DBSV https://www.tiefgang.net Thu, 26 Sep 2019 08:39:29 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Der gehörte Film https://www.tiefgang.net/der-gehoerte-film/ Fri, 27 Sep 2019 22:34:36 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5884 [...]]]> „Um Filme zu lieben, muss man sie nicht sehen!“ ist der Slogan zum Deutschen Hörfilmpreis 2020. Die Ausschreibung läuft.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verleiht auch im Jahr 2020 den Deutschen Hörfilmpreis. Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen. Der Deutsche Hörfilmpreis wird für herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Bereichen Kino, TV, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm verliehen.

 Aus der Ausschreibung:

Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen
Einreichungsfrist: 15. Oktober 2019

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Bei der Verleihung im März 2020 werden folgende Leistungen ausgezeichnet:

Herausragende Hörfilm-Produktionen in den Kategorien

  • Kino
  • TV
  • Dokumentation
  • Kinder-/Jugendfilm

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis spätestens den 15. Oktober 2019 mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • 15 Kopien des Films mit Audiodeskription (AD) auf einer barrierefrei zugänglichen DVD und/oder die Bereitstellung des Films über einen Sichtungslink, z.B. über vimeo.com. Der Sichtungslink muss mehrfach barrierefrei ansteuerbar und bis Ende Dezember 2019 zugänglich sein.
    Die Jury des Deutschen Hörfilmpreises verpflichtet sich, den Sichtungslink ausschließlich zur Juryarbeit zu verwenden und nicht weiterzugeben.
  • Eine Erläuterung, warum und in welchen Aspekten die eingereichte Hörfilm-Produktion als herausragend anzusehen ist.
  • Eine Vorstellung des Audiodeskriptions-Teams mit Namen und Aufgaben
  • Eine Kurzinfo zum Filminhalt und Besetzung (Alle Texte bitte per Mail als Word-Datei im docx-Format)

Die AD der Einreichungen sollte in den Jahren 2018/2019 produziert worden sein. Jeder Einreichende kann jeweils einen Nominierungsvorschlag in den Kategorien Kino, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm abgeben. In der Kategorie TV kann jeder Einreichende bis zu zwei Nominierungsvorschläge abgeben, nämlich jeweils einen für die Bereiche „Spielfilm“ und „Serie/Mehrteiler“. Die Einreichungen von aktuellen Audiodeskriptionsproduktionen aus dem Filmerbe sind willkommen.

Nominierung

Die Nominierungen für den Deutschen Hörfilmpreis 2020 werden umgehend nach der Entscheidung im Dezember 2019 bekannt gegeben.

Im Falle einer Nominierung stellt der Einreichende zur Verfügung:

  • 15 DVDs des nominierten Films mit Audiodeskription, falls nicht bereits eingereicht.
  • Verlängerung der Bereitstellung des Sichtungslinks bis 20. März 2020 für die Jury des Deutschen Hörfilmpreises
  • Filmausschnitt von ca. 30 Sekunden mit Audiodeskription
  • Foto oder Filmtitelmotiv
  • Im Falle einer Nominierung erteilt der Einreichende folgende Genehmigungen:
  • Verwendung des Filmausschnitts für den Nominierungstrailer bei der Verleihung
  • Verwendung des Fotos und des Filmausschnitts auf der Webseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de für die Publikumspreiswahl
  • Weitergabe des Fotos und Filmausschnitts auf Anfrage an die Medien im Rahmen der Berichterstattung zum Deutschen Hörfilmpreis in TV, Print, Social Media und Online-Medien. Gegebenenfalls erteilt der Einreichende eine klare Absage, falls der nominierte Filmtitel in der Pressearbeit ausgespart werden soll.

Das Foto und der Filmausschnitt können über einen FTP-Server hochgeladen werden. Die Zugangsdaten werden den Einreichenden der nominierten Filme rechtzeitig mitgeteilt.

Einreichungen für den 18. Deutschen Hörfilmpreis 2020 sind bis zum 15. Oktober 2019 zu senden an:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
– Deutscher Hörfilmpreis 2020 –
Rungestr. 19, 10179 Berlin

E-Mail: info@deutscher-hoerfilmpreis.de

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org

 Quelle: deutscher-hoerfilmpreis.de

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17. Deutscher Hörfilmpreis 2019 https://www.tiefgang.net/17-deutscher-hoerfilmpreis-2019/ Fri, 12 Oct 2018 22:53:41 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4367 [...]]]> Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. verleiht auch im Jahr 2019 den Deutschen Hörfilmpreis. Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen.

Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen. Der Deutsche Hörfilmpreis wird für herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Bereichen Kino, TV, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm verliehen.

