Kurzarbeitergeld https://www.tiefgang.net Thu, 11 Jun 2020 08:06:31 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Der Totalausfall https://www.tiefgang.net/der-totalausfall/ Fri, 12 Jun 2020 22:00:27 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6995 [...]]]> Der Hälfte der in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen bricht durch die Corona-Pandemie mehr als die Hälfte, einem Viertel sogar so gut wie alles an Aufträgen weg. Das ergibt eine Studie, die nun der Deutsche Kulturrat vorlegt.

 

Kultur ohne Publikum? Das heißt auch keine Veranstaltungstechnik, keine Werbung, keine Programmgestaltung, keine Gastronomie … Eine Studie zeigt nun, was immer schon mal bemerkt wurde: am Kultur- & Kreativbereich hängen mehr Arbeitsplätze als man ahnt. Manche, so die Befürchtung, wird es bald nicht mehr geben. Denn Nachzuholen ist da nichts.

Ausnahmslos alle Bundesverbände, die geantwortet haben, gaben an, dass die von Ihnen vertretenen Unternehmen bzw. Selbständigen von der Corona-Pandemie betroffen sind. Dabei spielen fehlendes Personal oder Produktionsengpässe eine untergeordnete Rolle. Bedeutsam sind vor allem Umsatzrückgänge aufgrund von Veranstaltungsausfällen, Messen, Ausstellungen usw., gefolgt von Auftragsstornierungen und Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Vorgaben. Dies Ergebnis spiegelt die herausragende Bedeutung von Veranstaltungen unterschiedlicher Provenienz für die Kultur- und Kreativwirtschaft und zwar über die originäre Veranstaltungsbranche hinaus.

Mehr als die Hälfte schätzt in ihrer Antwort ein, dass der Umsatzrückgang 50 Prozent und mehr betragen kann. Immerhin 24 Prozent gehen von einem Umsatzrückgang von 90 bis 100 Prozent aus. Nur 2 Prozent gab an, dass der Umsatzrückgang unter 10 Prozent liegen könnte. Diese Angaben beziffern die wirtschaftlichen Auswirkungen der Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Corona-Pandemie. Viele Verbandsvertreterinnen und -vertreter befürchten überdies, dass über die akuten negativen Effekte hinaus noch bis weit in die zweite Jahreshälfte 2020 hinein und teilweise in das Folgejahr die Auswirkungen spürbar sein werden. Bei der Mehrheit der Antworten, 62 Prozent, wurde angegeben, dass keine Nachholeffekte zu erwarten sind oder anders gesagt, die Mehrzahl geht davon aus, dass Umsatzrückgänge nicht aufgeholt werden. Lediglich 2 Prozent der Befragten erwarten für die von ihnen vertretenen Unternehmen Nachholeffekte. Auch diese Antwort unterstreicht die starke und lange Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Corona-Pandemie.

Der überwiegende Teil gab als Antwort an, dass die von ihnen vertretenen Unternehmen und Selbständigen Liquiditätshilfen benötigen. Immerhin 53 Prozent brauchten diese Hilfen bereits jetzt und andauernd, 24 Prozent in den kommenden drei Monaten. Mehr als Viertel schätzt ein, dass auch für das zweite Halbjahr 2020 und in 2021 Liquiditätshilfen benötigt werden. Dieses Ergebnis belegt, wie bedeutsam schnelle Hilfen waren. Es sind allerdings weitergehende Liquiditätshilfen von Nöten.

Die beste Note unter den Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und SoloSelbständige erhielt die Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds. Offenbar zeigt diese Maßnahme auch bei kleineren Unternehmen Wirkung, wie sie in der Kultur- und Kreativwirtschaft vorherrschend sind. Auch die Steuerstundung und die Öffnung der Grundsicherung schnitt relativ gut ab. Von den Zuschussprogrammen erhielt das Zuschussprogramm für Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten die besten Noten. Bemängelt wurde allerdings, dass ausschließlich Betriebsausgaben wie gewerbliche Mieten bezuschusst werden und es nicht möglich ist, einen fiktiven Unternehmerlohn in Anschlag zu bringen. Hier wird eine Änderung der bestehenden Maßnahmen dahingehend gefordert, das die eigene Gehaltszahlung (fiktiver Unternehmerlohn) und Honorarausfälle anerkannt werden. Kritisiert wurde ebenfalls, dass branchenspezifische Besonderheiten zu wenig berücksichtigt werden.

