Welche Verbände gibt es? – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Fri, 02 Jan 2026 15:23:13 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Hilfe für Harburgs Kreative https://www.tiefgang.net/hilfe-fuer-harburgs-kreative/ Sat, 03 Jan 2026 15:10:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13079 [...]]]> Das Netzwerk SuedKultur schickt jetzt einen Rettungsanker in Form von Beratungsgutscheinen aus, damit aus kleinen Fehlern keine großen Krisen werden.

Denn: Kreativität braucht Freiheit, aber sie braucht auch ein Fundament. In Harburg wissen wir: Die besten Ideen entstehen oft in kleinen Vereinen oder bei engagierten Einzelpersonen. Doch wer sich zwischen Urheberrecht, Künstlersozialkasse und Steuerrecht verheddert, verliert schnell die Lust am Gestalten.

Es ist ein altbekanntes Problem: Jurist*innen und Steuerberater*innen kosten Geld, das in der freien Kulturszene oft an allen Ecken fehlt. Die Folge? Wichtige Entscheidungen werden auf Basis von Halbwissen getroffen. Das ist gefährlich. SuedKultur-Sprecher Jan Schröder bringt es auf den Punkt: Wer einmal schlecht beraten wurde, kommt nur schwer wieder auf die Beine.

Um genau diese finanzielle Barriere einzureißen, stellt das Netzwerk in Kooperation mit der Harburger Politik ein Budget von 5.000 Euro für das Jahr 2026 bereit. Das Ziel ist klar: Rechtssicherheit schaffen, damit die Kunst im Vordergrund stehen kann.

Ab sofort können Kulturschaffende aller Sparten im Bezirk Harburg – egal ob Solokünstler*innen, Gruppen oder Vereine – einen der rund 15 Beratungsgutscheine ergattern. Jeder Gutschein hat einen Wert von bis zu 300 Euro und sichert eine professionelle Erstberatung.

Das Verfahren ist erfreulich unbürokratisch:

  1. Konkretes Problem benennen.
  2. Vertraulich an kontakt@sued-kultur.de wenden.
  3. Gemeinsam passende Expert*innen finden.
  4. Beratung wahrnehmen und Rechnung zur Erstattung einreichen.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Einziger Haken: Das Kontingent ist begrenzt. Da es nur 15 dieser Gutscheine gibt, heißt es jetzt: Schnell sein! Sobald das Budget ausgeschöpft ist, wird dies über das Netzwerk bekannt gegeben.

SuedKultur beweist mit dieser Aktion einmal mehr, dass es das Rückgrat der Harburger Kulturszene ist. Es geht nicht nur um glanzvolle Events wie die Music-Night, sondern um die harte Basisarbeit, die das kulturelle Überleben im Hamburger Süden erst möglich macht. Also: Sichert euch diese Unterstützung und lasst euch nicht von Paragrafen ausbremsen!

Kontakt und Infos: E-Mail: kontakt@sued-kultur.de Web: www.sued-kultur.de

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Grüner Takt für die Kultur https://www.tiefgang.net/gruener-takt-fuer-die-kultur/ Fri, 18 Jul 2025 22:43:25 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=12064 [...]]]> Die Welt ruft nach Veränderung, und die Kulturlandschaft nimmt diesen Ruf ernst. Der Bundesverband Soziokultur hat nun die „Ökologischen Standards für die Soziokultur“ veröffentlicht.

Damit hat er ein wegweisendes Instrument geschaffen, das den Kulturbetrieb nachhaltiger gestalten soll. Es ist eine Entwicklung, die nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Klimaschutzes in der Gesellschaft stärken kann.

Die Berichte über extreme Wetterereignisse sind unmissverständlich: Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind zu einer existenziellen Herausforderung geworden. Auch kulturelle Veranstaltungen verbrauchen Energie, Wasser und Materialien und verursachen Verkehrsemissionen. Hier kommt der doppelte Auftrag der Kultur ins Spiel: Sie kann einerseits Nachhaltigkeit und Klimaschutz thematisieren und vermitteln, Räume schaffen und Handlungsfähigkeit erzeugen. Andererseits können Kultureinrichtungen ihren eigenen ökologischen Fußabdruck erheblich senken. Genau hier setzt das neue Handbuch an.

Ein umfassender Leitfaden für ökologisches Handeln

Die „Ökologischen Standards“ sind ein Selbstevaluierungsinstrument, das Kultureinrichtungen dabei unterstützen soll, ihren aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsaktivitäten einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und nachhaltige Entwicklungen aktiv zu gestalten. Es ist ein niederschwelliges Angebot für den Einstieg, das gleichzeitig aber einen umfassenden Maßnahmenkatalog abbildet, der den aktuell diskutierten Maßstäben für den Kulturbereich entspricht. Der Vorteil dieses Tools liegt darin, dass es Standards, Checklisten und Maßnahmenkataloge aus verschiedenen Kultursparten wie Theater, Museum, Festivals, Clubs, Filmproduktion, Gastronomie und vielem mehr bündelt. Dadurch entfällt das mühsame Recherchieren in diversen Leitfäden.

