Thore Debor https://www.tiefgang.net Fri, 05 May 2023 09:32:28 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Future Fonds für Hamburger Musikclubs https://www.tiefgang.net/future-fonds-fuer-hamburger-musikclubs/ Fri, 05 May 2023 22:20:26 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9945 [...]]]> Das Clubkombinat Hamburg e. V. hat mit Unterstützung der Behörde für Kultur und Medien das Förderprogramm „Future Fonds Hamburg“ ins Leben gerufen. Mit dem Programm werden Clubs dabei unterstützt, ihren Betrieb klimafreundlicher und umweltschonender zu gestalten.

Konkret sollen zunächst in sechs Clubs Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -manager ausgebildet werden, die auf Grundlage einer Ausgangsbilanz konkrete Maßnahmen zu einem nachhaltigeren Betrieb umsetzen.

Die Clubs erhalten im Rahmen des Förderprogramms „Future Fonds“ des Clubkombinats einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 700 Euro monatlich für die Einsetzung von Nachhaltigkeits- und Transformationsmanagerinnen und -managern. Die Spielstätten haben zunächst eine Ausgangsbilanz sowie eine Konzeptskizze erstellt, mit konkreten Maßnahmen zur Messung ihres ökologischen Fußabdrucks sowie Ideen zur Kommunikation für mehr Nachhaltigkeit und sich damit für den „Future Fonds“ beworben. Der Vorstand des Clubkombinats hat die Bewerbungen geprüft und sechs Zuschüsse vergeben: Künftig können die Hebebühne, das UWE, der KENT Club, das Uebel & Gefährlich, das moondoo und die Fabrique im Gängeviertel Transformationsmanagerinnen und -manager finanzieren und so einen weiteren Schritt Richtung nachhaltige Clubkultur gehen. Die Behörde für Kultur und Medien unterstützt das Projekt in 2023/24 mit insgesamt 140.000 Euro.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Mit dem Future Fonds gehen wir in Hamburg einen weiteren Schritt zu einem nachhaltigeren Betrieb der Kultureinrichtungen. Wir freuen uns, dass sich nun mit der Unterstützung des Clubkombinats die ersten Clubs auf den Weg machen können, ihr Nachhaltigkeitsmanagement langfristig zu professionalisieren. Die Clubs erfüllen damit auch Erwartungen ihrer Besucherinnen und Besucher, denen das Thema Nachhaltigkeit zunehmend wichtiger wird. Davon wird nicht nur die Club-Szene, sondern die gesamte Kulturlandschaft unserer Stadt profitieren und lernen können. Wir sind gespannt auf den Prozess und seine Ergebnisse.“

Thore Debor, Clubkombinat Hamburg e. V.: „Die Fördermittel des Future Fonds versetzen Clubs in die Lage, sich intensiv mit der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu beschäftigen und wirksame Maßnahmen umzusetzen. Die Finanzierung von Personalkosten für Transformationsmanagerinnen und -manager ist ein großer Hebel für eine nachhaltige Clublandschaft.“

Die Initiative geht auch zurück auf den Code of Conduct „Zukunft feiern“. Dies ist eine von der Initiative Clubtopia mit Unterstützung der Initiative Musik und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien entwickelte freiwillige Selbstverpflichtung für eine nachhaltige Clubkultur. Sie beinhaltet ein Nachhaltigkeitskonzept für Clubs, das darauf abzielt, effektive und sozialverträgliche Klimaschutzmaßnahmen im Clubbetrieb erfolgreich umzusetzen. Derzeit umfasst das Konzept acht Handlungsfelder (Energie, Mobilität, Ressourcen, Abfall, Kommunikation, Kompensation, Soziale Aspekte und Naturschutz).

