Prof. Christian Höppner https://www.tiefgang.net Wed, 03 May 2023 16:11:58 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Die technische Anleitung der Musikclubs https://www.tiefgang.net/die-technische-anleitung-der-musikclubs/ Fri, 05 May 2023 22:05:06 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9929 [...]]]> Musikclubs und ihre Anerkennung zum (Sub-)Kulturbetrieb ist bisher nicht mehr als ein Versprechen. Nun mischt sich auch der Deutsche Musikrat (DMR) ein …

In einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme heißt es: Musikspielstätten werden bisher baurechtlich in der Regel als Vergnügungsstätten und damit als Gewerbebetriebe definiert. Damit einher gehen entsprechend der sogenannten „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) strenge Auflagen für den Lärmschutz – viele davon berechtigt, andere allerdings diskussionswürdig. Die anstehende Novellierung der TA Lärm sollte genutzt werden für eine Debatte über geeignete und ausgewogene Regelungen für den Bereich der urbanen Kulturräume, zu denen Musikclubs gehören. So betonte DMR-Generalsekretär Prof. Christian Höppner: „Musikclubs mit ihren jährlich etwa 50 Millionen Besucherinnen und Besuchern tragen wesentlich zur Kulturellen Vielfalt, Attraktivität und Lebendigkeit der Innenstädte bei. Die berechtigten Interessen zum aktiven Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner mit den der Kunstform geschuldeten Erfordernissen der Clubszene in Einklang zu bringen, ist daher eine gemeinsame Aufgabe für Zivilgesellschaft und Politik. Es bedarf hierzu – wie es in ähnlicher Weise für den Bereich des ‚Lärms‘ durch Sport bereits geschehen ist – eines fundierten und offenen Austauschs über Themen wie Immissionsrichtwerte und aktiven Lärmschutz. Zudem sollte die entsprechende Forschung durch öffentlich geförderte Innovationsprogramme intensiviert werden. Nicht zuletzt muss auch die Immobilienwirtschaft bei diesem Thema in die Verantwortung genommen werden, damit trotz der steigenden Immobilienpreise auch künftig geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage Musikclubs und ihren Gästen zur Verfügung stehen – denn für die kulturelle Stadtentwicklung ist diese Kulturform ein kraftvoller Motor.“

Die LiveMusikKommission (LiveKomm), Mitglied im Deutschen Musikrat, legt in einem aktuellen Positionspapier detailliert dar, warum Musikclubs eine eigene Kulturschallverordnung benötigen, und fordert u.a. ein Bundesschallschutzprogramm und neutrale Schlichtungsstellen zur Klärung von Schallbeschwerden.

 

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Das musikalische Prekariat https://www.tiefgang.net/das-musikalische-prekariat/ Fri, 22 Apr 2022 22:52:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8970 [...]]]> Zum wiederholten Male äußert sich der Deutsche Musikrat besorgt über die prekäre Situation freischaffender Musiker*innen. Und die Deutsche Jazzunion lädt zur Teilnahme an einer weiteren Studie …

In seinem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Kulturpolitische Mitteilungen“ der Kulturpolitischen Gesellschaft geht Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, von der – rhetorischen – Frage aus: Was wäre das Musikland Deutschland ohne die Freischaffenden in allen Sparten, sei es vor, hinter oder auf der Bühne, in den schaffenden und nachschaffenden wie in den musikpädagogischen Berufen? Es gäbe sie nicht, diese kulturelle Vielfalt, die unser Land immer noch auszeichne. Doch die kürzungs- und schließungsbedingten Risse in der kulturellen Infrastruktur legten immer deutlicher offen, dass dieses Fundament bröckle. So habe die „Eiszeit-Studie“ des Deutschen Musikrates nicht nur die poröse finanzielle Situation der Freischaffenden einmal mehr verdeutlicht, sondern auch gezeigt, dass im Nachwuchsbereich mit einem Rückgang von etwa 50 Prozent an Menschen

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gerechnet werde, die aufgrund unklarer beruflicher und finanzieller Perspektiven einen Musik- oder musikpädagogischen Berufen ergriffen.

