Urheberrecht https://www.tiefgang.net Thu, 16 Mar 2023 17:50:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Aus dem Dunst deutscher Kultur https://www.tiefgang.net/aus-dem-dunst-deutscher-kultur/ Fri, 24 Mar 2023 23:42:13 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=9843 [...]]]> Es tut sich einiges im Kulturbetrieb der Republik und was wäre schöner, als wenn einer, der es wissen müsste, uns an die Hand nimmt.

„In meinem kleinen kulturpolitische Pflichtenheft will ich zeigen, welche Themen unter welchen Rahmenbedingun­gen die Arbeit auf der Kulturbaustelle heute bestimmen, oder be­stimmen sollten.“ So heißt es im nun erschienen Band „Mein kulturpolitisches Pflichtenheft“ von Olaf Zimmermann. Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, quasi dem Dachverband der kulturellen Dachverbände einzelner Genres.

Er ist also eine „Kapazität“, wie man diese Expertise gerne nennt und sicher hat sein Wort Gewicht im kulturpolitischen Diskurs.

Und im Band geht es denn auch um alle Sparten: Werte, Kunst, Medien, Handel, Bildung, Religion, Erinnerung, Digitales, Natur, Nachhaltigkeit und gar den Krieg. Aber um was genau geht es? Was ist der Anlass für diese Schrift? Wer hier Einblicke in Hintergründe, das „Handwerk“ eines Kulturlobbyisten erwartet, wer darauf hofft, zumindest Hinweise für Interessensarbeit ableiten zu können, der sei vor Ent-Täuschung gewarnt.

Also vielleicht eine Zwischenbilanz seines – also Zimmermanns Schaffens? Dafür, dass er seit 1997 Geschäftsführer des wohl höchstrangigen Kulturverbandes der Republik ist, wohl kaum. Und es findet sich keine Stelle, in dem er andeutet, dieses Amt bald nicht mehr bekleiden zu wollen. Konkrete Zäsuren aus der Politik, der Pandemie oder Kulturlandschaft selbst? Auch hier kejn Verweis. Und es muss ja auch keinen Anlass geben. Man kann ja mal auch so sein Statement kundtun. Dann aber stolpert man über den vielsagenden Titel „kulturpolitisches Pflichtenheft“. Ein aus der Zeit gekommener Begriff, der vielleicht auch nie wirklich IN der Zeit war. Da es zudem „sein“ Pflichtenheft heißt, wäre nun ja zu erwarten, dass Olaf Zimmermann uns über seine moralischen Pflichten und Tugend aufklärt. Aber auch hier liest sich leider wenig ab, ob die durchaus als „Soll“-Werte lesbaren Diskurshäppchen dem Diskurs mit dem Lesenden dienen oder die „Kulturpolitik“ als Adressaten haben mag. Da es unklar bliebt, wer welche Pflicht zu tragen hätte, wirkt der Begriff „Pflichtenheft“ hier unpassend, bieder, verstaubt und im Grunde irreführend.

Dennoch, trotz dieser unklaren Zielansprache –wer hat also für wen welche Pflichten und warum? – ist das gut 200 Seiten starke Heftchen eine Lesung wert. Denn es gibt natürlich auch eine Zustandsbeschreibung der aktuellen Kulturlandschaft in Deutschland wieder. Wie verhält sich Kunst und Kultur zur Digitalisierung, wie steht es ums Urheberrecht oder die Geschlechterrollen? Wie prekär ist Kultur heute und lohnt es noch die Hoch- und Subkultur zu differenzieren? Und doch: würde sich Zimmermann einzelnen Genres und Themenbereichen eingehender widmen, wäre es sicher im Umfang um ein 5faches gewachsen. Aber es hätte dann auch etwas Konkretes an die Hand zu geben. So wirkt es zeitweise moralisierend ohne es eigentlich zu sein. Es bleibt etwas oberflächlich ohne dass man nicht spürt, dass es auf einem Fundament baut. Dies zu ergründen, bliebe aber dem Lesenden selbst überlassen. Und so könnte man wieder zum Beginn dieser Besprechung kommen: an wen richtet sich denn dieses Buch?

Schade – hier hätte man gern gefragt: „darf´s etwa mehr sein?“

Das Buch:

Olaf Zimmermann – Mein kulturpolitisches Pflichtenheft, ISBN: 978-3-947308-38-5, 216 Seiten, Preis: 19,80 €

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Urheberrecht und Verlinkungen https://www.tiefgang.net/urheberrecht-und-verlinkungen/ Fri, 12 Mar 2021 23:46:30 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7725 [...]]]> Das Beste vorab: dem Streit vor dem Europäischen Gerichtshof ging die Einigung voraus, dass man das Gericht urteilen lassen wolle. Streitthema: verletzt eine Verlinkung die Urheberrechte?

In der Pressemitteilung der Deutschen Digitalen Bibliothek heißt es:

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am gestrigen Vormittag in einem Vorabentscheidungsverfahren (Az.: C-392/19), welches 2019 durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: I ZR 113/18) angestoßen worden ist, sein Urteil gefällt. In der Sache streiten die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) um die Frage, ob die VG Bild-Kunst eine Lizenzierung von Bildrechten zur Veröffentlichung auf dem Online-Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek davon abhängig machen darf, dass die Deutsche Digitale Bibliothek technische Maßnahmen implementiert, die es verhindern, dass Dritte die angezeigten Vorschaubilder per Link in deren eigene Websites einbetten. Die Einführung solcher Maßnahmen würde naturgemäß einen nicht unerheblichen Kostenaufwand bedeuten. Auch gibt es viele Urheber und insbesondere Künstler, die im Netz gefunden werden wollen und einer Verlinkung ihrer Werke daher positiv gegenüberstehen. Folglich wehrte die Deutsche Digitale Bibliothek sich gegen die aus ihrer Sicht unangemessene Forderung der VG Bild-Kunst.

