TU Hamburg-Harburg https://www.tiefgang.net Fri, 29 Sep 2017 06:57:15 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Harburg bleibt Harburg !?! https://www.tiefgang.net/harburg-bleibt-harburg/ Sat, 12 Aug 2017 06:46:22 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1809 [...]]]> Erst die Uni, nun der Landkreis – will denn niemand mehr Harburg heißen? Doch. Und wir wissen auch wer …

Im Mai 2017 der erste große Knall: Das Online-Nachrichten-Portal „harburg aktuell“ wusste zu berichten: Seit 2012 präsentiert sich die TUHH als „Technische Universität Hamburg“, verzichtet auf den Zusatz „Harburg“.  2016 änderte die Hochschule entsprechend auch ihr Logo – und einige deuteten sogar das zweite „H“ im Uni-Kürzel um: statt „Hamburg-Harburg“ nun eben „Hansestadt Hamburg“.  Das alles hatte Folgen, zunächst eher kleine, wenig beachtete. Bis einigen Busfahrgästen der neue Name einer Haltestelle an der Eißendorfer Straße auffiel, auch dort stand nun „Technische Universität Hamburg“. Prompt empörten sich einige mehr. Inzwischen ist sogar von „Verrat“ die Rede, die ehemalige Wirtin des Consortiums in der Neuen Straße, Ulli Schweer, fragt bei Facebook: „Was sollen wir uns noch alles gefallen lassen?“

Verrat!

Doch es kam dicker: Das „Hamburger Abendblatt“ legte im Juli 2017 nach und vermeldete, dass im Landkreis nun abgestimmt werde, ob dieser nicht besser anders als Harburg eben hieße: „Die CDU macht ernst. Sie will nun ganz genau wissen, ob die Bürger im Landkreis Harburg ihre Heimat umbenennen wollen. Dazu hat die Partei eine Umfrage gestartet, bei der sich die Menschen online entscheiden sollen, ob ihre Heimat künftig anders heißen soll. Die Umfrage läuft noch bis zum 20. August. „Wir rechnen damit, dass sich bis zu 5000 Anwohner äußern werden. Wenn 70 Prozent und mehr für eine Umbenennung sind, gehen wir den nächsten Schritt“, sagte Britta Witte, die CDU-Kreisvorsitzende, dem Abendblatt.“

Und der Grund zu dieser Aktion dürfte im Bezirk Harburg nachdenklich stimmen, glaubte man doch bis dato, dass man als einzige (Bezirks-)Harburger Anrecht auf Mitleid hätte:

„Vielen Landkreisbewohnern ist der geschichtliche Hintergrund dieses Namens nicht bekannt und gibt Anlass zur Verwunderung. Aber vor allem verwirrt der Name „HARBURG“ immer wieder Menschen, die unseren reizvollen und landschaftlich vielfältigen Landkreis zwischen Elbe und Heide besuchen. „HARBURG“ wird in schöner Regelmäßigkeit mit dem Hamburger Stadtteil Harburg verwechselt und daher oft dem Bundesland Hamburg zugeordnet. In der Tat ist der Landkreis „HARBURG“ der einzige Landkreis in ganz Niedersachsen, der seinen Namen – historisch gewachsen – nach einem Stadtteil aus einem anderen Bundesland hat“, findet sich als Argumentation auf der eignes eingerichteten Online-Plattform www.neuer-name-fuer-den-landkreis.de/ – auf der auch abgestimmt wird.

Der Tropfen und das Fass

Und weiter noch: „Den Tropfen, der das Fass schließlich zum Überlaufen brachte, lieferte das Wirtschaftsministerium in Hannover, als es in diesem Jahr unseren Landkreis bei der Präsentation einer von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Wirtschaftsstudie „vergaß“. Das beauftragte Büro sortierte den Landkreis Harburg nach Hamburg und in Hannover bemerkte es niemand. Daraufhin startete die CDU eine Postkartenaktion.“

Ob die CDU nun immer noch froh gestimmt sein wird, wenn wohlmöglich Landkreis-Harburger gegen den Namen gestimmt haben sollten, zugleich aber die SPD-Regierung als „schwarzes (Harburg-)Schaf“ nicht mehr im Amt ist und die mögliche neue CDU-regierte Landesregierung auf das Thema keinen (Schafs-)Bock mehr hat? Wie auch immer … Der Name Harburg scheint irgendwie ausgedient zu haben.

