Serie „Gedenken in Harburg“: Helmut Wichert, Grumbrechtstraße 41

Der „gutmütige Schwachsinnige“ aus Heimfeld

Foto: Langanke

Er war behindert, arbeitete aber in einer Küche, Tischlerei, Gärtnerei oder Wäscherei. Für die Nationalsozialisten war all das „lebensunwert“.

Helmut Wichert, geb. am 12.3.1913 in Harburg, eingewiesen in die „Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache zu Langenhagen“, mehrfach verlegt, ermordet in der „Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee“ am 28.10.1943

Drei Jahre nach seiner Geburt ließen der Fabrikarbeiter Franz Wichert und seine Frau Auguste, geb. Fricke, ihren Sohn Helmut am 16. April 1916 in der nahe gelegenen Heimfelder St. Pauluskirche taufen. Es dauerte lange, bis der Junge stehen konnte, und als er endlich laufen gelernt hatte, fiel auf, dass er taumelte. Außerdem war er sehr unruhig und „richtete Schaden an“.

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Nachdem ein kurzer Aufenthalt im Harburger Krankenhaus keine Änderung bewirkt hatte, wurde Helmut Wichert mit sieben Jahren am 5. Juli 1920 in die „Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache zu Langenhagen” eingewiesen.

„willig und erträglich“

Der Ursprung dieser Einrichtung geht auf die Initiative von Privatpersonen zurück, die in dem „kleinen, idyllischen Dörfchen Langenhagen” im Jahre 1862 eine „Heil- und Pflegeanstalt für geistesschwache und blödsinnige Kinder“ mit 29 Zöglingen eröffneten. Nachdem die finanziellen Probleme mit privaten Mitteln nicht mehr zu lösen waren, übernahm die preußische Provinzialverwaltung Hannover 1897 die Trägerschaft und baute die Anstalt in den Folgejahren kontinuierlich aus. Die Leitung zeigte sich besonders daran interessiert, zusätzliche Möglichkeiten für Beschäftigungstherapie zu schaffen. Unter den Kranken befanden sich viele Kinder, die in der Anstaltsschule entsprechend ausgebildet wurden, um später in einer Küche, einer Tischlerei, einer Gärtnerei, einer Wäscherei oder einer Nähstube zu arbeiten. Dieses Ziel erreichten allerdings nur die bildungsfähigen „Zöglinge“, während die „Pfleglinge“ teilweise geistig und/oder körperlich so hinfällig waren, dass sie dauernder Betreuung bedurften. Helmut Wichert blieb neun Jahre dort. Als Sechzehnjähriger wurde am 19. August 1929 in die Rotenburger Anstalten verlegt. Die Eingangsuntersuchung ergab die Diagnose „Idiotie”.

In seiner neuen Umgebung lebte er sich offenbar sehr schnell gut ein. Er zeigte sich „willig und erträglich”. Auch in Rotenburg stand die Beschäftigungstherapie aus medizinischen und ökonomischen Gründen hoch im Kurs. Helmut Wichert kam zunächst in der Sattlerei und später dann in der Anstaltsschneiderei, wo er Knöpfe annähte, zum Einsatz. Am 9. De­zember 1935 wurde er – wie 334 andere Patientinnen und Patienten vor und nach ihm – auf Grund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 zwangssterilisiert, ein erster Schritt auf dem Weg zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens” im „Dritten Reich“.

Die Radikalisierung dieser Politik gipfelte 1939 in Hitlers Erlass zur massenweisen Tötung unheilbar kranker Menschen. Mehr als 70000 Patientinnen und Patienten von „Heil- und Pflegeanstalten“ waren nicht mehr am Leben, als die Tötung weiterer Anstaltsinsassen durch Kohlenmonoxidgas im August 1941 eingestellt wurde und die zweite Phase der „Euthanasiepolitik“ begann, in der das Mordprogramm mit anderen Mitteln fortgesetzt wurde. Davon waren auch die Rotenburger Anstalten der Inneren Mission in vollem Maße betroffen. Nachdem im Sommer 1941 bereits 140 Patientinnen und Patienten in die „Landes-Heil- und Pflegeanstalt Weilmünster“ verlegt worden waren, wurden im Herbst des Jahres noch einmal weitere 678 Pfleglinge in andere Einrichtungen abtransportiert. Zurück blieben nur 240 Bewohnerinnen und Bewohner, deren Dienste in dem Wehrmachtslazarett und dem Bremer Ausweichkrankenhaus benötigt wurden, die jetzt die geräumten Gebäude bezogen.

