GEMA bietet Mitgliedern zwei Hilfsprogramme

Der gute Ton

Foto: RegioTV / Pixabay

Die Urheberrechtsorganisation GEMA bietet nun auch zwei Hilfsprogramme für notleidende Mitglieder an. Eines ist aber nur eine Vorauszahlung …

In der Mitteilung der GEMA heißt es:

„Die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat massive unmittelbare Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche: Die flächendeckende Absage von Musikveranstaltungen und die Schließungen kultureller Einrichtungen sind für viele Musikschaffende existenzgefährdend. Um die verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bestmöglich abzufedern, haben Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA ein Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder beschlossen, innerhalb dessen Komponisten, Textdichter und Musikverleger finanzielle Unterstützung bei der GEMA beantragen können. Das Nothilfe-Programm besteht aus zwei Säulen:

„Schutzschirm LIVE“:

Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten

 

„Corona-Hilfsfonds“:

Einmalige Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder

 

SCHUTZSCHIRM LIVE

Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten

Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die näheren Bedingungen für eine Beteiligung am „Schutzschirm LIVE“ finden Sie hier.

Um eine kurzfristige und effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal möglich. Sofern eine Vorauszahlung im Rahmen des Schutzschirm LIVE möglich ist, wird Ihnen nach dem Login im Portal die Summe der möglichen Vorauszahlung angezeigt. Mit einem Klick können Sie diese beantragen oder ablehnen.

Sollten Sie nicht für den Schutzschirm live berechtigt sein, haben Sie bei Bedarf die Möglichkeit eine reguläre Vorauszahlung zu beantragen. Gehen Sie dazu bitte ebenfalls in das Portal. Mit der Nachrichtenfunktion in „Mein Postfach“ teilen Sie uns den gewünschten Vorauszahlungsbetrag mit. Wählen Sie dafür die Kategorie „Mitgliedsdaten und Mitgliedskonto“ aus.

Komponisten und Textdichter, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, aber noch nicht über einen Account für das GEMA Onlineportal verfügen, können sich hier registrieren. Loggen Sie sich anschließend ein, füllen Sie das Freischaltungsformular aus und senden es als PDF-Anhang per E-Mail an mitgliederservice@gema.de, Betreff: Schutzschirm LIVE. Sie erhalten automatisch eine E-Mail, wenn Sie freigeschaltet wurden.

CORONA-HILFSFONDS

Einmalige Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder

Die Solidargemeinschaft der GEMA hat aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Mit dem von der Sozialkasse der GEMA und den verschiedenen Wertungsverfahren getragenen „Corona-Hilfsfonds“ sollen Komponisten, Textdichter und Musikverleger unterstützt werden, die von der Corona-Pandemie außergewöhnlich stark betroffen sind und deren individueller, durch die Pandemie ausgelöster Härtefall nicht bereits über den „Schutzschirm LIVE“ oder sonstige Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden kann.

Je nach seiner persönlichen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie kann das Mitglied aus dem Corona-Hilfsfonds Übergangshilfen von bis zu 5.000 EUR beantragen.

Damit die Anträge effizient bearbeitet werden können, bitten wir, für die Antragstellung ausschließlich das von der GEMA zur Verfügung gestellte Antragsformular zu verwenden. Anderweitig eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Die GEMA wird die Anträge nach Eingang sukzessive bearbeiten.

Das Antragsformular finden Sie hier: mitglieder-hilfsfonds.gema.de

Die Antragsprüfung erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben und Nachweise. Unvollständige oder unplausible Anträge müssen im Interesse der Solidargemeinschaft der GEMA-Mitglieder leider abgelehnt werden. Bitte achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Ihre Angaben und Nachweise vollständig und nachvollziehbar sind, damit die GEMA Ihnen helfen kann.

Wichtige Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier: nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder“

Quelle: www.gema.de

 

 

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