Bürgerschaftsanfrage gibt Hinweise zu Rückforderungen

Wofür war die Soforthilfe?!

die erste Sofortfhilfe (Foto: Peggy_Marco / Pixabay)

Die Corona-Soforthilfe v.a. für kleine Unternehmen und Soloselbständige kam zu Beginn der Pandemie vergleichsweise zügig. Nun werden Nachweise gefordert und Rückforderungen gestellt und es bliebt die Fragfe: wofür genau waren die Hilfen eigentlich?

Der Hamburger Dachverband „Stadtkultur Hamburg“ verweist in seinem aktuellen Newsletter auf eine Anfrage in der Hamburger Bürgerschaft:

„Auf die Kleine Anfrage zu „Corona Soforthilfe – Rückmeldeverfahren und drohende Rückforderungen. Belastung besonders für Solo-Selbständige?“ der LINKEN wurde letzte Woche die Antwort des Senates veröffentlicht.

Seit dem 15. Juli 2021 sind alle 54.000 Empfänger*innen der Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS) aufgefordert, ihren tatsächlich im Förderzeitraum entstandenen Liquiditätsengpass zu ermitteln und mit dem damals angegebenen Prognose- bzw. Schätzwert zu vergleichen. Jetzt drohen ggf. Rückforderungen.

Von Beginn der Corona-Hilfszahlungen an, haben Vertreter*innen Solo-Selbstständiger, Initiativen und Verbände sowie Gewerkschaften darauf hingewiesen, wie wenig die Hilfen auf die Lage der Solo-Selbstständigen ausgerichtet waren. Einer der Knackpunkte betraf dabei die Vorgabe, dass die Hilfen nur auf die betrieblichen Fixkosten angerechnet werden durften. Ausgefallene Einkommen sollten nicht ausgeglichen werden. So war es Solo-Selbständigen demnach nicht gestattet die Soforthilfe für Lebenshaltungskosten wie bspw. Essen, KiTa-Gebühren oder Miete auszugeben.“

Zur beantworteten Anfrage bzw. Drucksache hier: www.buergerschaft-hh.de

 

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