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Können Honorarkräfte über Übungsleiterpauschalen bezahlt werden?

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. So immer wieder beim Thema Honoare, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen …

Das Vereins- und Stiftungszentrum [1] informiert nun wegen eines Gerichtsurteils über typische Fragestellungen …

„Ein Verein im Bereich der Jugendarbeit beschäftigte Honorarkräfte, die neben Schulungen und Kursen auch Helfer- und Bürotätigkeiten im Verein übernahmen. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wurde festgestellt, dass die gezahlten Vergütungen sozialversicherungspflichtig sind. Das die Zahlungen im Bereich Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterfreibetrag lagen, konnte nicht nachgewiesen werden. Vor Gericht musste in diesem Zusammenhang insbesondere geprüft werden, ob eine nebenberufliche Tätigkeit vorlag bzw. ob es sich überhaupt um begünstigte Tätigkeiten handelte. Aus dem Urteil lassen sich wertvolle Praxishinweise ableiten, inwiefern im Streitfall ggfs. Nachweise vorgelegt werden können. Dies betrifft unter anderem vertragliche Vereinbarungen und die Zeiterfassung. Vereinspraktiker Stefan Wagner ist wieder zu Gast beim Vereins- und Stiftungszentrum und erläutert den Fall. Ebenso gibt er wichtige Tipps, wie in der Vereinspraxis mit Nachweispflichten umzugehen ist. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“

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