Höppner macht in seinem Beitrag klar, dass es nun gelte, dieser beispiellosen Krise mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen bei den sozialen Sicherungssystemen und den Erwerbssituationen zu begegnen. Er appelliert: Wenn die gerade im Musikbereich sehr früh angelegte Qualifizierung keine entsprechende finanzielle wie ideelle Wertschätzung erfahre, werde es zu einer Deprofessionalisierung in den musikpädagogischen und künstlerischen Feldern kommen, die sich eben nicht durch zeitlich befristete Projekte oder den Einsatz von Quer- und Seiteneinsteigenden in den Schulen beheben lasse. Künstlerische Vielfalt, musikpädagogische Wirksamkeit und soziale Gerechtigkeit bedingten einander. Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Kulturpolitische Mitteilungen“ finden Sie hier, den vollständigen Beitrag von Höppner darin auf den Seiten 42 und 43.

Aich professionelle Jazzmusiker*innen sind, wie viele andere Kunstschaffende, in der gegenwärtigen Pandemie extremen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt. Eine Reihe von ersten Befragungen und Fachbeiträgen zeigt, dass neben den hohen Erwerbseinbußen und eingeschränkt verfügbaren Ressourcen insbesondere die mit den Tätigkeitsbeschränkungen verbundene Distanz zum Publikum und der Mangel an Spiel- und Auftrittsmöglichkeiten erhebliche psychosoziale Belastungen mit sich bringen.

Mit der aktuellen Jazzstudie 2022 möchte die Deutsche Jazzunion dazu beitragen, ein tieferes Verständnis für die Situation von Jazzmusiker*innen in Deutschland zu entwickeln. Neben der generellen Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusikerinnen und -musikern sowie den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die künstlerische und wirtschaftliche Situation und das persönliche Wohlbefinden ist die Gewinnung von Daten, anhand derer der Status quo von Gleichberechtigung und strukturellen Benachteiligungen besser verstanden und transparent gemacht werden kann, ein weiterer wichtiger Aspekt der Studie. Die Jazzstudie 2022 ist eine deutlich erweiterte Anschlussstudie an die Jazzstudie 2016 und wird im Rahmen des Projekts „Insight Out“ von der Initiative Musik gGmbH aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Alle Informationen und den Teilnahmezugang finden Sie hier

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Deutschland singt zur Einheit https://www.tiefgang.net/deutschland-singt-zur-einheit/ Fri, 17 Sep 2021 22:08:59 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8387 [...]]]> Durch Singen zur Einheit – das ist das Motto der Initiative „3. Oktober – Deutschland singt“ und alle können mitmachen!

Den Deutschen Musikrat und die Initiative „3. Oktober – Deutschland singt“ eint das Ziel, die Kulturelle Vielfalt in Anknüpfung an die UNESCO-Konvention zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu erhalten und die Bedeutung des gemeinsamen Musizierens, vokal wie instrumental, für eine offene und demokratische Gesellschaft sichtbar zu machen.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Jede und jeder kann singen und damit ohne Hürden einen Zugang zur inspirierenden Welt der Musik finden. Das gemeinsame Musizieren ist auch ein Grundpfeiler des Engagements der über 14 Millionen Menschen, die in Deutschland in der Amateurmusik aktiv sind und die nach fast eineinhalb Jahren virtueller Begegnungen nun mit ihren Ensembles endlich Schritt für Schritt wieder die Probenarbeit aufnehmen können. Der Aktionstag der Initiative ‚3. Oktober – Deutschland singt‘ setzt bundesweit bedeutsame Impulse für das gemeinsame Musizieren – und steht damit auch in enger Verbindung zum ‚Tag der Musik‘, der am 21. Juni unter dem Motto #SchlussMitPause und im Zeichen eines endlich wieder aufblühenden Musiklebens und der Vorfreude auf eine klangvolle Zukunft begangen wird.“
Hierzu Bernd Oettinghaus für den Trägerkreis „3. Oktober – Deutschland singt“: „Gerade mit der ersten Überwindung der Pandemie haben wir allen Grund, dankbar mit allen Bürgerinnen und Bürgern aus allen Generationen und Kulturen richtig zu feiern. Mit Kerzen und Gebeten hatten die Junge Gemeinde in der DDR und viele Bürgerrechtler/innen mit dem Ruf ‚Keine Gewalt‘ dazu beigetragen, dass Mauern fielen und so Trennung, Hass und Hoffnungslosigkeit überwunden wurden. Dieses Wundergeschenk der Einheit ermutigt uns auch heute, sich weiter für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu engagieren trotz aller Polarisierung und den vielen neuen Unsicherheiten. Deshalb laden die Musikverbände, Kirchen, Netzwerke jetzt auch zusammen mit dem Deutschen Musikrat die Bürgerinnen und Bürger zu einem Offenen Singen und Musizieren auf die Marktplätze ein. Klasse, wenn noch weitere zivilgesellschaftliche Gruppen das Fest der Hoffnung überall dankbar mitfeiern.“
Die Initiative „3. Oktober – Deutschland singt“ will dezentral vor Ort im ganzen Land eine lokale Feiertradition mit partizipativen Musikerlebnissen anstoßen und damit den Zusammenhalt im ganzen Land stärken, Dankbarkeit für die Friedliche Revolution und die Deutsche Einheit vermitteln und die Hoffnung für eine von Kultureller Vielfalt geprägte Zukunft stärken. Dazu werden Chöre, Ensembles, Gemeinden, Vereine und Bands im ganzen Land eingeladen, am Tag der Deutschen Einheit um 19.00 Uhr auf ihren Marktplätzen gemeinsam zehn bekannte Lieder aus vielen Genres anzustimmen. Die Initiative steht unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble.

