Krankenversicherung https://www.tiefgang.net Sat, 31 Oct 2020 10:43:36 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 KSK: Wer muss eigentlich zahlen und worauf? https://www.tiefgang.net/ksk-wer-muss-eigentlich-zahlen-und-worauf/ Sat, 22 Jul 2017 06:22:51 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1677 [...]]]> Irgendwann klingelt´s an der Bürotür und ein Mensch des Rentenversicherungsbundes präsentiert eine hohe Rechnung zur Künstlersozialkasse. Kann gar nicht sein? Vielleicht aber doch …

Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde in den 80er Jahren eingeführt und soll für die Alters- und Krankenvorsorge der kreativen, künstlerischen Berufe sorgen. Das Geld kommt anteilig vom künstlerisch Tätigen selbst (50%), vom Bund (20%) aber auch von Unternehmen (30%). Viele Unternehmen wissen es oft gar nicht und sind umso erstaunter, wenn der Prüfling irgendwann auftaucht und zudem eine saftige Rechnung präsentiert. Und dies kann viele treffen, die es eben nicht wissen.

Ein Unternehmen etwa, das regelmäßig eine Grafikerin beauftragt, um immer wieder mit neuen Flyern, Plakaten und Web-Aktionen auf sich aufmerksam zu machen, beauftragt somit eben eine künstlerische Leistung, die eine Abgabe zur Künstlersozialkasse – die sogenannte Künstlersozialabgabe (kurz KSA) mit sich bringt. Je nach Beitragssatz des Jahres liegt sie zwischen  4,5 und 5 Prozent der Rechnungssumme – hier eben der grafischen Leistung. Wurde die Grafikerin also übers Jahr viel beschäftigt und stellte im gesamten Jahr für grafische Leistungen Rechnungen im Gesamtwert von z.B.. 12.000,- €, dann kann das schon mal 500-600,- € Nachzahlung kosten. Meist zudem noch rückwirkend für die letzten Jahre.

Das allein macht den Kohl nicht fett. Der Ärger vieler Unternehmer entstammt auch häufig nicht dem Unmut, dass sie zahlen müssen. Sondern dass sie es nicht wussten und nicht verstehen, warum und worauf. Und wie in vielen Rechtsgebieten herrscht auch hier viel halbgares Wissen und Vorurteile, die es meist nicht besser sondern eher schlimmer machen.

Das Praxishandbuch des auf Künstlersozialkasse spezialisierten Rechtsanwaltes Andri Jürgensen hat damit ein äußerst nützliches und leicht verständliches Nachschlagewerk für jene vorgelegt, die eben abgabepflichtig sind. Gespickt mit vielen Praxisbeispielen zeigt es auf, warum und worauf Abgaben zu zahlen sind. Aber eben auch, wo Missverständnisse auftreten, Grenzwerte bestehen oder Unwissenheit zu Mehrkosten führt.

Angereichert ist es zudem mit einer Liste von typischen Abgabepflichtigen Unternehmen und Branchen wie aber auch der KSK zugehörigen Branchen und Berufe. Und: es ist unerheblich, ob der Beauftragte selbst in der KSK versichert ist oder nicht.

Und gerade im Kulturbetrieb sollte dieses Praxishandbuch seinen festen Platz haben und schnell greifbar sein. Denn manche falsche Rechnungslegung kann nicht nur höhere Beiträge verursachen. Es kann auch den künstlerisch Tätigen in Bedrängnis bringen und um seine Mitgliedschaft in der KSK fürchten lassen.

Die knapp 40,- € sind schnell wieder reingeholt. Und als Fachliteratur zudem steuerlich absetzbar.

Auf die Rechtssprechung der KSK spezialisiert: RA Andri Jürgensen

Andri Jürgensen – Praxishandbuch Künstlersozialabgabe, 4. Auflage 2016. XII, 176 Seiten. Hardcover, Fadenheftung. 39 €, Verlag Kunst Medien Recht, ISBN 978-3-937641-14-0

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Für jene, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, sei hingehen der Ratgeber zur KSK empfohlen: Ratgeber KSK

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KSK: Gute Sache – wenn man´s weiß https://www.tiefgang.net/ksk-gute-sache-wenn-mans-weiss/ Sat, 08 Jul 2017 06:05:38 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1536 [...]]]> 400 Berufe fallen in den Bereich der Künstlersozialkasse. Warum oder auch nicht, versteht man nach dieser Lektüre besser.