Das Instrument ist flexibel aufgebaut und gliedert sich in fünf Module sowie Programmbereiche für Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen. Das zentrale Modul „Organisation“ enthält die Standards, die für alle Einrichtungen relevant sind. Die weiteren Module – „Programm Indoor“, „Programm Outdoor“, „Gastronomie“ und „Catering“ – können je nach Profil der Einrichtung ausgewählt werden. Die Standards sind zudem in drei Anforderungsstufen unterteilt: „Basis“, „Fortgeschritten“ und „Expert“. Dies ermöglicht es jeder Einrichtung, unabhängig von Größe oder Ausstattung, einen realistischen Überblick über den eigenen Stand zu gewinnen und passende Maßnahmen zu planen.

Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil des Kulturbetriebs

Die Einführung betriebsökologischer Ansätze erfordert eine tiefgreifende Verankerung in den Strukturen und Prozessen der Kultureinrichtung. Nachhaltigkeit darf kein „On-top-Thema“ sein, sondern muss sich sowohl in der strategischen Ausrichtung als auch in den alltäglichen Entscheidungen der Mitarbeiter*innen niederschlagen. Daher liegt den Standards nicht nur ein fachlicher, sondern auch ein prozessbezogener Ansatz zugrunde.

Für einen erfolgreichen Start sind klare Entscheidungen auf höchster Ebene essentiell, die von der Leitungsebene mitgetragen und kommuniziert werden müssen. Zudem ist es wichtig, dass Personen oder Teams Verantwortung übernehmen und mit einem klaren Mandat, ausreichend Zeit und einem Budget ausgestattet sind. Die Einbeziehung und regelmäßige Information des gesamten Teams sind dabei unabdingbar.

Der Umsetzungsprozess gliedert sich in drei Phasen: die strategische Planung, die Umsetzungsplanung und Pilotphase sowie die Verstetigungsphase. Diese strukturierte Vorgehensweise ermöglicht es, Erfahrungen zu sammeln, Abläufe anzupassen und Nachhaltigkeit langfristig in der Einrichtung zu verankern.

Ein vielversprechendes Gemeinschaftswerk und eine wichtige Hilfestellung

Die „Ökologischen Standards“ sind das Ergebnis eines bundesweiten Modellprojekts, an dem zwölf soziokulturelle Einrichtungen mitgewirkt haben. Aus Hamburg etwa die Wilhelmsburger Honigfabrik. Die Erfahrungen aus der Praxis flossen direkt in die Entwicklung ein und zeigten, dass es verschiedene Wege gibt, sich dem Thema zu nähern. Der Bundesverband Soziokultur unterstützt die Umsetzung durch Beratungs-, Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote.

Die Qualität dieser Standards und der damit verbundenen Hilfestellungen ist bemerkenswert. Sie bieten nicht nur einen umfassenden Überblick über die Anforderungen an ökologisches Handeln im Kulturbereich, sondern auch eine praktikable Anleitung für die Umsetzung. Besonders hervorzuheben ist die modulare Struktur und die Abstufung der Anforderungen, die es wirklich jeder soziokulturellen Einrichtung, ob klein oder groß, ermöglicht, den Einstieg zu finden und sich schrittweise zu verbessern. Die Betonung des Prozessgedankens und der Notwendigkeit, Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe zu verstehen, ist ein kluges Vorgehen, da sie die Komplexität des Themas realistisch abbildet und gleichzeitig handhabbar macht. Zudem wird mit den ergänzenden Arbeitshilfen und den geplanten Fortbildungen für Nachhaltigkeitsmanager*innen ein umfassendes Ökosystem geschaffen, das die Kultureinrichtungen langfristig stärken kann. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die Kultur in Deutschland zukunftsfähig und umweltbewusst aufzustellen.

Es bleibt spannend zu beobachten, wie diese Standards die vielfältige soziokulturelle Landschaft prägen und inspirieren werden.

Alle Informationen, das Handbuch als Download und weitere Tools (Tabellen etc.) finden sich hier: soziokultur.de/oekologische-standards-fuer-die-soziokultur/

 

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Neue Struktur bei der KSK https://www.tiefgang.net/neue-struktur-bei-der-ksk/ Fri, 04 Oct 2024 22:23:07 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11227 [...]]]> Seit 24 Jahren dient die Künstlersozialkasse (KSK) der Alters- und Gesundheitssicherung künstlerischer Berufe. Nun wird sie neu aufegstellt.

Wie Rolf Schmachtenberg in einem Artikel in der Zeitschrift „Politik &Kultur“, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, ausführt, wird die Arbeitsstruktur verändert.

Schmachtenberg ist Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Seit nunmehr über 40 Jahren kümmert sich die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven höchst zuverlässig um die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden in unserem Land. Mit ihren über 200 Beschäftigten ist sie eine kompetente und geschätzte Ansprechpartnerin für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten und die abgabepflichtigen Unternehmen – aber auch für Politik, Verwaltung, Verbände und nicht zuletzt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht sie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten sowie verlässliche organisatorische Strukturen und gute technische Rahmenbedingungen. Das machte im Laufe der Zeit die eine oder andere Anpassung und Neujustierung notwendig. So startete die Künstlersozialkasse mit Inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetzes zunächst als eigenständige kleine Behörde. Es zeigte sich aber schnell, dass diese Organisationsform nicht passend war, insbesondere mit Blick auf die relativ geringe Größe der Künstlersozialkasse. Deshalb stellte der Gesetzgeber im Jahr 1987 die Weichen dafür, dass die Künstlersozialkasse Teil der damaligen Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen wurde und mit der Anbindung an eine größere Verwaltungseinheit die daraus entstehenden Synergieeffekte nutzen konnte. Im Jahr 2001 fand die Künstlersozialkasse dann ihr Dach bei der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU), der heutigen Unfallversicherung Bund und Bahn.