Mit der Unterzeichnung der freiwilligen Selbstverpflichtung versichern die teilnehmenden Clubs, das eigene Verhalten klimafreundlich und umweltschonend auszurichten und dabei die ökonomische und soziale Komponente mitzudenken. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereint ein gemeinsamer Code of Conduct mit den Werten und Prinzipien: Commitment, Transparenz und Messbarkeit, Kontinuität und Gemeinschaft. Im „Future Fonds“ werden nur Musikclubs gefördert, die den Code of Conduct unterzeichnet haben. Dessen Inhalte werden regelmäßig an Runden Tischen gemeinsam im Netzwerk überarbeitet, um so zukünftig Events nachhaltiger auszurichten.

Die Selbstverpflichtung zum nachhaltigen zukunftsorientierten Veranstaltungswesen haben im Zuge der Bewerbung um den Future Fonds nun auch das UWE am Spielbudenplatz, der KENT Club und der Verein Gängeviertel e. V. zugestimmt. Weitere Anmeldungen sind möglich unter: zukunftfeiern@clubkombinat.de

Um das Thema nachhaltige Clubkultur weiter voranzutreiben, hat das Clubkombinat zudem Mitte April eine Koordinierungsstelle Nachhaltigkeit besetzt. Die neue Koordinatorin wird mit dem Fokus auf „Future Fonds“ alle Themen rund um nachhaltige Clubkultur in Hamburg seitens des Clubkombinats bündeln.

Weitere Infos: www.clubkombinat.de/faq-zukunft-feiern-hamburg

 

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Musikclubs sind kein Vergnügen mehr https://www.tiefgang.net/musikclubs-sind-kein-vergnuegen-mehr/ Fri, 14 May 2021 22:07:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7907 [...]]]> Die LiveKomm, der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland, hat durchsetzen können, dass Musikclubs künftig nicht mehr als Vergnügungsstätten sondern als Kulturorte eingestuft werden. Mehr als nur Symbolik?

Die LiveKomm sieht es als „Meilenstein“ und erklärt in einer umfangreichen Pressemitteilung vom 6. Mai 2021:

„Club-historische Begebenheit im Bundestag:

Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

Im letzten Jahr gründete sich durch Abgeordnete von GRÜNEN, LINKE, FDP, SPD und CDU/CSU das “Parlamentarische Forum Clubkultur & Nachtleben” im Bundestag, um fraktionsübergreifend dem Thema mehr Rückhalt und Sichtbarkeit zu geben. Ein erstes, wichtiges, gemeinsames Anliegen ist, u. a. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu novellieren und in einem ersten Schritt die baurechtliche Anerkennung von Musikclubs als Kulturorte zu erwirken. Mit einer Fachanhörung, vielerlei parlamentarischen Initiativen und Aufforderungen an Bundesbauminister Horst Seehofer und dem damit betrauten Fachministerium soll die gesellschaftlich vollkommen überholte Einstufung im Baurecht überwunden werden.

Die entscheidende Sitzung im Bauausschuss fand am 05. Mai 2021 statt und erbrachte sehr zur Freude der im Prozess begleitenden Interessenvertreter:innen der LiveKomm – dem Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. – eine Entscheidung zugunsten der Clubkultur. Der Antrag wurde im Ausschuss fast einstimmig beschlossen und geht als Beschlussempfehlung am morgigen Freitagmittag unter TOP 36 in die Abstimmung im Plenum.

Demnach würden Musikclubs mit Fokus auf Künstler:innen, Nachwuchs und Programmkuratierung künftig baurechtlich nicht mehr mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft, sondern mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichwertig angesehen. Damit wird auf Bundesebene im Bereich der Stadtentwicklung ein erster Meilenstein erzielt, der nach einer erfolgten Umsetzung, Neugründungen und Umsiedlungen von Musikclubs begünstigt und eine starke symbolhafte Signalwirkung auf die Bundesländer und Kommunen entfalten wird.