Rechtssicherheit als oberstes Ziel

Um an dieser Stelle Rechtssicherheit zu schaffen, einigten sich beide Seiten darauf, die urheberrechtlichen Fragen gerichtlich klären zu lassen. Das war im Jahr 2016. Mittlerweile hat das Verfahren über die Stationen des Landgerichts Berlin, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs die europäische Bühne in Luxemburg erreicht. Allein dies zeigt bereits, welche Bedeutung die einschlägigen Rechtsfragen nicht nur für den konkreten Fall, sondern weit darüber hinaus haben. Es handelt sich um grundsätzliche Erwägungen, ob und wenn ja wie Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten im Netz gewährt wird und welche Rolle dabei technische Schutzmaßnahmen spielen.

Die Besonderheit des Ausgangsfalls ist, dass es nicht um technische Zugangssperren im Sinne etwa einer Pay Wall geht, sondern um solche technischen Maßnahmen, die es verhindern sollen, dass ein Dritter – ohne das Vorschaubild zu kopieren – dieses durch einen eingebetteten Link (Frame Inline Link) in seine eigene Website integriert. Selbiges geschieht regelmäßig, ohne dass dem Betrachter bewusst wird, dass das Bild nicht integraler Bestandteil der gerade betrachteten Website ist, sondern per Link hinzugefügt wird. Ob solche Hyperlinks anders zu behandeln sind als ein „klassischer“ Link zum Anklicken war bis dato noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Entscheidung des EuGH

In der Vergangenheit hat der EuGH in verschiedenen Entscheidungen die Bedeutung von Hyperlinks für das Funktionieren des Internets wie auch für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz betont. Gleichzeitig haben die Richter aber auch hervorgehoben, dass die Europäische Union ein hohes Schutzniveau im Bereich des geistigen Eigentums anstrebt. Das Urheberrecht soll mithin effektiven Schutz genießen und Urheber sollen einen angemessenen Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Hierzu sieht das Gesetz in bestimmten Konstellationen auch technische Schutzmaßnahmen vor. Allerdings ging es bislang immer um den technischen Schutz gegen eine Zugriffsmöglichkeit als solches, nicht um die Reglementierung des „Wie“ des Zugangs.

In dem gestern ergangenen Urteil stellt der EuGH nunmehr fest, dass

„Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dahin auszulegen ist, dass die Einbettung in die Website eines Dritten im Wege der Framing-Technik von urheberrechtlich geschützten und der Öffentlichkeit mit Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts auf einer anderen Website frei zugänglich gemachten Werken eine öffentliche Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat.“

Die Richter erkennen damit an, dass eine Verlinkung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Wiedergabe sein kann. Dies namentlich dann, wenn die Verlinkung unter Umgehung von seitens des Rechteinhabers implementierter technischer Schutzmaßnahmen erfolgt, die ein Framing oder Inline Linking durch Dritte gerade unterbinden sollen. Einer Verknüpfung trotz technischer Sperre kann der einzelne Rechteinhaber nunmehr aus seinem Urheberrecht heraus entgegentreten, denn sie stellt nach dem Verständnis des EuGH eine unautorisierte Nutzungshandlung des Dritten dar.

Die Implementierung technischer Schutzmaßnahmen wird dabei als Ausdruck einer Willensbekundung des Urhebers verstanden. Dieser erlaubt die öffentliche Wiedergabe seiner Werke im Internet „unter Vorbehalt“. Das bedeutet, dass das Publikum diese Werke nur im Kontext einer bestimmten Seite sehen darf. Der EuGH geht hier sogar noch einen Schritt weiter. Um die Rechtssicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Internets zu gewährleisten, soll es dem Urheberrechtsinhaber nicht gestattet sein, seine Erlaubnis auf andere Weise als durch wirksame technische Maßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2001/29 zu beschränken.

Wie geht es weiter?

Das Verfahren wird nunmehr vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe seinen Fortgang finden. Der EuGH hat eine Auslegungsfrage zum Verständnis des europäischen Urheberrechts beantwortet. Es wird an den deutschen Gerichten sein, im Lichte dieser Auslegung die entscheidungsrelevanten Sachfragen zu klären. Es ist aber bereits jetzt erkennbar, dass die Richter in Luxemburg den einzelnen Urheber stark in den Fokus genommen haben. Dieser soll, wenn er dies möchte, eine öffentliche Wiedergabe „unter Vorbehalten“ gestatten können, namentlich unter der Prämisse, dass ein Framing oder Inline Linking durch Dritte technisch unterbunden wird.

Eine solche Stärkung der Rechte des einzelnen Urhebers steht voll und ganz im Einklang mit dem Verständnis der Deutschen Digitalen Bibliothek. Als Kultureinrichtung und Vermittler zwischen Kulturschaffenden, Kultur- und Wissenseinrichtungen und Gesellschaft sehen wir das Urheberrecht als hohes Gut. Dies steht und stand zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit der VG Bild-Kunst in Frage. Auch ist es die Auffassung der Deutschen Digitalen Bibliothek, dass insbesondere die Vermarktung von hochauflösenden Bildern den Urhebern oder dessen Vertretern zusteht. Der Deutschen Digitalen Bibliothekgeht es vor allem darum, dass künstlerische Werke bekannt gemacht werden.

