidungen über den Erhalt von Gebäuden unter Abwägung wirtschaftlicher Maßstäbe, nicht in ausreichendem Maß zugunsten des Denkmals aus. Wir wollen den Denkmalschutz in Hamburg stärken. Hamburg ist eine wachsende und dynamische Stadt mit entsprechenden Neubauvorhaben, die nach unserer Vorstellung gleichzeitig dafür sorgen muss, Denkmäler dauerhaft zu erhalten und Kulturgüter langfristig zu sichern. Aus unserer Sicht könnte die Stärkung der DA-Leitung ein Weg sein, Entscheidungen ausgewogener und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu treffen.

CDU Wir teilen die Zielsetzung, den Denkmalschutz in seiner Unabhängigkeit zu stärken. Dies ist für uns weniger eine formal zu regelnde Frage, sondern auf die Haltung derer, die politische Verantwortung tragen kommt es an. Bei städtischen Interessenkonflikten, in dem es um Eigentum der Stadt geht, können wir uns auch externe Gutachter oder mehr Einfluss für den Denkmalrat vorstellen.

Die LINKE Unbedingt, zumal DIE LINKE diese Idee bereits vor längerer Zeit aufgebracht hat. Wir arbeiten daran, in der Bürgerschaft für dieses Ansinnen eine Mehrheit zu bekommen. Auf der Homepage des Senats wie auch in vielen Reden betonen die Verantwortlichen immer, wie wichtig der Denkmalschutz für die Stadt Hamburg ist. Doch es gibt nicht nur Lob und Anerkennung für den Denkmalschutz, oft wird er als Hindernis angesehen und von vielen Seiten kritisiert. Leider trägt auch der Senat zur Schwächung des Denkmalschutzes bei, z.B. mit seiner Zustimmung zum Abriss des denkmalgeschützten städtischen City-Hof. Denn: Weshalb sollten privaten Denkmaleigentümer_innen ihr Denkmal schützen, wenn noch nicht mal die Stadt ihrer Vorbildfunktion nachkommt? Wer den Denkmalschutz in Hamburg stärken will, muss auch auf der Verwaltungsseite eine starke Position schaffen, so wie sie der derzeitige Oberbaudirektor innehat. Deshalb braucht Hamburg eine_n Oberdenkmaldirektor_in, der/die nicht nur innerhalb der Kulturbehörde, sondern auch in der Senatskanzlei und bei dem Ersten/bei der Ersten Bürgermeister_in eine herausragende Stellung und besondere (Vortrags- und Entscheidungs-)Rechte hat. Das wäre im Übrigen ein angemessenes Geschenk zum 100. Geburtstag des Denkmalschutzamtes im Jahr 2020!

FDP Eine Reform der Hierarchie des Denkmalschutzamts ist von unserer Seite momentan nicht vorgesehen.

AfD Nein. Der Oberbaudirektor sollte als oberste Instanz zum Wohle des Stadtbildes die letzte Entscheidungsinstanz sein – und notfalls auch das Denkmalschutzamt überstimmen können.

2. Bessere Denkmal-Erfassung

Die Abteilung für die Erfassung von Denkmälern im Denkmalschutzamt, das Referat für Wissenschaftliche Inventarisation, ist personell nicht ausreichend ausgestattet. Revisionsbedürftige Denkmallisten und fehlende Denkmalwertbegründungen gefährden einen rechtssicheren Vollzug des Denkmalschutzgesetzes. Die Konsequenzen reichen von drohenden unrechtmäßigen Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse über mangelnde Planungssicherheit für Bauherren und Stadtplanung bis hin zu finanziellen und personellen Mehrbedarfen bei der FHH. Darüber hinaus drohen in den kommenden Jahren erhebliche Verluste an Denkmälern, besonders aus der Zeit der jungen Bundesrepublik Deutschland und aus den 1970er und 1980er Jahren.

Frage: Werden Sie sich dafür engagieren, dass das Denkmalschutzamt ausreichend Kapazität zur Inventarisierung insbesondere der noch nicht ausreichend erfassten jüngeren Denkmäler hat, und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien:

SPD Wir setzen uns dafür ein, dass eine weitere Vollzeitstelle für die Inventarisation geschaffen wird, damit das Fachreferat dauerhaft strukturell gestärkt wird. So kann drohenden Denkmalverlusten entgegengewirkt und sichergestellt werden, dass ein rechtssicherer Vollzug des Denkmalschutzgesetzes nicht gefährdet und Eigentümerbefugnisse nicht unrechtmäßig eingeschränkt werden.

GRÜNE Die Inventarisierung von Denkmälern ist elementar für deren Schutz. Wir setzen uns für eine Personalaufstockungen im Rahmen der Aufstellung des Kulturbudgets im nächsten Doppelhaushalt ein.

CDU Die CDU hat sich bereits dafür eingesetzt, dass Kriterien auch für jüngere Bauten festgelegt werden – und dann muss selbstredend auch eine fortlaufende Erfassung sichergestellt werden.

Die LINKE Ja. Ein Denkmalschutzamt muss unbequem und durchsetzungsstark sein können – das gehört zu seinen Aufgaben! Deshalb unterstützen wir – auch mit Blick auf den kommenden Haushalt – die personelle Aufstockung des Referats für Wissenschaftliche Inventarisation im Denkmalschutzamt Hamburg.

FDP Die Ausstattung des Denkmalschutzamtes muss spätestens in den nächsten Haushaltsverhandlungen auf ihre Auskömmlichkeit hin analysiert und diskutiert werden. Eine Aussage über die Notwendigkeit weiterer Kapazitäten ist vor einer umfassenden Analyse der Bedarfe nicht seriös möglich. Bezüglich der Erfassung von Denkmälern stehen die Freien Demokraten für einen für jeden Hamburger transparenten Denkmalschutz. Daher fordern die Freien Demokraten eine Festlegung von konkreten und transparenten Kriterien, die zur Erklärung als

Denkmal führen.

AfD Die Einrichtung eines Katasters für den Denkmalschutz ist begrüßenswert. Um dieses Vorhaben effizient umsetzen zu können, müssen zwei Personalstellen auf  den geeigneten Haushaltsposten geschaffen werden. (Anmerkung: Die AfD wurde vom Denkmalverein darauf hingewiesen, dass ein solches Kataster bereits in Form der Denkmalliste der FHH existiert. Eine Aktualisierung der Antwort wurde dennoch nicht gewünscht.