Dieser Ratgeber hat es in sich und ist sein Geld wahrlich wert. Er ist vor allem für jeden von hohem Nutzen, die entweder die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) andenken als auch jene, die bereits drin sind. Schon deshalb, weil die berufliche Tätigkeit sich immer mal wieder ändert, die Einkünfte schwanken und damit aber auch der Status in der KSK sich ändert oder gar verlustig geht.

Ebenso von Nutzen ist er aber auch für all jene, die in irgendeiner Form mit künstlerisch Tätigen zu tun haben: Veranstalter, Kursanbietende, Vereine oder auch Bandleader. Sie werden nämlich gerne zur Kasse gebeten, um einen Teil der Kranken-, Alters- und Pflegeversicherung mit zu tragen. Dabei ist es oft nicht die Summe, die ärgert, sondern  der Aufwand der Prüfungen.

Tipps mit Background

Der Ratgeber ist eben nicht nur Ratgeber im praktischen Sinne, sondern der Autor und auf KSK-Recht spezialisierte Anwalt Andri Jürgensen geht zum besseren Verständnis auf die Vorgeschichte der KSK ein. Eine gute Idee, die leider recht schlecht umgesetzt ist. Das Künstlersozialversicherungsgesetz ist nämlich in seiner Auslegung vor allem Sache der Sozialgerichte und der Bundesknappschaft, die die KSK „verwaltet“. Und der Zahn der Zeit gibt immer wieder Rätsel auf, was nun Kunst ist und was nicht. Und dabei ist nicht der kunsttheoretische Begriff gemeint, sondern rein hinsichtlich der Tätigkeit.

Ist Kunst Zweck oder Mittel?

Und gerade in Zeiten, in denen Kunst und Kultur gerne zu Zwecken der Inklusion oder Integration genutzt wird, fragt die KSK insbesondere, ob die Kunst und Kultur eher Zweck oder Mittel ist. Besser, wenn Auftragnehmende und Auftraggebende beiderseits informiert sind. Hiermit können sie es.

Der Ratgeber gibt alles, was nötig ist, um mit der KSK klarzukommen. Und für alle: vom A wie Akrobat über K wie Karnevalist bis Z wie Zeichner und Zauberer. Erkenntnis bringend und für 17,90 € eine gute Anschaffung.

Tipp: das Verständnis ist immer besser gewonnen, bevor man bereits in rechtliche Fragestellungen involviert ist. Heißt: erst lesen, dann handeln.

Und leicht verständlich ist er auch noch: RA Jürgensen.

Andri Jürgensen: Ratgeber Künstlersozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten, 3. Auflage 2012. 140 Seiten. Broschur. 24×17 cm. 17,90 €, Verlag Kunst Medien Recht. ISBN 978-3-937641-04-1

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(01. Jul. 2017, hl)

 

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(Eier-)Tanz zwischen Kunst und Sozialarbeit https://www.tiefgang.net/eier-tanz-zwischen-kunst-und-sozialarbeit/ Sat, 10 Jun 2017 06:00:32 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1295 [...]]]> Musical- und HipHop-Kurse sind begehrt und geschätzt. Die KSK sieht darin aber keine Kunst. Ein Gericht musste sie nun belehren.

Es ist schon absurd: „Mister 100% SPD“ Martin Schulz und Sozialministerin Andrea Nahles glauben den großen Wurf mit einer sicheren Rente im Wahlkampf zu starten und beim Sozialgericht Hamburg streitet die von der SPD in den 80ern ins Leben gerufene Künstlersozialkasse (KSK) einer jungen, aufstrebenden und selbständigen Tanzlehrerin ab, mit ihren Musical-Kursen Kunst im Sinne zu haben. Und somit vor allem das Recht auf Zuschüsse zur Kranken- und Altersvorsorge.

Worum genau ging es?

