Deutsche Unesco-Kommission https://www.tiefgang.net Tue, 17 Apr 2018 14:17:59 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 „Gelebte Traditionen in unserem Land“ https://www.tiefgang.net/gelebte-traditionen-in-unserem-land/ Fri, 27 Apr 2018 22:19:01 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3477 [...]]]> Deutschland hat nun ein Heimatministerium und auch Niedersachsen besinnt sich auf Traditionen. Nun soll das Kivelingsfest gewürdigt werden. Dabei hat es einen recht kriegerischen Ursprung.

In einer Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) heißt es:

„Niedersachsen ist reich an landestypischen Traditionen. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) schlägt zwei von ihnen für das bundesweite Verzeichnis immateriellen Kulturerbes vor: das Müllerhandwerk in Wind- und Wassermühlen und das Kivelingsfest in Lingen.

„Das Lingener Kivelingsfest und das Handwerk der Müllerinnen und Müller in Wind- und Wassermühlen sind gelebte Traditionen in unserem Land, die sich durch das große Engagement vieler Niedersächsinnen und Niedersachsen auszeichnen. Sie laden ein, sich mit unserer kulturellen Geschichte zu beschäftigen, und sind eine Bereicherung für uns alle“, sagt der Niedersächsische Kulturminister Björn Thümler.

Niedersächsische Gemeinschaften und Gruppen, die gelebte Traditionen vertreten und weitergeben, konnten sich 2017 beim MWK bewerben, um vom Land für die Aufnahme in das nationale Verzeichnis immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen zu werden. Alle Anträge wurden durch eine Expertenjury geprüft. Die beiden ausgewählten Traditionen werden nun an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet.

Im Laufe des Jahres werden alle von den Bundesländern eingereichten Anträge von einem unabhängigen Expertengremium bei der Deutschen UNESCO-Kommission geprüft. Die Anträge, die den internationalen Richtlinien entsprechen, bilden das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Es ist die Grundlage für Anmeldungen zur internationalen Liste des immateriellen Erbes der UNESCO.“

Hintergrund:

Das Müllerhandwerk in Wind- und Wassermühlen legte über Jahrhunderte die Grundlage für gesellschaftliche Entwicklung, wurde heute allerdings vom industriellen Getreidemahlen überholt. Dank der Handwerksmüllerinnen und -müller wird diese Tradition weiterhin gelebt. Bei Aktionen wie dem Deutschen Mühlentag öffnen sie ihre Mühlen und geben ihr handwerkliches Wissen weiter.

Das Kivelingsfest in Lingen (Ems) ist ein historisches Volksfest, das alle drei Jahre am Pfingstwochenende vom „Bürgersöhne-Aufzug zu Lingen ‚Die Kivelinge‘ e.V.“ von 1372 organisiert wird. Die Mitglieder des Vereins sind traditionell unverheiratete Männer, die das Fest mit zahlreichen anderen Gruppen durchführen. Die über 600 Jahre alte Tradition des Festes zeichnet sich durch ihre hohe Bürgerbeteiligung aus.“

Der Bürgersöhne-Aufzug zu Lingen, »Die Kivelinge« e.V. – der mit zu den ältesten Vereinen in Deutschland zählt – entstand geschichtlicher Quellen nach im Jahr 1372. Während einer Belagerung der Festung Lingen rief der Magistrat der Stadt, da das heimische Heer anderweitig in Kämpfe verwickelt war, als letzte Möglichkeit die jungen, unverheirateten Bürgersöhne auf die Wälle, um ihre Heimatstadt zu verteidigen. Die Bürgersöhne verteidigten – so ist es überliefert – mit Löwenmut ihre Heimatstadt ganze drei Tage lang gegen die Belagerer und retteten somit Lingen vor der Erstürmung. In Gedenken an diese Tat erhielten die Bürgersöhne vom Magistrat das Recht, alle drei Jahre in der Stadt ein großes Fest zu feiern. Dieser Brauch lebt noch heute im Historischen Kivelingsfest weiter.

Quelle: www.mwk.niedersachsen.de

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„Kunst braucht Freiheit!“ https://www.tiefgang.net/kunst-braucht-freiheit/ Fri, 16 Feb 2018 23:02:32 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3030 [...]]]> Die UNESCO brachte vor einigen Wochen ihren jährlichen Weltbericht heraus und hatte Gutes wie Kritisches zu berichten. In Berlin trafen sich nun Akteure, um konkrete Verbesserungen einzufordern.