Die schlechtesten Noten wurden für das Zusammenwirken von Bundes- und Länderprogrammen sowie die Darlehensprogramme nach dem Hausbankprinzip vergeben. Generell gaben viele der Befragten an, dass Darlehensprogramme weniger hilfreich sind, da die entstandenen Ausfälle künftig nicht oder nur unzureichend kompensiert werden können und die Tilgung der Kredite eine zusätzliche Belastung darstellt. Als vordringlich sehen die Bundesverbände die Anpassung der bestehenden Programme an die Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft an. Dazu gehören auch klare und rechtssichere Vergabekriterien, die nicht im Laufe des Zuschusszeitraums verändert werden. Als sehr wichtig werden ferner Steuererleichterungen, wie z.B. jahresübergreifende Verrechnungen, und Zuschüsse zur Liquiditätssicherung angesehen.

Der vom Deutschen Kulturrat geforderte Kulturinfrastrukturfonds wurde als wichtigste und vordringlichste Maßnahme genannt, um die Kultur- und Kreativwirtschaft wieder aus der Krise zu führen. Als zentral wurden bei diesem Instrument branchenspezifische Finanzhilfen und Förderprogramme genannt. Bestehende Förderprogramme sollten überprüft und ggfs. angepasst werden. Mit Blick auf die Öffnung von Veranstaltungs- und Ausstellungsorten werden einheitliche Konzepte als wichtig angesehen. Weiter soll die Öffentliche Hand Aufträge an die Kultur- und Kreativwirtschaft ausschreiben und auch vergeben.

Mit Blick auf das „Wiederhochfahren“ der Wirtschaft werden klar kommunizierte und bundeseinheitliche Regelungen für besonders wichtig erachtet. Nur so besteht Planungssicherheit. Steuerliche Anreize und Investitionsförderungen können Impulse beim „Wiederhochfahren“ geben. Auch werden Investitionen in die Digitalisierung weiterhin erforderlich sein. Für die Zukunft befürchten die Verbandsvertreterinnen und -vertreter, dass mit teils drastischen Einbrüchen in den verschiedenen Teilmärkten zu rechnen sein wird. Es steht zu befürchten, dass sich dies negativ auf die kulturelle Vielfalt in Deutschland auswirken wird. Alle Verbände gaben an, ihre Mitglieder durch Beratung, Hinweise, Webinare und vieles andere zu unterstützen.

Die Studie liegt hier zum kostenfreien Download bereit: www.kulturrat.de

 

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Übungsleiter ohne Übung https://www.tiefgang.net/uebungsleiter-ohne-uebung/ Wed, 15 Apr 2020 07:22:36 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6744 [...]]]> Ausnahmesituationen erfordern Ausnahmeregelungen. Auch im Gemeinnützigkeitsrecht. Was man wissen sollte …

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 9. April 2020 einen Erlass (BMF-Schreiben) zu „Steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene“ veröffentlicht. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ erläutert den komplizierten Text.

Im Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 9. April 2020 zu Gemeinnützigkeit und Corona-Krise geht es nicht um die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, sondern um vorübergehende Lockerungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Die Lockerungen folgen weitgehend in anderen Situationen (Hochwasser, Sommer der Migration) angewandten Maßnahmen und gelten zunächst bis Ende 2020. Es geht dabei insbesondere um Mittelverwendung und eigene Tätigkeiten über den eigenen Zweck hinaus und die Angemessenheit eigener Ausgaben.

Zur Mittelverwendung und zu eigenen Tätigkeiten

Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen auch ohne passenden Satzungszweck zu Spenden für „von der Corona-Krise Betroffene“ aufrufen und diese Spenden entsprechend einsetzen. In Spendenbescheinigungen ist auf die Sonderaktion hinzuweisen. Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen vorhandene Mittel ohne Zweckbindung für „von der Corona-Krise Betroffene“ einsetzen.

