Künstlersozialkasse: was sie ist, soll, kann oder eben auch nicht … (Teil I)

Künstlersozialkasse – die neue Serie

In Ruhe auf dem Sofa sitzen und Kunst kreieren? Schön wär´s ... (CD-Cover "In memory of Rory Gallagher", Joachim Griebe; Foto: Rosi Lauer)

KSK – die Abkürzung könnte auch für „Keiner soll´s kapieren“ stehen. Viele wissen gar nicht, was es ist; andere denken, man kann vor allem Krankenversicherungsbeiträge mit ihr sparen und wieder andere halten sie für eine weitere staatliche Wegelagerei. Achim Griebe räumt für ´Tiefgang` nun in einer Serie mit den gröbsten Irrtümern auf …

Er stammt aus Harburg, lebt in Koblenz, ist Berufsmusiker und seit über 20 Jahren über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert: Joachim Griebe. Die meisten, so entsteht schnell der Eindruck, kennen ihn vor allem als Helfer in der Not und Gründer und Begleiter des KSK-Forums.

Infos, Austausch, gegenseitige Hilfe: das KSK-Forum. (Logo: Joachim Griebe)

 

„Seit über 15 Jahren helfe ich Kollegen, wenn es um Fragen zur KSK geht und erhalte oft bis zu 50 Anfragen am Tag. Diese Reihe soll nun grundlegende Informationen über die Künstlersozialkasse vermitteln und es ist meine Hoffnung, dadurch dieses einmalige und unverzichtbare soziale System zu verbessern und zu stabilisieren.“

Ob nun Schauspieler, Maler, Musiker oder Buchautoren, bis in die Mitte der 70er Jahre waren die meisten Selbstständigen in künstlerischen Berufen weder Kranken- noch Rentenversichert. Weniger aus Nachlässigkeit oder Naivität, sondern weil eine Absicherung selbst für erfolgreiche Künstler auf Dauer nicht zu finanzieren war.

Unregelmäßige Einnahmen, geringe Gewinne, lange Phasen der Arbeitslosigkeit aber auch Krankheit und eingeschränkte Berufsfähigkeit im Alter, machte viele Künstler am Ende ihres Lebens oft zu Sozialhilfe-empfängern. In der Regel finanziert durch die Solidargemeinschaft.

1972 hatte der Gesetzgeber die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige geöffnet. Im Gegensatz zu freien Berufen in der Wirtschaft, war es den meisten Künstlern aber damals nicht möglich die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung auf Dauer zu erwirtschaften. Damit war der neugeschaffene Zugang zur sozialen Absicherung kaum zu nutzen.

1975 gab es einen Bericht zur sozialen Lage der Künstler an die Bundesregierung, der auf die dringenden Verbesserungen der sozialen und wirtschaftlichen Situation hinwies. Die damalige Regierung unter Helmut Schmidt hatte sich entschlossen hier etwas zu tun. In seiner Regierungserklärung von 1976 hatte er sein Wort gegeben. Berühmte Künstler, unter ihnen Günter Grass, hatten zuvor Ihren Einfluss genutzt, um auf die teilweise prekäre Situation von Kollegen aufmerksam zu machen.

Nach vielen Anläufen, Widerständen und Novellierungen trat am 1. Januar 1983 das Gesetz in Kraft. Die neu geschaffene Behörde in Wilhelmshaven wurde mit der Umsetzung beauftragt und hatte wie viele neue staatliche Einrichtungen mit erheblichen Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen.

Die KSK ist eine Behörde und keine Krankenkasse

Bis heute ist es nur teilweise gelungen, dieses Gesetz und seine Bestimmungen wirklich ausreichend bekannt zu machen. Dies hat fatale Folgen für die immer zahlreicheren Antragsteller und die Verwerter von künst-lerischen Leistungen, die zur Hälfte dieses soziale System mitfinanzieren.

Die KSK ist eine Behörde und keine Krankenkasse. Ihr obliegt die Durchführung und Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben. Trotz vieler Anpassungen, ist es für Antragsteller immer noch ein hoher bürokratischer Aufwand über die KSK pflichtversichert zu werden.

Es gibt häufige Versuche die Künstlersozialkasse abzuschaffen. Dies resultiert aus Unkenntnis und fehlenden Informationen. Mit Blick auf die ständig steigenden Antragsteller und die massiven Veränderungen im Kunstbereich, hätte solch ein Plan nicht nur negative Auswirkungen auf die fast 200.000 Versicherten, sondern auf die gesamte Kulturlandschaft.

Immer mehr künstlerischen Berufen bleibt nur die Selbstständigkeit. Ohne KSK unmöglich!

Als Einstieg sei ein Artikel aus der „Zeit“ vom 18. Jan. 2011 empfohlen: „Künstlersozialkasse: Geschlossene Gesellschaft“.

Zur Entstehung der KSK ist ein Artikel des „Spiegel“ vom 27. Sept. 1982 zu empfehlen: „Frische Seeluft“.

Detaillierter und umfangreicher ist das Buch „Künstlersozialversicherungsgesetz – Hintergründe und aktuelle Anforderungen“ von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz, herausgegeben vom „Bundesminister für Arbeit und Soziales“  (seinerzeit Olaf Scholz) vom November 2007, ISBN 978-3-00-020400-5. Download hier: www.bmas.de

Ein bildhaft darstellender Artikel über die Widerstände z.B. der zur Kasse gebetenen Unternehmen und Gegner der KSK findet sich in der „Süddeutschen“ vom 29. Aug. 2016 unter dem Titel „Wirtschaft greift Privilegien für Künstler und Journalisten an.

(02. April 2017, Joachim Griebe)

Zu Joachim Griebe: joachimgriebe.de

Vorschau: Im Teil II wird es über die Anfänge der KSK gehen.

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