Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen

17. Deutscher Hörfilmpreis 2019

Die Preisträger der Preisverleihung 2018. (Foto: DBSV, Oliver Ziebe)

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. verleiht auch im Jahr 2019 den Deutschen Hörfilmpreis. Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen.

Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen. Der Deutsche Hörfilmpreis wird für herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Bereichen Kino, TV, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm verliehen.

In der Mitteilung heißt es:

„Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis zum 1. November 2018 eingereicht werden.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Die Auszeichnungen 2018 gingen in der Kategorie Kino an „Licht“, in der Kategorie TV an „Landgericht – Geschichte einer Familie“, in der Kategorie Dokumentation an „Rabbi Wolff“ sowie in der Kategorie Kinder-/Jugendfilm an „Wendy – Der Film“. Den Publikumspreis erhielt die MDR-Produktion „In aller Freundschaft, Folge 773: Mach“s gut Nick“.

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsoren sind Pfizer Deutschland und Novartis Pharma GmbH.

Zu den Einreichungsrichtlinien

Besuchen Sie den Deutschen Hörfilmpreis auch auf facebook!“

Quelle: https://deutscher-hoerfilmpreis.de

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