Auch in Hamburg wird also am 3. Oktober gesungen und musiziert und die Einheit Deutschlands musikalisch gefeiert – und zwar vor dem Wahrzeichen der Stadt – dem Michel! Der Landesmusikrat Hamburg gründet unter der Leitung von Doris Vetter, Präsidiumsmitglied und Beauftragte für das Chorwesen, einen Projektchor.  Die Teilnahme ist kostenlos! Gemeinsam studieren wir 10 Chorsätze bekannter Songs, Lieder und eine Hymne ein: Kein schöner Land

  1. Kein schöner Land
  2. Spiritual Medley
  3. Nun danket Gott
  4. Thank you for the music
  5. Über Sieben Brücken musst du gehen
  6. Chöre
  7. Hevenu Shalom Alechem
  8. We shall overcome
  9. Von guten Mächten
  10. Der Mond ist aufgegangen

Das Notenmaterial wird von der Initiative kostenfrei auf der Website zur Verfügung gestellt, werden aber auch vor Ort ausgeteilt und wer möchte, kann sich zusätzlich zuhause mit den für die Aktion produzierten YouTube-Videos vorbereiten. Der Schirmherr der Aktion ist der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble. Mit dem Deutschen Musikrat besteht eine offizielle Kooperationspartnerschaft. Das Projekt wird durch das Programm „Neustart Kultur“ über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und den BMCO gefördert.

Weitere Informationen zum Projekt: 3oktober.org  

Quelle: www.musikrat.de

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Überbrückungshilfen III für Soloselbstständige https://www.tiefgang.net/ueberbrueckungshilfen-iii-fuer-soloselbststaendige/ Thu, 24 Dec 2020 09:50:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7471 [...]]]> Neuer Lockdown, neue Hilfen. Diesmal scheint es, dass das Problem von Soloselbständigen auch in der Politik mehr angekommen ist.

Mit dem ersten Lockdown kamen die Soforthilfen, dann die Überbrückungshilfen I und II. Was gut aussah, erwies sich für viele Soloselbständige auch in der Kulturarbeit als unbrauchbar. Denn die Soforthilfen wie auch Überbrückungshilfen orientierten sich vorwiegend an den Betriebs- und Sachkosten. Mieten, Leasing- und Betriebskostenverträge wurden bedient. Der Ausfall der quasi untersagten Arbeit aber blieb überwiegend unberücksichtigt. Denn Kreative waren es eh gewohnt, viele Dinge aus Kostengründen zusammen zu legen und sparsam hauszuhalten. Die eigene Wohnung war auch zugleich Atelier oder Proberaum. Leasingverträge weitestgehend gemieden oder eh aus Gründen nicht anerkannter Kreditwürdigkeit nicht zustande gekommen. Da war also wenig zu machen. Die Überbrückungshilfen mussten zudem von Steuerberater*innen oder Anwält*innen eingereicht werden, die zum einen über die unfreiwillige Mehrarbeit oft nicht glücklich waren. Zum anderen fraßen die Kosten für diese externen Dienste die eigentlichen Hilfen oft auf.