Und nun, fast 24 Jahre später, folgt der nächste Entwicklungsschritt: Zum 1. Januar 2025 wird die Künstlersozialkasse an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) angebunden. Zentraler Ausgangspunkt hierfür waren Überlegungen, wie die Künstlersozialkasse in den beschleunigten Zeiten des digitalen Wandels zukunftsfit gemacht werden kann. Sie benötigt eine moderne und zukunftsfähige IT-Architektur. Um dieses Ziel möglichst schnell und wirtschaftlich zu erreichen, sollen die besondere Expertise, das Know-how und die Infrastruktur der DRV KBS im IT-Bereich für die Künstlersozialkasse nutzbar gemacht werden. Denn mit der Minijobzentrale verfügt die DRV KBS über wertvolle langjährige Erfahrungen als Melde- und Einzugsstelle der Sozialversicherung und nutzt hierfür erfolgreich eine IT-Großanwendung für das Beitrags- und Meldewesen. Dadurch bestehen große Schnittmengen mit den Aufgaben und Prozessen bei der Künstlersozialkasse. Zudem können durch die Bündelung von gleichgelagerten Aufgaben Synergieeffekte erzielt werden. Die DRV KBS hat überdies ein eigenes Rechenzentrum.

Im Sommer 2023 hat das BMAS deshalb erste Gespräche mit Verantwortlichen bei der Unfallversicherung Bund und Bahn, der Künstlersozialkasse und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geführt. Im April 2024 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den Trägerwechsel zum Jahreswechsel 2024/2025 vor allem im Künstlersozialversicherungsgesetz geschaffen. Aktuell werden zwischen den beteiligten Stellen in Arbeitsgruppen und in einer gemeinsamen Steuerungsgruppe die begleitenden personal-, besoldungs- und haushaltsrechtlichen Fragen geklärt.

Zwei Dinge liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei diesem Prozess besonders am Herzen:

1) Die bisherige Eigenständigkeit der Künstlersozialkasse als Anlaufstelle für Kreativschaffende, abgabepflichtige Unternehmen und Institutionen bleibt auch unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erhalten.

2) Der Standort der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven steht nicht zur Disposition, sondern wird durch die beabsichtigten Schritte für die Beschäftigten vor Ort gestärkt und dauerhaft gesichert.

Mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Partner wird die Künstlersozialkasse für die Zukunft weiter gestärkt. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist eine große Behörde mit einem gewachsenen, breit gefächerten Aufgabenportfolio: Sie betreut als bundesweiter Träger nicht nur fünf Prozent aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern bietet auch eine Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung (Knappschaft). Im Laufe der Zeit haben sich ihre Kompetenzen über die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung hinaus stetig erweitert. Damit bietet sie ihren Versicherten und vielen anderen Menschen durch ihr starkes Netzwerk besondere Sicherheit: So nimmt sie etwa bereits seit 2003 als Minijobzentrale auch die Funktion der zentralen Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten in Deutschland wahr. Darüber hinaus trägt sie unter anderem, auch betraut mit der Aufgabe der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, als kompetente Anlaufstelle maßgeblich zur Umsetzung von Barrierefreiheit und damit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen bei. Nicht zuletzt administriert sie die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland und nimmt die Aufgabe der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds wahr, die den Antrags- und Auszahlungsprozess organisiert und abwickelt. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird nun in einem weiteren Bereich wichtige Aufgaben übernehmen. Sie hat wiederholt bewiesen, dass sie dazu gut in der Lage ist. Das kommt der Künstlersozialkasse mit Jahresbeginn 2025 zugute.

Und was wird aus der Unfallversicherung Bund und Bahn? Die Unfallversicherung Bund und Bahn (bzw. ihre Vorgängerorganisation BAfU) wurde im Jahr 2001 mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes unter anderem deshalb betraut, um durch die Zusammenlegung eine größere und effizientere Organisationseinheit auf Bundesebene zu bilden. Inzwischen hat die Unfallversicherung Bund und Bahn durch die Fusion mit der Eisenbahn-Unfallkasse sowie durch weitere Aufgabenübertragungen selbst ein umfangreiches Aufgabenportfolio erworben, das ihre Alleinstellung rechtfertigt.

Mit dem Jahresbeginn 2025 werden natürlich nicht schon alle der anstehenden Aufgaben erledigt sein – vor allem die IT-Modernisierung der Künstlersozialkasse wird als länger angelegter Prozess noch Zeit brauchen. Aber der Anfang ist gemacht. Die DRV KBS wird die Künstlersozialkasse als starker und erfahrener Partner bei den anstehenden Transformationsprozessen des digitalen Wandels begleiten. Und ich bin überzeugt: Gemeinsam mit der DRV KBS wird die nachhaltige strukturelle und technische Transformation der Künstlersozialkasse im Sinne aller gelingen – im Interesse der Versicherten und der abgabepflichtigen Unternehmen, aber auch im Interesse der Beschäftigten der KSK.“

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Geht die Gastro in die Knie? https://www.tiefgang.net/geht-die-gastro-in-die-knie/ Fri, 24 Nov 2023 23:21:44 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10444 [...]]]> Krisenbedungt wurde für die Gastronomie ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Lebensmittel gesetzt – jedoch nur noch bis zum Ende dieses Jahres. Eine Erhöhung auf 19 Prozent zu Beginn 2024 könnte allein in Hamburg mehr als 10% der Betriebe in die Insolvenz treiben …

Laut einer Auswertung von Mitte November des Informationsdienstleisters CRIF sind 15.069 Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés in Deutschland insolvenzgefährdet. Das entspricht 12,6 Prozent der analysierten Betriebe. Im Januar 2020 – vor der Corona-Pandemie – lag die Zahl insolvenzgefährdeter Gastronomiefirmen bei 12.662 bzw. 10,7 Prozent.