3. Vermittlung von Denkmalwissen

Im Denkmalschutzgesetz §1 (2) heißt es „Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin (…) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten (…). Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.“ Das Denkmalschutzamt Hamburg ist jedoch personell nicht ausreichend ausgestattet, um das Denkmalwissen der FHH zu qualifizieren, für Laien verständlich aufzubereiten, zu digitalisieren und zu veröffentlichen. Andere Bundesländer sind hier bereits deutlich weiter (vgl. http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de oder http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/bayernviewer/)

Frage: Werden Sie sich für eine personelle Ausstattung des Denkmalschutzamtes zur Qualifizierung und Veröffentlichung von Denkmalwissen einsetzen, und wenn ja, wie?

Antworten der Parteien:

SPD Die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit ist uns ein wichtiges Anliegen. Eine entsprechende Stelle dafür ist bereits in der Behörde für Kultur und Medien angesiedelt. Eine weitere personelle Aufstockung werden wir prüfen.

GRÜNE Wir setzen uns für eine bessere personelle Ausstattung im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes ein. Davon abgesehen wird alltagsnahes Denkmalwissen durch Veranstaltungen wie dem „Denkmalsalon“ mit regelmäßigen Vorträgen und Diskussionen oder dem „Tag des offenen Denkmals“ sehr öffentlichkeitswirksam vermittelt. Gerade der „Tag des offenen Denkmals“ ist ein wichtiges kommunikatives Element, um auf die Hamburger Denkmäler aufmerksam zu machen und Affinität zu unserem kulturellen Erbe herzustellen. Nicht selten resultiert die Teilnahme am „Tag des offenen Denkmals“ in einem aktiven Engagement für den Denkmalschutz, z.B. einer Mitgliedschaft im Denkmalverein. Auch in der „KulturApp“ können Informationen zu Kulturdenkmälern abgerufen werden.

CDU Eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit ist nötig, um das Bewusstsein für den Denkmalwert und den entsprechenden Schutz zu vergrößern. Ob diese im Rahmen der Aufgaben des Amtes für Denkmalschutz oder aber z.B. durch eine entsprechende Förderung von Denkmalrat und Denkmalverein erfolgt, wollen wir mit den Beteiligten beraten.

Die LINKE Ja. Es wird Zeit, dass Hamburg Wege findet, Denkmalwissen (z.B. Fotobestände, Dokumentationen, Archiv- und Planmaterial etc.) verständlich, präzise und aktuell aufzubereiten und digital zugänglich zu machen – für die Öffentlichkeit aber auch für die Denkmalforschung. Um eine Online-Datenbank mit der sinnvoll gearbeitet werden kann, zu erstellen, zu betreuen, und laufend aktuell zu halten, braucht es die notwendige finanzielle, personelle und technische Ausstattung. Dafür setzen wir uns ein.

FDP Bezüglich der Frage nach Ressourcen verhält es sich wie in Frage 2. Eine Veröffentlichung von Denkmalwissen würde durch die Festlegung von transparenten Kriterien bezüglich der Schutzwürdigkeit eines Objekts ebenfalls erleichtert.

AfD Siehe Frage 2

4. Erhaltung wertvoller Klein-Denkmäler

Hamburg verfügt über eine Vielzahl an Klein-Denkmälern wie Brunnen und Statuen im öffentlichen Raum, deren Pflege und Erhaltung in der Verantwortung der FHH liegen. Viele davon befinden sich in einem beklagenswerten Zustand, und es droht ihr vollständiger Verlust. Um einen angemessenen Umgang mit diesen Objekten vorzubereiten und auch private Initiative zu ermöglichen, bräuchte es dringend eine systematische Erfassung, Übersicht und Priorisierung durch das fachlich zuständige Denkmalschutzamt.

Frage: Werden Sie sich um die notwendige Ausstattung des Denkmalschutzamtes zur Erfassung und Bewertung von Klein-Denkmälern im öffentlichen Raum bemühen? Was werden Sie für eine bessere Erhaltung der Klein-Denkmäler tun?

Antworten der Parteien:

SPD Die Erhaltung der Kleindenkmäler ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir begrüßen, dass zwischen dem Denkmalschutzamt und den Bezirken, die in der Regel für die Pflege, Erhaltung und Restaurierung der Kleindenkmäler zuständig sind, bereits eine sehr gute und enge Zusammenarbeit besteht. Die Stärkung der Inventarisation soll auch Kleindenkmälern zugutekommen. Wir werden daher prüfen, für den Erhalt von Kleindenkmälern wo sinnvoll zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

GRÜNE Die Initiierung einer systematischen Erfassung und Bewertung von Klein-Denkmälern im öffentlichen Raum halten wir für sinnvoll und unterstützenswert. Klein-Denkmäler befinden sich häufig in Privatbesitz und werden teilweise mit hohem finanziellen Aufband erhalten. Eine Entlastung der Privatbesitzer oder Gruppen, die sich beim Erhalt von Klein-Denkmälern engagieren, sollte geprüft werden.

CDU Tatsächlich besteht hier ein Mangel sowohl in der Erfassung, aber auch in der Pflege und Erhaltung, für die vor allem die Eigentümer oder die Bezirke zuständig sind. Ähnlich wie bei unserem Einsatz als CDU zur Erhaltung denkmalwürdiger Grabsteine auf dem Ohlsdorfer Friedhof werden wir mit den Beteiligten überlegen, wie Kleindenkmäler besser erfasst und gepflegt werden können.

Die LINKE Wir teilen die Kritik, dass die Pflege und der Erhalt einer Vielzahl von Kleindenkmälern lange vernachlässigt wurde. Die notwendige Ausstattung des Denkmalschutzamtes unterstützen wir daher ebenso, wie zusätzliche Mittel im Haushalt, um eine angemessene Pflege öffentlicher Denkmäler zu gewährleisten. Entsprechend setzen wir uns auch ein für eine Erhöhung der Ansätze der sogenannten ‚Rahmenzuweisung Grün‘, aus der auch die Instandsetzung und Unterhaltung von Denkmälern in öffentlichen Grünanlagen finanziert wird.

