Deutscher Museumsbund – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Fri, 07 Jul 2023 13:30:37 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Digitale Schatzsuche in Stade https://www.tiefgang.net/digitale-schatzsuche-in-stade/ Fri, 07 Jul 2023 22:25:06 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=10111 [...]]]> Die Digitalisiserung ergreift auch die Museen. Warum also nicht gleich die digitale Generation dazu einladen?

Gefördert durch den Deutschen Museumsbund konnten die Museen Stade eine Projektwoche für Schüler*innen der IGS anbieten. Diese fand im Schwedenspeicher statt und wurde zusätzlich durch einen digitalen Workshop in der Jugendfreizeitstätte Alter Schlachthof begleitet. So konnten 16 Schüler eine digitale Schnitzeljagd auf einer Actionbound-App entwickeln, die nun von anderen auf dem eigenen Smartphone genutzt werden kann. Actionbounds sind „Serious Games“ für digitale Schatzsuchen, mobile Abenteuer und interaktive Guides, die man selbst erstellen und einem Publikum öffentlich zur Verfügung stellen kann. Die Museen Stade erweitern damit ihr bereits umfangreiches digitales Programm und zielen noch stärker auf Jugendliche und deren aktive Mitgestaltung an musealen Inhalten.

Die Jugendlichen hatten in der Projektwoche Zeit, sich mit dem Museum vertraut zu machen. Als Teil des Angebots lernten sie zudem die Möglichkeiten des Filmens und der Tonaufnahmen sowie die Nachbearbeitung kennen. Auf dieser Grundlage konnten sie ihren eigenen Actionbound entwickeln. Dabei wurde während der Projektwoche das zu erreichende Ergebnis nicht von vornherein festgelegt. Vielmehr ging es darum, einen eigenen Blick auf die Ausstellung und Regionalgeschichte zu erarbeiten. Die Jugendlichen zeigen in den Bounds „ihr“ persönliches Museum. Auf diese Weise sind fünf sehr verschiedene digitale Schnitzeljagden durch das Museum entstanden: Während einige informative Einblicke in die Ausstellung gewähren, gibt es auch einen Mordfall zu lösen oder einen humorvollen Spaß-Bound.

Erste Versuchsläufe, die Schnitzeljagden mit anderen zu teilen, haben bereits für Freunde und Familie stattgefunden, zu einem zweiten Termin waren Mitschüler*innen der 7. Klasse der IGS in das Museum eingeladen. Jetzt stehen die Bounds auch Besucher*innen des Museums Schwedenspeicher zur Verfügung und können kostenfrei auf dem eigenen Smartphone genutzt werden.

Die Förderung durch den Deutschen Museumsbund hat es ermöglicht, die Projektwoche in diesem Umfang umsetzen zu können. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung, insbesondere für Kinder und Jugendliche die wenig Zugang dazu haben. Für sein Vorhaben „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung noch bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro. Ziel des Vorhabens ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen.

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„Kultur ist Lebensmittel unserer Demokratie“ https://www.tiefgang.net/kultur-ist-lebensmittel-unserer-demokratie/ Tue, 05 May 2020 22:21:47 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6870 [...]]]> Deutschlands Kulturleben erlebte einen nie dagewesenen Shutdown. Nun geht es  an den Wiederaufbau und die Kulturstaatsministerin stellt 10 Mio. Euro bereit.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt aus dem Kulturetat zehn Millionen Euro für ein Sofortprogramm NEUSTART zur Verfügung, mit dem Corona-bedingte Umbaumaßnahmen in Kultureinrichtungen finanziert werden können. Das soll helfen, kleineren und mittleren Kultureinrichtungen in Deutschland die rasche Wiedereröffnung nach der Pandemie-bedingten Schließung zu ermöglichen.