Regionale Unterschiede

Ein Blick auf die regionalen Zahlen zeigt, dass das Insolvenzrisiko bei Unternehmen aus der Gastronomie in Berlin am höchsten ist. Dort gelten 16,5 Prozent bzw. 1.369 der Gastronomieunternehmen als insolvenzgefährdet. Es folgen Bremen (16,2 Prozent der Gastronomen insolvenzgefährdet; 144), Nordrhein-Westfalen (14,6 Prozent; 3.199), Sachsen-Anhalt (14 Prozent; 560) und Hamburg (13,3 Prozent; 412). Das geringste Insolvenzrisiko haben derzeit Unternehmen aus der Gastronomie in Bayern (10,5 Prozent; 1.956) und Rheinland-Pfalz (10,5 Prozent; 693) sowie  in Mecklenburg-Vorpommern (10,6 Prozent; 331).

„Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie sieht sich die Gastronomiebranche mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Diese umfassen steigende Inflation, höhere Energie- und Arbeitskosten sowie den wachsenden Trend des Home-Office. Dieser führt zu weniger Gelegenheiten für Mittagspausen und weniger Besuchen in Restaurants oder Cafés. Die Anhebung der Mehrwertsteuer wird vor allem für bereits finanziell angeschlagene Gastronomiebetriebe die Lage weiter verschärfen“, erklärt CRIF Deutschland Geschäftsführer Dr. Frank Schlein.

Seit Beginn des Jahres 2022 hat sich der Bonitätsindex als aussagekräftiges Maß für die finanzielle Stabilität in der Gastronomiebranche stetig verbessert. Im Januar 2022 lag der durchschnittliche Bonitätsindex aller Gastronomieunternehmen bei 3,02. Bis August 2023 verbesserte sich dieser auf 2,80 und setzte seinen positiven Trend im November 2023 mit einem Wert von 2,79 fort. Diese fortlaufende Verbesserung spiegelt die generelle Aufwärtsentwicklung der finanziellen Stabilität innerhalb der gesamten Branche wider.

„In der Gastronomiebranche zeigt sich eine deutliche Zweiteilung. Unternehmen, die sich in einer stabilen finanziellen Lage befinden, haben ihre Widerstandsfähigkeit weiter gestärkt. Hingegen sehen sich Gastronomiebetriebe, die bereits zuvor mit Problemen zu kämpfen hatten, vermehrt mit der Gefahr der Insolvenz konfrontiert.“

Anstieg insolvenzgefährdeter Gastronomieunternehmen in allen Bundesländern

Im Durchschnitt gab es um Vergleich zum August 2023 einen Anstieg um 6 Prozent an gastronomischen Betrieben, die von Insolvenz bedroht sind. Der deutlichste Anstieg ist mit 11,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen, gefolgt von Baden-Württemberg und Thüringen mit einem Plus von 9,6 Prozent. Im Gegensatz dazu ist der Anstieg in Bremen mit 2,1 Prozent und in Schleswig-Holstein mit 2,6 Prozent geringer ausgefallen.

Auf Jahressicht 2023 prognostiziert CRIF derzeit in der Gastronomie 1.600 Insolvenzen und damit 36,5 Prozent mehr als 2022. „Im kommenden Jahr werden die Insolvenzen in der Gastronomie weiter steigen“, sagt Dr. Schlein.

Über die Analyse

Für die Analyse hat CRIF Informationen zur Finanzlage von knapp 120.000 Gastronomieunternehmen ausgewertet, die Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit geben. Dazu zählen Angaben in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Mitarbeiter- und Umsatzzahlen sowie Zahlungserfahrungen. Auch negative Gerichtsmerkmale wie Mahnverfahren, Inkasso-Überwachungen oder allgemeine Einträge im Schuldnerverzeichnis flossen ein. Die Insolvenzen und die bereits vom Markt verschwundenen Unternehmen sind nicht Bestandteil der aktuellen 15.069 insolvenzgefährdeten Unternehmen.

Quelle: www.crif.de

 

 

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Aus dem Dunst deutscher Kultur https://www.tiefgang.net/aus-dem-dunst-deutscher-kultur/ Fri, 24 Mar 2023 23:42:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9843 [...]]]> Es tut sich einiges im Kulturbetrieb der Republik und was wäre schöner, als wenn einer, der es wissen müsste, uns an die Hand nimmt.

„In meinem kleinen kulturpolitische Pflichtenheft will ich zeigen, welche Themen unter welchen Rahmenbedingun­gen die Arbeit auf der Kulturbaustelle heute bestimmen, oder be­stimmen sollten.“ So heißt es im nun erschienen Band „Mein kulturpolitisches Pflichtenheft“ von Olaf Zimmermann. Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, quasi dem Dachverband der kulturellen Dachverbände einzelner Genres.

Er ist also eine „Kapazität“, wie man diese Expertise gerne nennt und sicher hat sein Wort Gewicht im kulturpolitischen Diskurs.