FDP Für Klein-Denkmäler gilt ebenfalls, dass transparente Kriterien zur Erklärung der Schutzwürdigkeit notwendig sind.

AfD Siehe Frage 2

5. Erhaltung des Stadtbildes

Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB haben das Ziel, besonders schützenswerte Gebiete in ihrer städtebaulichen Erscheinung und damit das Stadtbild zu erhalten. Gerade in einer wachsenden und sich an vielen Stellen stark verändernden Stadt ist dieses Instrument unverzichtbar, weil den Stadtteilen sonst ein Verlust an Identität und baukultureller Vielfalt droht. Konkret bedroht sind z.B. das nördliche St. Pauli ebenso wie Altona-Altstadt durch sehr hohen Entwicklungsdruck bei gleichzeitig verhältnismäßig wenigen Denkmal-Ausweisungen. Ebenfalls besonders bedroht sind zahlreiche Gründerzeitbauten entlang der Ausfallstraßen, die nicht unter Schutz stehen, aber wichtig für die Identität der Stadtteile sind (vgl. Hamburger Abendblatt vom 19.8.19).

Frage: Unterstützen Sie die Ausweitung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen?

Antworten der Parteien:

SPD Wir unterstützen die Instrumente der städtebaulichen Erhaltungsverordnung und der städtebaulichen Erhaltungsbereiche in Bebauungsplänen, die in ihrer konkreten Anwendung von den Bezirken veranlasst werden. Wir halten sie für ein gutes Mittel dafür, die Identität von Quartieren und baukulturelle Vielfalt zu erhalten, und werden daher auch in Zukunft bei Bedarf davon Gebrauch machen, so dass die Zahl der städtebaulichen Erhaltungsgebiete stetig wächst.

GRÜNE Wir wollen, dass die Bezirke weiterhin aktiv städtebauliche Erhaltensordnungen nutzen. Dazu ist eine bewusste und frühzeitige Auseinandersetzung mit städtebaulichen Strukturen einzelner Quartiere notwendig, um zunächst schützenswerte Gebiete zu identifizieren, gerade da wo Veränderungen anstehen. Wir werden die Bezirke darin unterstützen Gebiete, die in besonderer Weise prägend für die städtebauliche Eigenart bzw. die städtebauliche Gestalt eines Quartieres sind, zu erhalten.

CDU Städtebauliche Erhaltungsverordnungen können ein wichtiges Instrument sein, um ganze Ensemble oder Quartiere zu erhalten bzw. zu stabilisieren. Allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Instrumente wirklich geeignet sind, die Ziele zu erreichen – und natürlich auch angemessen und wirklich notwendig sin, da sie einen erheblichen Eingriff in die Freiheit darstellen.

Die LINKE Ja, schließlich wurden die Regelungen im Baugesetzbuch geschaffen, damit der Schutz des Stadtbildes und besonderer Gebiete möglich ist. Die im „Bündnis für das Wohnen“ getroffene Vereinbarung mit der Hamburger Wohnungswirtschaft, weitere Gebiete nur im Einvernehmen festzulegen, widerspricht dem Anspruch des Gesetzes. Der notwendige Erhalt schützenswerter Gebiete darf nicht vom Wohlwollen der Wohnungswirtschaft abhängig gemacht werden.

FDP Eine Ausweitung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ist aus unserer Sicht nicht notwendig.

AfD Die Erhaltungsverordnungen dürfen nicht als „Mietendeckel“ fungieren, um notwendige Veränderungen zu verhindern. In diesem Fall sprechen wir uns gegen eine Ausweitung aus, denn der Denkmalschutz hat sich als Bewahrer und nicht als Verhinderer zu verstehen. Dies findet man auch in unserem Wahlprogramm wieder. Siehe: „Erhalt und Rekonstruktion des alten Hamburgs“.

 6. Nachhaltige Stadtentwicklung

Wohnungs-Neubau bedeutet in Hamburg immer häufiger Abriss bestehender Bauten. Eine solche Stadtentwicklung schadet dem Klima, denn Abriss vernichtet die sogenannte „Graue Energie“ von Bestandsbauten, und Neubau verbraucht Ressourcen und große Mengen CO2. Nach Angaben des Umweltbundesamtes stammen 53 Prozent des Mülls und 40 Prozent des Energieverbrauchs und der Treibhausgase in Deutschland aus dem Baubereich. Acht Prozent des weltweiten CO2 Ausstoßes werden durch die Herstellung von Zement verursacht. Es liegt an uns allen, hier einen Paradigmenwechsel einzuläuten, indem wir den Baubestand konsequent erhalten und weiternutzen.

Frage: In welcher Form möchten Sie sich dafür einsetzen, dass in unserer wachsenden Stadt die Graue Energie des Gebäudebestandes ökologisch sinnvoll weitergenutzt wird?

Antworten der Parteien:

SPD Der aktuelle Klimaplan formuliert die neuen CO2-Einsparziele und legt notwendige Maßnahmen dar, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Zudem ist ein neues Gremium, der „Hamburger Klimabeirat“, zu schaffen. Er wird sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Bereiche zusammensetzen und soll beratend bei der Umsetzung der Klimapolitik tätig werden. Hier soll geprüft werden, in welcher Form die Nutzung von Recyclingstoffen gefördert werden kann, wenn sie Primärrohstoffe im Bau ersetzen.

GRÜNE Eines erscheint gesichert: Je länger die Lebensdauer eines Gebäudes ist, desto besser wird die im Gebäude enthaltene „Graue Energie“ ausgenutzt. Das bedeutet, dass bei Gebäudebeständen Maßnahmen zum Erhalt und zur Ertüchtigung der Gebäude deutlich Vorrang vor Abriss und Neubau haben. Das bedeutet aber auch, dass zur Bestandserhaltung sowie zur Reduzierung des laufenden Energieverbrauches der Gebäude weitere bauliche Maßnahmen notwendig sind, v.a. bei Bauten der Nachkriegszeit. Dies müssen wir stärker fördern und die Quote der jährlichen energetischen Ertüchtigung von Gebäudebeständen, die derzeit bei nur ca. 1 % liegt, in Richtung 2 % erhöhen. Denkmalgeschützte Gebäude bedürfen einer besonderen Betrachtung. Ausnahmen kann es bei einsturzgefährdeten Gebäuden oder auch unter Denkmalgesichtspunkten nicht erhaltenswerten kleineren Gebäude (z.B. ein- bis zweigeschossige Gebäude entlang den Magistralen) geben, deren Flächen z.B. für Quartiersentwicklungen oder Nachverdichtungen – insbesondere für die Schaffung neuen Wohnraumes – notwendig sind, um nicht weitere Grünflächen in Anspruch nehmen zu müssen.