Die Belange von Clubkultur und Musikclubs fanden bis dato im Baurecht in der Bundespolitik selten umfassend eine Berücksichtigung, obwohl sie sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wichtigen Bestandteil der kulturellen Vielfalt in Deutschland entwickelt haben. Diese „Nicht-Anerkennung“ als schützenswerte und förderungswürdige Kultur führt zu Herabstufungen der Clubkultur in vielen Bereichen der Rechtsprechung, Politik und Verwaltung von Bundes- auf Landes- und Kommunalebene. So auch im Feld der Stadtentwicklung. Dort gelten Musikclubs in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis dato als Vergnügungsstätten. Durch diese Kategorisierung sind Musikclubs nur in wenigen städtebaulichen Gebieten zulässig und werden als nicht besonders schützenswert vor der Verdrängung durch bspw. Investoren und herannahender Bebauung angesehen. Dabei ist insbesondere die Entwicklung und der Schutz von Kulturräumen vor Verdrängung eines der wichtigsten Themen in Städten, die sich im 21. Jahrhundert immer mehr verdichten und nun einer noch dringlicheren Post-Corona Zukunft stellen müssen.

Was erhoffen sich die Clubs von der Veränderung?

Wenn die Bundesregierung dieser Aufforderung folgt und die Baunutzungsverordnung nun dahingehend angepasst wird, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden würden, wäre ein erster Meilenstein auf Bundesebene getätigt. Durch die Verdrängungsprozesse in den wachsenden, sich zunehmend verdichtenden Ballungsräumen und die Folgen der Corona-Pandemie droht eine Verschärfung des bundesweiten Clubsterbens. Müssen alteingesessene Einrichtungen schließen, verlieren sie ihren Bestandsschutz. Alternative Standorte lassen sich nur sehr schwer auffinden und erhalten selten eine Genehmigung. Musikclubs sind bisher aus einer kulturell und gesellschaftlich überholten Sichtweise nur als Vergnügungsstätten definiert und daher lediglich in Mischgebieten und in Kerngebieten allgemein zulässig. In den anderen Baugebietstypen sind sie nur ausnahmsweise – beziehungsweise nicht – vorgesehen. In reinen Wohngebieten und in allgemeinen Wohngebieten sind sie nach § 4 BauNVO gegenwärtig nicht zulässig.

Welche Auswirkungen wird die Entscheidung haben?

Eine geänderte Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke in der Baunutzungsverordnung hätte für den Ist-Bestand von Musikclubs nur in seltenen Fällen spürbare Auswirkungen. Die gesellschaftlich überfällige Aufwertung von Clubkultur als Teil der Kultur würde durch die Einstufung als Anlagen kultureller Zwecke insbesondere wünschenswerte Folgen in baurechtlichen Verfahren für künftig vereinfachte Club-Ansiedlungen erzielen. Insbesondere nach einer zu befürchtenden Welle von Clubschließungen in Folge der Corona-Pandemie ist die vereinfachte Ansiedlung neuer Musikclubs daher ein anzustrebendes, wichtiges Ziel. Zudem wird ein neuer B-Planstatus als Anlagen kultureller Zwecke auch langfristig notwendige Effekte in der Standortsicherung und im öffentlichen Bewusstsein und Handeln erwirken. Eine Vergnügungsstätte lässt sich einfacher verdrängen als ein etablierter Standort für Kultur. Mit einer Änderung der BauNVO und der Zulassung in weiteren Gebietskategorien wird nicht den Ursachen für Standortschließungen entgegengewirkt. Vielmehr gilt es, mit diesem Schritt die Rahmengesetzgebung für künftige Neuansiedlungen von Musikclubs zu verbessern.

Wie kann die Entscheidung bedrohten Clubs helfen?