Die Deutsche Digitale Bibliothek hat insofern auch eine erhöhte Lizenzgebühr angeboten, um ein etwaiges Framing durch Dritte einzupreisen. Inwieweit jedoch technische Schutzmaßnahmen im Kontext der Vermittlung digitalen Zugangs zu Kultur das präferierte Mittel der Wahl sein sollten, bezweifeln wir. Entscheidend wird vielmehr sein, ein allgemeines Verständnis in der Gesellschaft zu schaffen, dass nicht alles, was im Netz zu finden ist, auch zur freien Verfügung steht.

Die Website der Deutschen Digitalen Bibliothek versteht sich als „digitales Schaufenster“ von Kunst und Kultur für alle und damit auch als Unterstützung für Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Kreative. Für die DDB ist es daher eine Selbstverständlichkeit, auf entsprechenden Zuruf seitens der Rechteinhaber Vorschaubilder aus ihrem Portal zu entfernen. Insofern wird die DDB dem Urteil des EuGH bereits heute gerecht. Von einer Vielzahl von Urhebern erfahren die DDB und ihr digitales Angebot aber ausdrücklich Zuspruch. Man wird daher differenzieren müssen zwischen dem einzelnen Rechteinhaber, der für seine Werke eine öffentliche Zugänglichmachung „unter Vorbehalten“ wünscht, und einer Verwertungsgesellschaft, die pauschal für die Gesamtheit der von ihr vertretenen Urheber und Künstler die flächendeckende Implementierung technischer Schutzmaßnahmen einfordert. Denn derart einmütig stellt sich das Meinungsbild unter den Urhebern nach der Wahrnehmung der DDB nicht dar. Dazu muss nun aber erst einmal der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befinden.

Deutsche Digitale Bibliothek

Die Deutsche Digitale Bibliothek vernetzt die digitalen Bestände von Kultur- und Wissenseinrichtungen in Deutschland und macht sie zentral zugänglich. Sie bietet allen Menschen über das Internet freien Zugang zu digitalisierten Museumsobjekten, Büchern, Musikstücken, Denkmälern, Filmen, Urkunden und vielen anderen kulturellen Schätzen. Die Deutsche Digitale Bibliothek fungiert als Netzwerk, sie verlinkt und präsentiert die digitalen Angebote ihrer Partner und leistet einen Beitrag zur Demokratisierung von Wissen und Ressourcen.

Quelle: deutsche-digitale-bibliothek

 

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Guter Rat mal kostenfrei https://www.tiefgang.net/guter-rat-mal-kostenfrei/ Fri, 28 Dec 2018 23:52:35 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4651 [...]]]> Spätestens mit der Verschärfung der Datenschutzgrundverordnung wurde manchem schummrig, wann die nächste Abmahnwelle anrollt und  die Kasse-Macher auch vor Vereinen nicht Halt machen. Doch Hilfe gibt es nun …

 In der Mitteilung heißt es:

„Non-Profit-Organisationen benötigen mitunter rechtliche Unterstützung. Verträge mit Partnern oder Arbeitsverträge sicher gestalten, mit Bildrechten korrekt umgehen, eine passende Rechtsform finden, Fragen zur Gemeinnützigkeit klären – bei einer Vielzahl rechtlicher Fragen wird die richtige Expertise benötigt.

Viele Kanzleien und ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte möchten sich engagieren und einen Teil ihrer Zeit für die rechtliche Beratung der gesellschaftlichen Arbeit von Non-Profit-Organisationen einsetzen.

Die Pro-bono-Rechtsberatung vermittelt erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte engagierter Kanzleien mit Non-Profit-Organisationen, die sie bei konkreten Rechtsfragen unentgeltlich und zeitlich begrenzt unterstützen, wenn diese Rechtsfragen nicht anderweitig geklärt werden können.
Bitte beachten Sie: Rechtsfragen von Privatpersonen und eilige Fristsachen können nicht vermittelt werden.

Die Bundesinitiative „Unternehmen: Partner der Jugend“ (UPJ) e.V ist Vermittlungsstelle für Pro-bono-Engagement im Rechtsbereich. Non-Profit-Organisationen, die für die Klärung einer Rechtsfrage nicht die passende Auskunft erhalten oder nicht in der Lage sind, diese regulär zu bezahlen, erhalten durch die UPJ-Pro-bono-Rechtsberatung die Chance, mit erfahrenen Anwält*innen engagierter Kanzleien zeitlich begrenzte Unterstützung bei Ihrer konkreten Rechtfrage zu erhalten.