CDU Grundsätzlich besteht noch viel zu wenig Bewusstsein für die „graue Energie“ bereits errichteter Gebäude. Aus Sicht der CDU ist es sinnvoll auch „ältere“ Gebäude im Bestand zu sanieren. Dazu wurden bereits zu CDU-Regierungszeiten viele Projekte z.B. bei der Sanierung in Wilhelmsburg angestoßen. Auch zur CO2-Einsparung kann viel durch intelligente Verbrauchssteuerung erreicht werden, ohne dass ein Abriss oder aufwändige Dämmung erfolgen muss. Besonders schmerzhaft war für uns die Entscheidung des SPD-Grünen-Senats zum phantasielosen Abriss der City-Höfe, bei denen sehr viel „Graue Energie“ vernichtet wurde…

Die LINKE DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass vor dem Abriss von Gebäuden eine Ökobilanz erstellt und eine Abriss- bzw. Neubaugenehmigung gegebenenfalls abgelehnt wird, wenn der Neubau mehr Energie verschlingt als ein Entwicklung im Bestand.

FDP Sicher ist, dass dem Thema Graue Energie im Gebäudebestand mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Es bedarf hier wesentlich besserer Analysen und darauf folgender Handlungsempfehlungen. Sollte es passieren, dass Hamburg weiterhin eine „Freie und Abrissstadt Hamburg bleibt“, dann wäre das nicht nur fatal für den Denkmalschutz, sondern auch ökologisch fragwürdig.

AfD Detlef Ehlebracht, baupolitischer Sprecher: „Der Abriss (Anm. Denkmalverein: des City-Hofes) ist falsch. Günstige Gewerbefläche verschwindet, architektonische Aspekte wurden nicht ergebnisoffen bewertet, ein Entwurf nicht berücksichtigt, der den Umbau u.a. in Wohnhäuser vorsah, was zu einer geforderten Belebung der Stadt geführt hätte und der Neubau an Beliebigkeit nicht zu überbieten ist.“ Dr. Alexander Wolf, kulturpolitischer Sprecher: „Die mit Asbest belasteten City-Höfe anzuführen ist nicht angemessen und ein Sonderfall. Die Mehrheit der Fraktion ist überzeugt, dass sie aus städtebaulichen und architektonischen Gründen abgerissen werden sollten.“

7. Verbesserung der Ausbildung

Derzeit gibt es in Hamburgs Universitäten keinen Lehrstuhl für Theorie und Praxis des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Das hat zur Folge, dass z.B. Studierende der Architektur ihre berufliche Laufbahn einschlagen, ohne sich tiefergehend mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben – mit entsprechenden Folgen für den späteren Umgang mit Baudenkmälern.

Frage: Scheint es Ihnen sinnvoll, das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ in der Hochschullandschaft verankern, z.B. mit einer Professur für Denkmalschutz an der HafenCity Universität?

Antworten der Parteien:

SPD Unsere Fachpolitiker/-innen für Wissenschaft und Forschung haben sich bereits des Themas angenommen und beraten die Fragestellung mit den entsprechenden Institutionen. Wir wollen entsprechende Fachkompetenzen an der HafenCity Universität aufbauen.

GRÜNE Die Inhalte der Denkmalkunde sind derzeit durch zwei Professuren an der HafenCityUniversität abgedeckt und in die Lehre integriert. Eine weitere Professur für Denkmalschutz würde den Empfehlungen einer Expertenkommission, die sich mit der Entwicklung der HafenCity Universität befasst hat, entgegenlaufen. Denn festgestellt wurde eine zu starke Ausdifferenzierung des Studienangebots und entsprechend eine Konsolidierung empfohlen. Daher erscheint uns die Einrichtung einer weiteren Professur nicht sinnvoll.

CDU Grundsätzlich ist die Frage welche Lehrstühle die Universitäten einsetzen etwas, was die Autonomie der Hochschulen selber betrifft. Allerdings muss das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ auch in der Hochschullandschaft einer Metropole wie Hamburg verankert sein. Dadurch wird sich tiefergehend mit dem Thema des Denkmalschutzes auseinandergesetzt und es bringt der Stadt Hamburg neue qualifizierte Mitarbeiter, die einen besseren Umgang mit Baudenkmälern pflegen.

Die LINKE Durchaus. Dadurch, dass eine Hochschule unbeeinflusst von denkmalpflegerischen Konflikten agieren kann, werden Möglichkeiten eröffnet. So könnte eine Professur für Denkmalschutz und eine stärkere Präsenz des Themas im Lehrplan Zugänge eröffnen, sensibilisieren und die Vermittlung von Denkmalkultur praxisnah, und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft gestalten – ähnlich wie in der partizipativen Stadtentwicklung.

FDP Sicherlich muss das Thema „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ in der Hochschullehre eine stärkere Beachtung finden. Eine eigene Professur an der HCU zu ausschließlich diesem Bereich halten wir aber nicht für den richtigen Weg. An der HCU besteht, wie auch an vielen anderen Hochschulen, immer die Notwendigkeit der stetigen Prüfung der Passung von Professorenstellen in Bezug auf die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Hochschule. Hier werden wir keine Vorgabe in Bezug auf den Denkmalschutz machen. Sinnvoller wäre es, den Denkmalschutz prominenter in den Studienplänen von geeigneten Studiengängen, wie z.B. der Architektur, zu integrieren bzw. hervorzuheben.