Für aktuell akut bedrohte Musikclubs erbringt die Beschlussfassung keine spürbare Hilfe.  Der Beschluss kann einen erheblichen Teil dazu beitragen, das die öffentliche Aufmerksamkeit für die Chancen einer nachhaltigen und nutzungsgemischten Stadtentwicklung unter Einbezug der Musikclubs geschärft wird und dass Clubkultur als wertige, schützenswerte und förderfähige Kultur angesehen wird. Es besteht die Hoffnung, dass die angekündigten Vollzugshinweise für die Verbesserung der bauplanungsrechtlichen Situation von Clubs bei den Umsetzungen des Bauplanungsrechts in den zuständigen Ländern künftig beiträgt. Das Parlament bekundet seinen Willen zur weiteren Unterstützung und zum Erhalt der Clubkultur. Hierauf können und werden die Verbände in ihrer Arbeit weiter anknüpfen.

Pamela Schobeß, Vorstand und politische Sprecherin der LiveKomm kommentiert:

“Wir bedanken uns besonders bei den Mitgliedern im Parlamentarischen Forum für ihren bisherigen Einsatz und die Beharrlichkeit in dieser Angelegenheit. Der Bundestag sendet mit der heutigen Entscheidung ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik. Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen. Nun soll ein veraltetes Gesetz an die Realität angepasst werden. Das hilft, um Städte und Quartiere lebendig und lebenswert zu erhalten und kulturelle Orte vor Verdrängung zu schützen.”

Marc Wohlrabe, Vorstand LiveKomm und stellvertr. Sprecher AK Kulturraumschutz:

„Was Clubkultur in unseren Städten, Gemeinden und für unsere Gesellschaft beisteuert, ist seit den umfassenden Studien aus Städten wie Berlin oder der neuen Bundes-Clubstudie in seiner ganzen Tiefe herausgearbeitet. Und Millionen Füße irren seit Jahrzehnten nicht. Es war ein langer Weg und mein Respekt und Dank gehört dem interfraktionellen Parlamentarischem Forum Clubkultur und Nachtleben und besonders der Standhaftigkeit der Befürworter in der Koalition. Lebendige Städte sind ein Schlüssel für eine diverse Gesellschaft und Clubkultur ist einer ihrer Labore.”

Thore Debor, Sprecher LiveKomm AK Kulturraumschutz appelliert:

“Wir setzen darauf, dass die Bundesregierung diesen parlamentarischen Auftrag schnell aufgreift und die Novellierung der Baunutzungsverordnung noch in dieser Legislatur umsetzt. Gerade jetzt in Corona-Zeiten benötigen wir diesen überfälligen Schritt mehr denn je. Ohne die gebündelte Fachexpertise und dem regelmäßigen Austausch im LiveKomm Arbeitskreis Kulturraumsschutz und der Initiative clubsAREculture hätten wir diesen Erfolg kaum erreicht.”

Quelle: LiveKomm

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Ausfallgagen und Clubhilfen https://www.tiefgang.net/ausfallgagen-und-clubhilfen/ Tue, 14 Apr 2020 09:27:16 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6738 [...]]]> Die Pandemie ließ die Musik verstummen. Doch die Lobbyverbände der Musik haben auch im Stillen gearbeitet und für Bank-Noten gesorgt.

Als die Corona-Pandemie Mitte März die Hamburger Clublandschaft abrupt stoppte, reagierten das Clubkombinat Hamburg, die angebundene Clubstiftung und auch der Musiker*innenverband Rockcity Hamburg e.V. umgehend.

Das Clubkombinat hat zur Rettung der notleidenden Live-Clubs und Veranstalter*innen die Kampagne S.O.S. – Save Our Sounds ins Leben gerufen. Weitere Unterstützung kommt nun von der Freien und Hansestadt Hamburg, die über die Behörde für Kultur und Medien 1,5 Millionen Euro Soforthilfe für Hamburgs Musikclubs zur Verfügung stellt.

Die staatliche Förderung sind das Ergebnis einer Bedarfsschätzung der Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg, kurz Clubstiftung. Die Soforthilfe soll den Musikclubs ermöglichen, trotz der anhaltenden Schließungen die laufenden Kosten wie Miete, Strom und Auslagen für Kurzarbeitergeld bezahlen zu können. Zur Abwicklung des Programms wurde ein Verfahren entwickelt, das schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglicht.

