Kranken- https://www.tiefgang.net Fri, 04 Dec 2020 16:06:15 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 KSK erhält mehr Bundeszuschüsse https://www.tiefgang.net/ksk-erhaelt-mehr-bundeszuschuesse/ Fri, 04 Dec 2020 23:03:07 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7447 [...]]]> Die Künstlersozialkasse (KSK) dient der Gesundheits- und Altersvorsorge unserer Kreativen. Darum wird ihr nun mehr Zuschuss gewährt. Alle Probleme löst dies indes nicht.

Das System der Künstlersozialkasse ist gut, dient es doch der Absicherung von künstlerischen Berufstätigen hinsichtlich ihrer Alters- und Gesundheitsvorsorge. Wer den Großteil seines Einkommens aus Berufstätigkeit in der Kunst oder Publizistik verdient, ist gar in der Pflicht, der sogenannten KSK beizutreten. Dabei ist sie keine eigene Kasse im klassischen Sinn, sondern ein System der Bezuschussung von Krankenkassenbeiträgen und der Altersvorsorge. So soll gewährleistet sein, dass Kreative auch bei geringen Verdiensten zumindest diese Versicherungsleistungen zahlen und im Gegenzug auch ihre Leistungen beanspruchen können.

Diese werden nun durch weitere Bundeszuschüsse aufgestockt. Nicht gelöst ist eine dringende Reform des in der Zielsetzung guten Systems. Denn oft werden bei abweichenden Einkommenstätigkeiten seitens der zuständigen Rentenversicherungsanstalt KSK-Zugehörigkeiten bezweifelt oder verneint. Dass man ihr „sicher“ bis zum Rentenalter angehört, stellt so oft das größere Problem dar.   

In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es nun aber:

„Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. November 2020 beschlossen. Die Bundesmittel dienen der Entlastung der Künstlersozialversicherung. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Die Kultur- und Kreativbranche leidet sehr unter den Folgen der Corona-Krise. Gerade jetzt müssen wir dafür sorgen, dass Kreative auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können und angemessen abgesichert sind. Dabei spielt die Künstlersozialversicherung eine sehr wichtige Rolle. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt und freue mich über das sehr gute Signal, dass der Abgabesatz im nächsten Jahr trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen nicht steigen wird. Das ist gut für die Kreativen und die Unternehmen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für eine zukunftsfeste Absicherung selbständiger Kreativer in der Künstlersozialversicherung einsetzen.“

In der Künstlersozialversicherung sind derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert und werden so in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.“

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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KSK bleibt bei 4,2 % https://www.tiefgang.net/ksk-bleibt-bei-42/ Fri, 24 Aug 2018 22:19:46 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4024 [...]]]> Der Beitrag für Unternehmen, die Abgaben für Kreative und Künstler zu zahlen haben, wird jedes Jahr neu bestimmt, bleibt vorerst aber wohl konstant.

Nach dem aktuellen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung bleibt der Abgabesatz für 2019 unverändert bei 4,2 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab.

Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler*innen oder Publizist*innen für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.

Offiziell wird jeweils zum 30. September eines jeden Jahres der für das nachfolgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch eine „Künstlersozialabgabeverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Quelle: Deutscher Kulturrat

 

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