Förderprogramme – Tiefgang https://www.tiefgang.net Kultur, Politik, Kulturpolitik und mehr Fri, 16 Aug 2024 16:00:20 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 Wo gibt´s Unterstützung? https://www.tiefgang.net/wo-gibts-unterstuetzung/ Fri, 16 Aug 2024 22:54:20 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11099 [...]]]> Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. weist auf eine neue Förderdatenbank hin.

Die Frage nach der Finanzierung der Vereinstätigkeit ist ein Dauerbrenner. Neben Spenden und Sponsoringmitteln sind auch Fördermittel ein gutes Finanzierungs-instrument. Eine Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums hilft bei der Suche nach der passenden Förderung aus öffentlichen Mitteln. Zwar existiert diese Datenbank schon seit längerem, jedoch ist sie vielen bis heute nicht bekannt.

„Die Frage nach der Finanzierung der Vereinstätigkeit ist ein Dauerbrenner. Zwar gleichen viele Ehrenamtliche fehlende Mittel durch eigenes Engagement aus, aber manches Projekt kommt ohne das nötige Kleingeld einfach nicht voran. Finanzierungsklassiker, an die man hier als Erstes denkt, sind natürlich Spenden oder Mittel aus Sponsoring. Aber auch das Einwerben von Fördermitteln sollte bedacht werden. Zahlreiche öffentliche Förderprogramme setzen an, gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen.

Eine seitens des Bundeswirtschaftsministeriums eingerichtete Förderdatenbank hilft bei der Suche nach der passenden Förderung aus öffentlichen Mitteln. Die hier gelisteten Programme richten sich zwar nicht ausschließlich an Ehrenamtliche – jedoch sind auch Angebote für diese Zielgruppe hinterlegt.

In der Datenbank kann entweder direkt nach Förderprogrammen oder nach fördernden Organisationen gesucht werden. Zwar existiert diese Datenbank schon seit längerem, jedoch ist sie vielen bis heute nicht bekannt.

Einfache Recherche durch Stichwortsuche

Die Navigation in der Datenbank funktioniert sowohl über eine einfache Stichwortsuche, als auch über eine Suche anhand verschiedener Filter. Gibt man ein Stichwort ein (zum Beispiel ein Thema oder ein Fachgebiet ein, erhält man eine Auflistung von Förderprogrammen. Grundsätzlich werden hier Förderungen aus Mitteln des Bundes, der Länder und sogar der EU dargestellt.

Die entsprechenden Suchergebnisse können dann noch anhand verschiedener Parameter wie etwa der Region, dem Themenbereich, der Förderart (bspw. Zuschuss, Darlehen oder Beteiligung), dem Fördermittelempfänger oder dem Fördermittelgeber verfeinert werden.

Es ist empfehlenswert, die Suchergebnisse so genau wie möglich mittels der verfügbaren Filtermöglichkeiten anzupassen. So findet man im besten Fall zu einem passenden Förderprogramm. Auf der Website der Förderdatenbank sind auch Benutzerhinweise aufgeführt, welche Hilfestellung bei der Benutzung geben.

Weiterführende Informationen zur Förderung

Stößt man auf ein interessantes Förderprogramm, werden direkt weiterführende Informationen bereitgestellt. So gibt es eine Zusammenfassung hinsichtlich der Programminhalte, Zusatzinfos etwa zu rechtlichen Voraussetzungen sowie Hinweise zur Rechtsgrundlage des Förderprogrammes. Auch Kontaktdaten bzw. Ansprechpartner sind hinterlegt.