„Wir sind dem Senat sehr dankbar für den Support. Damit ist ein großer Schritt zur Rettung von Hamburgs Musikclubs getätigt. Trotzdem ist es wichtig, dass wir über die S.O.S.-Kampagne weiter Unterstützungsgelder sammeln, um die Vielfalt der Clublandschaft möglichst in ihrer vollen Breite zu erhalten“, sagt Thore Debor, Geschäftsführer des Clubkombinats, das sich seit Wochen für die Rettung der Clubszene einsetzt. „Der städtische Rettungsschirm richtet sich an Musikclubs, deren Kosten seit Beginn der Corona-Krise bis Ende April nicht durch Einnahmen gedeckt werden und beschränkt sich dabei notgedrungen auf geltendes Zuwendungsrecht.

Die privat-finanzierte S.O.S.-Unterstützungsaktion Save Our Sounds bietet Live-Clubs und Veranstaltern*innen zusätzliche Mittel, zum Beispiel um während der Corona-Krise ein Kulturprogramm per Streaming zu realisieren, dabei u.a. auch Gagen zu bezahlen oder in die künftige Wiedereröffnung zu investieren. Es ist bereits absehbar, dass Clubs die letzten sein werden, für die eine vollständige Aufhebung der Allgemeinverfügung gelten wird.“

Zudem können über das S.O.S.-Konto des Clubkombinats auch freie Musikinitiativen, kleine Festivals und Veranstalter*innen ohne feste Spielstätte unterstützt werden, die zu einer lebendigen Musikszene in Hamburg ebenso wie die Live-Clubs beitragen und nicht unter den städtischen Schutzschirm fallen. „Jeder S.O.S.-Euro hilft der Clubkultur in Hamburg dort, wo er am nötigsten gebraucht wird.“

Für künftige Unterstützungsbeiträge, Zuschüsse und private Schenkungen wurde ein neues Konto beim Clubkombinat eingerichtet:

Kontoinhaber: Clubkombinat Hamburg e.V.

IBAN: DE09 2008 0000 0532 3678 02

BIC: DRESDEFF200

BANK: Commerzbank

Supporter-Beiträge an diese neue Kontoverbindung sind nicht steuerbegünstigt. Darüber hinaus sind Zuwendungen über die StartNext Kampagne möglich. Die eintreffenden Gelder werden nach einem transparenten Verteilungs- und Berechnungsschlüssel unbürokratisch und schnell verteilt. Aktuell wird dieser Schlüssel noch auf die kurzfristige staatliche Förderung angepasst und nach Beschlussfassung in den Gremien veröffentlicht. Die zweite Ausschüttungswelle endet am 30. April 2020.

Um Unterstützung für die nun auftrittslosen Musiker*innen Hamburgs hat sich derweil der Verein RockCity HH e.V. gekümmert. Ab April gilt für die Tournee Fonds im zweiten Quartal 2020 (1. April – 30. Juni 2020) eine Sonderregelung: Anträge auf Teilerstattung der Stornierungskosten für abgesagte Konzerte & Tourneen aufgrund von Corona können unmittelbar beantragt werden und müssen nicht bis zum Quartalsende warten. Schnelles Geld in erschwerten Zeiten!

Antrag Tournee Fonds Soforthilfemaßnahme (01.04.-30.06.2020)

Die eingereichten Anträge werden zeitnah auf Vollständigkeit geprüft und bearbeitet, sodass eine Soforthilfe stattfinden kann. Der Tournee Fonds dient aufgrund der aktuellen Lage als Sofortmaßnahme der Förderung der Popularmusik in Hamburg. Er verfolgt das Ziel der finanziellen Unterstützung der Nachwuchsförderung, welche aufgrund von Corona geplante Konzerte & Tourneen im In- und Ausland absagen oder verschieben mussten. Dabei sollen entstandene Stornierungskosten (Fahrzeuganmietungen, Flüge, Übernachtungen) mit bis zu 50% erstattet werden.