AfD Würden wir unterstützen. Denkmalschutz / Erhalt / Rekonstruktion

8. Re-Aktivierung Bildarchiv und fotografische Stadt-Dokumentation

Das Bildarchiv der FHH umfasst etwa 1 Million analoge Fotos und ca. 700.000 Motive, die das Leben in der Stadt und die Entwicklung des Stadtbildes Hamburgs dokumentieren. Diese Aufnahmen der vergangenen 150 Jahre Stadtgeschichte besitzen ein immenses Vermittlungspotential. 2015 hat der Senat die Abteilung Fotografie des Denkmalschutzamtes jedoch ersatzlos aufgelöst und damit sowohl die notwendige Digitalisierung der historischen Bildbestände weitgehend als auch die Aufgaben der Stadtdokumentation sowie die Mitwirkung im Bereich Denkmalschutz durch einen festangestellten Fotografen vollständig eingestellt. Das

Bildarchiv fristet seitdem nur noch ein Schattendasein im Staatsarchiv und steht der Öffentlichkeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Hamburg droht damit einen wichtigen Teil seiner visuellen Erinnerungen zu verlieren.

Frage: Werden Sie dafür Sorge tragen, dass das historische Bildarchiv der Stadt zeitnah vollständig digitalisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und vermittelt wird, und wenn ja, wie? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass wieder eine regelmäßige Stadtdokumentation durch eine/n Fotografe/in stattfindet?

Antworten der Parteien:

SPD Seit der Übernahme des Bildarchivs arbeitet das Staatsarchiv kontinuierlich daran, die Bestände des Stadtarchivs in die des Staatsarchivs zu integrieren. Daneben wird intensiv daran gearbeitet, den Benutzenden eine eigenständige Recherche zu ermöglichen. So sind z.B. die Bestände der Fotografen Beutler, Wutcke, Höge, Koppmann, Muuß, Hofmeister und Strumper & Co. bereits online recherchierbar. Eine vollständige Digitalisierung des historischen Bildarchivs wird von uns vorangetrieben. Für eine regelmäßige Stadtdokumentation setzen wir uns ein und prüfen dafür zukünftig auch die Bereitstellung eigener Ressourcen.

GRÜNE Die Übersiedlung des Bildarchivs aus dem Denkmalschutzamt in das Staatsarchiv Hamburg als zentraler Dienstleister für die historisch interessierte Öffentlichkeit scheint aus unserer Sicht sinnvoll. Das Staatsarchiv digitalisiert fortlaufend die verschiedenen Archivalien und bietet verschiedene Zugriffsmöglichkeiten darauf für die Nutzer*innen an. Allerdings sollte auch eine entsprechende Vermittlungsarbeit stattfinden, um das Potenzial des Bildarchivs zu erschließen. Wir befürworten daher zu prüfen, ob die Zugänglichkeit und Bewerbung des Bildarchivs verbessert werden kann, auch in Kooperation mit externen Agenturen. Offen sind wir auch für eine Prüfung einer regelmäßigen Stadtdokumentation.

CDU Aus Sicht der CDU ist die Digitalisierung öffentlicher Archive, Museen usw. eine wichtige Aufgabe. Damit wird das Kulturgut öffentlich und für alle nutzbar – dazu gehört auch, dass das historische Bildarchiv vollständig digitalisiert und öffentlich gemacht wird. Man könnte beispielsweise dieses auch in die Kultur-App der Kulturbehörde Hamburg integrieren und dort das Thema Denkmalschutz weiterverbreiten. Die Idee der fortlaufenden Stadtdokumentation ist gut und wird von der CDU befürwortet. Offen ist für uns die Frage, wie man das heute am besten umsetzt.

Die LINKE Da wir die Auffassung teilen, dass das visuelle Gedächtnis der Stadt nicht verloren gehen darf, unterstützen wir das Anliegen das historische Bildarchiv zu erhalten, weitergehend zu erschließen und zu digitalisieren, um es für die Benutzung zugänglich zu machen. Diese Aufgabe muss vom Staatsarchiv im Zuge seines gesetzlichen Auftrages zur Erforschung und Vermittlung der hamburgischen Geschichte wahrgenommen werden.

FDP Wir begrüßen eine vollständige Digitalisierung des historischen Bildarchivs. Hierfür müsste zumindest temporär eine Stelle am Staatsarchiv geschaffen werden. Bezüglich des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Bildern muss zunächst geklärt werden, welcher Ansatz hier am breitenwirksamsten und nachhaltigsten ist, da verschiedene Konzepte – von einer kulturellen Einrichtung in Form einer wechselnden Ausstellung bis hin zu einer Onlineplattform möglich sind. Höchstwahrscheinlich wäre ein Ansatz am erfolgreichsten, der sowohl analog als auch digital ist. Eine regelmäßige Stadtdokumentation begrüßen wir, wobei natürlich über eine sinnvolle Frequenz der Dokumentation gesprochen werden müsste.

AfD Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung das historische Bildarchiv in digitaler Form aufzubereiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings nicht in der Form eines Museums. Die Bilder sollen gegen eine Gebühr aus dem Kataster bezogen werden können.

9. Einführung Verbandsklagerecht

Im Gegensatz z.B. zum Umweltschutz besitzen zivilgesellschaftliche Verbände im Denkmalschutz bundesweit bis heute keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung staatlicher Entscheidungen. In anderen Ländern, wie z.B. der Schweiz mit ihrem „Verbands-Beschwerderecht““, ist das Verbandsklagerecht im Denkmalschutz ein wichtiger und bewährter Teil der gesellschaftlichen Abwägungsprozesse, der die Einhaltung des geltenden Denkmalschutzgesetzes sichert.

Frage: Wie bewerten Sie das Thema „Verbandsklagerecht im Denkmalschutz“, und wollen Sie sich dafür engagieren?

Antworten der Parteien:

SPD Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz befasst sich intensiv mit dem Pro und Contra zu einem Verbandsklagerecht im Denkmalschutz. Das Ergebnis dieses Prozesses wollen wir abwarten und dann der politischen Diskussion zuführen.

