Grundgesetz – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Thu, 21 Jan 2021 10:29:32 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Kultur ins Grundgesetz! https://www.tiefgang.net/kultur-ins-grundgesetz/ Thu, 21 Jan 2021 10:29:32 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7620 [...]]]> War 2020 einfach nur für die Tonne? Wir haben bei Kulturschaffenden nachgefragt. Heute der Kabarettist Johannes Kirchberg.Wie hat sich die Pandemie im Arbeitsalltag 2020 bemerkbar gemacht?

Vor allem hat sie sich darin bemerkbar gemacht, dass ich mehr mit der Planung und dem Verschieben von Auftritten zu tun hatte, als mit dem Spielen von Konzerten selbst. Dass es sehr neue (Auftritts)Formate gab und die Konzerte teilweise unter kuriosen Umständen stattfanden war bemerkenswert. Doppelvorstellungen und Gastspiele in riesigen Stadthallen (vor 70 Leuten die mit großem Abstand saßen) gab es. Open Air Veranstaltungen und Konzerte ohne Pause. Das waren die auffälligsten Veränderungen, wenn man überhaupt von Arbeits“alltag“ sprechen will. Unter der fehlenden persönlichen Begegnung habe ich gelitten, und vermisse sie bis heute, der fehlende kulturelle Austausch wird sicherlich auch Auswirkungen haben auf das, was neu entsteht. Nicht oder nur selten auf Tournee gewesen zu sein, war eine ganz neue Erfahrung für mich.

Wie weit werden die Nachwirkungen nachhallen?

Das kommt ganz darauf an, wie lange die Situation im Kulturbereich noch andauert und der Spielbetrieb noch angehalten ist. Mittlerweile gibt es Ausweichtermine von verschobenen Ersatzterminen. Und Schattentermine für geplante Konzerte, falls diese nicht stattfinden können. Und die Veranstalter finden ja schon gar keine freien Termine mehr, die sie vergeben könnten. Die Planungen reichen bis weit ins Jahr 2023. Unter diesen Bedingungen ist es natürlich extrem schwer, einen sinnvollen Tourplan zu erstellen. Ich hoffe, dass es kurzfristig noch zu Auftritten kommen wird. Andernfalls mache ich mir große Sorgen um die freie Szene. Besonders um all die, die nicht im großen Rampenlicht stehen oder Medienpräsenz genießen. Um die Kunst und die KünstlerInnen, die vor allem von der Neugier der Menschen leben.

Was waren 2020 die gravierendsten Entwicklungen?

Dass meine Zukunftsangst zu Beginn der Krise mittlerweile einer gewissen Gelassenheit gewichen ist. Dass heißt nicht, dass ich sorglos bin, aber zu sehen, welch kreative Lösungen Veranstalter und Künstler finden können, damit Kultur stattfinden kann, hat mich sehr gefreut und beruhigt.

Was hat 2020 an neuer Kreativität hervorgebracht?

Förderanträge zu stellen ist jetzt vielleicht nichts ganz kreatives, aber darin eine gewisse Meisterschaft zu entwickeln, war schon schön anzusehen (lacht). Außerdem habe ich die große Freude, seit Beginn des neuen Jahres im Kulturhaus Süderelbe arbeiten zu dürfen. Auf diese Chance habe ich mich im vergangenen Jahr schon vorbereitet und das hat mich sehr erfüllt. Ich hatte die große Chance sehr viel Musik machen zu können, ohne gleich an die Verwertbarkeit zu denken. Das empfand ich als Geschenk.

Was war das persönlich einschneidenste Erlebnis in 2020?

Das war ein ganz privates, nämlich dass ich so viel Zeit mit meiner Familie verbringen durfte. Ich habe es sehr genossen, meine Familie so lange und so intensiv um mich gehabt zu haben. Wann hat man das schon? Man nimmt sich ja oft vor, dass man mal mehr Zeit (am Stück) miteinander verbringen muss. Die erzwungene Auszeit vom Job hat bei mir dazu geführt, dass sich mein Hamsterrad plötzlich nicht mehr schneller drehte als die Welt außenrum. Das war eine sehr schöne Erfahrung. Und die möchte ich mir gern bewahren.

 Was ist für 2021 absehbar?

Hoffentlich ein Weihnachten im großen Familienkreis. Ansonsten ist wohl nur absehbar, in kleinen Schritten zu planen und kurzen Zeiträumen zu denken.

 Was wäre in 2021 wünschenswert?