Und im Band geht es denn auch um alle Sparten: Werte, Kunst, Medien, Handel, Bildung, Religion, Erinnerung, Digitales, Natur, Nachhaltigkeit und gar den Krieg. Aber um was genau geht es? Was ist der Anlass für diese Schrift? Wer hier Einblicke in Hintergründe, das „Handwerk“ eines Kulturlobbyisten erwartet, wer darauf hofft, zumindest Hinweise für Interessensarbeit ableiten zu können, der sei vor Ent-Täuschung gewarnt.

Also vielleicht eine Zwischenbilanz seines – also Zimmermanns Schaffens? Dafür, dass er seit 1997 Geschäftsführer des wohl höchstrangigen Kulturverbandes der Republik ist, wohl kaum. Und es findet sich keine Stelle, in dem er andeutet, dieses Amt bald nicht mehr bekleiden zu wollen. Konkrete Zäsuren aus der Politik, der Pandemie oder Kulturlandschaft selbst? Auch hier kejn Verweis. Und es muss ja auch keinen Anlass geben. Man kann ja mal auch so sein Statement kundtun. Dann aber stolpert man über den vielsagenden Titel „kulturpolitisches Pflichtenheft“. Ein aus der Zeit gekommener Begriff, der vielleicht auch nie wirklich IN der Zeit war. Da es zudem „sein“ Pflichtenheft heißt, wäre nun ja zu erwarten, dass Olaf Zimmermann uns über seine moralischen Pflichten und Tugend aufklärt. Aber auch hier liest sich leider wenig ab, ob die durchaus als „Soll“-Werte lesbaren Diskurshäppchen dem Diskurs mit dem Lesenden dienen oder die „Kulturpolitik“ als Adressaten haben mag. Da es unklar bliebt, wer welche Pflicht zu tragen hätte, wirkt der Begriff „Pflichtenheft“ hier unpassend, bieder, verstaubt und im Grunde irreführend.

Dennoch, trotz dieser unklaren Zielansprache –wer hat also für wen welche Pflichten und warum? – ist das gut 200 Seiten starke Heftchen eine Lesung wert. Denn es gibt natürlich auch eine Zustandsbeschreibung der aktuellen Kulturlandschaft in Deutschland wieder. Wie verhält sich Kunst und Kultur zur Digitalisierung, wie steht es ums Urheberrecht oder die Geschlechterrollen? Wie prekär ist Kultur heute und lohnt es noch die Hoch- und Subkultur zu differenzieren? Und doch: würde sich Zimmermann einzelnen Genres und Themenbereichen eingehender widmen, wäre es sicher im Umfang um ein 5faches gewachsen. Aber es hätte dann auch etwas Konkretes an die Hand zu geben. So wirkt es zeitweise moralisierend ohne es eigentlich zu sein. Es bleibt etwas oberflächlich ohne dass man nicht spürt, dass es auf einem Fundament baut. Dies zu ergründen, bliebe aber dem Lesenden selbst überlassen. Und so könnte man wieder zum Beginn dieser Besprechung kommen: an wen richtet sich denn dieses Buch?

Schade – hier hätte man gern gefragt: „darf´s etwa mehr sein?“

Das Buch:

Olaf Zimmermann – Mein kulturpolitisches Pflichtenheft, ISBN: 978-3-947308-38-5, 216 Seiten, Preis: 19,80 €

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Faire Honorare der Kunst https://www.tiefgang.net/faire-honorare-der-kunst/ Fri, 24 Feb 2023 23:40:55 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9749 [...]]]> Kunst wird immer noch oft als brotlos benannt. Damit das nicht so bleibt, hat der Bundesverband Bildende Kunst (BBK) einen neuen Leitfaden erstellt. Er gibt nun Orientierung zur Berechnung …

Der Bundesverband Bildender Künstler*innen (BBK) hat in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. eine speziell auf Bildende Künstler*innen zugeschnittene Empfehlung für eine angemessene Vergütung erarbeitet. Der „Leitfaden Honorare“ ist digital oder als Printversion erhältlich.

Nur mit angemessenen Honoraren können Bildende Künstler*innen ihre Wirksamkeit längerfristig auf qualitativ hohem Stand entfalten. Der BBK-Bundesausschuss (Bundesvorstand und BBK-Landesverbände) hat daher im Dezember 2022 einstimmig den Leitfaden Honorare für Bildende Künstler*innen beschlossen. Damit will der BBK-Bundesverband eine speziell auf den Beruf Bildender Künstler*innen zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung stellen. Der „Leitfaden Honorare“ ist die Weiterentwicklung der „Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021“ und soll auch als Richtschnur für Politik und Verwaltung dienen.

Nur mit angemessenen Honoraren können Bildende Künstler*innen ihre Wirksamkeit längerfristig auf qualitativ hohem Stand entfalten. Ihre Tätigkeitsfelder gehen über das Erschaffen und Ausstellen von Kunstwerken hinaus. Der Leitfaden Honorare ist die notwendige Weiterentwicklung der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021.
Der Leitfaden dient auch als Richtschnur für Politik und Verwaltung. Es gilt nun, die empfohlene Honoraruntergrenze in Förderrichtlinien der öffentlichen Hand verbindlich zu verankern und die Kulturfinanzierung entsprechend auszurichten. Seine Anwendung in öffentlich geförderten Kunstprojekten wird auch dazu beitragen, im privat finanzierten Kultursektor angemessene Vergütungen zu bekommen. Es wird betont, dass der Leitfaden Honorare nicht für Galerien und den Kunsthandel gilt.