Will denn niemand mehr Harburger sein? Ist denn Harburg so schlimm? Wir wollten es wissen und haben nachgefragt. Und siehe da – vom ´Amt für Tourismus` Harburgs ist zu hören, Harburg bleibt Harburg!

„Amt für Tourismus“, fragen Sie sich? Ja, das gibt es. Nicht im Bezirk Harburg. Aber in der Stadt Harburg. Und zwar in Schwaben.

Viele wissen es nicht – dafür mag auch zu viel großstädtisches Zinnober ablenken – aber es gibt ein weiteres Harburg. Und ein echt schön anzuschauendes. Es liegt im Schwabenland, genauer gesagt im Landkreis Donau-Ries. Es hat einen eigenen 1. Bürgermeister namens Wolfgang Kilian und der heißt einen auf der eigenen website willkommen mit den Worten „Virtuell sage ich Ihnen ein herzliches Grüß Gott auf der Homepage unserer Stadt. Ich freue mich sehr, dass Sie sich für das schöne und vielfältige Harburg interessieren.“

Na da schau her. So viel Freundlichkeit von einem Harburger. Ist man ja fast nicht gewohnt. Dieses Harburg liegt im Tal der Wörnitz an der Romantischen Straße (nicht B73!) zwischen Nördlingen und Donauwörth und zählt etwa 5.400 Einwohner. Harburg hat auch einen Stadtrat. Der besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern. Davon 8 CDU, 8 von der Wählergemeinschaft PWG-BG-Freie Wähler und 4 der SPD.

Diese Harburg bleibt auf jeden Fall Harburg.

Beim erwähnten Amt für Tourismus wollten wir nun wissen, ob auch dieses Städtchen beabsichtigt, seinen Namen abzugeben. Und wir erhalten Antwort von Sandra Exner-Niebergall vom Amt für Tourismus: „Ich darf Ihnen dazu mitteilen, dass Harburg (Schwaben) auch in Zukunft Harburg (Schwaben) heißen wird. Also wir haben nicht vor unseren Namen zu ändern.“

Auch wollten wir wissen, ob es denn schon einmal Verwechselungen mit dem Hamburger Bezirk Harburg gab und wenn ja, ob er sich touristisch auswirkte?

Und auch dazu erhalten wir Auskunft:; „Sie haben Recht, bei uns landen häufig Telefonate und schriftliche Unterlagen bei uns im schönen Schwabenland die eigentlich nach Hamburg/Harburg gehören würden. Da erlebt man ab und zu immer mal wieder nette Dinge. Und wenn dann sogar noch die Stadt Hamburg selbst an uns Briefe adressiert, die eigentlich nach Hamburg/Harburg gehören, dann wird es erst richtig interessant.“

Aua aua ha! – wie man norddeutsch gerne ausführt. Wie unangenehm. Stadt/Land Hamburg – noch SPD regiert – versendet offenbar unwissend Amtspost ins Schwabenland statt einfach nur über die Elbbrücken. Wird die CDU nun auch im Bezirk Harburg nachlegen und über eine Umbenennung abstimmen lassen? Ist dann der Name Harburg auch in Hamburg in Gefahr? Mit Volksentscheiden hat man in Hamburg aber auch mit Petitionen im Bezirk Harburg ja so seine Erfahrungen gemacht …

Städtepartnerschaft?