In folgenden Rechtsbereichen vermittelt UPJ eine Pro-bono-Rechtsberatung:

  • Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Versicherung/ Haftung
  • Zuwendungs- und Vergaberecht
  • Datenschutzrecht (derzeit nicht vermittelbar)
  • Marken- und Kennzeichenrecht
  • Urheber- und Persönlichkeitsrecht
  • Ausgründung/ Fusion/ Social Franchising
  • sonstige Rechtsfragen“

 

weiterführend: www.probono-rechtsberatung.de

 

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„Es fehlt an Abstimmung“ https://www.tiefgang.net/es-fehlt-an-abstimmung/ Fri, 21 Sep 2018 22:16:29 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=4140 [...]]]> Eva-Maria Stange ist Staatsministerin für Kultur in Sachsen und plädiert in einem offenen Schreiben für einen gemeinsamen Länderrat für Kultur. Denn die Bundesländer sollen mit dem neuen Gremium mehr Mitsprache in der Kulturpolitik erhalten …

  Ein Beitrag von Dr. Eva-Maria Stange

Kulturpolitik ist laut Grundgesetz Ländersache. 15 von 185 Seiten des Vertrages für die Große Koalition befassen sich allerdings mit Kulturfragen. Die bundesweite Bedeutung von Kultur und einer gemeinsamen Kulturpolitik in zentralen Fragen ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen der Länder mit oder ohne den Bund ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Sei es die Digitalisierung und Sicherung des kulturellen Erbes, der Kulturgutschutz, der Ankauf bundesbedeutsamer Kulturgüter, Urheberrechtsfragen, Erinnerungs- und Gedenkkultur, der Umgang mit Sammlungen aus kolonialen Zeiten und vieles mehr – all das verlangt den Austausch unter den Ländern und die Entwicklung von gemeinsamen Empfehlungen. Dort, wo notwendig und von bundespolitischer Bedeutung, soll dies auch mit dem Bund geschehen und mit der Einrichtung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) existiert ein kompetenter Ansprechpartner für kulturpolitische Belange von überregionaler Bedeutung.

Es offenbart sich eine Lücke

Allerdings offenbart sich spätestens mit Einrichtung der Spitzengespräche durch die BKM und dem sehr einseitig dominierten Umgang mit den Themen und Ergebnissen eine Lücke seitens der Länder. Es fehlt an Abstimmung und Koordinierung. Das dafür eigentlich die Kultusministerkonferenz (KMK) das zuständige Gremium wäre, ist nur formal richtig. Immer mehr Kulturministerinnen und -minister der Länder sind in sehr unterschiedlichen Ressorts verteilt. Es gibt Ressortzuschnitte, in denen Hochschule, Schule, Bildung gemeinsam mit der Kultur vertreten sind – so in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern; andere, in denen Wissenschaft und Kultur verbunden werden wie in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg; mitunter ist die Kultur allein z. B. in Hamburg und Berlin oder Teil der Staatskanzlei wie in Bremen und Thüringen. Diese Ressortverteilung führt dazu, dass die KMK, in der die Themen Schule und Hochschule dominieren, für immer mehr Ministerinnen und Minister als nicht nutzbringend angesehen wird. Kulturthemen rücken immer weiter an den Rand oder werden nur im Kulturausschuss, dem Arbeitsgremium der zuständigen Abteilungsleiter, behandelt. Eine Abstimmung auf politischer Ebene findet so nur im geringen Maße statt. Das ist zunehmend unbefriedigend – auch vor dem Hintergrund der Bedeutung der Spitzengespräche mit der BKM, aber vor allem wegen dem Abstimmungsbedarf zu den oben genannten Themen.

Die grundsätzliche Bedeutung

Bund und Länder sollten sich auf Augenhöhe begegnen, dazu ist eine bessere kulturpolitische Koordinierung dringend erforderlich. Wenn Kulturpolitik öffentlich nur noch über die BKM wahrgenommen wird, dann verschieben sich die Kompetenzen. Es geht eben nicht nur um die Projektförderung bei Festivals, Theatern oder in der kulturellen Bildung, sondern es geht um die grundsätzlichen Fragen der Bedeutung, Entwicklung und Grundfinanzierung dieser Institutionen und Themenbereiche. Diese Verantwortung liegt hauptsächlich bei den Ländern im Zusammenwirken mit den Kommunen. Hier sind die Länder gefordert, auch weil Kulturpolitik Teil der gesellschaftlichen Entwicklungspolitik eines Landes ist. Fragen wie die Ausgestaltung des Anspruchs »Kultur für alle« vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, schrumpfender Regionen, sozialer gesellschaftlicher Spaltung, ungleicher Lebensverhältnisse etc. sind zunächst auf Landesebene zu beantworten. Ein gelebter kooperativer Föderalismus, der auf die Unterstützung des Bundes vertrauen kann, wäre ein Modell auch für die Kulturpolitik in Deutschland, um gemeinsame Lösungen bis hin zur Finanzierung zu finden. Kein Land ist allein in der Lage, die Digitalisierung der Kulturgüter bei gleichzeitigem Werterhalt derselben zu stemmen. Kein Land kann allein Urheberrechts- oder Kulturgutschutzfragen klären. Auch wenn die konkrete Gestaltung von Gedenkstätten in Sachsen anders erfolgt als vielleicht in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund unterschiedlicher historischer Erfahrungen, so ist es dennoch dringend notwendig, eine gemeinsame, bundesweite Erinnerungs- und Gedenkkultur zu entwickeln. Diese wenigen Beispiele zeigen auf, welcher Handlungsbedarf ansteht und dass es nicht um ein Gegeneinander von Ländern und Bund gehen soll und kann. Kern der Überlegungen eines Ländergremiums ist die Stärkung des kooperativen Ansatzes und damit der Kulturpolitik in Deutschland. Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Gestaltung der europäischen kulturpolitischen Verständigung. Dies wäre ein eigenes und zunehmend wichtiges Thema in einem Europa, dessen gelebte kulturelle Identität noch auf sehr schwachen Füßen steht.