Personal und Räumlichkeiten dürfen für Hilfe „von der Corona-Krise Betroffene“ überlassen oder genutzt werden. Wird für die Überlassung Geld genommen, gilt diese wirtschaftliche Tätigkeit als Zweckbetrieb.

Beispielhafte Zwecke, die verfolgt werden können, ohne dass dies eigene anerkannte Satzungszwecke sind: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens oder die Förderung mildtätiger Zwecke.

Damit wird der Ausschließlichkeitsgrundsatz gelockert. Üblicherweise dürfen gemeinnützige Organisationen nur ihre eigenen Satzungszwecke verfolgen. Die eigene Tätigkeit für andere gemeinnützige Zwecke ist so wenig erlaubt wie für nicht gemeinnützige Zwecke. Dagegen ist es steuerrechtlich stets möglich, Geld an andere gemeinnützige Organisationen auch für andere Zwecke weiterzugeben.

Die Lockerungen hier gelten nur für andere gesetzliche gemeinnützige Zwecke, nicht für alle Tätigkeiten – Hilfe für Transsexuelle etwa muss von einem anderen Zweck gedeckt sein.

Unternehmen können ihre Unterstützungsleistungen wie Sachspenden von der Steuer absetzen. Für Spenden auf Corona-Sonderkonten nur von Wohlfahrtsverbänden und deren Mitgliedsorganisationen reicht der Überweisungsbeleg als Nachweis (also auch über 200 Euro hinaus keine Bescheinigung nötig).

Achtung: Bei direkter Hilfe für Personen (Mildtätigkeit) ist:

  • Bedürftigkeit der unterstützten Person zu prüfen und zu dokumentieren.
  • Bei Unterstützung für Personen in häuslicher Quarantäne oder die aufgrund ihres Alters, Vorerkrankungen o.ä. zum besonders gefährdeten Personenkreis gehören, ist die körperliche Hilfsbedürftigkeit zu unterstellen – das muss dennoch dokumentiert werden.
  • Die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit wird unterstellt bei der kostenlosen Zurverfügungstellung von Lebensmitteln oder Einkaufsgutscheinen an Tafel-Kunden oder Obdachlose.
  • Bei finanziellen Hilfen ist die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit der unterstützten Person glaubhaft zu machen.

Angemessenheit eigener Ausgaben

Wird für alle Angestellten das Kurzarbeitergeld auf bis zu 80 Prozent aufgestockt, werden weder die Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke noch die Marktüblichkeit und die Angemessenheit der Aufstockung geprüft.

Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen dürfen weiterhin geleistet werden, obwohl eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.

Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfen mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben oder Erträgen aus der Vermögensverwaltung ausgeglichen werden. Verluste aus der Vermögensverwaltung ebenso (und auch aus Gewinnen des Wirtschaftsbetriebs). Die Verluste müssen nachweislich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2020 entstanden sein.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Text mit Stand vom 14. April 2020 stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern ist ein unverbindlicher Hinweis zu aktuellen Regelungen.

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

 

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Große Sorgen https://www.tiefgang.net/grosse-sorgen/ Fri, 27 Mar 2020 13:37:49 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=6612 [...]]]> Die Hamburger Stadtteilkultur ist von den Folgen der Coronakrise schwer getroffen: Bei der Beantwortung einer Blitzumfrage unter den Mitgliedern von STADTKULTUR HAMBURG sahen sich mehr als ein Drittel der Befragten in einer existenzbedrohenden Lage.

Neben Unsicherheiten, wie mit Fördermitteln umzugehen sein wird, erleben die Einrichtungen u.a. Totalausfälle bei den Pachteinnahmen von den Gastronomiebetrieben in ihren Häusern, bei der kurz- und langfristigen Vermietung der Räume z.B. für Kurse, Firmenveranstaltungen, Kirchen und sonstige Nutzergruppen und bei gewinnbringenden Veranstaltungen, wie Tanz- und Marktveranstaltungen.

Zugleich müssen allein zwischen dem 15. März und dem 15. April 2020 Projekte in einem Finanzvolumen von Einzelprojekten bis zu 6,5 Millionen Euro ausfallen. Insgesamt gaben die Befragten hier ein Volumen von mehr als 14,7 Millionen Euro an – wobei die Summe vermutlich höher liegen wird, da mit 56 Teilnehmenden etwa die Hälfte der Mitglieder des Dachverbandes an der Umfrage teilnahmen, die Allgemeinverfügung bis mindestens zum 30. April wirksam ist und für die Zeit danach noch keine planbaren Eckdaten bekannt sind.