Und umso mehr wir über das schwäbische Harburg erfahren, um so netter – auch hinsichtlich des Wetters – scheint uns der Gedanke einer Win-win-Situation: Ist vielleicht mal an eine Städtepartnerschaft gedacht? Es könnten ja Einwohner aus Eurer Stadt vergünstigt in den Norden und welche von uns vergünstigt in den Süden kommen. Ist darüber einmal nachgedacht worden?“, wollten wir wissen.

Doch so weit reicht die Namensliebe nicht: „An eine Städtepartnerschaft ist nicht gedacht“, heißt es in der Antwort plötzlich kurz und knapp. Und weiter: „wir selbst haben eine Städtepartnerschaft in Frankreich mit Gouville sur Mer.“  Und schmerzlich wird nachgesetzt: „Wir wünschen Ihnen noch eine gute Zeit!“ Noch? Ist das ein Omen?

Und so endet die gedankliche Reise auch mit einem: „Viele Grüße aus dem romantischen Städtchen Harburg in Schwaben“.

Übrigens: Die Umfrage zur möglichen Namensänderung im Landkreis Harburg läuft noch bis zum 20. August. Eine baldige Fortsetzung unserer gedanklichen Reise ist also nicht auszuschließen …

Der Link zum glücklichen Harburg: www.stadt-harburg-schwaben.de

(12. Aug. 2017, Ernst Odernich)

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Wissen nutzen ohne Zustimmung https://www.tiefgang.net/wissen-nutzen-ohne-zustimmung/ Sat, 24 Jun 2017 07:14:15 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1387 [...]]]> Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause eine Reform des Wissenschaftsurheberrechts beschließen. Viele befürchten dramatische Folgen für Wissenschaftsverlage und die Presse. Auch die TU Hamburg-Harburg hat sich geäußert.

Es liegt derzeit ein Reformentwurf beim Bundesjustizministerium vor, der das wissenschaftliche Urheberrecht an sein digitales Umfeld anpassen will. Schnelle Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Texten, pauschale Vergütung seiner Urheber. Damit zöge es einen Schlussstrich unter das bisherige Modell, nach dem Universitäten und Bibliotheken erst Lizenzen mit Verlagen abschließen müssen, bevor sie deren Erzeugnisse nutzen und verbreiten dürfen.

Nach künftiger Gesetzeslage könnten die Bibliotheken Bücher nach Belieben einscannen und für Forschung und Lehre 15 Prozent davon anbieten, und zwar ohne dafür an die Urheber zu zahlen. Das wirft natürlich die Frage auf, welcher Anreiz für Verlage noch bestehen soll, Lehrbücher und Zeitschriften zu verlegen, die hinterher in wesentlichen Teilen gratis kursieren.

Gratis im Namen der Wissenschaft

Der Gesetzentwurf geht noch in einem anderen Punkt weiter und erlaubte es jedem, einzelne Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen. Anders als für wissenschaftliche Publikation, die der Staat teilweise selbst finanziert, dürfen diese Zeitungstexte vollständig benutzt werden. Wer dann einzelne Zeitungstexte lesen möchte, könnte sie sich von der Bücherhalle oder Uni-Bibliothek frei nachhause senden lassen. Nicht nur das „Hamburger Abendblatt“ hätte ein Problem.

Hier zu den wesentlichen Punkten des „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (UrhWissG):

„Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen den Schutz des Urheberrechts: Die Rechtsordnung gewährt den Urhebern und Werkmittlern Rechte, um die Ergebnisse des kreativen Schaffens zu kontrollieren und zu verwerten. Zugleich bestimmt das Urheberrecht die Schranken dieser Rechte: Sie regeln, welche Nutzungshandlungen gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Gesetzlich erlaubte Nutzungen sorgen insbesondere dafür, dort Zugang zu geschützten Inhalten zu schaffen, wo vertragliche Systeme aus unterschiedlichsten Gründen keinen ausbalancierten Interessensausgleich zu schaffen vermögen.