„wertlos für die Menschheit“

Am 7. Oktober 1941 wurde Helmut Wichert zusammen mit 64 anderen Rotenburger Män­nern und Frauen in die „Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee“ in Schwaben verlegt, wo er als „gutmütiger Schwachsinniger und hilfloser Stotterer“, der zu keiner nützlichen Arbeit in der Lage sei, klassifiziert wurde. Eine „Besserung“ zeichnete sich jedoch nicht ab. Nach einigen Monaten galt er als pflegebedürftig. Leiter dieser Anstalt war Valentin Falt­hauser, einer der Gutachter der „Aktion T4“. Aus seiner Einstellung zur „Euthanasie“-Politik machte er selbst bei einer öffentlichen Führung durch „seine“ Anstalt keinen Hehl: „Hier leben Wesen, die eines Gesetzes harren, dass die Menschen von ihnen befreit. Sie leben ja schon nicht mehr, nur das Fleisch und Blut bewegt sich von ihnen – wertlos für sie selbst und die Menschheit.“

Beim Sterben nachgeholfen

Nach dem offiziellen Stopp der „Aktion T4“ setzte er seine Vernichtungstätigkeit innerhalb der Mauern der „Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee“ fort. Noch vor der Verkündung des so genannten Hunger-Erlasses für die bayrischen „Heil- und Pflegeanstalten“ vom 30. November 1942 führte er in seinem Haus die E-(Entzugs-)Kost für alle Insassen ein, die keine „nennenswerte, nutzbringende Arbeit leisten“. Dabei handelte es sich um eine fett- und vitaminlose Ernährung, die im Wesentlichen nur aus abgekochtem Gemüse und Wasser bestand. Diese Hungerkost führte bei den betroffenen Patientinnen und Patienten innerhalb von drei Monaten zu schweren Hungerödemen. Wer seine Augen vor dem Leid der Betroffenen nicht verschloss, wusste, dass diese Praxis dazu diente, dass „man draußen nicht erfährt, wie da beim Sterben nachgeholfen wird.“

Diese Mordaktion wurde in der „Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee“ durch eine medikamentöse Tötungspraxis ergänzt, wie die Aussage einer Pflegerin zeigt: „Die Kranken bekamen Luminal oder Veronal, vereinzelt auch Trional in Tablettenform sowie Luminal und Mor­phium-Scopolamin in flüssiger Form. … [Die Folge war] ein tiefer, bleierner Schlaf (Be­wusst­losigkeit) der Kranken, aus dem sie nicht mehr erwachten. Der Tod trat manchmal sehr schnell, schon am ersten Tag, mindestens aber am zweiten oder dritten Tag, ein.“

Die Auswirkungen dieser Praxis spiegeln sich in der Sterbestatistik der „Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee“ in den Jahren 1941 bis 1945 wider. Die Sterblichkeitsrate stieg von 1941 auf 1942 um 100% und von 1943 auf 1944 noch einmal um 300%. Im Jahre 1944 starb dort fast die Hälfte der Pfleglinge.
Wegen des Massensterbens musste in Kaufbeuren im Jahre 1943 sogar ein neuer Friedhof angelegt werden. Da die Zahl der Bestattungen unaufhörlich stieg und einige Anwohner sich über das häufige Läuten der Totenglocke beklagten, wurde ein Jahr später auf dem Anstaltsgelände ein Krematorium errichtet.

Zu den 261 Toten des Jahres 1943 zählt auch Helmut Wichert. Am 28. Oktober 1943 schloss er für immer die Augen.

Valentin Falthauser rechtfertigte nach 1945 die Ermordung behinderter Menschen, deren Wohlergehen ihm oblag, mit den Worten: „Mein Handeln geschah … in der Absicht … die unglücklichen Geschöpfe … von einem Leiden zu befreien, für das es mit den uns heute bekannten Mitteln keine Rettung, … keine Linderung gibt.“

© Klaus Möller, www.gedenken-in-harburg.de

(Überarbeitung für ´Tiefgang` v. Heiko Langanke)

Quellen: Gedenkbuch der Rotenburger Werke der Inneren Mission; Archiv der Rotenburger Werke der Inneren Mission, Akten Nr. 106, 341; Bezirksarchiv Schwaben, Patientenakte Helmut Wichers; Rotenburger Werke (Hrsg.), Zuflucht; Cranach/Siemen (Hrsg.), Psychiatrie Nationalsozialismus; Mader, Ernst T., Sterben; Klee, „Euthanasie“.

stolpersteine-hamburg.de

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