Inzwischen gibt es von Seiten der Behörde für Kultur und Medien und auch durch die Bundesregierung ermutigende Signale für die geförderten Einrichtungen, die ihrerseits viel Hoffnung auf den avisierten Rettungsschirm richten. Wir sind beeindruckt von dem parteiübergreifenden großen Engagement für die Kultur und dem schnellen Einsatz der Behörde und ihrer Mitarbeiter*innen.

Es ist kaum zu erwarten, dass jetzt schon alle Details der Verteilung und Vergabe der Mittel geklärt sein können. Auch ob das Gesamtvolumen ausreichen wird, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen, zumal derzeit noch niemand vorhersehen kann, wie lange der Shutdown der Kultur anhalten wird.

Wichtig ist bei der Umsetzung der Hilfen:

Jegliche Hilfe muss sehr schnell, unbürokratisch und flexibel erfolgen, damit Liquidität erhalten und Gehälter, aber auch Mieten und Rechnungen gezahlt werden können.

Für die Berechnung der Bedarfe müssen sämtliche Einnahmeausfälle berücksichtigt werden: nicht zustande kommende Verträge, wegfallende Verkäufe, ausfallende Spenden und Sponsoring, Einnahmeausfälle aus Vermietungen, Ausfälle und Rückforderungen anderer Mittel z.B. im Quartiersfonds etc. Ein Verzicht auf das Einbringen von Eigenmitteln und eine Förderung auf der Basis einer Festbetragsfinanzierung würden eine große Entlastung für die Geförderten bedeuten.

Kredite sind keine Lösung für die Stadtteilkultur: Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, dies setzt Überschüsse bei den Einnahmen voraus, die es in der unterfinanzierten Stadtteilkultur so gar nicht gibt.

Längerfristige Lösungen: Auch nach der Wiederöffnung werden z.B. Einnahmen aus Vermietungen, aber auch Projekte etc. erst allmählich wieder anlaufen. Hilfen werden deshalb auch nach der unbestimmten Dauer der Schließung noch nötig sein.

Kurzarbeitergeld und ähnliche Kompensationsleistungen, die Gehälter nur teilweise ersetzen, sind kein geeignetes Mittel in der Stadtteilkultur: Mitarbeitende der stadtteilkulturellen Einrichtungen, Initiativen und Projekten sind zumeist prekär beschäftigt, in zu niedrigen Einkommensgruppen eingruppiert und weit überdurchschnittlich häufig in Teilzeit angestellt.

Kurzarbeitergeld führt häufig dazu, dass diese Beschäftigten in eine existenzbedrohende Lage kommen. Das gleiche gilt für Mitarbeitende, die wegen der Schließung der Kindertagesstätten ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen können und stattdessen ihre Kinder betreuen. Sofern Kurzarbeitergeld dennoch unabdingbar sein sollte, brauchen wir für die Beschäftigten der Stadtteilkultur eine Aufstockung der Bezüge auf 100 Prozent. Eine mögliche Rückforderung der Gelder durch die Arbeitsagentur muss ausgeschlossen werden.

Auch Minijobs und Midijobs müssen abgesichert werden: Diese betreffen häufig z.B. Buchhaltung oder Hausmeister etc. und werden nicht aus institutioneller Förderung (sofern vorhanden), sondern z.B. Quartiersfonds etc. bestritten. Mehr als 39 Prozent der Befragten sahen hier einen besonders großen Bedarf.

Hilfen für Freie und die Gastronomie: Große Sorgen machen wir uns um alle die, die nicht bei den Häusern angestellt, aber dennoch unabdingbar sind: die Honorarkräfte, die selbständigen Künstler*innen, die freien Projekte, die selbständigen Kursleiter*innen, die Techniker*innen etc. und um die Gastronomiebetriebe, auf deren Pacht- oder Mieteinnahmen die Häuser angewiesen und die existenzgefährdet sind.

Quelle: www.stadtkultur-hh.de

 

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