Zusätzlich zu dem Antrag sollen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  1. Alle Belege zu Vergütung / Gage (bei Konzerten im Ausland), Transfer, Unterkunft und Visum
  2. Kostenübersicht (siehe Formulardatei)
  3. Nachweis des Konzerts bzw. Absage aufgrund von Corona (Screenshot Website o.ä.)

Alle Unterlagen sollten per Post oder E-Mail (support@rockcity.de) an RockCity geschickt werden.

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Unter weniger Strom https://www.tiefgang.net/unter-weniger-strom/ Fri, 09 Nov 2018 23:52:03 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4483 [...]]]> Hippe Rockclubs sind meist laut, voll und hot.  Aber bedarf es dafür aller Energie? Der Dachverband zeigt: laut geht auch mit weniger Power.

In der Pressemitteilung heißt es:

“Grüne Energiewende in Hamburger Clubs: Pilotprogramm zur Ressourceneffizienz gestartet

Finanzielle Unterstützung für Marias Ballroom, Pony Bar, Westwerk und Kulturwerkstatt Hamburg

In der ersten Antragsrunde des Ressourceneffizienzfonds konnten vier Hamburger Clubs dank satzungsgemäßer Ausschüttung und unbürokratischer Abwicklung der Clubstiftung eine finanzielle Unterstützung für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Gemäß dem Stiftungszweck “Steigerung der Energieeffizienz” setzt sich die Clubstiftung für die Etablierung eines Förderfonds zur Ressourceneffizienz in Kultureinrichtungen mit Musikbühnen ein. Die Maßnahmen und ihre Einsparpotenziale wurden vorab mit professionellen Energieberatungen in den jeweiligen Clubs durch Lars Wilcken vom Institut für Umwelt, Coaching & Training ermittelt. Diese wurden durch Energieberatungsgutscheine der Clubstiftung bezuschusst.

In den Spielstätten Marias Ballroom, Pony Bar, Westwerk und Kulturwerkstatt Hamburg konnten konkrete Maßnahmen in den Bereichen Leuchtmittel, Lüftung, Kühlschränke und Handtrockner in einer Höhe von 6.000 Euro umgesetzt werden.

Satzungsgemäß wurden 5.000 Euro von der Clubstiftung ausgeschüttet, die durch das FairTix-Ticketing erzielt wurden. Die restliche Summe zur Deckung der Investitionen spendete  GREENPEACE ENERGY als Projektpartner.

Für dieses Programm wird ein Einsparspotenzial von mindestens 14.500 kWh und 2.800 kg CO2 pro Jahr geschätzt. Dies entspricht dem durchschnittlichen Stromverbrauch eines 3-Personen-Haushalts für rund fünf Jahre.

Thore Debor (Clubkombinat Hamburg e.V.) kommentiert zum Programmstart: „Das ist ein gelungener Start für das Förderprogramm. Damit ist erwiesen, dass auch kleinteilige Maßnahmen im Clubwesen zu Einsparungen führen. So können unsere Mitglieder mehr Unruhe stiften und dabei weniger Strom verbrauchen.“

Matthias Hessenhauer (Greenpeace Energy eG) ergänzt: “Hamburgs Musikbühnen haben unserer Stadt schon immer wichtige Impulse gegeben. Toll, dass die Clubs mit ihrem Engagement ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz setzen.”

 Quelle: www.clubstiftung.de

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Den Clubs gehen die Töne aus https://www.tiefgang.net/den-clubs-gehen-die-toene-aus/ Fri, 02 Mar 2018 23:35:24 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3149 [...]]]> Die Musikstadt Hamburg kränkelt. Das zumindest zeigt die Bilanz des Hamburger Clubkombinats. Und Besserung ist nicht in Sicht.

Das Clubkombinat, der Zusammenschluss der Club- und Veranstalterlandschaft in Hamburg, veröffentlichte seine Bilanz für das Jahr 2016/2017. Berücksichtigt werden Schließungen, Neugründungen, Betreiberwechsel und Umzüge innerhalb der Hamburger Clublandschaft.