GRÜNE Wir wollen die Voraussetzungen prüfen, ob Hamburg als erstes Bundesland eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Verbandsklagerecht im Denkmalschutz umsetzen kann. Hierzu steht in unserem Regierungsprogramm: „Wir wollen, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet. Daher wollen wir prüfen, wie wir den Denkmalrat in seiner Beratungsfunktion gegenüber dem Denkmalschutzamt stärken können. Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden. Im Gegensatz zum Umweltschutz besitzen Verbände im Denkmalschutz bundesweit bislang keine Möglichkeit, staatliche Entscheidungen zu überprüfen. Wir Grüne möchten prüfen ob Hamburg als erstes Bundesland ein Verbandsklagerecht im Denkmalschutz umsetzen kann.“

CDU Für uns ist das Verbandsklagerecht ein schwieriges Thema, da es unbestreitbar dazu geführt hat, dass durch sehr exzessive Nutzung wichtige Maßnahmen stark verzögert werden, obwohl sie in demokratischen Verfahren beschlossen wurden. Andererseits sehen wir es durchaus als Mangel, dass gravierende Verstöße gegen die Auflagen des Denkmalschutzgesetzes durch den gegenwärtigen Senat praktisch nicht gerichtlich überprüft werden können. Über den richtigen Weg, um dieses Ziel zu erreichen befindet sich die CDU noch in der Diskussion.

Die LINKE Das Klagerecht dürfen nicht nur diejenigen haben, die Grund und Boden besitzen. Da es in diesem Kontext aus Sicht der LINKEN notwendig ist, den Denkmalschutz zu stärken, ist für uns das Verbandsklagerecht unumgänglich. Dann hätte der Senat z.B. beim Abriss des denkmalgeschützten City-Hofs nicht daraufsetzen können, dass er mangels betroffener und klagebefugter Privateigentümer_innen keine Rechtsverfahren oder gar einen Stopp des Abrisses befürchten müsse.

FDP Wir sehen das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form kritisch und befürworten daher keine Ausweitung auf den Bereich des Denkmalschutzes.

AfD Kein Verbandsklagerecht, egal für wen!

10. Stärkung Denkmalverein

Der Denkmalverein Hamburg e.V. leistet als wichtigste politisch unabhängige Stimme für Denkmalschutz eine unverzichtbare Vermittlungsarbeit. Um den Verein zu stärken, wäre eine strukturelle staatliche Finanzierung sinnvoll, so wie es z.B. auch im Naturschutz üblich ist. Im Denkmalschutzgesetz §1 (2) heißt es „Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin (…) für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen. Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.“ (s.o.)

Frage: Unterstützen Sie eine Stärkung des Denkmalvereins durch eine strukturelle staatliche Finanzierung?

Antworten der Parteien:

SPD Die politische Unabhängigkeit des Denkmalsvereins ist für seine wichtige Rolle im öffentlichen Diskurs essentiell. Eine strukturelle staatliche Finanzierung könnte seine Glaubwürdigkeit beeinträchtigen.

GRÜNE Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden (s. Antwort 11).

CDU Für uns als CDU ist das zivilgesellschaftliche Engagement ein wichtiger Teil des Zusammenhalts und eines lebendigen Gemeinwesens. Die dem Allgemeinwohl dienenden Aktivitäten des Denkmalvereins sind für uns sehr förderungswürdig, um das Bewusstsein für den Denkmalschutz und die sich daraus ergebenden spannenden gesellschaftliche Diskussion um unseren Umgang mit dem Erbe zu stärken.

Die LINKE Ja. Der Denkmalverein Hamburg e.V. ist als kritische Stimme mit weitreichender Expertise unverzichtbar für den Hamburger Denkmalschutz. Daher unterstützen wir eine finanzielle Absicherung, die weiterhin eine politische Unabhängigkeit des Denkmalvereins gewährleistet.

FDP Einer Förderung des Denkmalvereins stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Eine Förderung wäre aus verschiedenen Bereichen des Hamburger Haushalts möglich, da das Thema Denkmalschutz unzweifelhaft den Bereich Stadtentwicklung und auch den Bereich Kultur berührt.

AfD Beide sollten mit einem von der Bürgerschaft festgelegten Sockelbetrag ausgerüstet werden (Erstellung externer Gutachten/Expertisen, Ausrichtung überregionaler Veranstaltungen/Erfahrungsaustausch).

11. Stärkung Denkmalrat

Der Denkmalrat (§3 HmbDSchG) ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das die Kulturbehörde und das Denkmalschutzamt in Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege berät. Der Rat arbeitet rein ehrenamtlich und verfügt bislang über kein eigenes Budget, um z.B. bei strittigen Fragen Fachgutachten einzuholen. Im Konfliktfall besitzt der Rat dadurch nicht die Ressourcen seine Haltung fachlich tiefergehend zu überprüfen und darzulegen.

Frage: Unterstützen Sie eine Stärkung des Denkmalrates, z.B. durch ein eigenes Budget in Höhe von 20.000 EUR p.a.?

Antworten der Parteien:

SPD Der Denkmalrat ist ein Gremium von externen Sachverständigen zur Beratung der Kulturbehörde. Falls im Einzelfall weder der Sachverstand der Kulturbehörde noch der des beratenden Denkmalrats ausreichen, sollte die für den Denkmalschutz verantwortlichen Behörde selbst weiteren externen Sachverstand hinzuzuziehen.

GRÜNE Antwort zu Frage 10 und 11: Wir wollen, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet. Der Denkmalrat ist eine gesetzlich im Denkmalschutzgesetz eingerichtete Institution. Daher wollen wir prüfen, wie wir den Denkmalrat in seiner Beratungsfunktion gegenüber dem Denkmalschutzamt stärken können. Auch der Denkmalverein soll in seiner wertvollen Arbeit zur Stärkung des Bewusstseins für das kulturelle Erbe der Stadt unterstützt werden.

CDU Bereits während der letzten Haushaltsberatung hat die CDU in der Bürgerschaft beantragt (Drs. 21/10618), den Denkmalrat finanziell so auszustatten, dass dieser eigene Fachgutachten erstellen und eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Denkmalschutzes betreiben kann. Dafür hat die CDU vorgeschlagen dem Denkmalrat dafür 30.000 EUR im Jahr zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel will die CDU auch in der kommenden Legislatur erreichen.

Die LINKE Ja. Fachgutachten und vor allem auch Visualisierungen geplanter Neubauten auf

Denkmalgrundstücken bzw. neben Denkmälern sind wichtig, um auch einer breiteren Öffentlichkeit Auswirkungen von Planungen veranschaulichen zu können. Eine Stärkung und Ausweitung der Kompetenzen des Denkmalrates als Expert*innengremium halten wir auch deshalb für sinnvoll, weil es seine Aufgabe ist unvoreingenommen Position für das Interesse des Denkmalschutzes zu beziehen.