Am vergangenen Donnerstag (8. Juni) wurde die Klage einer 31jährigen Tanzlehrerin aus Hamburg  verhandelt. Sie hatte an der Stage Entertainment School Hamburg selbst drei Jahre eine Ausbildung für rund 20.000,- € bezahlt und absolviert, jobbte dann bei einer Modekette, um ihren Traum der Selbständigkeit zu verwirklichen. Sie konzipierte nebenher Kursangebote, in denen Kids und Teens HipHop-Tanz mit Techniken des Balletts erlernen, zusammen eine Choreographie erarbeiten und zur Aufführung bringen. „Wenn man das nicht lernt sondern glaubt, das geht mal eben so, sieht das ziemlich doof aus. Und das wollen die Kids nicht. Das motiviert sie“, erklärt sie mir nach dem Prozess ihren Ansatz. Manche nehmen die Kurse mal als Spaß so mit, manche kommen richtig auf den Geschmack. Alles kann, nichts muss.

Alles andere als Reichtum

Das Konzept fruchtet und nach und nach wird sie gebucht für Kurse an Tanzschulen, an diversen Schulen oder auch von Sportvereinen. Manches wird gefördert von Stiftungen, die auch einkommensschwachen Familien den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen und so schafft die Tanzlehrerin es Anfang 2015, ihren Job im Modehandel gegen die Selbständigkeit als Tanzlehrerin zu tauschen und gibt fortan Kurse in der ganzen Stadt und anderswo – auch auf der Veddel, in Neuwiedenthal, Kirchdorf, Billstedt oder Neugraben.

Klingt toll. Allerdings muss man auch sehen, dass es meist um ein unregelmäßiges und geringes Einkommen geht. Mal 1.000,-  vielleicht auch mal 2.000,- € im Monat – das ist die Realität der Selbständigkeit. Es reicht oft nur für eine 1-Zimmer-Wohnung und gerade so zum Leben. Alles andere also als Reichtum.

Kunststück KSK-Mitgliedschaft

Aber zum Glück gibt es ja in Deutschland das vorbildliche System der Künstlersozialkasse. Einst von SPD-Sozialminister Herbert Ehrenberg Anfang der 80er Jahre ins Leben gerufen, sollte sie vor allem den Künstler*innen in unserer Republik helfen, sich trotz unregelmäßiger und eben geringer Einkommen gegen Krankheit und für das Alter abzusichern. In dem sie anteilig die Krankenversicherung und Altersvorsorge bezuschusst. Zu 50%.

So stellte auch die junge Tanzlehrerin Anfang 2015 einen Antrag auf Mitgliedschaft und reichte ihre Einkommensnachweise ein. Und dann das: die KSK wiegelte ab. HipHop-Tanz sei keine Kunst sondern Sport und Kurse für sozialschwache Kids und Teens fallen unter Sozialarbeit statt Kunstkurs. Also keine Kunst und so kein Fall für die KSK. Basta.

Wie steht es nun also um die Kunst? Das war die Aufgabe, die die Richterin vom Sozialgericht Hamburg am Dammtorweg zu lösen hatte.

Was ist Kunst? Was ist Sport?

Und die Detailarbeit spricht eine eigene Sprache. Die klagende Tanzlehrerin konnte und musste belegen, dass es in ihren Kursen nicht um therapeutische oder soziale Arbeit ging. Denn es wird nicht individuell auf die Kids oder Teens eingegangen. „Ich will gar nicht wissen, was sie können oder nicht. Das zeigt sich alles während der Arbeit“, so die Tanzlehrerin. Und so sind auch ihre Kurse stets gleich angelegt. Körperliches Aufwärmen, Einüben choreographischer Tanzschritte auf Grundlage von Techniken des Balletts und letztlich eine gemeinsame Aufführung vor Publikum – meist Eltern und Verwandte. Lediglich das Niveau der Kurse ist eben den Altersklassen angepasst.

Die Richterin konnte somit festhalten, dass ein HipHop- und Musical-Kurs mit rund 100 Teilnehmenden, der letztlich bis zu einer Aufführung gebracht wird, wohl ausschließe, dass mit jedem Einzelnen über sein Verhalten im Sinne (sozial-)pädagogischer Arbeit diskutiert werden könne und würde. Auch sei die angeführte Stiftung, die die Projekte letztlich finanzierte, dafür bekannt, dass sie die künstlerische Tätigkeit von Kids und Teens fördere und ihnen mangels Geld den Zugang zu solchen Kursen ermögliche. Und eben nicht – wie von der KSK behauptet – Sozialarbeit finanziere.