Bildende Künstler*innen haben überdurchschnittlich häufig einen Hochschulabschluss und sind freiberufliche, meist soloselbstständige Unternehmer*innen. Sie müssen, anders als abhängig Beschäftigte, über ihre Honorare – neben den privaten Lebenshaltungskosten – auch Betriebskosten, Sozialversicherung, Weiterbildung, Verwaltungsaufgaben etc. finanzieren. Dieser „Leitfaden Honorare“ gibt ihnen Empfehlungen für Honoraruntergrenzen an die Hand, die diese beruflichen Bedingungen berücksichtigen. Die Tätigkeitsfelder bildkünstlerischen Schaffens gehen über das Erschaffen und Ausstellen von Kunstwerken hinaus. Deshalb ist der „Leitfaden Honorare“ die notwendige Weiterentwicklung der Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021 und ordnet die vielfältigen Tätigkeitsfelder Bildender Künstler*innen systematisch.
Auf den hier empfohlenen Honorarsatz können und sollen sich Bildende Künstler*innen bei ihren Verhandlungen über eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen stützen und berufen, ähnlich wie andere freiberufliche Berufsstände, z. B. Architekt*innen, Jurist*innen, Steuerberater*innen auf ihre jeweiligen Gebührenordnungen oder Designer*innen, Illustrator*innen und Kunsthisotriker*innen auf ihre jeweiligen Honorarempfehlungen.
Bildende Kunst und Künstler*innen nehmen mit bildnerischen und diskursiven Leistungen eine herausragende Rolle für die Demokratie, das Selbstverständnis der Gesellschaft und im Transformationsprozess zu nachhaltigem Leben und Wirtschaften der Menschen ein. Nur mit angemessenen Honoraren können Bildende Künstler:innen ihre Wirksamkeit längerfristig auf qualitativ hohem Stand entfalten.
Der Leitfaden dient auch als Richtschnur für Entscheidungsträger:innen aus Politik und Verwaltung. Es gilt, die empfohlenen Honoraruntergrenzen in Förderrichtlinien der öffentlichen Hand – auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – verbindlich zu verankern und die Kulturfinanzierung entsprechend auszurichten.

Im Leitfaden wird recht anschaulich erklärt, welche Kosten entstehen und zu berücksichtigen sind, Rechenbeispiele und so ein Instrumentarium für Ausstellungsmachende als auch Ausstellende gegeben.

Bezug: Leitfaden Honorare als digitale Fassung

Leitfaden Honorare als gedruckte Fassung seit Anfang 2023 hier
5 Euro, für BBK-Mitglieder 3 Euro inkl. Versand und Verpackung
DIN A5, 32 Seiten; ISBN 978-3-9825140-0-0

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„Krankenversicherung nach Einkommen“ https://www.tiefgang.net/krankenversicherung-nach-einkommen/ Fri, 13 Jan 2023 23:20:04 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9647 [...]]]> Die Beiträge von Selbstständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen künftig strikt einkommensbezogen erhoben werden. Diese Vereinbarung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung fordert der Deutsche Kulturrat nun ein …

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dass künftig die Beiträge von Selbstständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung strikt einkommensbezogen erhoben werden sollen. Hierfür ist eine Änderung von Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) von Nöten. Selbstständige, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen aktuell mindestens 201,24 Euro monatlich als Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein fiktives Mindesteinkommen in Höhe von 1.096,67 Euro im Monat, auch wenn das tatsächliche Einkommen geringer als das fiktive Mindesteinkommen ist. Ist das tatsächliche Einkommen hingegen höher, werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro im Monat fällig.Viele Selbstständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft erzielen regelmäßig ein monatliches Einkommen, das deutlich unter dem fiktiven Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro liegt. Laut dem Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2021 (hg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) sind viele Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft „Mini-Selbstständige“, d.h. sie erzielten im Jahr 2020 einen Jahresumsatz unterhalb der Kleinunternehmer-Definition von seinerzeit 17.500 Euro. Von diesem Umsatz müssen noch die Betriebsausgaben abgezogen werden. Ihr monatliches Einkommen ist entsprechend gering.Ein Teil der Selbstständigen und der „Mini-Selbstständigen“ aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ist, sofern das Kriterium einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erfüllt wird, über die Künstlersozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert und zahlt ähnlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hälfte der Beiträge.Andere, die nicht künstlerisch oder publizistisch tätig sind, müssen sich als Selbstständige kranken- und pflegeversichern und die kompletten Beiträge zahlen. Dies bedeutet insbesondere für die „Mini-Selbstständigen“ eine erhebliche finanzielle Belastung. Über die Künstlersozialversicherung versicherte Selbstständige, die neben ihrer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit eine nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeit ausüben und bei denen die nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeit überwiegt, verlieren den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse und müssen ebenfalls wenigstens den Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Viele Mini-Selbstständige und Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft stellt dies vor große finanzielle Probleme.Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir fordern Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, schnell eine Novellierung des Sozialgesetzbuches V (Gesetzliche Krankenversicherung) auf den Weg zu bringen und damit das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, eine strikte einkommensbezogene Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch bei Selbstständigen einzuführen, in die Tat umzusetzen. Wir fordern weiter, dass bei der einkommensbezogenen Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ähnlich wie bei abhängig Beschäftigten das Erwerbseinkommen zugrunde gelegt wird. Die jetzige Regelung benachteiligt Kulturschaffende, die nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung werden können und ein niedriges Einkommen haben, extrem.“

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Höherer Nebenerwerb für Künstler*innen https://www.tiefgang.net/hoeherer-nebenerwerb-fuer-kuenstlerinnen/ Fri, 14 May 2021 22:42:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7910 [...]]]> Viele Künstler*innen haben in der Pandemie andere Jobs angenommen, um über die Runden zu kommen. Problem: ihre Künstlersozialkasse müsste sie deswegen rauswerfen.

