Abgabesatz für Unternehmen bleibt 2019 offenbar stabil:

KSK bleibt bei 4,2 %

Die KSK-Abgabe dient der Unterstützung von Kranken-, Renten- und Sozialversicherung von Künstlern und Publizisten. (Foto: stux / Pixabay)

Der Beitrag für Unternehmen, die Abgaben für Kreative und Künstler zu zahlen haben, wird jedes Jahr neu bestimmt, bleibt vorerst aber wohl konstant.

Nach dem aktuellen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung bleibt der Abgabesatz für 2019 unverändert bei 4,2 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab.

Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler*innen oder Publizist*innen für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht.

Offiziell wird jeweils zum 30. September eines jeden Jahres der für das nachfolgende Kalenderjahr geltende Abgabesatz durch eine „Künstlersozialabgabeverordnung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Quelle: Deutscher Kulturrat

 

Related Post

Druckansicht