Es braucht Verbindlichkeit

All diese Überlegungen haben dazu geführt, dass die Kulturministerinnen und -minister eine Debatte zur Gestaltung eines eigenen Abstimmungs- und Beratungsgremiums angestoßen haben. Derzeit befasst sich eine von der KMK eingesetzte Arbeitsgruppe mit der konkreten Ausgestaltung. Daher sind die nachfolgenden Ausführungen nicht das Ergebnis dieser Beratungen, die in einigen Monaten vorliegen werden, sondern meine Überlegungen aus sächsischer Perspektive. Ein Kulturministerrat (KMR) muss es zeitlich und inhaltlich ermöglichen, dass alle Kulturministerinnen und -minister der Länder sich ausschließlich zum Zweck des Austauschs über kulturpolitische Fragen treffen und die Ergebnisse einen verbindlichen Charakter haben. Damit ist dieses Gremium auch so bedeutsam, dass die Ministerinnen und Minister – egal in welchem Ressort sie außerdem tätig sind – an diesen Beratungen teilnehmen. Der KMR sollte organisatorisch weiter Teil der KMK im Sinne eines Fachgremiums sein und mindestens zweimal im Jahr, im zeitlichen Umfeld der KMK Sitzungen, mit einer eigenen Tagesordnung zusammentreten. Einen von der KMK unabhängigen Fachministerrat – siehe Sozial- oder Justizministerkonferenz – halte ich nicht für zielführend. Die Beschlüsse des KMR haben den gleichen Charakter und folgen den Regularien der KMK. Der bereits bestehende und gut funktionierende Kulturausschuss sollte auch weiterhin seine Rolle als vorbereitendes Arbeitsgremium behalten. Die Kulturstiftung der Länder sollte im KMR mit beratender Stimme vertreten sein. Ein Teil der Beratungszeit soll dem Austausch mit der BKM gewidmet sein. Die Themen dafür können gemeinsam abgestimmt und ein gemeinsamer, zwischen Bund und Ländern rotierender Vorsitz – analog der Verwaltungskommission des Wissenschaftsrates – sowie eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse vereinbart werden.

Die Einbindung in die KMK ist auch wichtig, da viele Fragen der kulturellen Bildung auch mit dem Bereich der Schulen und Kindertagesstätten in Verbindung stehen. Daher sollen auch die Beschlüsse des Kulturministerrates dem Gesamtgremium zur Kenntnis gegeben werden.

Eigenständiges Beratungsgremium

Ein eigenständiges Beratungsgremium der Kulturminister stärkt die öffentliche Wahrnehmung der Kulturpolitik unabhängig, aber auch gemeinsam mit der BKM. EU-Vorgaben und internationale Vereinbarungen können gemeinsam besser vorbereitet und vom Bund in originärer Verantwortung wahrgenommen werden.

Der verstärkte Austausch über kulturpolitisch relevante Fragen muss mehr Zeit und Relevanz jenseits föderaler Zuständigkeiten erhalten. So wäre es auch dringend erforderlich, dass sich der Kulturministerrat regelmäßig mit den kommunalen Spitzenverbänden berät – warum nicht als ständiger Gast? –, denn Kulturpolitik und die Förderung der Kunst werden maßgeblich auch auf der Ebene der Kommunen umgesetzt. Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Soziokultur etc. liegen überwiegend in kommunaler Verantwortung. Dabei geht es nicht allein um die Finanzierung, sondern auch um deren zukünftige Weiterentwicklung in Zeiten der Digitalisierung. Die Bedeutung der Kulturpolitik in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche verlangt nach einem engeren Abstimmungs- und Verständigungsprozess der politisch Verantwortlichen im Sinne eines gelebten kooperativen Föderalismus.

Quelle: kulturrat.de

 

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Nur das Wort des Urhebers zählt! https://www.tiefgang.net/nur-das-wort-des-urhebers-zaehlt/ Fri, 06 Jul 2018 22:11:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3817 [...]]]> Das Foto nutzen weil es ja schon alle tun? Geht nicht, sagt der Urheber und er hat recht. Besser also man fragt nach.

Der VSZ-Ratgeber vom Vereins- und Stiftungszentrum weist auf Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke hin:

„Urheberrechtliches Nutzungsrecht muss zweifelsfrei vorliegen – bloße Zusicherung reicht nicht aus

Sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie etwa Bild-, Film- oder Musikwerke, genutzt werden, ist dies grundsätzlich nur möglich, wenn hierzu ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist. Denn in der Regel obliegt es allein dem Urheber, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auszustellen.  Erfolgt die Verwendung eines Werkes ohne Nutzungsberechtigung, kann dies gegebenenfalls teuer enden. So auch geschehen in einem Fall, den das Landgericht (LG) Düsseldorf zu entscheiden hatte (Urteil vom 12.08.2015 – Az. 12 O 370/14).

Hier hatte der Kläger, ein Berufsfotograf, Schadensersatzansprüche sowie Abmahnkosten geltend gemacht, nachdem sein Bildmaterial im Internet veröffentlich worden war. Streitgegenständlich waren Abbildungen eines Stadionmodells, für deren mehrjährige unbefugte Nutzung der Fotograf vor Gericht einen Betrag in Höhe von insgesamt ca. 9.500,00 Euro geltend machte. Zwar war ein Nutzungsrecht eingeräumt worden, jedoch war den Beteiligten dessen Umfang anscheinend nicht zweifelsfrei bekannt, sodass eine gerichtliche Entscheidung Klarheit verschaffen musste.