Die Förderdatenbank ist über diesen Link erreichbar.“

Quelle: Vereins- und Stiftungszentrum

]]>
Lokales Engagement und Institutionen von morgen und KI https://www.tiefgang.net/lokales-engagement-und-institutionen-von-morgen-und-ki/ Fri, 12 Jul 2024 22:38:41 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=11009 [...]]]> Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsministerin Claudia Roth bewilligte drei neue Programme, die auf ganz unterschiedliche Weise die Herausforderungen adressieren, mit denen sich Kultureinrichtungen in den kommenden Jahren auseinandersetzen müssen.In Zeiten zunehmender Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck. Um die Angebote in ihrer Vielfalt langfristig zu unterstützen und zu stärken, stellt die Kulturstiftung des Bundes von 2024 bis 2031 bis zu 7,5 Millionen Euro für das antragsoffene Modellprogramm „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“ zur Verfügung. Es ermöglicht engagierten Kulturakteuren in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, sich neue Partner zu suchen, wie etwa Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. Mit ihnen sollen sie in künstlerischen Projekten dauerhaft zusammenarbeiten. Begleitet wird das Programm von Beratungsangeboten, Akademien und einem bundesweiten Abschlussfestival sowie Veranstaltungen zur europaweiten Vernetzung. Das Programm wird gemeinsam ausgerichtet von der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, in Kooperation mit der European Cultural Foundation.

Auch Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“ (AT) lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden. In den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten. Das Programm umfasst auch Beratungs- und Vernetzungsangebote sowie Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten. Für diese Orientierungsphase steht ein Gesamtbudget in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung.

In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom an ganz oder teilweise KI-generierter Kunst. Nach dieser ersten Phase des breiten Experimentierens gilt es nun, das ästhetische Potenzial von KI-Technologien auszuloten, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen künstlerisch zu reflektieren und ein fundiertes Wissen über sie aufzubauen. Mit ihrem antragsoffenen Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Für den Fonds stehen in den Jahren 2024 bis 2028 rund 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Außerdem fördert die Kulturstiftung des Bundes die Skulptur Projekte 2027 in Münster. Für die Neuauflage einer der international renommiertesten Ausstellungsreihen für zeitgenössische Künste im öffentlichen Raum stellt sie bis zu 1,0 Million Euro zur Verfügung.

Im Austauschprogramm TheMuseumsLab des Museums für Naturkunde in Berlin erproben junge Fellows aus Museen afrikanischer Länder zusammen mit Kolleginnen deutscher und europäischer Museen neue Formen der gemeinsamen Museumsforschung. Darauf aufbauend ermöglicht die Kulturstiftung des Bundes nun die Umsetzung internationaler Kooperationsprojekte, wofür in den Jahren 2024 bis 2026 bis zu 553.000 Euro bereitgestellt werden.

Die interdisziplinäre Jury der Allgemeinen Projektförderung empfahl auf ihrer 45. Sitzung 22 neue Förderprojekte zur Förderung. Vier dieser Vorhaben mit einer Fördersumme von je über 250.000 Euro bewilligte nun der Stiftungsrat: Mit dem Festival „100 + 10 Jahre“ (AT) setzt sich das Maxim Gorki Theater in Berlin in Zusammenarbeit mit jungen armenischen, türkischen, kurdischen, jüdischen wie deutschen Künstlerinnen mit dem Völkermord an den Armeniern auseinander. In Dresden schafft der südafrikanische Künstler William Kentridge in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und Künstlern aus Johannesburg das Ausstellungsfestival „Triumphe und Klagen“. Mit dem Performance-Projekt „Wait to be seated“ erforschen die Kollektive She She Pop aus Berlin und Sandbox Collective aus Bangalore verschiedene Formen von Gastfreundschaft. Das Festival „Musik Installationen Nürnberg“ präsentiert an zehn verschiedenen Orten in Nürnberg innovative musikalische Formate zwischen Musiktheater, Installation, Konzert und Performance. Eine Übersicht über alle 22 Projekte finden Sie auf der Website der Kulturstiftung des Bundes: kulturstiftung-des-bundes.de/ergebnisse

]]>
Neustarthilfen für Kulturschaffende https://www.tiefgang.net/neustarthilfen-fuer-kulturschaffende/ Sat, 23 Oct 2021 10:44:33 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=8541 [...]]]> Die Pandemie und die damit verbundenen Lockdowns und Kontaktbeschränkungen haben nachhaltige Schäden auch in Hamburgs Kulturlandschaft hinterlassen. Doch diverse Förderprogramme lindern die Not. Hier einige im Überblick … 

Für Musikmachende:

