Börsenverein unterstützt Buchhandel beim Neuerungsprozess

Barriefreies Lesen

Barrierefreie digitale Angebote wird es künftig auch im Buchhandel geben. (Foto: DBV)

Mit dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit wurde 2019 beschlossen, dass in der Buchbranche E-Books, E-Reader als auch Webshops ab Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein sollen. Der Börsenverein hilft …

Ab 28. Juni 2025 muss die Buchbranche Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen wie E-Books, E-Reader oder Webshops bieten. Das gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Die Taskforce Barrierefreiheit im Börsenverein des Deutschen Buchhandels arbeitet seit rund einem Jahr an Informationen und Materialien, um die Buchbranche auf dem Weg zu den neuen Vorgaben zu begleiten. Als erstes Ergebnis hat sie mehrere Leitfäden entwickelt, die jetzt abrufbar sind unter: www.boersenverein.de/barrierefreiheit. Darin finden Mitglieder aller Sparten konkrete Informationen, die bei der Umstellung zu beachten sind.
Außerdem findet sich dort ein ausführliches Handbuch zum inklusiven Publizieren, das in Kooperation mit der gemeinnützigen Stiftung Fondazione LIA (Mailand) und dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) erstellt wurde.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: „Das Vermitteln von Information und Bildung an alle Leser*innen ist für die Buchbranche ein Kernanliegen und gehört zu unserem Selbstverständnis. Ein barrierefreier Zugang zu Literatur und Wissen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung und eine Chance, ihre Bedürfnisse und Wahrnehmungsmöglichkeiten stärker in den Fokus zu rücken. Daher unterstützen wir die Pläne zur Verbesserung der Barrierefreiheit und begleiten unsere Mitglieder bei der Umsetzung. Wir freuen uns, dabei mit so engagierten Partnern wie dzb lesen und Fondazione LIA zusammenarbeiten zu können.“

Dana Minnemann, dzb lesen, Sprecherin der Taskforce Barrierefreiheit: „Die erforderlichen Umstellungen betreffen alle in der Buchbranche: Sortimentsbuchhandel, Zwischenbuchhandel, Verlage sowie deren Dienstleister und Partner. 2025 scheint noch weit entfernt, aber es sind Anpassungen in vielen Bereichen nötig. Wer sich schon jetzt mit unseren Leitfäden und Webinaren informiert und Vorkehrungen trifft, ist rechtzeitig und gut vorbereitet.“

Anmeldung für Webinare

Um die wichtigsten jetzt erforderlichen Schritte zu präsentieren und einen Austausch mit den Mitgliedern zu ermöglichen, lädt die Taskforce in Kooperation mit der Interessengruppe (IG) Digital zu einer Serie von Webinaren ein:

  • 22. Februar, 15-16.30 Uhr: Barrierefreie EPUB3-E-Books  
  • 1. März, 15-16.30 Uhr: Barrierefreie PDF-Dokumente  
  • 8. März, 15-16.30 Uhr: Barrierefreie Web-Publikationen  

 

Die Webinare finden über Zoom statt, sind kostenlos und stehen allen Interessenten zur Verfügung. Im Anschluss sind sie zudem im exklusiven Mitglieder-Bereich des Börsenvereins abrufbar.

Über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die EU-Richtlinie 2019/882 „Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ vom 17. April 2019 wurde im Mai 2021 in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Für die Buchbranche gilt: Sowohl E-Books und E-Reader als auch Webshops müssen ab 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein. Texte und Inhalte sollen so aufbereitet werden, dass assistive Technologien wie zum Beispiel Bildschirmvorleseprogramme die Strukturen und Hierarchien von Texten erkennen und akustisch oder taktil ausgeben können, um Menschen mit Behinderung Zugang zu Wissen, Bildung und somit zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

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