„Kultur stärkt gerade in diesen Zeiten gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe“, sagte Grütters. „Kultur ist Lebensmittel für unsere Demokratie. Die Wiedereröffnung von Museen und Gedenkstätten z.B. wäre ein wichtiger, nächster Schritt zur Sicherung der kulturellen Grundversorgung.“ Monika Grütters erklärte weiter: „Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen – und ihr Publikum – sehnsüchtig darauf warten, ihre ‚Pforten‘ nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können. Aktuell haben die Museen unter dem Dach des Museumsbundes sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Kultureinrichtungen bereiten sich intensiv auf den Neustart vor. Das wollen wir unterstützen.“

Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbauten und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der Infektionsgefahr bei einer Wiedereröffnung stellt die BKM 2020 bis zu zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Der Deutsche Museumsbund und die Landesmuseumsbünde hatten Empfehlungen gegeben, wie die Einrichtungen Zugang und Gesundheitsschutz miteinander vereinbaren können. Neben einer Begrenzung der Besucherzahlen, Abstandsregelungen und Schutzmasken sind dabei Online-Ticketing und Zeitfenster, erhöhte Reinigungsintervalle und besondere Schutzmaßnahmen im Eingangsbereich vorgesehen.

Grütters plädierte dafür, im Falle weiterer Lockerungen jetzt Kultureinrichtungen wie Museen und Gedenkstätten in den Blick zu nehmen. „Weiterhin gilt aber: Die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter hat Priorität“, sagte die Kulturstaatsministerin.

Die Antragsstellung ist ab dem 6. Mai möglich. Alle Informationen dazu erscheinen in den nächsten Tagen auf der Website des Bundesverbandes www.soziokultur.de und auf der Website der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien. Vorab sind die Fördergrundsätze und das Antragsformular einsehbar.

Die Fördergrundsätze en detail:

„NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“

(Stand 30.04.2020)

1.) Förderziel und Zuwendungsempfänger

  • Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren
  • Vermittlungsangeboten zu sichern. Kultur stärkt gerade im aktuellen Kontext gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe. Deshalb soll dieses Sofortprogramm Menschen trotz der Einschränkungen von Mobilität und Freizügigkeit den Zugang zu Kultureinrichtungen vor Ort bzw. im näheren Umfeld ermöglichen. Dafür werden diese unterstützt, adäquat auf die Corona-bedingten Herausforderungen zu reagieren, ihre Öffnung durch Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu flankieren sowie neue Angebote wie digitale Formate auf- und auszubauen. So können sie auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen.
  • Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Angestrebt wird dabei auch, Infektionsrisiken zu vermindern und etwaigen Befürchtungen von Besucherinnen und Besuchern entgegenzuwirken. Hierdurch sollen vor allem kleinere und mittlere Kultureinrichtungen beim Neustart nach der Wiederöffnung unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind die Rechtsträger bedeutsamer, öffentlich zugänglicher, gemeinnütziger oder staatlicher und kommunaler Kultureinrichtungen, insbesondere kleine und mittelgroße

  • Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten
  • Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen sowie
  • soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße

  • Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen und deren Tätigkeit in den letzten zwei Jahren einen kulturellen Schwerpunkt hatte.

Nicht berücksichtigt werden:

  • Kultureinrichtungen mit einem jährlichen Budget (Plan 2020) von mehr als
  • 7,5 Mio. € für Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten
  • 20 Mio. € für Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen
  • 2 Mio. € für soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser
  • Kunst-/Musik-/Volkshochschulen, Bibliotheken/Archive, sonstige Bildungseinrichtungen; Kinos, Rundfunk- und Fernsehanstalten; Kirchen; Musikclubs sowie gewerbliche Betriebe der Kulturwirtschaft.

2.) Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind. Dazu zählen z.B.
  • Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Plexiglasscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.) Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung, insbesondere mit Blick auf offizielle Abstandsgebote. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der internen Wegeführung bzw. Personenleitsysteme (z.B. Pfosten, Sperrbänder, Bodenaufkleber) wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz fester Bestuhlungen und Bühnen
  • Veröffentlichung von Sicherheitshinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Info-Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen)
  • Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung (z.B. Hygienestationen / Desinfektionsmittel-Spender) inkl. diesjährigem Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen (jedoch keine im Gesundheitssektor benötigten FFP-Masken)
  • Einführung und Anpassung v.a. digitaler Vermittlungsformate (z.B. nötige Präsentations-/ Veranstaltungs-/ Bühnentechnik, digitale Ausstattung, (Um-)Programmierung von Audioguide-Apps für mobile Geräte der Besucher, Ergänzung der Homepage)
  • Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“)
  • Technische und sonstige Ausstattung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Terminvergabetool, Lautsprecher-Anlagen)
  • Die Maßnahmen sollten sich am ggf. noch zu entwickelnden innerbetrieblichen Hygienekonzept sowie an ggf. einschlägigen Empfehlungen / Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Gesundheitsministerien und -ämter u.s.w. orientieren (z.B. www.infektionsschutz.de/coronavirus/ , www.museumsbund.de/museenbereiten-sich-auf-schrittweise-wiederoeffnung-vor/).