Zuvor hatte ein Fußballverein das Bildmaterial an die Beklagte, welche es auf ihrer Internetseite veröffentlichte, weitergeben und gleichwohl versichert, dass ein entsprechendes Nutzungsrecht vorliege. Hierbei wies das Gericht darauf hin, dass eine bloße Zusicherung für eine wirksame Rechte-Übertragung nicht ausreiche. Denn auf eine solche einfache Zusicherung könne man sich als Nutzer nicht zweifelsfrei verlassen. Um Gewissheit erlangen zu können, hätte sich die Beklagte also vielmehr beim Rechteinhaber, dem Fotografen, über die die Wirksamkeit der Rechtsübertragung erkundigen müssen. Insoweit obliegt dem Nutzer grundsätzlich eine entsprechende Prüfungspflicht.

Der Senat des LG Düsseldorf betonte, dass im Zusammenhang mit dem urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch ein besonders strenger Maßstab gelte. Prüft der Nutzer also im Zweifel vor Verwendung des Bildmaterials nicht sorgfältig genug nach, ob ein Nutzungsrecht besteht, so handelt er bei Veröffentlichung des Materials fahrlässig. Vor diesem Hintergrund entschied schließlich auch das Gericht zugunsten des klagenden Fotografen und bejahte dessen geltend gemachten Schadensersatzanspruch sowie die Abmahnkosten fast gänzlich.“

Quelle: vereine-stiftungen.de

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„Wir brauchen Vorurteile!“ https://www.tiefgang.net/wir-brauchen-vorurteile/ Sat, 11 Feb 2017 08:00:42 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=577 [...]]]> Mord und Totschlag in Wilhelmsburg – für viele ist es immer noch ein Alltagsklischee. Mit Theo Matthies entstand gar eine Krimi-Figur dazu. Grund genug mal seine literarische Mutter zu fragen …

Christiane Fux wuchs in Hamburg, genauer Kirchdorf, auf, lebt in München, ist Journalistin und irgendwann entwickelte sie die Romanfigur Theo Matthies. Der ist Arzt in Hamburg-Wilhelmsburg, ist nach dem Tod seiner Frau ins familieneigene Bestattungsinstitut eingestiegen und hilft immer mal wieder, wenn der Kriminalpolizei bei der Aufklärung eines Mordes die Fantasie ausgeht. So entstand mittlerweile eine regelrechte Reihe an Wilhelmsburger Krimi-Romanen. Im Rahmen der SuedLese 2017 wird sie am 23. März den aktuellen Krimi „Das Mädchen im Fleet“ in der Buchhandlung am Sand lesen.

Tiefgang (TG): „Das Mädchen im Fleet“ ist der 4. Krimi von Dir. Auf dem Cover ist die Speicherstadt zu sehen, er spielt aber vor allem in Wilhelmsburg. Ein Versehen …?

Christiane Fux: Ja, das tut zugegebenermaßen ein bisschen weh. Mein Wilhelmsburger Lieblingsbuchhändler (Buchhandlung Lüdemann, Anm. d. Red.) ist mir auch schon ordentlich aufs Dach gestiegen! Der Hintergrund ist, dass der Verlag die Reihe nun doch stärker in Hamburg verorten möchte. Und da Wilhelmsburg und sein Kolorit im ikonografischen Bewusstsein nicht so verankert sind, ist es halt die Speicherstadt geworden. Immerhin konnte ich abwenden, dass im Titel was mit „Alster“ steht. Ich sag nur so viel: Das Ringen um den Titel war diese Mal so zäh, dass das Buch ein halbes Jahr später erschienen ist als geplant. Der Veringkanal, in dem das Opfer ertrinkt, ist zwar letztlich auch kein Fleet, aber irgendwann muss man es auch mal Gutsein lassen.

TG: Schlüsselperson der Kriminalromane ist Theo Matthies. Eigentlich gelernter Arzt, der aber sein Geld als Bestatter verdient und immer wieder in Mordfälle hineinschlittert. Wer kommt denn auf so was, brauche ich nicht zu fragen … Aber WIE kommt man darauf?

Fux: In Deutschland werden jedes Jahr rund 2.000 Mordfälle untersucht. Tatsächlich schätzen Experten aber, dass es doppelt so viele sind! Besonders bei alten Leutchen schaut der Arzt oft nicht so genau hin. Und Theo, der kann das als ausgebildeter Arzt und nun Bestatter aufdecken. Diese Idee hat mir einfach Spaß gemacht. Darüber hinaus liegt mir das Thema Tod und Sterben am Herzen. Obwohl wir alle sterben müssen, schiebt das jeder möglichst weit weg. Gestorben wird meist im Krankenhaus, obwohl die meisten in ihrer gewohnten Umgebung, bei ihren Lieben sein möchten. Mit einem Blick hinter die Kulissen des Bestattergewerbes kann ich vielleicht dazu beitragen, dass der Tod wieder ein Stück weit enttabuisiert wird.

TG: „Das Mädchen im Fleet“ kreist viel um die in Wilhelmsburg real lebende Sinti-Familie Weiss. Kennt man sich? Hattet Du mit Ihnen während des Schreibens Kontakt? Wie finden sie das Buch und sich in der Darstellung?

Fux: Natürlich habe ich da als allererstes Kontakt aufgenommen. Ich bin ja Journalistin, da ist gute Recherche Ehrensache. Es gibt da eine Beratungsstelle für Sinti und Roma in Wilhelmsburg, die Leute da sind selbst überwiegend Sinti. Die haben mir viel erzählt, wirklich unfassbare Geschichten darüber, was sie immer noch an Diskriminierung erleben. Leider haben die dicht gemacht, als ich dann soweit war, das Buch zu schreiben. Verstanden hab ich das bis heute nicht. Aber das muss man respektieren. Und daher weiß ich auch leider nicht, wie sie den fertigen Roman finden.