Die Hoffnung nicht zu verlieren. Und dass wir uns aus dieser außergewöhnlichen Zeit doch vielleicht auch etwas Gutes erhalten. Ich wünsche mir ein hoffnungsvolles und gesundes, an Kultur und Begegnung reiches und von Verständnis und Freundlichkeit geprägtes neues Jahr.

Dass die Politik Lösungen bietet, damit Soloselbständige und Freie diese Misere angstfrei überstehen können. Und dass KULTUR ins Grundgesetz kommt.

Was wird von 2020 bleiben?

Hoffentlich mehr als eine durchgeweichte blaue MundNaseBedeckung im Matsch.

 

Johannes Kirchberg

www.johannes-kirchberg.de

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Versammlungsfreiheit https://www.tiefgang.net/versammlungsfreiheit/ Fri, 07 Aug 2020 22:49:18 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7149 [...]]]> Eine „Schönwetterdemokratie“ kann jeder. In der aktuellen Corona-Krise zeigt sich, ob wir unsere Demokratie auch aushalten und verteidigen, wenn es weh tut. Und das sollten wir!

Von Ulrike Hinrichs

Am 1. August 2020 kam es in Berlin zu einer Demonstration, bei der wieder einmal Menschen gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen demonstrierten. Ohne Masken, dicht gedrängelt. Anlässlich der Demonstration wurde mir in einem facebook Beitrag mitgeteilt, dass das Grundrecht in solchen Situationen aber „gefährlich“ sei. Ich habe so eine Ahnung, dass aufgrund der sich zuspitzenden Polarisierung in unserer Gesellschaft viele Menschen so denken. Das bereitet mir Sorge.

Als ehemalige Anwältin und großer Fan unserer Verfassung fühle ich mich daher berufen, über unsere Grundrechte aufzuklären (siehe auch ´Tiefgang` „Widerstand zwecklos“) und „Menschenwürde nicht Menschenwert“)

Um es vorweg zu nehmen, den Anlass der „Anti-Corona-Demonstration“ in Berlin teile ich nicht. Ich hege keine Sympathien für Verschwörungstheoretiker und rechte Parolen. Auch vermeintliche Freiheitskämpfer, die bei den aktuellen AHA-Regeln (Alltagsmaske, Hygiene, Abstand)  ihre Freiheitsrechte eingeschränkt sehen, verleiten mich zu einem verständnislosen Kopfschütteln. Gleiches gilt für Impfgegner, die gegen eine Impfpflicht demonstrieren, die es gar nicht gibt. Und alle die, die sich von Extremen nicht distanzieren, kann ich im politischen Diskurs auch nicht ernst nehmen.

Aber auch solche Prostete müssen wir in einer Demokratie aushalten. Es gibt nicht nur ein Demonstrationsrecht für die Leute, deren Meinung wir teilen. Demokratie ist manchmal anstrengend, weil sie Freiheit gibt. Solange der gesellschaftspolitische Diskurs nicht in Schiefläge gerät, scheint das allgemein akzeptiert zu sein.

Ob und wie eine Demokratie funktioniert, zeigt sich aber erst dann, wenn es schwierig wird. Daran erinnern uns etwa unschöne Einschränkungen von Verteidigerrechten in den 1970er Jahren zu Zeiten der RAF oder Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit im Rahmen der „Anti-Atomkraft-Bewegung“ in den 1980er Jahren.

Gerade dann, wenn es schwierig wird, müssen wir die demokratischen Grundwerte hochhalten, nicht in Frage stellen. Wir müssen zusammenhalten, aushalten und gegenhalten, mit Argumenten, nicht mit der Idee von Einschränkungen der demokratischen Grundwerte.

Die Versammlungsfreiheit (Art 8 GG) ist eine der obersten Grundwerte unserer Verfassung. Gepaart mit unserer Meinungsfreiheit (Art 5 GG) ist das Recht zur Demonstration neben der politischen Wahl das Mittel der Bürger*innen sich am gesellschaftspolitischen Diskurs zu beteiligen. Der Brokdorf-Beschluss aus dem Jahre 1985 ist die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Versammlungsfreiheit.

„Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlass grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten“, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 69, 315).

Demonstrationen sind daher eine Art Fundament unserer Verfassung. Deshalb müssen sie zugelassen werden, während etwa Großveranstaltungen abgesagt werden. Das Versammlungsgesetz regelt im Einzelnen, wie Demonstrationen durchgeführt werden dürfen. Sie müssen in der Regel vor angemeldet werden und können – wie etwa gerade in Corona Zeiten – mit Auflagen versehen werden. Bei Verstoß gegen diese Auflagen oder strafbaren Handlungen darf die Polizei eine Demonstration auflösen. Wegen solcher Verstöße wurde die Demonstration in Berlin aufgelöst. Es gibt Ermittlungen gegen die Veranstalter. Alles wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.