Künstliches Rechenexempel

Kurzum: die Spitzfindigkeit liegt zum einen darin, dass die Projektförderung den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglicht und nicht Kunst und Kultur genutzt wird, um Sozialarbeit zu gestalten. Aber nicht minder wichtig ist wohl, dass die Grundlagen des HipHop-Tanzes auf der Ballett-Technik basieren. Denn sonst wäre der HipHop-Tanz wohl zur sportlichen Leibesübung degradiert worden.

Was nun Kunst ist und was nicht, konnte – wie so oft – auch in diesem Prozess nicht schlussendlich geklärt werden. Und es scheint, dass vor allem die KSK wenig Interesse an einer eindeutigen Auslegung hat. Und genau das wirft Fragen auf, denn im Grunde ist sie ja geschaffen worden, um FÜR die freischaffenden Künstler*innen zu sorgen. Es läge also nahe, dass sie selbst den Diskurs über Kunst oder Nicht-Kunst anstieße.

So aber wurde ein weiteres Mal die Richterin zur inhaltlichen Mentorin, die aber eben nicht ein juristisches und somit verbindliches Urteil fällen wollte, sondern es  – auch das ist juristisch möglich – einen rechtlichen Hinweis an die KSK aussprach. Dass nämlich Hip-Hop und Musical-Kurse durchaus künstlerisch seien und auch eine finanzielle Förderung sozialschwacher Einkommensschichten kein Anhaltspunkt an sich seien, dass hier Sozialarbeit statt fände. Der klagenden Tanzlehrerin wurde also Recht gegeben und sie wird im Nachhinein anerkanntes Mitglied der Künstlersozialkasse werden und hinsichtlich Kranken- und Alters-Vorsorge unterstützt werden.

Nachtrag: Peinlich schloss sich dann ein Rechenexempel an, bei dem der Sachverständige der KSK kaum einen Winkelzug ausließ, um die Einkünfte über Sportvereine, Kinderbetreuung und sonst was so weit auszuklammern, dass zwar die Tanzkurse hätten als künstlerisch gelten dürfen, aber die Gesamteinkünfte der selbständigen Tanzlehrerin sich doch zu einem erheblichen Anteil (nämlich über 5.400,- € per anno = 450,- € Job) aus nicht-künstlerischen Tätigkeiten zusammensetzen würden. Und das hätte geheißen: doch keine KSK-Mitgliedschaft.

Fazit:

a) selbständige Künstler*innen sollten in ihrem Einkommensnachweis für eine KSK-Mitgliedschaft stets darauf achten, dass die künstlerische Tätigkeit klar hervorgeht und andere Einkünfte nicht die monatliche 450,- €-Grenze bzw. 5.400,- € überschreiten. Kunst und Kultur sollte immer der vorrangige Zweck sein und nicht als Mittel z.B. für eine bunte pädagogische Arbeit.

b) Auftraggeber sollten dies ggf. ebenso berücksichtigen, um den Auftragnehmenden nicht im Nachhinein das Leben bzw. die KSK-Mitgliedschaft zu erschweren. Und mal ehrlich. Was ist so schlimm, wirklich die Kunst und Kultur zu fördern statt soziale Projekte vorzuschieben?

c) selten genug wehren sich abgelehnte KSK-Anwärter gegen die teils irrsinnige Auslegungspraxis. Die, die es tun, werden aber oft genug in ihrer Klage bestärkt. Vertreten wurde die Klägerin übrigens von dem auf KSK-Recht spezialisierten Anwalt Andri Jürgensen aus Kiel.

(09. Juni 2017, hl)

siehe dazu auch den Kommentar: Ein politisches Signal tut not

 

 

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Die KSK geht auf Künstlerfang https://www.tiefgang.net/die-ksk-geht-auf-kuenstlerfang/ Sat, 03 Jun 2017 06:42:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1241 [...]]]> KSK – die Abkürzung könnte auch für „Keiner soll´s kapieren“ stehen. Achim Griebe räumt für ´Tiefgang` in einer Serie mit den gröbsten Irrtümern auf … Heute: der Start der KSK.

Musik aus, Pinsel beiseite gelegt, Manuskript beenden. Ärmel hochkrempeln. Die Künstlersozialkasse beginnt mit Ihrer Arbeit. Ein langer Weg.

Von der Vision einer sozialen Absicherung freiberuflicher Künstler bis zur aktiven Umsetzung durch eine Behörde.