Die Förderung laufender Kosten, zusätzlicher Personalkosten, Immobilienerwerb und Folgekosten ist ausgeschlossen.

Das Programm tritt nicht für Leistungen ein, die i.R.d. staatlichen Hilfs- oder Fördermaßnahmen des Bundes oder der Länder zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Anspruch genommen werden können.

Soweit für eine Maßnahme neben der Förderung aus diesem Programm auch Fördermittel aus anderen – nicht im Zusammenhang mit Covid-19 stehenden – Programmen des Bundesin Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind.

3.) Finanzierung

  • Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
  • Bundesmittel können in einer Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Kultureinrichtung bewilligt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
  • Pro Rechtsträger wird nur eine Zuwendung gewährt. Aufstockungs-/Fortsetzungsanträge sind grds. ausgeschlossen.
  • Die nach § 15 des UStG als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.
  • Die Bundesmittel stehen nur einmalig im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.
  • Die Fördermittel können grds. nur bei Einreichung eines Verwendungsnachweises unter Vorlage der Rechnungen bis zum 31.10.2020 in einer Rate abgerufen werden. Die verspätete Vorlage führt grds. Zum Erlöschen des Anspruchs.

4.) Verfahren

  • Die Förderung kann ab 06.05. bis 15.10.2020 hier beantragt werden: www.kulturstaatsministerin.de und www.soziokultur.de
  • Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  • gültige Satzung oder vergleichbares Dokument, Handels-/Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners
  • Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • schriftliche Bestätigung anderer Förderer
  • Antragsberatung, Prüfung, Gewährung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen durch den Bundesverband Soziokultur e.V. . Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein privatrechtlicher Zuwendungsvertrag.
  • Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 15.10.2020.
  • Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Verteilung der Mittel. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Sperren und sonstiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.

5.) Allgemeine Bestimmungen

  • Fördermittel werden einmalig als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung nach Maßgabe dieser Grundsätze und analog der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt. Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ werden Bestandteil der Bewilligung (www.bva.bund.de › ZMV › nebenbestimmungen_anbest_p_2019).

Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids grds. nicht begonnen worden sein. Der Förderantrag kann mit einem Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn verbunden werden. Als Vorhabenbeginn ist grds. der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Es werden nur Vorhaben gefördert, die mit dem EU-Beihilferecht i.S.d. Artikel 107 Abs. 1 AEUV vereinbar.

Insbesondere werden keine Einrichtungen gefördert, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist. Dieses Sofortprogramm ist gemäß Art. 53 AGVO von der Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission freigestellt (beantragt), sofern die ggf. einschlägigen Regelungen der AGVO beachtet werden. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

6.) Geltungsdauer

Diese Fördergrundsätze gelten ab deren Veröffentlichung bis zum 31.12.2020.

Fortlaufende Informationen, nötige Formulare sowie Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie auf: www.kulturstaatsministerin.de; www.soziokultur.de; www.neustartkultur.de (die Programm-Website erscheint in Kürze)

Im Übrigen können Sie sich bei Fragen hierhin wenden: info@neustartkultur.de“

Quelle: www.soziokultur.de

 

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Die Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte https://www.tiefgang.net/die-aufarbeitung-deutscher-kolonialgeschichte/ Fri, 15 Mar 2019 23:30:25 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=5030 [...]]]> Die erste Kulturministerkonferenz verabschiedete ein 13 Eckpunkte umfassendes Grundlagenpapier. Hier im Wortlaut:

Erste Eckpunkte  zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, der Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, der Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und der kommunalen Spitzenverbände

Präambel 

Wir, die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände, stellen uns der historischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem deutschen Kolonialismus und der Verantwortung, die sich aus von kolonialem Denken geprägten Handlungen ergeben hat. Das während der Zeit des Kolonialismus geschehene Unrecht und seine zum Teil bis heute nachwirkenden Folgen dürfen nicht vergessen werden.

Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte als Teil unserer gemeinsamen gesellschaftlichen Erinnerungskultur gehört zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland und ist über die Politik hinaus eine Aufgabe für alle Bereiche der Gesellschaft, auch für Kultur, Bildung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Dies stellt uns vor große historische, ethische und politische Herausforderungen. Der aufrichtige, glaubwürdige und sensible Umgang hiermit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie soll getragen sein von partnerschaftlichem Dialog, Verständigung und Versöhnung mit den vom Kolonialismus betroffenen Gesellschaften.

Nach unserem Verständnis sollten alle Menschen die Möglichkeit haben, in ihren Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften ihrem reichen materiellen Kulturerbe zu begegnen, sich damit auseinanderzusetzen und es an zukünftige Generationen weiterzugeben. Deutschland erkennt die Bedeutung von Kulturgütern für die kulturelle Identität der Herkunftsstaaten und den betroffenen Zivilgesellschaften an und hat unter anderem deshalb 2007 das UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgutschutz von 1970 ratifiziert und umgesetzt.

Wir wollen in engem Austausch mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen  Herkunftsgesellschaften verantwortungsvoll mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten umgehen. Wir wollen dabei die Voraussetzungen für Rückführungen von menschlichen Überresten schaffen und für Rückführungen von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte. Wir werden gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen Rückführungsverfahren mit der erforderlichen Dringlichkeit und Sensibilität behandeln.

Das Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten stammt nicht nur aus ehemaligen deutschen Kolonialgebieten, sondern auch aus anderen Teilen der Welt. Durch gewaltsame Aneignung von Kulturgütern im Zuge des europäischen Kolonialismus wurde vielen betroffenen Gesellschaften Kulturgüter geraubt, die für ihre Geschichte und ihre kulturelle Identität prägend sind. Kulturgüter vergegenwärtigen Zusammenhänge, die für das kulturelle Selbstverständnis der Gesellschaft, aus der sie stammen, von fundamentaler Bedeutung sind.

Wir erkennen die Notwendigkeit an, das Bewusstsein für und das Wissen um die Kolonialgeschichte und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart zu schärfen und zu vermehren. Eine wichtige Rolle nehmen dabei all jene Einrichtungen ein, die Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren.

Die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände verstehen die Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten als einen klar von der Aufarbeitung NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts zu trennenden Sachverhalt. Sie wird nicht zu einer Reduzierung der Bemühungen und Maßnahmen zur Aufarbeitung des NS-Unrechts führen. Der Holocaust ist präzedenzlos und unvergleichbar.

Wir stehen für Dialog und Transparenz. Den Einbezug von Menschen aus Herkunftsstaaten und den Herkunftsgesellschaften ehemals kolonisierter Gebiete sehen wir als Voraussetzung an, um überkommene Deutungshoheiten und eine eurozentrische Perspektive zu überwinden und zu einem partnerschaftlichen Austausch zu finden. Dies schließt auch Menschen aus Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften ein, die heute in Deutschland oder Europa leben.

Der angemessene Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist ein zentrales kulturpolitisches Handlungsfeld und ein wichtiger Beitrag zu unserer gemeinsamen postkolonialen Erinnerungskultur. Zu diesem Sammlungsgut in kulturgutbewahrenden Einrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen gehören ethnologische, naturkundliche, historische, kunst- und kulturhistorische Objekte und Schriftgut. Zu dem Sammlungsgut gehören auch menschliche Überreste.

Viele deutsche Kultureinrichtungen stehen bei der Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nicht am Anfang und können auf Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Projekten aufbauen. Wir begrüßen, dass sich die deutschen Museen Richtlinien und Empfehlungen für einen sensiblen Umgang mit Kulturgütern wie auch mit menschlichen Überresten gegeben haben. Dies sind auf internationaler Ebene die „Ethischen Richtlinien für Museen“ des Internationalen Museumsrats (ICOM) sowie auf nationaler Ebene die „Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen“ und der „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ des Deutschen Museumsbundes. Wir begrüßen die Einrichtung eines neuen Förderbereichs „Kulturgüter aus kolonialen Kontexten“ beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, die Planungen zum Aufbau einer „Agentur für die internationale Museumskooperation“ im Auswärtigen Amt sowie Initiativen von Ländern, Kommunen und Bund zur Digitalisierung ihrer Sammlungen und zum Aufbau von online-Plattformen. Für den Handel mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten gelten seit dessen Inkrafttreten die Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes.