Es wird das Problem nicht lösen, ist aber zumindest temporär ein brauchbares Mittel:  die Anhebung der Zuverdienstmöglichkeiten hauptberuflicher Künstler*innen ohne zugleich aus dem System der Künstlersozialkasse zu fliegen, das ihnen die Alters- und Gesundheitsvorsorge sichern soll.

In einer Pressemitteilung erklärt der Deutsche Kulturrat Ende April 2021:

„Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat Arbeitsminister Hubertus Heil, MdB um Hilfe gebeten. Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler ihrer ökonomischen Grundlage beraubt. Auftritte, Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Lehre und anderes mehr sind bereits seit einem Jahr nicht möglich. Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.

„Deshalb müssen wir schnell flexibler werden beim Versicherungsschutz“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute gegenüber Spiegel Online. „Ich will, dass Kulturschaffende, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, in der Künstlersozialkasse bleiben können.“ Deshalb will er mit einer Ausnahmeregelung die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben.

Zugleich will Heil den Abgabesatz zur KSK auch 2022 stabil bei 4,2 Prozent halten. „Dazu müssen zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt rund 85 Millionen Euro an die Künstlersozialkasse fließen“, sagte Heil dem Spiegel Online. Damit der Abgabesatz nicht schon in diesem Jahr steigt, wurden bereits 32,5 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen den Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil, den Versicherungsschutz bei der Künstlersozialkasse flexibler zu gestalten. Das schafft für viele Kreative Entlastung in einer sehr belastenden Krise. Denn nicht wenige Künstlerinnen und Künstler haben sich auf bewundernswerte Weise ein neues Standbein als Selbstständige inmitten der Corona-Pandemie aufgebaut. Das darf man nicht bestrafen und das beachtet jetzt der Vorschlag von Minister Heil. Dieser erlaubt bis Ende 2022 Versicherten, die bis zu 1.300 Euro brutto pro Monat in nicht-künstlerischer, selbstständiger Tätigkeit verdienen, in der Künstlersozialkasse zu bleiben. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zusammen mit einem stabilen Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung für Kulturunternehmen von 4,2 Prozent bis Ende nächsten Jahres, wie ihn der Arbeitsminister weiter ankündigt, wird hier die notwendige Sicherheit geboten. Jetzt muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Vorschläge schnell umgesetzt werden und es nicht bei Ankündigungen bleibt. Bundeskanzlerin Angela Merkel, MdB trifft sich heute mit Künstlerinnen und Künstler im Chat, wir erwarten eine Äußerung von ihr zu den Vorschlägen des Arbeitsministers.“

Quelle: www.kulturrat.de

 

 

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„Wir wollen wieder musizieren“ https://www.tiefgang.net/wir-wollen-wieder-musizieren/ Fri, 07 Aug 2020 22:47:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7157 [...]]]> „Musik macht alles besser“ lautet ein altbekannter Schlager. Das denken sicher auch alle Amateurmusikensembles der Stadt über ihr gemeinsames Musizieren. Die Pandemie stellt dies nun aber existenziell in Frage.  

Gut 200.000 Menschen in Hamburg gehen in ihrer Freizeit und teils hoch qualifiziert der Musik nach: in Chören, Ensembles, Zupf-, Blas- oder Orchestern jeder Couleur – sie sind die Kinderstube des Nachwuchses, aus dem manch großer Star von Morgen hervorgeht.

Jetzt aber stehen sie vor großen Herausforderungen. Trotz Lockerungen der Corona-Verordnungen, nach fast dreimonatigem Shut-Down, ist das gemeinschaftliche Musizieren stark beeinträchtigt und läuft nur langsam wieder an– es fehlt an Platz, Raum und passenden Auftrittsorten. Die Pandemie und die damit verbundene Angst vor Ansteckung erschweren das gemeinschaftliche Musizieren zusätzlich. Die Amateurmusikszene, eines der größten zivilgesellschaftlichen Bewegungen in Deutschland mit großem ehrenamtlichen Engagement, möchte in Hamburg trotzdem positiv in die Zukunft blicken und wieder regulär musizieren können.

„Chöre wie auch Blasorchester benötigen nach aktuellen Empfehlungen einen Mindestabstand von 2,5 m in geschlossenen Räumen und 1,5 m im Freien  zwischen ihren Ensemblemitgliedern, um der Aerosol-Verteilung Rechnung zu tragen. Da braucht es gutes Wetter und leere Parks im jetzigen Sommer. Aber spätestens im Herbst müssten große Räume her, um überhaupt gemeinsam und in normaler Besetzung musizieren zu können“, so Doris Vetter aus dem Präsidium des Landesmusikrates Hamburg und selbst in der Chorarbeit aktiv. „Ein gemeinsames Singen per Videokonferenz“, so ihre eigene Erfahrung, „ist eine gute Möglichkeit zur Überbrückung der akuten Situation. Nach vier Monaten auf Zoom wird es aber höchste Zeit für Präsenzproben. Diese kann kein Online-Tool ersetzen.“

Auch instrumentale Ensembles, Bands und Orchester kämpfen mit den vorgeschriebenen Abstands- und Kontaktregeln. Diese haben häufig auch keine adäquaten Räume, wo alle Mitspielenden unter den gegebenen Umständen proben können.

