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„Wir können Kunst“

Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ist immer noch eine Sache des Geldes. Eine Förderung für Kunstprojekte soll hier ein Pendant bieten.

In der Ausschreibung heißt es:

„Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit dem Frühjahr 2018 erneut Kunstprojekte für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, die von professionellen bildenden Künstler*innen durchgeführt werden.

In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Eine Befassung mit unterschiedlichen inhaltlichen zielgruppengerechten Themen wie z.B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum der Teilnehmer*innen ist wünschenswert.

GRUNDLAGEN DER FÖRDERUNG

▶ Bildungsbenachteiligung der Teilnehmer*innen

Die Projekte richten sich auf Basis der Förderrichtlinie des BMBF an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind:

CHECKLISTE

Das Projekt ist (und)

◻ neuartig

◻ außerschulisch

◻ zusätzlich: Die Bildungsbenachteiligung der Teilnehmenden ist gegeben durch (und/oder)

◻ Erwerbslosigkeit der Eltern

◻ geringes Familieneinkommen

◻ geringe Bildung der Eltern

AUSSCHREIBUNG

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung: „Wir können Kunst“ – APRIL 2019

Grundlage ist die Richtlinie zum Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 12. Dezember 2016.

▶ Bündnisse für Bildung Die Projekte werden von Bündnissen für Bildung, d. h. lokalen Kooperationen von wenigstens drei Partnereinrichtungen, durchgeführt. Dies können z. B. Kunst- und Kulturvereine, Mehrgenerationenhäuser, Träger der Jugendhilfe, Schul- bzw. Kita-Fördervereine, Bürgerzentren, Jugendkunstschulen, Stiftungen, Sozial- bzw. Wohlfahrtsverbände, Quartiersmanagements, Asylvereine, soziokulturelle Zentren und Kirchengemeinden sein. Beispiele möglicher Konstellationen:

Nicht antragsberechtigt sind:

▶ Eigenleistungen Jeder Bündnispartner bringt seine Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen in das Bündnis ein. Dabei kann es sich um die Bereitstellung von Projekt- und Ausstellungsräumen oder technischem Equipment, Fahrdiensten bei Exkursionen und freiem Eintritt zu Kulturinstitutionen, der Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit oder der Vermittlung von Ehrenamtlichen zur Unterstützung der Honorarkräfte bei der Durchführung des Projekts handeln.

▶ Zugang zur Zielgruppe Im Konzept des BBK ist es verpflichtende Voraussetzung für eine Förderung, dass mindestens einer der drei Bündnispartner in der Lage ist, aufgrund seiner Aufgaben bzw. Aktivitäten im sozialräumlichen Umfeld den Zugang zur Zielgruppe herzustellen und zu sichern. CHECKLISTE (und)

◻ Bündnis besteht aus mind. 3 lokalen Kooperationspartnern

◻ Keine Antragstellung von formalen Bildungsorten und kommunalen Einrichtungen

◻ Keine Einzelpersonen oder Personengruppen im Bündnis

◻ 1 Bündnispartner übernimmt die Antragstellung

◻ Mind. 1 Bündnispartner stellt den Zugang zur Zielgruppe her

◻ Jeder Bündnispartner bringt angemessene Eigenleistungen in das Bündnis mit ein

◻ Bündnispartner haben kein wirtschaftliches Interesse am Projekt

WIE BEWIRBT MAN SICH BEIM BBK?

Die Antragstellung beim BBK-Bundesverband ist zweistufig. Die Antragstellung erfolgt in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de. Ein antragstellendes Bündnis für Bildung kann mehrere Anträge im Rahmen einer Ausschreibung stellen. Die Förderung von Projekten, die bereits im Rahmen von „Kultur macht stark“ vom BBK gefördert wurden, kann für die Durchführung mit neuen Teilnehmer*innen erneut beantragt werden. Stand: 03/2019 3

Veröffentlichung der Ausschreibung: 15. März 2019

Einsendeschluss: 30. April 2019 Experten-Jury prüft Anträge: 15. Mai – 7. Juni 2019 Komplettierung der Anträge, ggf. Erfüllung der Jury-Auflagen: ab 15. Juni 2019 Endgültige Bewilligungen, Start der ersten Projekte: ab 15. Juli 2019

▶ Konzeptidee entwickeln

▶ Projektformat auswählen

▶ Bündnispartner suchen und Kooperationszusagen unterschreiben lassen

▶ professionelle künstlerische Honorarkraft auswählen und aussagekräftige (formlose) Vita einholen

▶ Aufgaben verteilen

▶ Fördervoraussetzungen prüfen (Finanzierungsvorgaben beachten)

▶ Antrag stellen im Online-Verwaltungsprogramm kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de (Nutzung des Leitfadens zur Antragstellung wird empfohlen!)

▶ Konkreten Finanzierungsplan erstellen

▶ Ggf. Auflagen der Jury zum Konzept beachten und Projektbeschreibung überarbeiten

▶ endgültigen Antrag einreichen

BESONDERHEITEN EINER FÖRDERUNG BEIM BBK

Professionalität der künstlerischen Honorarkraft Spezifische Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des BBK-Konzepts ist, dass für alle Projekte professionelle Bildende Künstler*innen mit der Realisierung beauftragt werden. Bestandteil der Antragsunterlagen ist daher eine Vita über den künstlerischen Werdegang, in der Angaben zu Ausbildung und Abschlüssen, Einzelund Gruppenausstellungen sowie ggfs. Stipendien, Sammlungsvertretungen und Mitgliedschaften in Künstlervereinigungen gemacht werden sollen. Die Professionalität der Honorarkraft wird dann anerkannt, wenn diese ein Studium der Bildenden Kunst an einer deutschen oder vergleichbaren ausländischen Kunsthochschule abgeschlossen hat oder eine professionelle und qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen kann. Die Mitgliedschaft im BBK ist keine Voraussetzung, aber aufgrund der Aufnahmekriterien des Verbands, ein Indiz für die Professionalität. Die Projektzeit der künstlerischen Honorarkraft wird mit 47 Euro pro Zeitstunde honoriert (Vor- und Nachbereitungszeiten sind mit diesem Honorar abgegolten). Erwünscht ist auch die Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte, die für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung von 5 Euro pro Zeitstunde erhalten.

4 CHECKLISTE

◻ Projekt wird von professionellen Bildenden Künstler*innen durchgeführt Die Professionalität ist gegeben, wenn mind. eines der folgenden Kriterien zutrifft (und/oder)

◻ Studium der Bildenden Kunst an einer Staatlichen Kunsthochschule

◻ qualifizierte künstlerische Praxis und Ausstellungstätigkeit“

Weiterführender Link: bbk-bundesverband.de [1]

 

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