FDP Die Freien Demokraten wollen den Denkmalrat zu einer unabhängigen Institution ausbauen, die mit einem Etat für eigene oder externe Fachgutachten ausgestattet ist. Zudem wollen wir die Befugnisse des Denkmalrats so ausbauen, dass vor dem Abriss städtischer Denkmäler eine Zustimmung des Denkmalrats erfolgen muss. Weiterhin soll der gestärkte Denkmalrat die Funktion eines Mediators zwischen Fachbehörden und Eigentümern einnehmen.

AfD Siehe Antwort zu Frage 10

Quelle: www.denkmalverein.de

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Neues Bauen vor 100 Jahren https://www.tiefgang.net/neues-bauen-vor-100-jahren/ Fri, 18 Oct 2019 22:54:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5922 [...]]]> In Harburg wird gebaut wie lange nicht. Das war ähnlich vor hundert Jahren. Doch die Art der Bauten war eine andere. Ein Vortrag erklärt nun warum.

Das Archäologische Museum Hamburg präsentiert am Donnerstag, dem 31. Oktober um 18 Uhr einen neuen Vortrag in der Reihe „Schaufenster der Geschichte“. Diesmal wird Dipl. Ing. Architekt Christoph Schwarzkopf vom Denkmalschutzamt über „Neues Bauen in Harburg in den 1920ern Jahren“ sprechen. Der Vortrag führt zurück in eine Zeit, in der Harburg sein Gesicht veränderte. Moderne Architektur prägte die neu entstehenden Stadtgebiete und präsentierte sich in der Formensprache des „Neuen Bauens“. Die junge Großstadt Harburg erhielt in dieser Zeit einige große und bedeutende Gebäude, mit deren Bau die verantwortlichen Politiker und Architekten eine Zeitwende markieren wollten.

Harburg war bis 1937 eine selbstständige Stadt, die in den 1920er Jahren, wie viele andere Städte in Preußen, von sozialdemokratisch orientierten Kommunalpolitikern geprägt wurde. Gerade während der Weimarer Republik sollte fortschrittliche Stadtpolitik durch eine moderne architektonische Gestaltung zum Ausdruck gebracht werden, deren Architektursprache der „Neuen Sachlichkeit“ – einer Stilrichtung des „Neuen Bauens“  – später als Bauhausarchitektur bekannt und berühmt wurde. Baulichen Ausdruck fanden diese Bestrebungen in Harburg in Gebäuden, wie dem Friedrich-Ebert-Gymnasium, dem Stadtbad an der Bremer Straße oder dem Parkeingang am Marmstorfer Weg. Die Siedlungen des „Neuen Bauens“ sollten nicht länger um dunkle, enge Höfe gebaut werden, sondern in grüner Umgebung Licht, Luft und Sonne bekommen. Die Architektur sollte nicht durch Verzierungen leben, sondern durch ihre einfachen Formen wirken. Das „Neue Bauen“ war damals mit seinem gestalterischen und sozialen Anspruch etwas radikal Neues. In der Fachwelt werden die Bauten dieser Richtung durchgängig bis in die heutige Zeit hoch geschätzt. In der kurzen Blütezeit der Weimarer Republik war das „Neue Bauen“ in Harburg die einflussreichste und prägendste Strömung der Architektur.

Die Vortragsreihe geht weiter: Am Donnerstag, dem 28. November um 18 Uhr präsentiert das Museum einen Vortrag zur Harburger Stadtgeschichte: Diesmal wird Dr. Rüdiger Articus über die Anfangstage der Fotografie in Norddeutschland sprechen.

Termin: Donnerstag, 31. Oktober 2019 um 18.00 Uhr

Referent: Dipl. Ing. Architekt Christoph Schwarzkopf vom Denkmalschutzamt Hamburg

Ort: Archaeologicum des Archäologischen Museums Hamburg, Harburger Rathausstraße 5, 21073 Hamburg, Eintritt: 4 Euro, ermäßigt 3 Euro, www.amh.de

 

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Bürostadt im Grünen https://www.tiefgang.net/buerostadt-im-gruenen/ Fri, 31 May 2019 22:14:48 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5327 [...]]]> Im Rahmen des Hamburger Architektursommers eröffnete Kultur-Senator Carsten Brosda nun eine die Ausstellung zur City Nord. Sehenswert.

In der Mitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Als „Bürostadt im Grünen“ konzipiert, steht die ab 1964 erbaute Hamburger City Nord für den innovativen Gestaltungswillen und die Aufbruchsstimmung der Nachkriegsmoderne. Der Hamburger Fotograf Felix Borkenau hat zwischen den Jahren 2001 und 2018 im Auftrag des Denkmalschutzamtes alle denkmalgeschützten Gebäude und die Außenanlagen der City Nord mit eindrucksvollen Fotos dokumentiert. Zum Abschluss des Projekts stellt er im Rahmen des Hamburger Architektursommers seine Portraits der Denkmäler in der Rathausdiele vor. Der Senator für Kultur und Medien Dr. Carsten Brosda eröffnete nun die Ausstellung „City Nord. Als Hamburg die Bürostadt der Zukunft baute“, die noch bis zum 18. Juni in der Rathausdiele zu sehen ist.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Denkmalensemble City Nord ist ein Stück Hamburger Geschichte geworden und gehört heute zur städtischen Identität. Die architektonisch herausragenden Bauten und Parkanlagen der City Nord sind das Ergebnis vielschichtiger stadtplanerischer Bemühungen. Prägende Bauten wie die ehemalige HEW-Zentrale von Arne Jacobsen strahlen weit über Hamburg hinaus. Und der ehemalige Firmensitz der Claudius Peters AG – seit 2018 ein Boarding House – zeigt, wie solche Bürogebäude denkmalgerecht saniert und umgenutzt werden können. Wir wollen mit der Ausstellung zeigen, dass es sich lohnt, sich näher mit der City Nord zu befassen und sich auf ihre Geschichte einzulassen. Die Fotos von Felix Borkenau sind Kompositionen, bei denen jedes Detail, jede Einstellung stimmt und die damit auch dem baukünstlerischen Anspruch der Architekten gerecht werden.“

Ende der 1950er Jahre entwickelte Oberbaudirektor Werner Hebebrand den Plan einer „Bürostadt im Grünen“ – der City Nord. Eingebettet in eine großzügige Grünanlage, entstand ab 1964 nördlich des Stadtparks ein Stadtteil mit hochwertigen und eleganten Bauten. Hier verbanden sich neue Gestalt, moderne Technologie und innovative Raumkonzepte. Die Anlage ist eines der wichtigsten deutschen Großprojekte der Zweiten Nachkriegsmoderne und hatte auch eine Entlastungsfunktion für Innenstadt und Alsterrand.

