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Weitere Hilfen bis Mitte 20201

Nach dem Lockdown light folgt der Lockdown hard und die finanziellen Härten werden zunehmend spürbar. Wichtig zu wissen, wo Abhilfe zu erwarten ist …

Wie die Bundesregierung [1] mitteilt (Stand 11. Dez. 2020) wird das Programm an finanziellen Hilfen bis Mitte 2021 ausgeweitet:

„Die Überbrückungshilfe wird deutlich ausgeweitet und bis Ende Juni 2021 verlängert. Sie sieht Verbesserungen für Unternehmen, Soloselbstständige und die besonders hart betroffene Kultur-, Veranstaltungs- und Reisebranche vor. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird bis in den Dezember verlängert, steuerliche Hilfen sorgen für weitere Entlastung.

Es gibt zum einen die Novemberhilfe. Sie unterstützt die von den temporären Schließungen direkt, indirekt und mittelbar betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen. Diese Hilfe wird nun – aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 10. Januar 2021 – als Dezemberhilfe für die Dauer der Schließung im Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert.

Zum anderen gibt es die Überbrückungshilfe III. Sie unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Anträge hierfür können rückwirkend bis 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Programm wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert.

Direkt und indirekt Betroffenen (unter bestimmten Voraussetzungen auch mittelbar Betroffenen) erhalten für den Zeitraum der Schließungen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019. Hilfen oberhalb von 4 Millionen Euro bedürfen dabei noch der Genehmigung der EU-Kommission.

Antragsberechtigungen:

Was gilt für Soloselbstständige und junge Unternehmen? [3]

Weiterhin soll es – außerhalb der Überbrückungshilfe III – einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geben. Zu diesem Sonderfonds werden derzeit die Details erarbeitet

KfW-Schnellkredite

Den KfW-Schnellkredit können künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen. Auf diesem Weg können Unternehmen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen bei ihrer Hausbank zügig einen Kredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro erhalten, abhängig vom Umsatz im Jahr 2019. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt, der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Mehr Informationen zum verlängerten und erweiterten KfW-Sonderprogramm finden Sie hier [4].

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