Wohltat ersetzt Nutzungsrechte nicht
Entfällt die KSK-Abgabe, wenn man Konzerte für mildtätige Zwecke organisiert? So einfach ist es nicht, sagt das Bayrische Landessozialgericht.
Entfällt die KSK-Abgabe, wenn man Konzerte für mildtätige Zwecke organisiert? So einfach ist es nicht, sagt das Bayrische Landessozialgericht.
Wer Künstler*in ist oder nicht, entscheidet oft ein Gericht. Zumindest in Sachen Künstlersozialkasse. Nun fiel wieder ein Urteil. Und wieder ist es ein besonderer Streifen …
400 Berufe fallen in den Bereich der Künstlersozialkasse. Warum oder auch nicht, versteht man nach dieser Lektüre besser.
KSK – die Abkürzung könnte auch für „Keiner soll´s kapieren“ stehen. Viele wissen gar nicht, was es ist; andere denken, man kann vor allem Krankenversicherungsbeiträge mit ihr sparen und wieder andere halten sie für eine […]