- Tiefgang - https://www.tiefgang.net -

Wie löse ich einen Verein auf?

Irgendwann ist jedes Projekt einmal zu Ende – sei es das kleine Kammermusik-Ensemble, das keine neuen Leute findet, oder die Ateliergemeinschaft, die sich neuen Wegen zuwendet. Doch wer denkt, mit dem Beschluss zur Auflösung sei die Arbeit getan, der unterschätzt das rechtliche Nachspiel.

Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. [1]weist darauf hin, dass erst mit der Liquidation und dem sogenannten Gläubigeraufruf der Vorhang wirklich fallen kann.

Nachdem die Mitglieder die Auflösung beschlossen haben, beginnt die Phase der Liquidation. Hierbei übernehmen meist die bisherigen Vorstände als Liquidator*innen die Aufgabe, das Vereinsvermögen zu ordnen, laufende Verträge zu beenden und Schulden zu begleichen. Das Ziel ist es, den Verein finanziell auf null zu setzen, bevor er endgültig aus dem Register gelöscht wird.

Der Gläubigeraufruf

Einer der wichtigsten Schritte in diesem Prozess ist der öffentliche Aufruf an alle potenziellen Gläubiger*innen. Der Verein muss offiziell bekannt geben, dass er aufgelöst wird und alle, die noch Forderungen gegen ihn haben, sich melden sollen. Das ist kein Geheimtipp, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Dieser Aufruf muss in dem Medium veröffentlicht werden, das in der Satzung als Bekanntmachungsorgan festgelegt ist. Steht dort nichts Spezifisches, wurde früher oft die lokale Tageszeitung genutzt; heute ist die Bekanntmachung genau nach den Vorgaben der Satzung oder des Gesetzes umzusetzen. Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. betont jedoch: Ohne diesen Aufruf beginnt das sogenannte Sperrjahr nicht.

Sobald der Gläubigeraufruf erfolgt ist, startet eine zwölfmonatige Wartefrist. Während dieses Sperrjahrs darf das verbleibende Vereinsvermögen nicht verteilt werden. Es dient als Puffer, damit Gläubiger*innen Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Erst wenn dieses Jahr abgelaufen ist und alle Schulden bezahlt sind, darf das restliche Geld an die in der Satzung genannten Empfänger*innen fließen.

Was Kulturschaffende beachten sollten

Gerade in der Kulturpolitik und bei lokalen Musikprojekten hängen oft viele kleine Verträge an einem Verein – von der Miete für den Proberaum bis zur Versicherung für Instrumente. Der Verein sollte darauf achten, dass

Ein Verein, der über Jahre hinweg Kultur ermöglicht hat, verdient einen würdigen und rechtlich sauberen Abgang. Wer den Gläubigeraufruf ernst nimmt, schützt sich vor späteren Haftungsfallen und sorgt dafür, dass das restliche Vermögen dorthin kommt, wo es noch Gutes bewirken kann.

Related Post

Druckansicht [2]     [3]

[4] [5] [6]