Bewerbungsrunde für die Achterhaus-Förderung 2019 läuft:

Residenz für internationale Kunst

Die Residenz für bildende Künstler*innen aus dem Ausland: die Ateliergemeinschaft Achterhaus in Bahrenfeld. (Foto: Achterhaus)

Werke von internationalen Künstler*innen bereichert eine Metropole wie Hamburg. Daher wird sie im kleinen Rahmen gefördert. Auf zwei Stipendien kann man sich jetzt bewerben.

Die Hamburg Behörde für Kultur und Medien startet erneut das jährliche Residenzprogramm für ausländische Künstlerinnen und Künstler in Ateliergemeinschaft Achterhaus. In der Pressemiteilung heißt es:

„Die Behörde für Kultur und Medien vergibt für das Jahr 2019 erneut zwei Residenzstipendien an ausländische Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst. Ausländische Künstlerinnen und Künstler können ab sofort von Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereinen für einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 30. November 2018.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Achterhaus-Stipendium ermöglicht ausländischen Künstlerinnen und Künstlern neue Impulse für ihre kreative Arbeit und fördert den Austausch der Kunstschaffenden über Ländergrenzen hinweg. Hiervon profitieren die Stipendiaten und Stipendiatinnen wie auch die Kulturstadt Hamburg gleichermaßen. Ich danke der Ateliergemeinschaft Achterhaus für die erfolgreiche Kooperation!“

 Im Rahmen des Residenzprogrammes stellt die Behörde für Kultur und Medien zum fünften Mal zwei ausländischen Künstlerinnen oder Künstlern vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für jeweils drei Monate zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.

Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die Stipendien vorzuschlagen. Geknüpft sein müssen die Vorschläge jeweils an ein Projektvorhaben, das die Künstlerinnen und Künstler in ihrer Bewerbung darstellen. Die vorschlagenden Institutionen betreuen die Gaststipendiaten während des Aufenthaltes in Hamburg und vermitteln ihnen Präsentations- oder Ausstellungsmöglichkeiten. Direktbewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern sind nicht möglich.

Die Ateliergemeinschaft Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende anzieht. In der selbstverwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 33 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. Die Residenzwohnung wird pro Förderrunde für insgesamt sechs Monate von der Behörde für Kultur und Medien und dem Achterhaus vergeben.“

Weitere Informationen zur Ausschreibung und eine Kontaktadresse finden Sie unter  www.hamburg.de/achterhaus-residency

Mehr Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern erhalten Sie unter achterhaus-ateliers.de

Quelle: www.hamburg.de/bkm

 

 

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