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Wie viel Kultur hat das Grundgesetz?

Am vergangenen Donnerstag jährte sich der Tag des Grundgesetzes: Vor genau 70 Jahren wurde das Grundgesetz erlassen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, feiert dies mit einer Schwerpunktausgabe seiner Zeitung Politik & Kultur und fragt nach selbiger.

Im Schwerpunkt gratuliert Politik & Kultur und fragt: Wie viel Kultur steckt in dir im Grundgesetz? Eine erste Antwort auf diese Frage gibt Udo Di Fabio im Leitartikel, in dem er die Genese des Grundgesetzes mit Rückblick auf die Weimarer Verfassung schildert. Auch Olaf Zimmermann geht auf die »Kulturartikel« im Grundgesetz im Vergleich zu jenen der Weimarer Verfassung ein – besonders auf den wichtigen Art. 5 GG. Auch Albrecht von Lucke und Hans Jessen sind sich einig: Man muss die Geschichte kennen, um die Gegenwart zu verstehen. Im Interview diskutieren beide die Entwicklung des Grundgesetzes anhand seiner Änderungen. Tobias J. Knoblich befasst sich mit der jüngeren GG-Geschichte nach der Wiedervereinigung und fragt, ob das Grundgesetz nach der deutschen Einheit tatsächlich in »bester Verfassung« sei. Die Auseinandersetzung mit konkreten Artikeln des Grundgesetzes geht weiter: Nikola Roßbach diskutiert neue Herausforderungen an die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG. Karl-E. Hain befasst sich mit den medienbezogenen Freiheiten und der Berichterstattung durch Rundfunk und Film in Art. 5 Abs. 2. Satz 1 GG. Ulrike Lembke attestiert dem Grundgesetz noch verbleibenden Spielraum bei der Ausschöpfung der Gleichberechtigung der Geschlechter, die in Art. 5 Abs. 2 festgeschrieben wurde. Zum Abschluss befasst sich Hans Vorländer mit Integration und Teilhabe mittels Verfassung. In diesem Sinne soll die Geburtstagsfeier weitergehen – und Ansporn, Vorsätze und Umsetzungswillen für das nächste Lebensjahr mit sich bringen.

Das Magazin ist kostenfrei online abrufbar unter: kulturrat.de [1]

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