Der vorliegende Entwurf setzt die Maßgabe des Koalitionsvertrages um, eine „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ zu schaffen. Er regelt also neu, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf. Durch den Entwurf sollen das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek und das Patentgesetz geändert werden.

Der Entwurf

  • regelt die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret;
  • verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe;
  • weitet die Nutzungsbefugnisse aus, soweit unionsrechtlich zulässig und fachlich geboten;
  • koppelt die erlaubten Nutzungen i. d. R. an einen gesetzlichen Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung, der über Verwertungsgesellschaften geltend zu machen ist;
  • enthält erstmals eine urheberrechtliche Regelung zum „Text and Data Mining“;
  • regelt unter anderem die „Anschlusskopie“ bei der Nutzung von Terminals;
  • bereinigt die vorhandenen Schranken-Vorschriften und
  • fügt erstmals eine plausible Binnenstruktur in den hochkomplexen Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes zu den Schrankenbestimmungen ein.

Ergänzend sollen im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek den Pflichtexemplarbibliotheken die Aufnahme elektronischer Pflichtexemplare in ihren Bestand sowie das sogenannte „Web-Harvesting“ (Archivierung frei zugänglicher Internet-Inhalte) und Zitationsarchive für bestimmte Web-Inhalte erlaubt werden. Durch eine Neuregelung im Patentgesetz soll das Deutsche Patent- und Markenamt die sogenannte Nichtpatentliteratur besser nutzen können als bislang.“

Quelle: www.bmjv.de

Der Kanzler der Technischen Universität Hamburg-Harburg, Klaus J. Scheunert, hat wie viele andere Institutionen den Entwurf kommentiert bzw. sich gemeinsam mit den Universitätskanzler*innen von Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern der Einschätzung der Kanzler*innen der Uni Dortmund angeschlossen. Diese begrüßen den Gesetzesentwurf, da er grundsätzlich geeignet sei, „der in hohem Maße durch Digitalisierung geprägten Lehre und Forschung an den Hochschulen einen angemessenen und rechtssicheren Rahmen zu geben. Besonders hervorzuheben sind die klaren Vorgaben im Gesetzestext, die in der Praxis eine erhebliche Erleichterung und Entlastung von juristischen Detailproblemen bedeuten werden. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang, wie sie in den vergangenen Jahren den Arbeitsalltag an den Hochschulen stark belastet haben, können so in Zukunft vermieden werden. Durch die ausdrückliche Berücksichtigung von Text- und Datamining (§ 60d rhWissG-RefE) wird auch aktuellen Entwicklungen in der Forschung Rechnung getragen.“

Kaum noch gedruckte Lehrbücher?

Aber es gibt auch Kritik: „Wenn Lehrbücher in Lehrveranstaltungen durch frei zugängliche oder selbst erstellte Materialien faktisch ersetzt werden, dürften Studierende kaum noch daran interessiert sein, gedruckte Lehrbücher für ihr Studium zu erwerben. Insofern besteht die Gefahr, dass Verlagspublikationen gerade kleiner und mittlerer Wissenschaftsverlage auf längere Sicht massiv an Bedeutung verlieren. Diese Verlage aber sind ein wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Publikationslandschaft.“

vollständige Stellungnahme

Auch die Bundestagsfraktion der CDU übt harsche Kritik, da die Novelle die Verlage und Autoren ihres Existenzrechts beraube. Der Bundesrat hingegen sieht die Pressefreiheit gefährdet. Kommt das Gesetz also überhaupt? Maas scheint es selbst unklar: Mal sagt er, es sei völlig offen, wie sich der Bundestag entscheide. Und sollte es kommen, dann nur in stark veränderter Form. Im „heute journal“ wieder hörte man: „Wichtig wäre, dass wir das Gesetz vor der Sommerpause verabschieden werden“. Wenn also dürfte es wieder ein Gesetzessüppchen von viele Köchen werden. Und hier liegt schon eines der grundlegenden Urheberrechtsprobleme.

(21. Jun. 2017, hl)

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