In der Mitteilung der UNESCO-Kommission Deutschland heißt es:

„120 Kulturakteure aus Deutschland diskutierten Anfang Februar 2018 in der Barenboim Said Akademie in Berlin die Ergebnisse des UNESCO-Weltberichts 2018 „KULTURPOLITIK NEU GESTALTEN – Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen“ (´Tiefgang` vom 30. Dez. 2017). Der Bericht zeigt zahlreiche Fortschritte in der Kulturpolitik und bei der Vielfalt der Produktion kultureller Inhalte weltweit. Die Autoren kritisieren aber auch Defizite, etwa beim ausgewogenen Zugang zu Handelsmärkten mit Kulturgütern und Dienstleistungen, bei der Künstlerfreiheit, Mobilität und Geschlechtergerechtigkeit (Kerninhalte des Weltberichts). Die Veranstaltung in Berlin machte deutlich, dass trotz der vielen guten Initiativen auch für die Kultur- und Medienpolitik Deutschlands Handlungsbedarf besteht.

Mehr Einsatz für Künstlerfreiheit nötig

Prof. Dr. Wolfang Kaschuba, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission: „Kunst ist als globales Medium der kritischen Begleitung gesellschaftlicher Prozesse und des offenen Austauschs gesellschaftlicher Erfahrungen unser wichtigstes kulturelles Kapital. Freilich nur dann, wenn sie nicht – wie heute zunehmend versucht – wirtschaftlich kontrolliert und politisch gelenkt wird. Sie muss sich vielmehr frei entfalten und damit selbst die Idee und den Raum der Freiheit verkörpern können. Deutschland kommt hier auf Grund seiner dramatischen Geschichte und seiner aktuellen Rolle als Zufluchtsland eine ganz besondere Verantwortung zu. Wir unterstützen nachdrücklich die Initiative vom September 2017, mit der Leiterinnen und Leiter renommierter Theater, Museen und Filminstitutionen aus der ganzen Republik die Bundesregierung aufgefordert haben, ein Programm für verfolgte Künstlerinnen und Künstler aufzulegen. Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung dies zügig umsetzen wird. Auch stünde es unserem Land gut an, wenn neben den Städten Hannover und Frankfurt sich weitere Städte dem internationalen Netz „Städte der Zuflucht“ (ICORN) anschließen würden.“

Bericht zur speziell  zu Deutschland gefordert

Dr. Tobias Knoblich, Vizepräsident der Kulturpolitischen Gesellschaft: „Gute Kulturpolitik braucht Daten, Fakten, Evaluationen. Der Weltbericht fordert hier Engagement von den Staaten ein, gerade mit Blick auf das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Handlungsebenen und Akteure. Deutschland sollte seine Kulturpolitikforschung ausbauen und in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Lage der Kultur in Deutschland erarbeiten, wie ihn auch der Deutsche Städtetag fordert. Mit einem Kulturfinanzbericht allein, dessen Quelldaten bei Erscheinen schon drei Jahre alt sind, ist es nicht getan. Notwendig ist ein zeitnahes Monitoring im Kulturbereich mit mehr als nur statistischen Daten, das neue Einsichten und schnelles Reagieren bei Defiziten erlauben würde.“

UNESCO-Konvention muss handlungsleitend sein

Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates: „Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt ist nicht nur Berufungsgrundlage, sondern auch ein Handlungsinstrument für Nachhaltigkeit und gerechten Welthandel. Das gilt sowohl für die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung als auch die verschiedenen Handelsabkommen. Diese UNESCO-Konvention sollte stärker handlungsleitend für eine gemeinwohlorientierte Gesellschaftspolitik sein, denn Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik.“

Hintergrundinformationen

Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ verabschiedet. 145 Länder und die Europäische Union haben die Konvention seither ratifiziert. Sie garantiert dauerhaft das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik der Vertragsstaaten und soll zur Intensivierung globaler Kulturkooperation beitragen. Der Weltbericht 2018 „KULTURPOLITIK NEU GESTALTEN – Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen“ stellt die Umsetzung der Konvention weltweit dar. Deutschland hat die Konvention am 12. März 2007 ratifiziert. Die Deutsche UNESCO-Kommission führt Projekte zur Stärkung kultureller Vielfalt in Deutschland, Europa und der arabischen Region durch und beteiligt sich an der Politikberatung zur Stärkung kultureller Governance.

Quelle: unesco.de

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Die Handelsbarrieren der Kultur https://www.tiefgang.net/die-handelsbarrieren-der-kultur/ Fri, 29 Dec 2017 23:47:25 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2761 [...]]]> Die Globalisierung ist eines der gesellschaftlichen Hauptthemen der letzten Jahre. Und meist denkt man dabei nur an die Wirtschaft. Die UNESCO aber schaut auch auf die Kultur und da sieht es nicht gut aus …

In der Mitteilung der UNESCO-Kommission Deutschland heißt es:

„Der Kultursektor generiert aktuell Umsätze von 2,25 Milliarden US-Dollar jährlich und beschäftigt fast 30 Millionen Menschen weltweit. Prognosen zufolge wird er in den nächsten Jahren für zehn Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung aufkommen. Das zeigt der Weltbericht „KULTURPOLITIK NEU I GESTALTEN – Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen“, der kürzlich von der UNESCO-Generaldirektorin Audrey Azoulay und der schwedischen Ministerin für Kultur und Demokratie Karin Strandås in Paris vorgestellt wurde.