Wir verständigen uns auf nachfolgende Handlungsfelder und Ziele. Diese bedürfen in  wesentlichen Punkten noch einer Konkretisierung und werden in einem weiteren Arbeitsprozess gemeinsam und unter Hinzuziehung von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten , insbesondere dem Deutschen Museumsbund, dem Internationalen Museumsrat ICOM sowie den Kulturstiftungen des Bundes und der Länder – und unter Beteiligung der Herkunftsstaaten und der betroffenen Herkunftsgesellschaften weiterentwickeln und zu einer abschließenden Positionierung ausarbeiten.

Wir fordern alle öffentlichen Träger von Einrichtungen und Organisationen, in deren Beständen sich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befinden, aber auch  nichtstaatliche Museen, Sammlerinnen und Sammler sowie den Kunsthandel dazu auf, im Sinne dieser Eckpunkte an der Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aktiv mitzuwirken und die jeweils erforderlichen Maßnahmen hierfür zu ergreifen.

Handlungsfelder und Ziele

Transparenz und Dokumentation

1.) Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und die damit verbundene Aufarbeitung ist größtmögliche Transparenz, denn Transparenz ermöglicht weltweite Teilhabe.

Für eine umfassende Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist es erforderlich, entsprechendes Sammlungsgut, das sich in Deutschland befindet, zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung der entsprechenden Bestände wird ein Diskurs mit Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften über diese möglich sein.

Wir erkennen daher die Bedeutung der Inventarisierung und Digitalisierung von  Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten an und prüfen Handlungsoptionen zur  Unterstützung von Einrichtungen, die derartiges Sammlungsgut bewahren. Wir werden prüfen, ob die Einstellung von digitalisierten Beständen durch die Einrichtungen in die Deutsche Digitale Bibliothek hierfür ein geeignetes Instrument ist.

2.) Vorrang bei der Aufarbeitung des Sammlungsgutes kommt menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten zu. Bei den Kulturgütern ist im Hinblick auf kurz- und mittelfristig durchzuführende Maßnahmen angesichts der hohen Zahl eine Priorisierung notwendig. Besonders relevant sind aufgrund ihrer Erwerbungsumstände diejenigen Kulturgüter, die im Rahmen formaler Kolonialherrschaften des Deutschen Reiches aus ihren Gesellschaften entfernt und nach Deutschland verbracht wurden, sowie Kulturgüter aus anderen Kolonialherrschaften, für die Rückgabeersuchen vorliegen.

3.) Insbesondere Menschen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften werden wir die Möglichkeit eröffnen, sich über Bestände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland zu informieren und konkrete Beratung, auch hinsichtlich möglicher Rückführungen und Kooperationen, zu erhalten.

Um den Zugang zu diesen Informationen deutlich zu erleichtern und zu verbessern, werden wir einen Vorschlag zur Errichtung und Ausgestaltung einer Anlaufstelle erarbeiten. Die rechtlichen Voraussetzungen, Einblicke in die Bestände öffentlicher Sammlungen zu erlangen, sind durch die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder gewährleistet. Wir begrüßen Schritte zur Veröffentlichung von Archivgut zur Kolonialgeschichte und zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, beispielsweise die bereits erfolgte digitale Veröffentlichung der Akten des Reichskolonialamtes durch das Bundesarchiv.

Provenienzforschung

4.) Die Provenienzforschung bildet die Grundlage zur Beurteilung der Herkunft des 1 Sammlungsgutes und der Erwerbungsumstände.

Mit der Erforschung der Herkunft von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten soll auch ergründet werden, ob eine Aneignung gewaltsam oder ohne Zustimmung des Berechtigten erfolgte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Kulturgüter aus kolonialen Kontexten unmittelbar gewaltsam entzogen wurden und die Dokumentationslage im Hinblick auf die tatsächlichen Erwerbungsumstände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in vielen Fällen unzureichend ist. Umso notwendiger ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine fundierte Beurteilung der jeweiligen Erwerbungsumstände durchführen zu können.

