Deutsche UNESCO fordert abgestimmtes Bildungsprogramm:

„Inklusive Bildung ist Gesetz!“

Glotze an - fertig ist die Bildung. So einfach ist es schon 1960 nicht gewesen. (Foto: Unesco/Paul Amasy)

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat zum Sommer getagt und herausgekommen sind jede Menge Forderungen. Vor allem zur inklusiven Bildung.

In der Pressemitteilung von Anfang August 2017 heißt es:

„Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) hat im Rahmen ihrer 77. Hauptversammlung am 30. Juni 2017 in Bonn zu einer systematischen Umsetzung inklusiver Bildung im deutschen Bildungssystem aufgerufen. Mit der Resolution „Für eine inklusive Bildung in Deutschland“ fordert sie unter anderem den Bundestag und die Bundesregierung auf, ein mit Ländern und Kommunen abgestimmtes und mit ausreichenden Ressourcen versehenes Programm zur Förderung der inklusiven Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie aufzulegen.

Sie appelliert an die Länder, gemeinsame Standards für die weitere Umsetzung inklusiver Bildung zu entwickeln und Lehrkräfte durch multiprofessionelle Teams in ihrer Arbeit zu unterstützen. Auch betont sie, dass inklusive Bildung verpflichtender Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle pädagogischen Berufe sein muss.

„Deutsches System weit davon entfernt“

„Sorgsam umgesetzte inklusive Bildung ist gute Bildung für Hochbegabte genauso wie für Kinder mit Lernschwierigkeiten. Denn von einer individuellen Förderung profitieren alle Kinder. Doch das deutsche Bildungssystem ist trotz vieler Fortschritte noch weit davon entfernt, inklusive Bildung für alle Menschen zu verwirklichen. Zwar sind inzwischen in den Schulgesetzen der Länder rechtliche Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungswesen geschaffen worden. Darin sind zum Teil jedoch nach wie vor Einschränkungen einer inklusiven Bildung enthalten, die auch dem individuellen Recht auf Besuch einer allgemeinen und berufsbildenden Schule entgegenstehen. Das müssen wir ändern und Inklusion im Bildungswesen endlich als Chance verstehen“, fordert Ute Erdsiek-Rave, Ministerin a. D. und Vorsitzende des DUK-Expertenkreises Inklusive Bildung.

Allen Menschen die gleichen Chancen

Inklusive Bildung ist auf der Grundlage des Völkerrechts in Deutschland gesetzlich verankert. Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Chancen offen stehen, an hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale entwickeln zu können, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, einer Behinderung, Herkunft, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Die von der Weltgemeinschaft verabschiedete Globale Nachhaltigkeitsagenda schreibt in Ziel 4 fest: „Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherstellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen fördern.“ Die UNESCO ist für die internationale Koordination und das Monitoring dieses Ziels verantwortlich.“

Quelle: unesco.de

 

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