Prof. Dr. Wolfgang Kaschuba (Foto: SWR/Alexander Kluge)

Trotz zahlreicher Fortschritte in der Kulturpolitik und bei der Vielfalt der Produktion kultureller Inhalte kritisieren die Autoren des Berichts Defizite, etwa beim ausgewogenen Zugang zu Handelsmärkten mit Kulturgütern und Dienstleistungen, bei der Künstlerfreiheit, Mobilität und Geschlechtergerechtigkeit.

„Die lokale Produktion kultureller Inhalte und der Handel mit Kulturgütern nehmen weltweit zu. Noch immer erschweren jedoch Handelsbarrieren, mangelnde Maßnahmen zur Vorzugsbehandlung und zu wenige personelle und finanzielle Ressourcen in den am wenigsten entwickelten Ländern die Teilhabe am Kulturmarkt des globalen Nordens. Das muss sich ändern“, fordert Prof. Dr. Wolfgang Kaschuba, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission. „Besonders positiv ist jedoch, dass gut hundert staatliche und nicht-staatliche Akteure zunehmend Maßnahmen zum Schutz künstlerischer Freiheiten und zur Stärkung von Künstlermobilität ergreifen.“

Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern weiter stärken
Der globale Norden ist nach wie vor das wichtigste Ziel für Kunst- und Kulturschaffende aus dem globalen Süden, doch der Zugang zu diesem Markt ist angesichts des aktuellen Sicherheitsklimas zunehmend schwierig. Visabestimmungen tun ihr übriges. Im Jahr 2017 können Reisepassinhaber aus dem globalen Süden 75 Länder visafrei bereisen. Kulturschaffende aus dem globalen Norden sind hier weiterhin im Vorteil – für sie sind 157 Länder problemlos zugänglich. Die Autoren des Berichts betonen, dass die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden wesentlich für die Förderung der Vielfalt von Ideen, Werten und Weltanschauungen in Kunst und Kultur sowie für die Förderung einer nachhaltigen Kultur- und Kreativwirtschaft ist. Der Abbau von Barrieren sei dringend notwendig.

Angriffe auf Kunstschaffende
430 Angriffe auf Künstlerinnen und Künstler wurden im Jahr 2016 verzeichnet. Noch im Jahr 2015 lag diese Zahl bei 340 und im Jahr 2014 bei 90. Am stärksten betroffen sind Musiker, doch auch Autoren werden häufig attackiert. Die meisten Übergriffe auf Autoren fanden 2016 in den Regionen Asien-Pazifik (80), Nahost und Nordafrika (51) und Europa (47) statt. Die Autoren des Berichts stellen gleichzeitig fest, dass staatliche und nicht-staatliche Akteure zunehmend Maßnahmen zum Schutz künstlerischer Freiheiten ergreifen. Dazu zählen gesetzliche Änderungen, das Schaffen von sicheren Rückzugsorten in Künstlerresidenzen, die Aufnahme von über 170 Kunstschaffenden durch 80 Städte seit 2006 sowie die Einrichtung von Notfallfonds und Hilfen durch über 100 Organisationen weltweit.

Gleichberechtigung von Männer und Frauen
Der Bericht zeigt, dass geschlechterspezifische Unterschiede in nahezu allen Bereichen der Kultur weltweit fortbestehen. Frauen sind in Schlüsselfunktionen des Kultursektors weiterhin unterrepräsentiert. Nur bei einem von fünf Filmen beispielsweise führte in Europa eine Frau Regie. Frauen verdienen auch heute noch weniger als Männer: In Nordamerika erhalten Frauen beispielsweise nur 75 Cent für jeden US-Dollar, den männliche Museumsdirektoren verdienen. Lediglich 34 Prozent der Kulturminister sind Frauen und 31 Prozent der Vorsitzenden Nationaler Kunst- und Kulturräte. Ein Bewusstsein für die Bedeutung der Förderung von Geschlechtergleichstellung im kulturellen Sektor ist in den vergangenen Jahren gestiegen, doch dies reicht nicht aus. Die Autoren des Berichts fordern, eine Gender-Perspektive in Kulturpolitik und -maßnahmen zu integrieren, gleichen Zugang zu Finanzierung und Chancen zu sichern und Frauen als Schaffende und Produzentinnen von zeitgenössischen kulturellen Ausdrucksformen besonders zu fördern.

