Achterhaus-Stipendium https://www.tiefgang.net Tue, 05 Nov 2019 16:31:59 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Kunst bei alten Tapeten https://www.tiefgang.net/kunst-bei-alten-tapeten/ Fri, 08 Nov 2019 23:28:12 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6020 [...]]]> Die Behörde für Kultur und Medien Hamburgs vergibt jährlich Stipendien für ausländische Künstlerinnen und Künstler in der Ateliergemeinschaft Achterhaus. Die neue Ausschreibung läuft.

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt zwei Residenzstipendien an ausländische Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst. Ab sofort können Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine ausländische Künstlerinnen und Künstler für einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus vorschlagen. Bewerbungsfrist ist der 9. Dezember 2019.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Residenzprogramm im Achterhaus ist für den internationalen Austausch der Kulturstadt Hamburg ein wichtiger Motor. Von diesem Stipendium profitieren sowohl die geförderten internationalen Künstler und Künstlerinnen als auch die Hamburger Kunstszene. Der Erfolg der letzten Jahre, die große Nachfrage und die gewachsenen Verbindungen in alle Welt zeigen, wie wichtig ein lebhafter internationaler Austausch ist. So entstehen neue Perspektiven, interessante Kooperationen und spannende Impulse für die ganze Stadt. Das Achterhaus bietet als Ateliergemeinschaft mit seinen vielen Künstlern und Künstlerinnen den idealen Nährboden für inspirierende Projekte auf die wir wieder gespannt sein dürfen.“

Im Rahmen des Residenzprogrammes stellt die Behörde für Kultur und Medien zwei ausländischen Künstlerinnen oder Künstlern vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für jeweils drei Monate zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.

Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das die Künstlerinnen und Künstler in ihrer Bewerbung darstellen. Die vorschlagenden Institutionen sollen die  Gaststipendiaten während des Aufenthaltes in Hamburg betreuen und ihnen Präsentations- oder Ausstellungsmöglichkeiten vermitteln. Direktbewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind nicht möglich.

Die Ateliergemeinschaft Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende anzieht. In der selbstverwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 33 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. Die Residenzwohnung wird im laufenden Jahr jeweils sechs Monate von der Behörde für Kultur und Medien und dem Achterhaus vergeben.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und eine Kontaktadresse finden Sie unter www.hamburg.de/bkm/stipendien

Mehr Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern erhalten Sie unter www.achterhaus-ateliers.de.

 

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Residenz für internationale Kunst https://www.tiefgang.net/residenz-fuer-internationale-kunst/ Fri, 02 Nov 2018 23:09:01 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4489 [...]]]> Werke von internationalen Künstler*innen bereichert eine Metropole wie Hamburg. Daher wird sie im kleinen Rahmen gefördert. Auf zwei Stipendien kann man sich jetzt bewerben.

Die Hamburg Behörde für Kultur und Medien startet erneut das jährliche Residenzprogramm für ausländische Künstlerinnen und Künstler in Ateliergemeinschaft Achterhaus. In der Pressemiteilung heißt es:

„Die Behörde für Kultur und Medien vergibt für das Jahr 2019 erneut zwei Residenzstipendien an ausländische Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst. Ausländische Künstlerinnen und Künstler können ab sofort von Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereinen für einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 30. November 2018.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Achterhaus-Stipendium ermöglicht ausländischen Künstlerinnen und Künstlern neue Impulse für ihre kreative Arbeit und fördert den Austausch der Kunstschaffenden über Ländergrenzen hinweg. Hiervon profitieren die Stipendiaten und Stipendiatinnen wie auch die Kulturstadt Hamburg gleichermaßen. Ich danke der Ateliergemeinschaft Achterhaus für die erfolgreiche Kooperation!“

 Im Rahmen des Residenzprogrammes stellt die Behörde für Kultur und Medien zum fünften Mal zwei ausländischen Künstlerinnen oder Künstlern vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für jeweils drei Monate zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.

Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die Stipendien vorzuschlagen. Geknüpft sein müssen die Vorschläge jeweils an ein Projektvorhaben, das die Künstlerinnen und Künstler in ihrer Bewerbung darstellen. Die vorschlagenden Institutionen betreuen die Gaststipendiaten während des Aufenthaltes in Hamburg und vermitteln ihnen Präsentations- oder Ausstellungsmöglichkeiten. Direktbewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind nicht möglich.

Die Ateliergemeinschaft Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende anzieht. In der selbstverwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 33 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. Die Residenzwohnung wird pro Förderrunde für insgesamt sechs Monate von der Behörde für Kultur und Medien und dem Achterhaus vergeben.“

Weitere Informationen zur Ausschreibung und eine Kontaktadresse finden Sie unter  www.hamburg.de/achterhaus-residency

Mehr Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern erhalten Sie unter achterhaus-ateliers.de

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

 

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Das Achterhaus-Stipendium https://www.tiefgang.net/das-achterhaus-stipendium/ Fri, 09 Mar 2018 23:18:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3223 [...]]]> Auch im Jahr 2018 vergibt die Behörde für Kultur und Medien zwei Residenzstipendien an ausländische Künstler*innen aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Die Bewerbungsfrist läuft.

In der Pressemitteilung heißt es:

„Ab sofort können Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine ausländische Künstlerinnen und Künstler für einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus vorschlagen. Bewerbungsfrist ist der 15. April 2018.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die Kunstszene lebt vom internationalen Austausch, der durch das Achterhaus–Residenzprogramm auch in diesem Jahr unterstützt wird. Die geförderten Künstlerinnen und Künstler können ihre Arbeit in einem inspirierenden Umfeld weiterentwickeln und geben der Kulturstadt Hamburg mit ihren Projekten gleichzeitig spannende Impulse.“

Im Rahmen des Residenzprogrammes stellt die Behörde für Kultur und Medien zwei ausländischen Künstlerinnen oder Künstlern vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für jeweils drei Monate zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.

Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das die Künstlerinnen und Künstler in ihrer Bewerbung darstellen. Die vorschlagenden Institutionen sollen die Gaststipendiaten während des Aufenthaltes in Hamburg betreuen und ihnen Präsentations- oder Ausstellungsmöglichkeiten vermitteln. Direktbewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind nicht möglich.

Die Ateliergemeinschaft Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende anzieht. In der selbstverwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 33 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. Die Residenzwohnung wird im laufenden Jahr jeweils sechs Monate von der Behörde für Kultur und Medien und dem Achterhaus vergeben. Noch bis Ende Mai ist aktuell der israelische Künstler Shai Yehezkeli zu Gast in Hamburg, für Juni folgt der österreichische Künstler Hubert Hasler.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und eine Kontaktadresse finden Sie unter hamburg.de/bkm.

Mehr Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern erhalten Sie unter achterhaus-ateliers.de.

Quelle: www.hamburg.de/bkm

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