Wohltat ersetzt Nutzungsrechte nicht
Entfällt die KSK-Abgabe, wenn man Konzerte für mildtätige Zwecke organisiert? So einfach ist es nicht, sagt das Bayrische Landessozialgericht.
Entfällt die KSK-Abgabe, wenn man Konzerte für mildtätige Zwecke organisiert? So einfach ist es nicht, sagt das Bayrische Landessozialgericht.
Der Beitrag für Unternehmen, die Abgaben für Kreative und Künstler zu zahlen haben, wird jedes Jahr neu bestimmt, bleibt vorerst aber wohl konstant.
Im Kulturbetrieb liegen viele Fallstricke aus: Urheberrechte hier, Künstlerabgabe dort, Vereinssatzung anderswo. Vielen schwant erst die Dimension, wenn die Uhr fünf vor Zwölf schlägt.
Irgendwann klingelt´s an der Bürotür und ein Mensch des Rentenversicherungsbundes präsentiert eine hohe Rechnung zur Künstlersozialkasse. Kann gar nicht sein? Vielleicht aber doch …
Die politische Sommerpause – die letzte vor dem nächsten großen Bundestagswahlkampf 2017 – war kaum zu Ende, positionierten sich die Lobbyisten gleich mal wieder. Angriffsziel: die KSK.