DOV – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Mon, 22 Mar 2021 09:11:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Mehr Freischaffende in Orchester! https://www.tiefgang.net/mehr-freischaffende-in-orchester/ Fri, 26 Mar 2021 23:07:43 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7754 [...]]]> Die Deutsche Orchestervereinigung empfiehlt allen öffentlich finanzierten Orchestern und Profichören, mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs vorrangig freischaffende Musikerinnen und Musikern als Orchester- und Choraushilfen einzusetzen.

„Das ist ein wichtiger Beitrag, um in der täglichen Praxis freischaffenden Musikerinnen und Musiker in ihrer Region eine Zukunftsperspektive zu geben“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Momentan liegt das Geschäft der gesamten freien Szene weiter am Boden.“ Anfang März hatte auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bei einer Veranstaltung in Berlin geäußert, sie könne sich in den Verträgen der Stadt- und Staatstheater die Verpflichtung vorstellen, einen bestimmten Anteil freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler einzubeziehen.

Die DOV-Empfehlung basiert auf einem aktuellen Beschluss des Gesamtvorstands. „Der Beschluss unterstreicht abermals die Solidarität der fest angestellten Berufsmusikerinnen und -musiker mit ihren freischaffenden Kolleginnen und Kollegen“, sagt Mertens. Die Empfehlung gilt zunächst bis Ende der Spielzeit 2021/22. Dann werden die Wirkungen von der DOV-Arbeitsgruppe der Freischaffenden und Lehrbeauftragten evaluiert und ggfs. angepasst. Freischaffende Musikerinnen und Musiker gehören zu den Berufsgruppen mit den größten finanziellen Einbußen in der Corona-Krise, viele sind existenziell bedroht. Betroffen sind auch junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Während normalerweise 15 Prozent im ersten Berufsjahr eine feste Anstellung finden, werden derzeit kaum noch Stellen besetzt.

Die DOV hat in der Corona-Krise ihr Engagement für Freischaffende stark ausgebaut und zahlreiche Vorstößen zur besseren sozialen Absicherung auf der politischen Ebene unternommen. Der Nothilfefonds der Deutschen Orchester-Stiftung für Freischaffende aller Musikrichtungen (#MusikerNothilfe) geht auf eine Initiative der DOV zurück, die die Stiftung im Jahr 2004 gründete.

Quelle: www.dov.org

 

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„Keine Abwägung zum Recht auf Kunstfreiheit!“ https://www.tiefgang.net/keine-abwaegung-zum-recht-auf-kunstfreiheit/ Fri, 26 Mar 2021 23:02:53 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7751 [...]]]> In keinem einzigen Bundesland werden die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für den Kulturbereich umgesetzt. Das haben Recherchen der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) ergeben.

„Wir haben die Infektionsschutzverordnungen aller 16 Bundesländer sowie die jeweiligen Begründungen geprüft. Nirgendwo wird die vom Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschriebene Abwägung des Grundrechts auf Kunstfreiheit vorgenommen. Stattdessen sind unverändert flächendeckende Schließungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern völlig pauschal angeordnet. Das ist ein Skandal“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Die für den Kulturbereich vorgesehenen gesetzlichen Leitplanken republikweit nicht zu setzen – bei so viel kollektiver politischer Ignoranz wird der Frust vieler Kulturschaffender weiter steigen. Wir fordern die sofortige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Grundrechtsabwägung, in allen Bundesländern und sofort!“

Der Bundestag hatte am 18. November 2020 eine Neufassung des InfSchG verabschiedet, in die auf Druck des Deutschen Kulturrats und der DOV zum ersten Mal überhaupt im § 28a eine eigenständige Regelung für den Kulturbereich aufgenommen wurde. In der Gesetzesbegründung wird explizit darauf verwiesen, dass bei Untersagungen oder Beschränkungen im Kulturbereich der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden muss. „Eine Grundrechtsabwägung erfolgt nicht, wenn eine Landesinfektionsschutzverordnung bereichsspezifische Öffnungsszenarien vorsieht und dabei eine Reihe von Bereichen einheitlich bewertet“, sagt Mertens. „Denn dabei sind auch Bereiche erfasst, die nicht dem speziellen verfassungsrechtlichen Schutz der Kunstfreiheit unterliegen. Dies stellt nach Überzeugung der DOV eine rechtswidrige Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgabe in das jeweilige Landesverordnungsrecht dar.“

In der Praxis bedeutet das, dass der Schutzmaßstab aus § 28a unterlaufen wird, und der Kultur der verfassungsrechtlich garantierte Schutz nicht gewährt wird, obwohl der Bundesgesetzgeber diesen Schutz in die Novelle des InfSchG bewusst aufgenommen hat. Mertens: „Nach Überzeugung der DOV muss der besondere Schutzmaßstab für die Kunstfreiheit, der sich aus § 28a Infektionsschutzgesetz ergibt, in den jeweiligen Regelungsteilen der Landes-Infektionsschutzverordnungen endlich wirksam und differenziert abgebildet werden.“

Quelle: www.dov.org

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