Die jährliche Ausschreibung für den Deutschen Hörfilmpreis 2018 ist erfolgt:

„Den Film musst Du Dir mal anhören!“

Abends vor dem Fernseher sich erstmal einen Film reinziehen – für die meisten Menschen alltäglich. Ist man aber blind oder sehbehindert, ist man froh, wenn man den Film auch hören kann. Dazu gibt es auch 2018 wieder einen Preis.  

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Dabei werden herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Bereichen: Spielfilm (Kino/TV), Kurzfilm, Kinder- und Jugendfilm, Dokumentation, Serie/TV-Reihe ausgezeichnet.

Die Preisträger des Deutschen Hörfilmpreises 2017 am 21. März 2017 (Foto DBSV, Franziska Krug)

Preisträger des Deutschen Hörfilmpreises 2017 waren für ihre herausragenden Audiodeskriptionen „Familienfest“ in der Kategorie TV sowie das Drama „Nebel im August“ in der Kategorie Kino. Den Publikumspreis erhielt die NDR-Produktion „Die vierte Gewalt“, der Sonderpreis der Jury wurde für die „Löwenzahn“-Folge „Geld – Der schlaue Tausch“ vergeben.

 

Hier mal zum Reinhören der Preisträger „Nebel im August“ von Regisseur Kai Wessel:

In der aktuellen Ausschreibung zum Hörfilmpreis 2018 heißt es:

„Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis spätestens den 5. November 2017 mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • 14 Kopien des Films mit Audiodeskription auf einer barrierefrei zugänglichen DVD
  • Eine Erläuterung, warum und in welchen Aspekten die eingereichte Hörfilm-Produktion als herausragend anzusehen ist.
  • Eine Vorstellung des Audiodeskriptions-Teams mit Namen und Aufgaben
  • Eine Kurzinfo zum Filminhalt und Besetzung

Alle Texte bitte per Mail als Word-Datei.
Jeder Einreichende kann pro genannten Bereich einen Nominierungsvorschlag abgeben. Die AD-Produktion der Einreichung sollte aus dem Jahr 2016/2017 stammen.

Nominierung

Die Nominierungen werden umgehend nach der Entscheidung bekannt gegeben. Im Falle einer Nominierung stellt der Einreichende ein Foto und eine ausgewählte Szene des Films von ca. 1 Minute mit Audiodeskription für die Präsentation bei der Verleihungsgala zur Verfügung. Das Foto und die Audiodatei des Filmausschnitts werden für die Präsentation der nominierten Filme auf der Internetseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de zur Wahl des Publikumspreises benötigt. Die Filmausschnitte können über einen FTP-Server hochgeladen werden. Die Zugangsdaten werden den Einreichenden der nominierten Filme rechtzeitig mitgeteilt.

Mit der Einreichung eines Hörfilms wird dem DBSV die Genehmigung erteilt, einen ca. 1-minütigen Ausschnitt des nominierten Films für den Nominierungstrailer zur Präsentation bei der Verleihung verwenden und das Foto und die Audiodatei des Filmausschnitts mit Audiodeskription auf der Internetseite www.deutscher-hoerfilmpreis.de für die Publikumswahl einstellen zu dürfen.

Wir möchten Sie auch auf die Empfehlungen für Standards barrierefreier Filmfassungen der FFA und die Vorgaben für Audiodeskriptionen der öffentlich rechtlichen Sender hinweisen:

ffa.de/barrierefreiheit und barrierefreie-angebote-vorgaben-fuer-die-erstellung-von-100.html

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Tonqualität und Tonmischung. Vielen Dank.

Einreichungen für den 16. Deutschen Hörfilmpreis 2018 sind bis zum 5. November 2017 möglich.

Adresse:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
– Deutscher Hörfilmpreis 2018 –
Rungestr. 19
10179 Berlin

E-Mail: info@deutscher-hoerfilmpreis.de

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Telefon: (0 30) 28 53 87 – 282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org

Quelle: deutscher-hoerfilmpreis.de

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