Also, Ruhe bewahren und mit guten Argumenten gegenhalten!

 

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Die Kunst unserer Grundrechte https://www.tiefgang.net/die-kunst-unserer-grundrechte/ Sat, 26 Aug 2017 06:37:56 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1893 [...]]]> Das deutsche Grundgesetz ist für viele Einheimische so selbstverständlich, dass sie es ungefragt als „natürlich“ ansehen. Wie von Natur aus gesetzt. Es aber zu erklären – da ist Kreativität gefragt.

Denn so einfach lassen sich eben die einzelnen Grundwerte, die zum Grundrecht führen, auch Zugezogenen nicht erklären. Gerade bei der Integration von Flüchtlingen berief sich mancher gerne auf das Grundgesetz und „unsere“ Grundwerte. Dabei wurden und werden immer wieder Stimmen etwa zur „deutschen Leitkultur“ laut, die als Richtschnur zur Integration dienen soll. Jüngst hatte der Bundesinnenminister Herr de Maiziere zehn Thesen zur deutschen Leitkultur aufgestellt. Jenseits der strittigen Benimmregeln wie zum Gruß die Hand geben oder den Namen nennen, besteht in unserer Wertegemeinschaft der Konsens darüber, dass sich unsere gesellschaftlich fundamentalen Grundwerte in den Grundrechten finden. Diese sind nicht nur für Zugewanderte, sondern auch für hier aufgewachsene  Bürger aber nicht immer ganz einfach zu verstehen.

Nun startet ein neues Kunstprojekt namens grundrechte_kreativ“ mit Geflüchteten und allen interessierten Hamburger*innen. Unterstützt wird es dabei aus Mitteln des Bezirksamtes Harburg.

Zeinab Alipour (Afghanistan): ´Ich bin ein Mensch`(Art. 1 GG)

Die Projektleitung hat die Kunsttherapeutin und Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs:

„Wir wollen die Grundrechte künstlerisch gestalten und in einem Blog veröffentlichen. Das künstlerische Medium verdichtet, es macht den Kern des Grundrechtes sichtbar. Die einzelnen Kunstwerke zeigen einen individuellen Blick des Künstlers auf das jeweilige Grundrecht. Diese Sicht auf das Grundrecht soll mit Texten der Künstler untermauert werden. Die Bilder werden auch in einer Ausstellung präsentiert.“

Amer Hayder (Syrien): ´Ich bin wie Du` (Art. 3 GG)

Mit einem Logo können sich andere mit dem Blog über ihre Webseiten, Emailsignatur etc. verbinden und zum Grundgesetz bekennen. Unterstützung erhält das Projekt dabei von oberer Stelle. Der Hamburgische Anwaltsverein, der geflüchtete Juristen betreut, wird nämlich bei dem Projekt kooperieren. Geflüchtete Juristen können beim Erklären und Verstehen der Grundrechte unterstützend in der Gruppe mitwirken. www.hav.de

 

Das Ziel des Projektes beschreibt Hinrichs: „Das gemeinsame künstlerische Schaffen zum Thema Grundrechte unterstützt zuallererst den interkulturellen Dialog über unsere wichtigsten Grundwerte. Man kommt ins Gespräch, diskutiert über das, was unsere demokratische Gesellschaft im Kern verbindet. Damit stellt dieses Kunstprojekt einen wesentlichen Beitrag zur Integration her. Das Erklären unserer Werte ist nicht belehrend, sondern dient als Grundlage des künstlerischen Schaffens. Dieser Ansatz schafft eine neue Dimension des Verstehenwollens auch auf Seiten des Künstlers, der das Wesen des Grundrechtes nach seinen individuellen Idee umsetzen will. Das künstlerische Schaffen vor allem ermöglicht zudem Begegnungen, die Sprachbarrieren aufheben und auf Gemeinsamkeiten setzen, statt Unterschiede hervorzuheben. Menschen begegnen sich auf Augenhöhe. Geflüchtete werden eingebunden in unsere Wertegemeinschaft. Die Veröffentlichung in einem Booklet oder Blog verstärkt die Verbindung untereinander, schafft für alle Beteiligten eine Aufwertung ihrer Kunstwerke und dient als Multiplikator der Idee.“

Infos und Kontaktmöglichkeiten online über: grundrechte_kreativ

 

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