Die Widerstände der Verwerter künstlerischer Leistungen, die ja einen Teil der Finanzierung übernehmen sollten, waren größer als erwartet. Erst im Januar 1983 war es soweit …

Die Künstlersozialkasse musste nicht nur räumlich neu geschaffen werden, die Mitarbeiter nicht nur in das komplexe Thema eingearbeitet werden, nein es galt auch das neue Gesetz mit Leben zu füllen und ausreichend zu informieren und zu kontrollieren. Und genau hier begannen die ersten Probleme der Behörde, die ab jetzt Ihren Sitz in Bremerhaven haben sollte und damals in die Landesversicherungsanstalt  Oldenburg-Bremen integriert war.

Herbert Ehrenberg von 1976 bis 1982 Sozialminister unter Helmut Schmidt hatte bei der Standortwahl nicht nur an seinen Wahlkreis in Wilhelmshaven gedacht, sondern war vorher neben anderen Experten beauftragt worden die Rahmenbedingungen des neuen Gesetzes auszuarbeiten.

Wenn man den Quellen aus der damaligen Zeit trauen darf, dann leider sehr fehlerhaft und auch  zu oberflächlich. Ich habe vor vielen Jahren mit einem Mitarbeiter von Herrn Ehrenberg ausführlich telefoniert. Bei aller berechtigter Kritik. Ein Kraftakt  war nötig um Helmut Schmidts Wahlversprechen einzuhalten und diese einmalige soziale Idee auf den Weg zu bringen.

Soziales Neuland 

Leider konnte man auch nicht auf Erfahrungen aus dem Ausland aufbauen, um damit schwerwiegende Anfangsprobleme zu vermeiden. Vergleichbares gab es nicht. Ein erheblicher und noch heute nachwirkender Fehler waren die zugrunde gelegten Zahlen.

Hobby, Handwerk oder Kunst? Den Pinseln sieht man es nicht an … (Foto: KSK)

Wie viele Künstler mussten nun in die neu geschaffene Pflichtversicherung aufgenommen und finanziert werden? Leider gab es damals keine verlässlichen Erhebungen über die Anzahl der freiberuflichen Künstler. Und welche Berufe sollte man es als künstlerisch deklarieren und welche nicht? Wer entscheidet was Kunst oder Handwerk ist?

Keine unwichtigen Fragen, wenn es um die Sicherung der Finanzierung, die Abwicklung der Abrechnungsverfahren und die Planung der Zukunftsentwicklung der Künstlersozialkasse gehen sollte.

Mit acht Mitarbeitern Neuland betreten

Acht Mitarbeiter sollen es in den ersten Monaten gewesen sein. Eine unglaublich geringe Mitarbeiterzahl angesichts der anstehenden und sehr umfangreichen Aufgaben. Herr Harro Bruhns, erster Leiter der KSK, hatte mit technischen und personellen Problemen zu kämpfen.  Hinzu kamen unzureichende und praxisferne Bestimmungen im Gesetz.

So verrückt, wie es heute klingt: Die KSK musste in den Anfangstagen auf Künstlerfang gehen.

Ein Selbstgänger war die KSK nie. (Quelle: KSK)

Sicherlich gab es Freiberufler, die sich nicht per Gesetz verpflichten lassen wollten plötzlich von Ihrem kargen Einkommen Krankenkasse und Rente zu zahlen. Gut verdienende Künstler, die sich freiwillig versichert hatten, sahen hingegen nicht ein, diese (private) Absicherung unter Umständen kündigen zu müssen. Der freiwillige Zulauf hielt sich demnach anfangs noch in Grenzen.

Damals gab es ja auch noch keine allgemeine Versicherungspflicht. Hinzu kamen Gerüchte und viele falsche Informationen, die leider auch die Gegner immer wieder für Ihre erneute Forderung nach Abschaffung nutzen konnten.

Es wurden erhebliche Fehler in der Informationspolitik  gemacht. Wenn man sich den aktuellen, geringen Etat  für Öffentlichkeitsarbeit der Behörde anschaut, wird klar: In den Anfangsjahren hatte die KSK enorme Schwierigkeiten gerade die Verwerter über Ihre Zahlungspflicht zu informieren oder diese zu kontrollieren. Das hatte schwerwiegende Folgen. Nicht nur der Bund musste erhebliche finanzielle Mittel zusätzlich bereitstellen, sondern die verbleibende Last wurde auf die wenigen Schultern der Verwerter und Beitragszahler verteilt, die mittlerweile per Verwaltungsakt erfasst waren.