„Den Horizont nicht einschränken lassen!“

TG: Und wie konntest du das Buch dann trotzdem schreiben?

Fux: Nachdem ich alle meine Kontakte in Wilhelmsburg erfolglos bemüht hatte, um doch noch ein Gespräch zu ermöglichen, habe ich tatsächlich erst gedacht, ich muss das Projekt abbrechen. Aber die Geschichte, die kann ja nix dafür und die will erzählt werden! So habe ich dann mit Sinti aus anderen Familien geredet, viel gelesen, einige Dokumentarfilme geschaut. Und letztlich geht es nicht um die Familie Weiss. Letztlich geht es in erster Linie nicht einmal vornehmlich um Sinti und Roma. Es geht um Vorurteile. Die hat ja jeder von uns. Und wir brauchen die auch. Wenn einer mit Glatze und Springerstiefeln auf mich zukommt, ist es wenig sinnvoll, vorurteilsfrei zu sein und zu denken: Bestimmt ist das ein netter Kerl. Wir brauchen Vorurteile, aber wir müssen uns dessen bewusst sein. Wir dürfen uns davon nicht den Horizont einschränken lassen! Darum geht es.

TG: Wieso eigentlich Wilhelmsburg?

Fux: Ich bin da aufgewachsen. Wenn ich an Heimat denke, denke ich an Kirchdorf und den Papenbrack, die Süderelbbrücken, den Imbiss am Vogelhüttendeich und unseren Hund, der die Pferde auf der Koppel aus dem Autofenster heraus ausgebellt hat. Und spannend ist natürlich auch, dass Wilhelmsburg so unterschiedliche Facetten auf kleinstem Raum bietet. Ländliches Idyll – immer noch – und sozialer Brennpunkt. Hafen und Jugendstil. Und rundherum die Elbe. Das ist schon einmalig.

TG: Du bist Hamburgerin, hast hier Germanistik studiert. Vermisst Du die Stadt und Elbe?

Fux: Na klar, und zwar für immer! Das ist meine Sprache, meine Denke, mein Humor. Nordisch by nature!

TG: Du lebst und arbeitest ja in München. Wie würdest Du die Stadt im Hinblick auf Kultur beschreiben?

Fux: München ist, kulturell gesehen, nicht Hamburg und schon gar nicht Berlin. Die Mieten hier sind so wahnsinnig hoch, dass es schwierig ist, künstlerische oder Kulturprojekte, für die man Räume braucht, zu verwirklichen. Trotzdem lässt es sich in München sehr gut leben, keine Frage. Ich wohne direkt an der Isar – die ist ja ne Art Bächlein im Vergleich zur Elbe. Aber – insbesondere seit der Fluss renaturalisiert wurde – ist da immer was los. Im Sommer Badende, Sonnende, Hunde, Bongospieler, Reiter und Wellenreiter und Würstchengriller! Es ist toll. Und dann sind da natürlich die Berge, die nicht so weit weg sind. Da draufzusteigen und dieses unglaubliche Panorama zu schauen – das macht mich jedes Mal froh.

TG: Deine Bücher erscheinen im Piper-Verlag. 2016 entschied der BGH, dass die Verwertungs-gesellschaft Wort, die sich um die Urheberrechte der schreibenden Zunft kümmert, diese Tantiemen vor allem an Autoren und nicht mehr auch an die Verlage ausschütten darf? Wie siehst Du das als Autorin? Hat sich was im Verhältnis zum Verlag geändert?

Fux: Nee, hat es nicht. Mein Verlag, Piper, die verstehen sich immer noch als Verleger. Im Sinne von: Es geht nicht nur um Kohle, es geht um Literatur. Da gibt es Mainstream, der das Geld bringt, und schwieriger zu verkaufende, aber wichtige Autoren. Wenn von der VG-Wort kein Geld mehr kommt, dann wird das noch schwieriger, weniger eingängige Autoren zu finanzieren. Das fände ich schade.

TG: Deine Bücher erscheinen auch als E-Books. Wird das die Zukunft sein oder bleibt es beim guten alten Papier?

Fux: Ich glaube, es wird immer beides geben. Ich lese viel und bin vor ein paar Jahren auch auf E-Books umgestiegen. Ich finde das noch immer weniger sexy, als ein richtiges Buch in der Hand zu halten, das nach Papier und Druckerschwärze duftet. Aber es spart Platz und Bäume und CO2-Emissionen. Meine Lieblingsautoren kaufe ich aber immer noch im Hardcover, Print.

TG: Zum Beispiel?

Fux: Hakan Nesser. Haruki Murakami. Fred Vargas.

TG: Die Lesung bei der 2. SuedLese 2017 wird in der Buchhandlung am Sand statt finden. Schon mal dort gewesen? Was erwartet uns?

Fux: Nee, da war ich noch nie! Ich bin selbst total gespannt! Und ich freue mich darauf!

Christiane Fux liest im Rahmen der Suedlese 2017 am Donnerstag, 23. März um 19.30h in der Buchhandlung am Sand.