5.) Die Einrichtungen in Deutschland, welche Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahren, sind aufgefordert, ihre Bestände zu erforschen.

Bei der Aufarbeitung der Provenienzen von menschlichen Überresten einerseits und Kulturgut aus kolonialen Kontexten andererseits in werden wir die deutschen kulturgutbewahrenden Einrichtungen nachhaltig unterstützen.

Bund, Länder und Kommunen als Träger der Museen und Sammlungen haben sich in den letzten Jahren bereits vielfältig engagiert und Projekte zur Sammlungserschließung und Provenienzforschung gefördert.

Präsentation und Vermittlung

6.) Wir fordern die kulturbewahrenden Einrichtungen und wissenschaftlichen Institutionen dazu auf, die Erwerbungsumstände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten transparent darzustellen und angemessene Formate für eine zielgruppengerechte Vermittlung der in diesem Zusammenhang relevanten Sachverhalte, Fragestellungen und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist von zentraler Bedeutung.

Rückführung

7.) Die generelle Bereitschaft zur Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, insbesondere von menschlichen Überresten, in die Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften ist wichtig für den von uns angestrebten partnerschaftlichen Dialog und eine aufrichtige Verständigung.

Kulturgüter aus kolonialen Kontexten zu identifizieren, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, und deren Rückführung zu ermöglichen, entspricht einer ethisch-moralischen Verpflichtung und ist eine wichtige politische Aufgabe unserer Zeit. Menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten sind zurückzuführen.

8.) Rückführungsersuchen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind zeitnah zu bearbeiten. Gleichzeitig sind die kulturgutbewahrenden Einrichtungen aufgerufen, selbstständig und proaktiv Sammlungsgut zu identifizieren, für das eine Rückführung in Frage kommt, auch ohne dass ein vorheriges Rückführungsersuchen vorliegt.

9.) Rückführungen werden grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften erfolgen.

10.) In Deutschland steht die überwiegende Zahl von Einrichtungen, in deren Beständen sich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten befindet, in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind abhängig vom jeweils für die Einrichtungen geltenden Bundes-, Landes- und Organisationsrecht, insbesondere den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Danach sind Rückgaben grundsätzlich möglich. Sofern rechtlicher Handlungsbedarf besteht, um die Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu ermöglichen, wird dem nachgekommen.

Kulturaustausch, internationale Kooperationen

12.) Der verantwortungsvolle Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten setzt den Dialog, den Austausch und die Kooperation mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften sowie ihrer in Deutschland lebenden Diaspora voraus. Wichtig ist hierbei insbesondere der Erfahrungs- und Wissensaustausch.

Wir beabsichtigen, entsprechende internationale Kooperationen sowie den Kulturaustausch zu stärken. Dies kann etwa durch Stipendienprogramme für Kuratorinnen und Kuratoren, die Finanzierung gemeinsamer Projekte für die Forschung oder den Kapazitätsaufbau kultureller Infrastruktur erfolgen. Die Bundesregierung, ihre Mittlerorganisationen und die Kulturstiftung des Bundes engagieren sich bereits jetzt in diesem Bereich. Auch die Länder sind im Rahmen von wissenschaftlichen und kulturellen Austauschbeziehungen vielfach engagiert und haben ihre Aktivitäten verstärkt.

Ebenso wichtig ist es, bei der Erforschung und Präsentation von Kulturgut in deutschen Museen, Bibliotheken, Archiven und wissenschaftlichen Sammlungen frühzeitig den unmittelbaren Austausch mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften zu suchen. Hier ist ein enger Dialog und partnerschaftlicher Austausch zu führen. Einseitig eurozentrische Deutungshoheiten sind nicht mehr zeitgemäß.

Wissenschaft und Forschung

13.) Die vielfach gewaltsame Aneignung von einerseits menschlichen Überresten und andererseits Kulturgut aus kolonialen Kontexten als Teil der deutschen und europäischen Kolonialgeschichte und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart bedürfen einer breit angelegten Erforschung, die sich vielfältigen Fragestellungen, von den Erwerbungsumständen und der Geschichte von Sammlungsgut über die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den gesellschaftlichen Folgen der deutschen Kolonialvergangenheit widmet. Dies erfordert Kompetenzen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen und die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften.

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