Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigt Erhöhung an

Künstlersozialabage steigt auf 5%

Foto: S. Schnell

Wer Künstler*innen oder Publizist*innen beschäftigt oder beauftragt, ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Bisher waren 4,2 % der Honorarsummen fällig. Ab 2023 werden es 5%.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 % ab 2023 angekündigt. Die Abgabe ist Pflicht (siehe auch Tiefgang „KSK: Wer muss eigentlich zahlen und worauf?“ vom 22. Juli 2017)

Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler*innen sowie Publizist*innen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmer*innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

weitere Informationen unter: www.bmas.de

 

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