Kulturwirtschaft immer digitaler
2016 lagen die Erlöse aus dem Online-Musikhandel mit 7,85 Milliarden US-Dollar zum ersten Mal bei 50 Prozent der gesamten Erlöse der Musikindustrie. Das ist ein Zuwachs von 16 Prozent gegenüber 2015 (6,75 Milliarden US-Dollar), der sich insbesondere durch die steigenden Umsätze der Streamingdienste erklärt. Doch nur wenige profitieren von dieser Entwicklung. Bisher haben nur vereinzelte Länder eine Strategie entwickelt, um die Digitalisierung des Kultursektors aktiv zu gestalten. Auch technische Hürden bestehen weiter, da vielen Ländern im globalen Süden die Infrastruktur fehlt, um den Markt für digital produzierte und verbreitete kulturelle Güter und Dienstleistungen zu nutzen. Der Aufstieg großer Plattformen hat zudem zu Marktkonzentration geführt. Die Autoren des Berichts fordern Länder auf, Digitalisierungsstrategien zu entwickeln und in lokale Kulturproduktion zu investieren. Auch neue Partnerschaften zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft seien notwendig.

Kultur für nachhaltige Entwicklung
Länder weltweit sehen Kultur als Grundpfeiler nachhaltiger Entwicklung. Von den aktuell 111 nationalen Entwicklungsplänen verweisen 86 Prozent auf Kultur, davon sind über zwei Drittel aus dem globalen Süden. Die Autoren kritisieren aber, dass die Entwicklungszusammenarbeit Kultur bisher nicht hinreichend fördert. Nur 0,22 Prozent der Entwicklungshilfegelder wurden 2015 für Kultur aufgewendet. Dies ist eine Abnahme um 45 Prozent seit 2005 und der niedrigste Stand seit zehn Jahren. Die Autoren fordern höhere Investitionen in Kreativität, Arbeitsplätze im Kultursektor zu schaffen, Ungleichheiten zu beseitigen, künstlerische Innovation sowie nachhaltige Produktion und Konsum sicherzustellen.“

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission

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„Inklusive Bildung ist Gesetz!“ https://www.tiefgang.net/inklusive-bildung-ist-gesetz/ Sat, 02 Sep 2017 06:11:50 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1848 [...]]]> Die Deutsche UNESCO-Kommission hat zum Sommer getagt und herausgekommen sind jede Menge Forderungen. Vor allem zur inklusiven Bildung.

In der Pressemitteilung von Anfang August 2017 heißt es:

„Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) hat im Rahmen ihrer 77. Hauptversammlung am 30. Juni 2017 in Bonn zu einer systematischen Umsetzung inklusiver Bildung im deutschen Bildungssystem aufgerufen. Mit der Resolution „Für eine inklusive Bildung in Deutschland“ fordert sie unter anderem den Bundestag und die Bundesregierung auf, ein mit Ländern und Kommunen abgestimmtes und mit ausreichenden Ressourcen versehenes Programm zur Förderung der inklusiven Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie aufzulegen.

Sie appelliert an die Länder, gemeinsame Standards für die weitere Umsetzung inklusiver Bildung zu entwickeln und Lehrkräfte durch multiprofessionelle Teams in ihrer Arbeit zu unterstützen. Auch betont sie, dass inklusive Bildung verpflichtender Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle pädagogischen Berufe sein muss.

„Deutsches System weit davon entfernt“

„Sorgsam umgesetzte inklusive Bildung ist gute Bildung für Hochbegabte genauso wie für Kinder mit Lernschwierigkeiten. Denn von einer individuellen Förderung profitieren alle Kinder. Doch das deutsche Bildungssystem ist trotz vieler Fortschritte noch weit davon entfernt, inklusive Bildung für alle Menschen zu verwirklichen. Zwar sind inzwischen in den Schulgesetzen der Länder rechtliche Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungswesen geschaffen worden. Darin sind zum Teil jedoch nach wie vor Einschränkungen einer inklusiven Bildung enthalten, die auch dem individuellen Recht auf Besuch einer allgemeinen und berufsbildenden Schule entgegenstehen. Das müssen wir ändern und Inklusion im Bildungswesen endlich als Chance verstehen“, fordert Ute Erdsiek-Rave, Ministerin a. D. und Vorsitzende des DUK-Expertenkreises Inklusive Bildung.

Allen Menschen die gleichen Chancen

Inklusive Bildung ist auf der Grundlage des Völkerrechts in Deutschland gesetzlich verankert. Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Chancen offen stehen, an hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale entwickeln zu können, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, einer Behinderung, Herkunft, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Die von der Weltgemeinschaft verabschiedete Globale Nachhaltigkeitsagenda schreibt in Ziel 4 fest: „Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherstellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen fördern.“ Die UNESCO ist für die internationale Koordination und das Monitoring dieses Ziels verantwortlich.“

Quelle: unesco.de

 

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