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Sieben Freunde könnt ihr sein!

Kultur ohne Vereine – kaum denkbar. Aber das Vereinsrecht ist nicht immer zu verstehen und die Rechtssprechung manchmal nicht verständlich. Kein Grund zum Verzweifeln. In lockerer Folge wollen wir manche Dinge aufklaren. Zum Start: die Gründung des Vereins.

Einen Verein zu gründen, hat einige Vor- aber auch Nach-Teile. Der Vorteil ist, dass andere anhand der (meist vom Vereinsregister anerkannten) Satzung erkennen können, was der Zusammenschluss selbstverpflichtend sich zum Ziel gesetzt hat. Der Nachteil – zumindest im Klischee – ist die sogenannte „Vereinsmeierei“. Letztere kann man verkürzen, wie die Checkliste der „Stiftung Deutsches Ehrenamt“ [1] mit Sitz in München verdeutlicht:

Checkliste zur Vereinsgründung [2]

Mindestens 7 Mitglieder

Gründungsversammlung

Die Gründung eines Vereins beginnt mit der Gründungsversammlung. Zwei Hauptpunkte müssen in dieser Versammlung bearbeitet werden:

Gründungsprotokoll erstellen mit

Erstellung und Inhalt einer Vereinssatzung

Wahl des Vorstands

Anmeldung beim Vereinsregister/Registergericht

Beglaubigung durch Notar und Amtsgericht

Die Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands erfolgt durch die persönliche Vorlage der Ausweispapiere bei einem Notar.
Satzung und Protokoll werden vom Notar an das Amtsgericht weitergeleitet. Sie werden jedoch nicht automatisch auf Rechtmäßigkeit geprüft!

Tipp: es gibt bei der Stiftung ein „DEUTSCHES EHRENAMT Gründungspaket“, in dem Musterprotokolle, Satzungen etc. zu finden sind.

(13. Jun. 2017, hl)

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