– RockCity Hamburg e.V. und die Haspa Musik Stiftung haben den Hilfsfonds für Projekte im März 2021 gemeinsam ins Leben gerufen, um die musikalische Produktivität der Hamburger Musiker_innen und Musikschaffenden, die in diesen Pandemie-geprägten Zeiten immer noch um ihren Verdienst bangen, gezielt zu unterstützen. Dank einer großzügigen Starteinlage von 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung konnten in der ersten Runde 50 Projekte bezuschusst werden. In einer zweiten Runde konnten nun erneut 50.000€ gesammelt werden durch die Haspa Musik Stiftung und private Spenden über die RockCity-Spendenkampagne #musicsupportHH. Mit der Vergabe der Gelder ist ein Auswahlgremium betraut, bestehend aus RockCity-Vorstand und -Geschäftsstelle. Die Richtlinien findet ihr hier. Wir freuen uns auf eure Projektanträge!

  1. Förderrunde: 01. November 2021, 12h, bis 07. November 2021, 23.59h.

www.rockcity.de/hilfsfonds

 

der Musikfonds:

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.

 

Reisekostenzuschüsse:

Auch das Goethe-Institut erleichtert im Jahr 2021 die Antragstellung. Ab sofort gilt eine Antragsfrist von nur sechs Wochen. Zudem werden Kurzreisen und Reisen in Nachbarländer gefördert. Außerdem können nach Absprache Anträge für digitale bzw. hybride Musikprojekte gestellt werden.

 

​MUSIKPROJEKTE PROFESSIONELLER MUSIKER*INNEN UND ENSEMBLES IM AUSLAND

Der Fonds zur Förderung von Gastspielreisen professioneller Musiker*innen und Ensembles ins Ausland ermöglicht eine Teilfinanzierung von Projekten durch Reisekostenzuschüsse.

Weitere Informationen

 

MUSIKPROJEKTE VON NACHWUCHS- UND LAIENENSEMBLES IM AUSLAND

Die Förderung von Musikprojekten im Ausland wendet sich an Nachwuchs- und Laienensembles und Chöre, die musikalische Kooperationsprojekte im Ausland planen. In diesem Fall kann ein Reisekostenzuschuss beantragt werden.

Weitere Informationen

 

MUSIKPROJEKTE MIT KÜNSTLER*INNEN AUS DEM AUSLAND IN DEUTSCHLAND

Diese Förderung richtet sich an nach Deutschland einreisende Gastspiele von professionellen und Nachwuchs- und Laienensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern.

Weitere Informationen

 

GRÜN UNTERWEGS – NACHHALTIGE MUSIKPROJEKTE IN EUROPA

Das Pilotprojekt „Grün Unterwegs – Nachhaltige Musikprojekte in Europa“ unterstützt professionelle Künstler*innen dabei, Konzepte zum Thema nachhaltiges Reisen in der Musik zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen.

Weitere Informationen

 

Freischaffende Autor*innen

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort führt ein Stipendienprogramm durch, das sich in erster Linie an freiberufliche Autorinnen und Autoren richten wird. Ihnen soll so ermöglicht werden, ihr publizistisches Wirken trotz der Einschränkungen durch die Pandemie fortzusetzen zu können. Das Programm startete am Freitag, 13. August 2021 mit der Registrierungsphase. Das Antragsportal wurde dann zwei Wochen später freigeschaltet.

Informationen zum »Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR« und den Antragsvoraussetzungen unter

www.bundesregierung.de.

 

Musikclubs:

Die Initiative Musik konnte nun zum 2. Mal ein Förderprogramm für Musikclubs auflegen. Das Programm richtet sich an Betreiber:innen von deutschen Musikclubs, in denen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.

Die Antragsstellung ist momentan und bis 31. Dezember 2021, 23:59 Uhr möglich

Bitte beachten Sie die Fördergrundsätze sowie die Häufig gestellten Fragen

Im Musterantrag finden Sie eine Übersicht mit allen für den Antrag notwendigen Informationen und Unterlagen.

