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Wer haftet, wenn die Bühne bebt?

Ein Vereinsfest ist das Herzstück des lokalen Engagements – ob Sommerfest, Konzertabend oder die große Jubiläumsfeier. Doch hinter den Kulissen einer gelungenen Veranstaltung lauern Haftungsfragen, die bei einem Zwischenfall schnell die Existenz des Vereins und das Privatvermögen des Vorstands bedrohen können.

Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. [1]hat sich in seinem aktuellen Ratgeber intensiv mit der Haftung bei Vereinsveranstaltungen auseinandergesetzt. Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Kabel zur Stolperfalle wird oder ein*e Besucher*in zu Schaden kommt?

Im deutschen Vereinsrecht gibt es keine pauschale „Generalhaftung“ für alles. Es kommt auf die Sphäre des Handelns an. Grundsätzlich haftet bei Veranstaltungen primär der Verein als juristische Person. Er ist die Veranstalterin und damit in der Pflicht, für die Sicherheit von Gästen und Personal zu sorgen. Doch der Vorstand sowie die einzelnen Mitglieder stehen ebenfalls in einem komplexen Geflecht aus Pflichten.

Sorgfalt ist die beste Versicherung

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung. Er muss sicherstellen, dass die Veranstaltung professionell geplant und durchgeführt wird. Das bedeutet:

Mitglieder, die beim Fest mit anpacken – sei es beim Catering, beim Aufbau der Bühne oder am Einlass – handeln meist im Auftrag des Vereins. Werden sie dabei leicht fahrlässig tätig und verursachen einen Schaden, greift das Haftungsprivileg des Paragrafen 31a BGB. Das bedeutet: Für Schäden, die ein Mitglied bei der Ausübung seiner Tätigkeit für den Verein verursacht, haftet das Mitglied gegenüber dem Verein (oder gegenüber Geschädigten) in der Regel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Doch Vorsicht: Dieses Privileg gilt nicht unbegrenzt. Wenn ein Mitglied völlig entgegen den Anweisungen handelt oder die Gefahr bewusst in Kauf nimmt, kann das Haftungsprivileg entfallen.

Checkliste

Um rechtssicher durch die nächste Veranstaltung zu kommen, empfiehlt das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. folgende Vorkehrungen:

  1. Dokumentation: Halten Sie Sicherheitsbesprechungen schriftlich fest. Wer hat welches Kabel verlegt? Wer hat die Prüfung der Stromversorgung abgenommen?
  2. Versicherungsschutz: Prüfen Sie zwingend, ob die Veranstalter-Haftpflichtversicherung die geplante Veranstaltung auch wirklich abdeckt. Standard-Vereinsversicherungen decken oft nur den laufenden Betrieb, nicht aber Großveranstaltungen.
  3. Klare Ansagen: Geben Sie den Helfenden konkrete Anweisungen. Ein „Mach das mal fertig“ reicht rechtlich nicht aus, wenn es um Sicherheitsaspekte geht.

Haftung ist im Verein kein Grund zur Paranoia, sondern ein notwendiger Rahmen für verantwortungsvolles Handeln. Wenn alle Beteiligten – vom Vorstand bis zum engagierten Mitglied – wissen, wo ihre Pflichten liegen, lässt sich das Risiko minimieren. Ein Verein, der bei der Sicherheit genauso präzise agiert wie bei der künstlerischen Gestaltung, schützt nicht nur sein Vermögen, sondern vor allem das wertvolle Miteinander seiner Aktiven.


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