Während im Vergleichszeitraum 2014/2015 noch ein Zuwachs von neun Musikbühnen verzeichnet werden konnte, weist die aktuelle Berechnung einen Rückgang von acht Musikbühnen (ca. 5,7 Prozent) aus. Insgesamt stehen sieben Neugründungen und Programmausweitungen 15 temporären Programmpausen und dauerhaften Schließungen gegenüber. (´Tiefgang` berichtete mehrfach)

Thore Debor, Geschäftsführer Clubkombinat Hamburg e.V., ist beunruhigt über die Entwicklung:
“In der Vergangenheit konnten wir durch gemeinsam mit Politik und Behörden entwickelte Maßnahmen wie z.B. die temporäre Erhöhung der Infrastrukturförderung und erste Projekte im Sanierungsfonds eine stabilisierende Wirkung auf die Situation der Hamburger Kulturbetriebe erzielen. Der jetzige Rückgang an Musikbühnen zeigt einmal mehr, wie notwendig der Einsatz für eine vielfältige Club- und Musiklandschaft in Hamburg ist.” Vor allem Faktoren wie Nachverdichtung, Mieterverdrängung und kostspielige Auflagen seien laut Debor Gründe für den derzeitigen Verlust an Musikspielstätten. Von einem Clubsterben, wie es in den Medien häufig zu lesen ist, spricht Debor aber noch nicht. Trotzdem merkt er an: “Die Rahmenbedingungen für Clubbetreiber verschärfen sich. Möchte Hamburg weiterhin eine der vielfältigsten und lebendigsten Live-Musikszenen in Deutschland beherbergen, bedarf es dringend zusätzlicher Unterstützung in den politischen Entscheiderkreisen”.

2017 konnten erstmals über das Jahr laufende Veranstaltungsprogramme erfasst werden. Von den 103 Musikspielstätten, die bis Ende 2017 im Clubkombinat organisiert waren, wurden Veranstaltungsdaten von durchschnittlich 82 Musikclubs verzeichnet. Das Ergebnis waren 11.222 Veranstaltungen, davon 5.876 Konzerte (inkl. OpenStage; 52,4 Prozent) und 3.892 Parties (34,7 Prozent). Diese Ausgangswerte erlauben eine Prognose von hamburgweit ca. 20.000 Musik-Veranstaltungen pro Jahr, im Durchschnitt knapp 55 Veranstaltungen pro Tag.

Insgesamt existierten 2017 109 Musikclubs, die Live-Musik in Hamburg präsentierten. 78 Prozent dieser Musikclubs berechnen einen Eintritt für ihre Veranstaltungen. Die geschätzte Gesamtzahl aller Musikspielstätten inklusive Musikkneipen liegt bei über 140.

Hintergründe der Erhebung

Ob Golem, Kleiner Donner oder klubsen – bei fast jeder prominenteren Club-Schließung geistert das Wort “Clubsterben” durch die Medien. Dieser Begriff wird wiederholt bei aktuellen Bedrohungslagen oder konkreten Schließungen von Musikclubs verwendet. Für einen faktenbasierten Diskurs erhebt das Clubkombinat Hamburg seit 2014 kontinuierlich die Entwicklungen in der Hamburger Clublandschaft und zieht alle 24 Monate Bilanz.

Es handelt sich hierbei jedoch nur um einen Ausschnitt des Gesamtgeschehens, denn die Menge der Clubs sowie die Vielzahl der Aktivitäten in dieser Szene lassen sich nur schwierig in ihrer Gesamtheit erfassen. Die Ausführungen erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit, konzentrieren sich jedoch auf die wichtigsten Ereignisse der Clubszene.

Das Clubkominat ruft mit einer Petition #FutureMusicCityHH die Stadt Hamburg zum Handeln auf: openpetition.de

Quelle: www.clubkombinat.de

 

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