 

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
  • Maximale Förderhöhe wird je nach Kapazität des Musikclubs bemessen
  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

 

Infocalls Musikclubs (NK2)

Es finden zudem Präsentationen zum Programm online statt zu folgenden Terminen Mittwoch, 27. Oktober 2021, 13 – 14 Uhr

Freitag, 05. November 2021, 11 – 12 Uhr

Dienstag, 16. November 2021, 17 – 18 Uhr

Hier zur Antragsseite: www.initiative-musik.de

]]>
Bund und Länder unterstützen Vereine https://www.tiefgang.net/bund-und-laender-unterstuetzen-vereine/ Thu, 30 Apr 2020 22:05:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6852 [...]]]> Unter dem Titel „Schutzschild für Deutschland“ unterstützt der Bund Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen mit Zuschüssen, Darlehen und über eigene Fonds. Auch gemeinnützige Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt.

 Hier wird jedoch vorausgesetzt, dass diese wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Das gilt grundsätzlich auch für Einrichtungen, die bisher öffentliche Zuschüsse erhalten haben, wie beispielsweise private soziale Einrichtungen oder Kindertagesstätten. Somit können auch Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten Unterstützung beantragen. Ein Verein ist allerdings dann nicht antragsberechtigt, wenn er sich überwiegend über Mitgliedsbeiträge finanziert und der wirtschaftlichen Tätigkeit auch unter Berücksichtigung des Zwecks des Vereins nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

Die Unterstützung durch den Bund leistet einen Beitrag zu den laufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen (u.a. gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und -ausstattung sowie Finanzierungskosten oder Leasingaufwendungen für unternehmerisch genutzte Pkw, Maschinen etc.). Personalkosten oder ein Geschäftsführergehalt sind hingegen nicht förderfähig.

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Antragsteller müssen Angaben zu ihrer Identität machen, insbesondere ihre Steuernummer oder – soweit vorhanden – ihre Steuer-ID angeben und ihre Antragsberechtigung insgesamt darlegen. Sie müssen die bestehende Existenzbedrohung aufgrund der Corona-Krise zunächst glaubhaft versichern und die Höhe des voraussichtlichen Liquiditätsengpasses, für den Soforthilfe beantragt wird, angeben. Die Soforthilfe kann nicht beantragt werden, wenn bereits am 31.12.2019 finanzielle Schwierigkeiten bestanden haben. Die Soforthilfe des Bundes kann bis zum 31.05.2020 beantragt werden.

Darüber hinaus weist das Bundesministerium der Finanzen darauf hin, dass alle steuerbegünstigten Körperschaften Spendenaktionen für die Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen durchführen können. Die Finanzämter werden es nicht beanstanden, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2020 Spenden für diesen nicht in der Satzung des Vereins oder der Stiftung genannten Zweck eingeworben, mit einer Spendenbescheinigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Die Spendenbescheinigung, die der Zuwendende von dem Verein oder der Stiftung erhält, muss einen Hinweis auf die Sonderaktion „Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene“ enthalten.

Voraussetzung ist jedoch, dass die steuerbegünstigte Körperschaft die Spenden nur für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke einsetzt. D. h. aus Spenden finanzierte Unterstützungsleistungen für Unternehmen, Selbständige oder entsprechende Hilfsfonds der Kommunen sind beispielsweise nicht begünstigt. Die Spenden können im Übrigen auch ohne Auswirkungen auf die eigene Gemeinnützigkeit an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts weitergeleitet werden, die zur Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene beitragen. Beispielsweise kann ein Fußballverein eine Spendenaktion für Betroffene der Corona-Krise starten und die im Zuge dieser Sonderaktion eingeworbenen Spenden an ein steuerbegünstigtes Krankenhaus weiterleiten.

Weitere Informationen zum „Schutzschild für Deutschland“ finden Sie hier: www.bundesfinanzministerium.de

Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder haben Förderprogramme initiiert. Einen Überblick über die einzelnen Hilfsprogramme mit Verlinkungen zu weiterführenden Hinweisen finden Sie hier: corona-hilfe-der-bundeslaender

Quelle: Vereins- und Stiftungszentrum e.V.

 

]]>