Serie: Vereinsrecht zum Verstehen, Teil 1 – Gründung

Sieben Freunde könnt ihr sein!

Kultur ohne Vereine – kaum denkbar. Aber das Vereinsrecht ist nicht immer zu verstehen und die Rechtssprechung manchmal nicht verständlich. Kein Grund zum Verzweifeln. In lockerer Folge wollen wir manche Dinge aufklaren. Zum Start: die Gründung des Vereins.

Einen Verein zu gründen, hat einige Vor- aber auch Nach-Teile. Der Vorteil ist, dass andere anhand der (meist vom Vereinsregister anerkannten) Satzung erkennen können, was der Zusammenschluss selbstverpflichtend sich zum Ziel gesetzt hat. Der Nachteil – zumindest im Klischee – ist die sogenannte „Vereinsmeierei“. Letztere kann man verkürzen, wie die Checkliste der „Stiftung Deutsches Ehrenamt“ mit Sitz in München verdeutlicht:

Checkliste zur Vereinsgründung

Mindestens 7 Mitglieder

  • Um einen Verein zu gründen, sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich.
  • Diese sieben Mitglieder werden zu einer Gründungsversammlung einberufen.

Gründungsversammlung

Die Gründung eines Vereins beginnt mit der Gründungsversammlung. Zwei Hauptpunkte müssen in dieser Versammlung bearbeitet werden:

  • Wahlen durchführen
  • Satzung verabschieden

Gründungsprotokoll erstellen mit

  • Ort und Tag
  • Protokollführer und Versammlungsleiter
  • Wahlergebnissen und gefassten Beschlüssen
  • Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
  • Unterschrift des Protokollführers und 1. Vorsitzenden

Erstellung und Inhalt einer Vereinssatzung

  • Vereinszweck
  • Name des Vereins
  • Sitz des Vereins
  • Bildung des Vereinsvorstandes
  • Ein- und Austrittsbestimmungen der Mitglieder
  • Angaben über Mitgliedsbeiträge
  • Angaben über die Einberufung von Mitgliederversammlungen
  • Bekanntgabe über die Beurkundung von Beschlüssen
  • Außerdem Angaben über die Eintragung in das Vereinsregister

Wahl des Vorstands

  • Ebenfalls auf der Gründungsversammlung muss der Vorstand sowie alle Organe gewählt werden, die laut Satzung vorgesehen sind.
  • Dabei werden die Vorschriften befolgt, die in der neuen Satzung beschlossen wurden. Die Wahlergebnisse müssen zudem im Gründungsprotokoll festgehalten werden.

Anmeldung beim Vereinsregister/Registergericht

  • Vorstand meldet Verein beim Registergericht an
  • schriftlich beglaubigte Erklärung unterschrieben von allen Vorstandsmitgliedern
  • Unterschriften vom Notar beglaubigen lassen
  • Vereinssatzung im Original sowie mit Kopie
  • Zudem Kopien über die Bestellung des Vorstandes, Wahlprotokoll und Annahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder

Beglaubigung durch Notar und Amtsgericht

Die Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands erfolgt durch die persönliche Vorlage der Ausweispapiere bei einem Notar.
Satzung und Protokoll werden vom Notar an das Amtsgericht weitergeleitet. Sie werden jedoch nicht automatisch auf Rechtmäßigkeit geprüft!

Tipp: es gibt bei der Stiftung ein „DEUTSCHES EHRENAMT Gründungspaket“, in dem Musterprotokolle, Satzungen etc. zu finden sind.

(13. Jun. 2017, hl)

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