Künstlersozialabage steigt auf 5%
Wer Künstler*innen oder Publizist*innen beschäftigt oder beauftragt, ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Bisher waren 4,2 % der Honorarsummen fällig. Ab 2023 werden es 5%.
Wer Künstler*innen oder Publizist*innen beschäftigt oder beauftragt, ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Bisher waren 4,2 % der Honorarsummen fällig. Ab 2023 werden es 5%.
Der Beitrag für Unternehmen, die Abgaben für Kreative und Künstler zu zahlen haben, wird jedes Jahr neu bestimmt, bleibt vorerst aber wohl konstant.