Nun orientieren sich die neuen Hilfen offenbar an Umsätzen. Wer also im Vorjahreszeitraum etwa 4000,- € Umsatz hatte, kann nun 75% zugeschossen oder erstattet bekommen. Die anderen 25% werden mit aktuellen Einnahmen gegengerechnet. So soll eine Überzahlung vermieden werden. Und: das System soll auch gleich bis Ende Juni 2021 gelten und die Zuschüsse nicht rückzahlbar sein.

Dies begrüßt der Deutsche Musikrat ausdrücklich in seiner aktuellen Mitteilung dazu:

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben darüber informiert, dass vom Corona-Lockdown im November betroffene Soloselbstständige erstmals finanzielle Hilfen beantragen können, die für Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen. So haben Soloselbstständige im Rahmen der „Novemberhilfen“ Anspruch auf eine Art fiktiven Unternehmerlohn, der bis zu 75% ihres durchschnittlichen Monatseinkommens von 2019 umfasst. Zudem sollen sie durch die sog. „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ für Januar 2021 bis Juni 2021 einen Gesamtbetrag von bis zu 5000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Anträge können voraussichtlich ab Ende November gestellt werden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt das dringend benötigte Hilfsprogramm für Soloselbstständige und dankt Kulturstaatsministerin Monika Grütters für ihr beharrliches Engagement. Nach Monaten der intensiven kulturpolitischen Arbeit für eine berufliche und finanzielle Perspektive der Soloselbstständigen bieten die ‚Novemberhilfen‘ und die ‚Neustarthilfe für Soloselbstständige‘ nun für viele – ob direkt oder indirekt von dem neuerlichen Corona-Lockdown betroffen – einen finanziellen Hoffnungsschimmer. Wichtig ist jetzt, dass die Hilfen auch rasch und unbürokratisch bei den Soloselbstständigen ankommen: Eine schnelle Abwicklung der Anträge wie auch eine Nachbesserung in den Antragsregularien sind daher unabdingbar. Denn der erforderliche Nachweis von Soloselbstständigen, dass sie mindestens 80% ihres Umsatzes im Engagement mit vom Lockdown betroffenen Institutionen machen, ist eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Eine offene Baustelle ist und bleibt zudem die Frage nach der Wertschätzung, die den Kreativschaffenden und ihrer Arbeit in diesem Land entgegen gebracht wird. Denn Kultur ist weder Freizeitvergnügen noch Sahnehäubchen, sondern lebensrelevant und Voraussetzung  für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Als erster Kulturdachverband forderte der Deutsche Musikrat im März 2020 Überbrückungsgelder für Soloselbstständige. Die wachsende Wahrnehmung der existenzbedrohenden Situation der Soloselbstständigen spiegelte sich auch in einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 wider sowie in einer Entschließung des Bundesrates vom 05. Juni 2020 für befristete monatliche Pauschalzahlungen an Soloselbstständige in der Corona-Zeit. Das zivilgesellschaftliche Engagement vieler Akteure, u.a.  des Deutschen Musikrates und des Deutschen Kulturrates, hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass für die Zeit des zweiten Lockdowns seit November 2020 erstmals ein Hilfsprogramm für Soloselbstständige aufgelegt wurde.“

Quelle: www.musikrat.de

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„Kunst braucht Freiheit!“ https://www.tiefgang.net/kunst-braucht-freiheit/ Fri, 16 Feb 2018 23:02:32 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3030 [...]]]> Die UNESCO brachte vor einigen Wochen ihren jährlichen Weltbericht heraus und hatte Gutes wie Kritisches zu berichten. In Berlin trafen sich nun Akteure, um konkrete Verbesserungen einzufordern.