Der schnelle wirtschaftliche Aufschwung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatte im historischen Zentrum der Stadt zu einem zunehmenden Raumbedarf der dortigen Unternehmen geführt. In den zentrumsnahen Bereichen um die Außenalster drohte in der Folge eine umfassende Umwandlung von Wohn- in Gewerbefläche. Gleichzeitig entstanden in zentraler Lage Bürogebäude in einer Größe, die nicht mehr verträglich war, wenn man eine tiefgreifende Umgestaltung der Innenstadt verhindert wollte. Die City Nord trug so zur Bewahrung der Innenstadt bei. Zudem hat die Idee einer „Bürostadt im Grünen“ dazu beigetragen, dass die Grundstücke der Konzerne mit ihrer Grüngestaltung Teil einer großen Parkanlage wurden.

Das Denkmalschutzamt stellte die City Nord einschließlich der Parkanlage als Ensemble unter Schutz. Der Fotograf Felix Borkenau portraitierte diese zwischen 2001 und 2018 einschließlich der Gesamtanlage. Zum Abschluss der Dokumentation stellen Felix Borkenau und das Denkmalschutzamt die Aufnahmen nun im Rahmen des Hamburger Architektursommers 2019 vor.

Die Ausstellung „City Nord. Als Hamburg die Bürostadt der Zukunft baute“ ist bis zum 18. Juni in der Rathausdiele zu sehen, Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 18 Uhr, Sonntag 10 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei.“

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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Ab in den Gulli! https://www.tiefgang.net/ab-in-den-gulli/ Fri, 04 Jan 2019 23:26:46 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4720 [...]]]> „Mit William Lindley mobil durch Hamburg“ ist das Motto einer neuen App, die nun zu einer besonderen Reise durch Hamburgs Unterwelt einlädt …

In der Mitteilung der Behörde für Kultur und Medien heißt es:

„Augmented Reality-App des Denkmalschutzamtes und der HAW stellt den großen Ingenieur vor, der Hamburg im 19. Jahrhundert entscheidend prägte

Eine neue App des Denkmalschutzamtes und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) erweckt den englischen Ingenieur William Lindley mit Elementen der Augmented Reality (AR) zum Leben und gibt anschaulich einen Einblick in Lindleys Wirken in Hamburg. Lindley prägte Hamburg nach dem Großen Brand 1842 entscheidend. Er stellte die Weichen dafür, dass sich die Stadt zu einer modernen Metropole entwickeln konnte. In der App begleitet er als digitaler Charakter die Nutzerinnen und Nutzer durch die Stadt und erläutert seine Leistungen für Hamburg auf dem Weg zur Großstadt.

Die App wurde im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 entwickelt, in dem auf vielfältige Weise das reichhaltige europäische Erbe in das Bewusstsein gerückt und für mehr Denkmalbewusstsein geworben wurde. Die App ist kostenlos im App Store unter „William Lindley AR. Sharing Heritage AR App“ verfügbar. Entwickelt wurde sie vom Denkmalschutzamt Hamburg gemeinsam mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), der Firma Shape-Shift und den Kulturvermittlern Silvia Hartel und Wolfgang Wiedey.

Jana Schiedek, Staatsrätin für Kultur und Medien: „Die App macht europäische Stadt- und Kulturgeschichte greifbar. Straße um Straße können wir dem Wiederaufbau Hamburgs nach dem Großen Brand nachspüren und folgen mit William Lindley nicht nur einem Pionier der modernen Stadtentwicklung, sondern auch einer Persönlichkeit, die in zahlreichen europäischen Städten heimisch war und für eine offene und tolerante Gesellschaft steht. Die App bietet einen spannenden Streifzug durch ein wichtiges Kapitel der Hamburger Geschichte, das es ohne den europäischen Austausch so nie gegeben hätte.“

Hamburg als Auswanderer- und Ankunftsstadt mit jahrhundertealten Handelsbeziehungen bietet vielfältige Anknüpfungspunkte, unser gemeinsames europäisches Kulturerbe erlebbar zu machen. So stellten technische Innovationen aus England im 19. Jahrhundert die Weichen auf dem Weg zur modernen Großstadt. Die bis heute prägendste Figur dieser Zeit ist der Londoner Ingenieur William Lindley (1808-1900), der Hamburgs Infrastrukturen nach dem Großen Brand von 1842 revolutioniert hat. Mit der Augmented Reality-App können Interessierte auf Lindleys Spuren wandeln. Bauwerke wie die Badeanstalt nahe des Hauptbahnhofs sind digital nachgebaut. Nutzerinnen und Nutzer können diese virtuell besuchen, im Detail anschauen und spielerisch deren Geschichte und Funktion erfahren.

Die Entwicklung der App

Das Projekt „Mit Lindley durch Hamburg: Englisches Know-How in der Hansestadt digital erleben“ wurde vom Denkmalschutzamt Hamburg initiiert. Das Konzept und die technische Umsetzung stammen von einem Team der Fakultät Design, Medien und Information der HAW Hamburg in Kooperation mit der Firma Shape Shift, einer Ausgründung aus der HAW. Texte, Bilder und historische Hintergrundinformationen steuerten die Kulturvermittler Silvia Hartel und Wolfgang Wiedey bei, die unter anderem Norddeutschlands größte Ausstellung zur Wasserver- und Abwasserentsorgung im Hamburger Wasserforum kuratiert haben. Der Schauspieler Ciaran McVeigh leiht dem digitalen Lindley Stimme, Mimik und Gestik.

Die App wurde für iOS entwickelt und funktioniert ab Version iOS 11.3 (kompatibel mit iPhone 6s oder neuer). Eine Portierung für Android-Geräte ist angedacht.

Links

Kostenloser Download im App Store: itunes.apple.com

Website der Lindley-App: williamlindley.eu

Making of der Lindley-App: denkmal-europa.de

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

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