„Wir sind sehr dankbar, dass die Behörde für Kultur und Medien, vor allem auch Herr Senator Dr. Carsten Brosda, sich von Beginn der Corona-Pandemie an intensiv für die Musik in Hamburg einsetzt. Die BKM unterstützt derzeit die Amateurmusikszene auch aktiv bei der Raumsuche“, bedankt sich Thomas Prisching, Geschäftsführer.

Der Landesmusikrat Hamburg,  größter Dachverband der Musikstadt Hamburg,  möchte hierbei unterstützen. „Wir wären froh, wenn wir geeignete Räume in Hamburg hin und wieder und auf unkompliziertem Wege nutzen könnten“, so der 1. Vizepräsident Matthias Rieger. Und das im gesamten Stadtgebiet, denn „betroffene Chöre und Instrumental – Ensembles finden sich überall in dieser Stadt und wollen auch dort musizieren“.

 Aufruf:

Wenn Sie über private Räume, Säle und Hallen verfügen, die  frei und geeignet sein könnten, freuen sich der Landesmusikrat über eine Information an Frau Anita Rudat unter rudat@lmr-hh.de.

Quelle: www.lmr-hh.de

 

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Der gute Ton https://www.tiefgang.net/der-gute-ton/ Fri, 12 Jun 2020 22:05:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7003 [...]]]> Die Urheberrechtsorganisation GEMA bietet nun auch zwei Hilfsprogramme für notleidende Mitglieder an. Eines ist aber nur eine Vorauszahlung …

In der Mitteilung der GEMA heißt es:

„Die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat massive unmittelbare Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche: Die flächendeckende Absage von Musikveranstaltungen und die Schließungen kultureller Einrichtungen sind für viele Musikschaffende existenzgefährdend. Um die verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bestmöglich abzufedern, haben Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA ein Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder beschlossen, innerhalb dessen Komponisten, Textdichter und Musikverleger finanzielle Unterstützung bei der GEMA beantragen können. Das Nothilfe-Programm besteht aus zwei Säulen:

„Schutzschirm LIVE“:

Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten

 

„Corona-Hilfsfonds“:

Einmalige Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder

 

SCHUTZSCHIRM LIVE

Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten

Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die näheren Bedingungen für eine Beteiligung am „Schutzschirm LIVE“ finden Sie hier.

Um eine kurzfristige und effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal möglich. Sofern eine Vorauszahlung im Rahmen des Schutzschirm LIVE möglich ist, wird Ihnen nach dem Login im Portal die Summe der möglichen Vorauszahlung angezeigt. Mit einem Klick können Sie diese beantragen oder ablehnen.

Sollten Sie nicht für den Schutzschirm live berechtigt sein, haben Sie bei Bedarf die Möglichkeit eine reguläre Vorauszahlung zu beantragen. Gehen Sie dazu bitte ebenfalls in das Portal. Mit der Nachrichtenfunktion in „Mein Postfach“ teilen Sie uns den gewünschten Vorauszahlungsbetrag mit. Wählen Sie dafür die Kategorie „Mitgliedsdaten und Mitgliedskonto“ aus.

Komponisten und Textdichter, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, aber noch nicht über einen Account für das GEMA Onlineportal verfügen, können sich hier registrieren. Loggen Sie sich anschließend ein, füllen Sie das Freischaltungsformular aus und senden es als PDF-Anhang per E-Mail an mitgliederservice@gema.de, Betreff: Schutzschirm LIVE. Sie erhalten automatisch eine E-Mail, wenn Sie freigeschaltet wurden.

CORONA-HILFSFONDS

Einmalige Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder

Die Solidargemeinschaft der GEMA hat aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Mit dem von der Sozialkasse der GEMA und den verschiedenen Wertungsverfahren getragenen „Corona-Hilfsfonds“ sollen Komponisten, Textdichter und Musikverleger unterstützt werden, die von der Corona-Pandemie außergewöhnlich stark betroffen sind und deren individueller, durch die Pandemie ausgelöster Härtefall nicht bereits über den „Schutzschirm LIVE“ oder sonstige Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden kann.

Je nach seiner persönlichen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie kann das Mitglied aus dem Corona-Hilfsfonds Übergangshilfen von bis zu 5.000 EUR beantragen.

Damit die Anträge effizient bearbeitet werden können, bitten wir, für die Antragstellung ausschließlich das von der GEMA zur Verfügung gestellte Antragsformular zu verwenden. Anderweitig eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Die GEMA wird die Anträge nach Eingang sukzessive bearbeiten.

Das Antragsformular finden Sie hier: mitglieder-hilfsfonds.gema.de

Die Antragsprüfung erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben und Nachweise. Unvollständige oder unplausible Anträge müssen im Interesse der Solidargemeinschaft der GEMA-Mitglieder leider abgelehnt werden. Bitte achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Ihre Angaben und Nachweise vollständig und nachvollziehbar sind, damit die GEMA Ihnen helfen kann.

Wichtige Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier: nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder“

Quelle: www.gema.de

 

 

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