In der Mitteilung der UNESCO-Kommission Deutschland heißt es:

„120 Kulturakteure aus Deutschland diskutierten Anfang Februar 2018 in der Barenboim Said Akademie in Berlin die Ergebnisse des UNESCO-Weltberichts 2018 „KULTURPOLITIK NEU GESTALTEN – Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen“ (´Tiefgang` vom 30. Dez. 2017). Der Bericht zeigt zahlreiche Fortschritte in der Kulturpolitik und bei der Vielfalt der Produktion kultureller Inhalte weltweit. Die Autoren kritisieren aber auch Defizite, etwa beim ausgewogenen Zugang zu Handelsmärkten mit Kulturgütern und Dienstleistungen, bei der Künstlerfreiheit, Mobilität und Geschlechtergerechtigkeit (Kerninhalte des Weltberichts). Die Veranstaltung in Berlin machte deutlich, dass trotz der vielen guten Initiativen auch für die Kultur- und Medienpolitik Deutschlands Handlungsbedarf besteht.

Mehr Einsatz für Künstlerfreiheit nötig

Prof. Dr. Wolfang Kaschuba, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission: „Kunst ist als globales Medium der kritischen Begleitung gesellschaftlicher Prozesse und des offenen Austauschs gesellschaftlicher Erfahrungen unser wichtigstes kulturelles Kapital. Freilich nur dann, wenn sie nicht – wie heute zunehmend versucht – wirtschaftlich kontrolliert und politisch gelenkt wird. Sie muss sich vielmehr frei entfalten und damit selbst die Idee und den Raum der Freiheit verkörpern können. Deutschland kommt hier auf Grund seiner dramatischen Geschichte und seiner aktuellen Rolle als Zufluchtsland eine ganz besondere Verantwortung zu. Wir unterstützen nachdrücklich die Initiative vom September 2017, mit der Leiterinnen und Leiter renommierter Theater, Museen und Filminstitutionen aus der ganzen Republik die Bundesregierung aufgefordert haben, ein Programm für verfolgte Künstlerinnen und Künstler aufzulegen. Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung dies zügig umsetzen wird. Auch stünde es unserem Land gut an, wenn neben den Städten Hannover und Frankfurt sich weitere Städte dem internationalen Netz „Städte der Zuflucht“ (ICORN) anschließen würden.“

Bericht zur speziell  zu Deutschland gefordert

Dr. Tobias Knoblich, Vizepräsident der Kulturpolitischen Gesellschaft: „Gute Kulturpolitik braucht Daten, Fakten, Evaluationen. Der Weltbericht fordert hier Engagement von den Staaten ein, gerade mit Blick auf das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Handlungsebenen und Akteure. Deutschland sollte seine Kulturpolitikforschung ausbauen und in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Lage der Kultur in Deutschland erarbeiten, wie ihn auch der Deutsche Städtetag fordert. Mit einem Kulturfinanzbericht allein, dessen Quelldaten bei Erscheinen schon drei Jahre alt sind, ist es nicht getan. Notwendig ist ein zeitnahes Monitoring im Kulturbereich mit mehr als nur statistischen Daten, das neue Einsichten und schnelles Reagieren bei Defiziten erlauben würde.“

UNESCO-Konvention muss handlungsleitend sein

Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates: „Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt ist nicht nur Berufungsgrundlage, sondern auch ein Handlungsinstrument für Nachhaltigkeit und gerechten Welthandel. Das gilt sowohl für die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung als auch die verschiedenen Handelsabkommen. Diese UNESCO-Konvention sollte stärker handlungsleitend für eine gemeinwohlorientierte Gesellschaftspolitik sein, denn Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik.“

Hintergrundinformationen

Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ verabschiedet. 145 Länder und die Europäische Union haben die Konvention seither ratifiziert. Sie garantiert dauerhaft das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik der Vertragsstaaten und soll zur Intensivierung globaler Kulturkooperation beitragen. Der Weltbericht 2018 „KULTURPOLITIK NEU GESTALTEN – Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen“ stellt die Umsetzung der Konvention weltweit dar. Deutschland hat die Konvention am 12. März 2007 ratifiziert. Die Deutsche UNESCO-Kommission führt Projekte zur Stärkung kultureller Vielfalt in Deutschland, Europa und der arabischen Region durch und beteiligt sich an der Politikberatung zur Stärkung kultureller Governance.

Quelle: unesco.de

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