In der Mitteilung heißt es:

„Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis zum 1. November 2018 eingereicht werden.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Die Auszeichnungen 2018 gingen in der Kategorie Kino an „Licht“, in der Kategorie TV an „Landgericht – Geschichte einer Familie“, in der Kategorie Dokumentation an „Rabbi Wolff“ sowie in der Kategorie Kinder-/Jugendfilm an „Wendy – Der Film“. Den Publikumspreis erhielt die MDR-Produktion „In aller Freundschaft, Folge 773: Mach“s gut Nick“.

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Novartis Pharma GmbH.

Zu den Einreichungsrichtlinien

Besuchen Sie den Deutschen Hörfilmpreis auch auf facebook!“

Quelle: https://deutscher-hoerfilmpreis.de

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„Den Film musst Du Dir mal anhören!“ https://www.tiefgang.net/den-film-musst-du-dir-mal-anhoeren/ Fri, 22 Sep 2017 22:02:15 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2218 [...]]]> Abends vor dem Fernseher sich erstmal einen Film reinziehen – für die meisten Menschen alltäglich. Ist man aber blind oder sehbehindert, ist man froh, wenn man den Film auch hören kann. Dazu gibt es auch 2018 wieder einen Preis.  

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Dabei werden herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Bereichen: Spielfilm (Kino/TV), Kurzfilm, Kinder- und Jugendfilm, Dokumentation, Serie/TV-Reihe ausgezeichnet.

Die Preisträger des Deutschen Hörfilmpreises 2017 am 21. März 2017 (Foto DBSV, Franziska Krug)

Preisträger des Deutschen Hörfilmpreises 2017 waren für ihre herausragenden Audiodeskriptionen „Familienfest“ in der Kategorie TV sowie das Drama „Nebel im August“ in der Kategorie Kino. Den Publikumspreis erhielt die NDR-Produktion „Die vierte Gewalt“, der Sonderpreis der Jury wurde für die „Löwenzahn“-Folge „Geld – Der schlaue Tausch“ vergeben.

 

Hier mal zum Reinhören der Preisträger „Nebel im August“ von Regisseur Kai Wessel:

In der aktuellen Ausschreibung zum Hörfilmpreis 2018 heißt es:

„Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis spätestens den 5. November 2017 mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • 14 Kopien des Films mit Audiodeskription auf einer barrierefrei zugänglichen DVD
  • Eine Erläuterung, warum und in welchen Aspekten die eingereichte Hörfilm-Produktion als herausragend anzusehen ist.
  • Eine Vorstellung des Audiodeskriptions-Teams mit Namen und Aufgaben
  • Eine Kurzinfo zum Filminhalt und Besetzung

Alle Texte bitte per Mail als Word-Datei.
Jeder Einreichende kann pro genannten Bereich einen Nominierungsvorschlag abgeben. Die AD-Produktion der Einreichung sollte aus dem Jahr 2016/2017 stammen.

Nominierung

Die Nominierungen werden umgehend nach der Entscheidung bekannt gegeben. Im Falle einer Nominierung stellt der Einreichende ein Foto und eine ausgewählte Szene des Films von ca. 1 Minute mit Audiodeskription für die Präsentation bei der Verleihungsgala zur Verfügung. Das Foto und die Audiodatei des Filmausschnitts werden für die Präsentation der nominierten Filme auf der Internetseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de zur Wahl des Publikumspreises benötigt. Die Filmausschnitte können über einen FTP-Server hochgeladen werden. Die Zugangsdaten werden den Einreichenden der nominierten Filme rechtzeitig mitgeteilt.

Mit der Einreichung eines Hörfilms wird dem DBSV die Genehmigung erteilt, einen ca. 1-minütigen Ausschnitt des nominierten Films für den Nominierungstrailer zur Präsentation bei der Verleihung verwenden und das Foto und die Audiodatei des Filmausschnitts mit Audiodeskription auf der Internetseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de für die Publikumswahl einstellen zu dürfen.

Wir möchten Sie auch auf die Empfehlungen für Standards barrierefreier Filmfassungen der FFA und die Vorgaben für Audiodeskriptionen der öffentlich rechtlichen Sender hinweisen:

ffa.de/barrierefreiheit und barrierefreie-angebote-vorgaben-fuer-die-erstellung-von-100.html

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Tonqualität und Tonmischung. Vielen Dank.

Einreichungen für den 16. Deutschen Hörfilmpreis 2018 sind bis zum 5. November 2017 möglich.

Adresse:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
– Deutscher Hörfilmpreis 2018 –
Rungestr. 19
10179 Berlin

E-Mail: info@deutscher-hoerfilmpreis.de

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Telefon: (0 30) 28 53 87 – 282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org

Quelle: deutscher-hoerfilmpreis.de

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