Probleme, Probleme, Probleme

Dadurch erhöhte sich der prozentuale zu entrichtende Beitrag der ehrlichen Verwerter erheblich.  Man war bei allen Anstrengungen nicht in der Lage, die unehrlichen Nutznießer künstlerischer Leistungen berechtigt zur Kasse zu bitten. Ungerecht und existenzbedrohend für ein System, welches im Grundgedanken sozial richtig und noch heute unentbehrlich ist.

Erhebliche Probleme gab es auch bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der Beiträge und den Zahlungen an die Krankenkassen und die Rentenanstalt. Alle Künstler eint ein Problem: Die ständig schwankenden Einnahmen und die Probleme bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns Ihrer Arbeit. Daraus resultiert das noch heute praktizierte Verfahren einer Schätzung der Gewinne am Anfang eines Jahres als Grundlage der monatlichen Zahlungen der Versicherten.

Ein  Blick in meine eigene  Vergangenheit und eine beantragte Akteneinsicht in meine persönliche Akte in Wilhelmshaven zeigt: Eine Postkarte und wenige Nachfragen der Sachbearbeiter reichten damals aus und ich war am Anfang meiner Selbstständigkeit als Musiker kranken- und rentenversichert. So leicht wurde es dann in den folgenden Jahren der stetig wachsenden Zahl der Antragsteller nicht mehr gemacht. Fehler im System und eine völlig verspätete erste Novellierung gingen zu Lasten der Künstler.

Immer mehr Schauspieler, Musiker, Maler oder freiberufliche Lehrer  usw. meldeten sich bei der KSK. Eine Antragsflut die mit den wenigen Sachbearbeitern nicht zu bewältigen war. Viel zu spät hatten  der Gesetzgeber und die Verantwortlichen in der Behörde auf die massiven Veränderungen  in allen Bereichen der künstlerischen Berufe reagiert.

Mit Folgen ……..

Weiterführende Artikel:

„Kranke Künstlerkasse“, „die Zeit“ vom 20. Sept. 1985

„Kasse für kranke Künstler klingelt“, „die Welt“ vom 10. Mai 1997

 „Künstlersozialkasse: Jeder Mensch ist ein Künstler“, „der Tagesspiegel“ vom 20. Mai 2001

„Das Straßenmusiker-Problem“, „taz“ vom 12. Jan. 2005

(30. Mai 2017, Joachim Griebe)

Zu Joachim Griebe: joachimgriebe.de

Joachim Griebe: er stammt aus Hamburg-Harburg, lebt in Koblenz, ist Berufsmusiker und seit über 20 Jahren über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Die meisten kennen ihn vor allem als Helfer in der Not und Gründer und Begleiter des KSK-Forums.

Infos, Austausch, gegenseitige Hilfe: das KSK-Forum. (Logo: Joachim Griebe)

 

Vorschau: Im Teil III wird es darum gehen, wer in die KSK soll und darf.

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Künstlersozialkasse – die neue Serie https://www.tiefgang.net/kuenstlersozialkasse-die-neue-serie/ Sat, 08 Apr 2017 06:00:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=879 [...]]]> KSK – die Abkürzung könnte auch für „Keiner soll´s kapieren“ stehen. Viele wissen gar nicht, was es ist; andere denken, man kann vor allem Krankenversicherungsbeiträge mit ihr sparen und wieder andere halten sie für eine weitere staatliche Wegelagerei. Achim Griebe räumt für ´Tiefgang` nun in einer Serie mit den gröbsten Irrtümern auf …

Er stammt aus Harburg, lebt in Koblenz, ist Berufsmusiker und seit über 20 Jahren über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert: Joachim Griebe. Die meisten, so entsteht schnell der Eindruck, kennen ihn vor allem als Helfer in der Not und Gründer und Begleiter des KSK-Forums.

Infos, Austausch, gegenseitige Hilfe: das KSK-Forum. (Logo: Joachim Griebe)

 

„Seit über 15 Jahren helfe ich Kollegen, wenn es um Fragen zur KSK geht und erhalte oft bis zu 50 Anfragen am Tag. Diese Reihe soll nun grundlegende Informationen über die Künstlersozialkasse vermitteln und es ist meine Hoffnung, dadurch dieses einmalige und unverzichtbare soziale System zu verbessern und zu stabilisieren.“

Ob nun Schauspieler, Maler, Musiker oder Buchautoren, bis in die Mitte der 70er Jahre waren die meisten Selbstständigen in künstlerischen Berufen weder Kranken- noch Rentenversichert. Weniger aus Nachlässigkeit oder Naivität, sondern weil eine Absicherung selbst für erfolgreiche Künstler auf Dauer nicht zu finanzieren war.

Unregelmäßige Einnahmen, geringe Gewinne, lange Phasen der Arbeitslosigkeit aber auch Krankheit und eingeschränkte Berufsfähigkeit im Alter, machte viele Künstler am Ende ihres Lebens oft zu Sozialhilfe-empfängern. In der Regel finanziert durch die Solidargemeinschaft.

1972 hatte der Gesetzgeber die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige geöffnet. Im Gegensatz zu freien Berufen in der Wirtschaft, war es den meisten Künstlern aber damals nicht möglich die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung auf Dauer zu erwirtschaften. Damit war der neugeschaffene Zugang zur sozialen Absicherung kaum zu nutzen.

1975 gab es einen Bericht zur sozialen Lage der Künstler an die Bundesregierung, der auf die dringenden Verbesserungen der sozialen und wirtschaftlichen Situation hinwies. Die damalige Regierung unter Helmut Schmidt hatte sich entschlossen hier etwas zu tun. In seiner Regierungserklärung von 1976 hatte er sein Wort gegeben. Berühmte Künstler, unter ihnen Günter Grass, hatten zuvor Ihren Einfluss genutzt, um auf die teilweise prekäre Situation von Kollegen aufmerksam zu machen.

Nach vielen Anläufen, Widerständen und Novellierungen trat am 1. Januar 1983 das Gesetz in Kraft. Die neu geschaffene Behörde in Wilhelmshaven wurde mit der Umsetzung beauftragt und hatte wie viele neue staatliche Einrichtungen mit erheblichen Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen.

Die KSK ist eine Behörde und keine Krankenkasse

Bis heute ist es nur teilweise gelungen, dieses Gesetz und seine Bestimmungen wirklich ausreichend bekannt zu machen. Dies hat fatale Folgen für die immer zahlreicheren Antragsteller und die Verwerter von künst-lerischen Leistungen, die zur Hälfte dieses soziale System mitfinanzieren.

Die KSK ist eine Behörde und keine Krankenkasse. Ihr obliegt die Durchführung und Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben. Trotz vieler Anpassungen, ist es für Antragsteller immer noch ein hoher bürokratischer Aufwand über die KSK pflichtversichert zu werden.

Es gibt häufige Versuche die Künstlersozialkasse abzuschaffen. Dies resultiert aus Unkenntnis und fehlenden Informationen. Mit Blick auf die ständig steigenden Antragsteller und die massiven Veränderungen im Kunstbereich, hätte solch ein Plan nicht nur negative Auswirkungen auf die fast 200.000 Versicherten, sondern auf die gesamte Kulturlandschaft.

Immer mehr künstlerischen Berufen bleibt nur die Selbstständigkeit. Ohne KSK unmöglich!

Als Einstieg sei ein Artikel aus der „Zeit“ vom 18. Jan. 2011 empfohlen: „Künstlersozialkasse: Geschlossene Gesellschaft“.

Zur Entstehung der KSK ist ein Artikel des „Spiegel“ vom 27. Sept. 1982 zu empfehlen: „Frische Seeluft“.

Detaillierter und umfangreicher ist das Buch „Künstlersozialversicherungsgesetz – Hintergründe und aktuelle Anforderungen“ von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz, herausgegeben vom „Bundesminister für Arbeit und Soziales“  (seinerzeit Olaf Scholz) vom November 2007, ISBN 978-3-00-020400-5. Download hier: www.bmas.de

Ein bildhaft darstellender Artikel über die Widerstände z.B. der zur Kasse gebetenen Unternehmen und Gegner der KSK findet sich in der „Süddeutschen“ vom 29. Aug. 2016 unter dem Titel „Wirtschaft greift Privilegien für Künstler und Journalisten an.

(02. April 2017, Joachim Griebe)

Zu Joachim Griebe: joachimgriebe.de

Vorschau: Im Teil II wird es über die Anfänge der KSK gehen.

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