Ihr aktuelles Buch: Das Mädchen im Fleet;  € 9,99, erschienen am 01.12.2016, 320 Seiten, Broschur, ISBN: 978-3-492-30371-2

(07. Feb. 2017, das Interview führte Heiko Langanke)

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Ich werde immer eine „Ossi“ bleiben https://www.tiefgang.net/ich-werde-immer-eine-ossi-bleiben/ Sat, 04 Feb 2017 08:00:58 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=530 [...]]]> Vom 20. März bis 14. April 2017 finden die Literaturtage „SuedLese“ statt. Einige der dort lesenden Autorinnen und Autoren stellen wir vorab schon mal vor … Heute die in Harburg lebende und arbeitende Autorin Conny Schramm.

Tiefgang (TG): Das Buch „Mein ungebügeltes Leben“ – Dein Erstlingswerk?

Conny Schramm: Es ist mein erstes Buch, was von einem großen Verlag veröffentlicht wurde. Davor hatte ich einen heiteren Reisebericht über Westaustralien „Monsterkakerlake, Redbackspinne und Bluetonguelizard“ auf eigene Kosten drucken lassen. Durch mein Australienbuch habe ich gemerkt, dass Leute tatsächlich Lust haben, etwas zu Lesen, was ich geschrieben habe. Ich habe sehr viel gelernt und tolle und interessante Leute kennengelernt.

TG: Wie kommt man auf so einen Titel?!?

Schramm: Die Wahl des Titels war eine schwierige Geburt. Der Arbeitstitel von meinem Manuskript hieß „Befreit“. Ich hätte mir auch „Grüne Orangen“, oder „Überraschung für den Herrn Pfarrer“ vorstellen können. Auch vom Brunnenverlag kamen Vorschläge. Einen Vorschlag fand ich ziemlich schrecklich. Ich weiß gar nicht mehr, wie er lautete … Er hatte jedoch den Untertitel: „Mein ungebügeltes Leben“. Das fand ich super und dann hatte die Mitarbeiter des Brunnenverlages die Idee, den Untertitel einfach als Buchtitel zu nehmen.

TG: Das Buch ist sehr autobiografisch. Ist es für Dein Schreiben Bedingung oder war es hier einfach nötig, das mal zu Papier zu bringen?

Schramm: Ich schrieb eigentlich schon immer über Dinge, die ich selbst erlebt hatte. Meine Reiseberichte und auch meine Kurzgeschichten sind häufig nicht nur humorvoll mit einem Augenzwinkern geschrieben, sondern auch autobiografisch.

TG: Dein Stil zeigt einen scharfen Sinn für Begriffe und Werte wie Individualität und Menschlichkeit. Sind sie zentrale Themen für Dich und Deine Schriften und Bücher?

Schramm: „Mein ungebügeltes Leben“ ist durch und durch ein besonderes Buch, da es wirklich persönlichste Erlebnisse enthält. In der ehemaligen DDR lief vieles „uniform“. Zum Beispiel wurden alle Kinder Jungpionier… „Das war einfach so!“ Da sehnte man sich besonders nach Individualität.

Ich bin Christ und Menschlichkeit ist mir sehr wichtig. Ich versuche das auch im Alltag zu leben. In der Zukunft könnte ich mir jedoch „leichtere Themen“, zum Beispiel heitere Reiseberichte oder humorvolle autobiografische Kurzgeschichten sowie Kolumnen, als ein Genre für mich sehr gut vorstellen.

TG: Im Buch beschreibst Du gut, wie Du mit dem Dilemma einer ungeliebten Staatsautorität zum einen, einer festen Verwurzelung im Freundes- und Arbeitsumfeld auf der anderen umgingst. Flucht war für Dich offenbar keine Lösung. Nach der Wiedervereinigung aber bist Du nun in Hamburg. Was ist passiert?

Schramm: Anfang der 1990iger Jahre wurden allein im ehemaligen Ostberlin über 1000 Krankenhausbetten abgebaut. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre im Schichtdienst in einem großen Berliner Krankenhaus gearbeitet, hatte aber auf dem „ach so sozialen“-Punkteplan die wenigsten Punkte. Punkte gab es für Lebensalter ab 30, für eigene Kinder in der Familie und für Krankenhausdienstjahre … Mir drohte täglich die Kündigung. Irgendwann hielt ich den Druck nicht mehr aus und suchte mir eine neue Tätigkeit. Ich bekam eine Stelle als Erziehungshelferin in einem Kinderheim in Braunschweig. Dort wurde ich dann nach zehn Monaten arbeitslos. Das war für mich eine völlig neue und schreckliche Erfahrung. Ich war über viele Jahre arbeitslos, lebte  eine Zeitlang auf Amrum und fast acht Monate in den Golanhöhen in Israel in einem Kibbuz. Im Anschluss an meine Volontärszeit in Israel – Thema meines aktuellen Buches – begann meine Ausbildung zur Ergotherapeutin in Wolfsburg. Am Ende der dreijährigen Ausbildung bewarb ich mich in Berlin und in Hamburg als Ergotherapeutin. Von Hamburg bekam ich die erste Zusage und so zog ich nach Hamburg.

TG: Deine alte Jugendliebe Henry floh in den Westen. Noch zu DDR-Zeiten triffst Du ihn kurz im Westen, bist aber enttäuscht, dass er im Grunde nichts aus seinem Leben in Freiheit machte. Eine Art Scheitern?

Schramm: Mich hat es damals zutiefst erschüttert, zu sehen, dass Henry nach allem, was er mir und seiner Familie durch seine Flucht angetan hatte, nichts aus seiner „großen Freiheit“ gemacht hatte und die Chancen die ihm für sein neues Leben gegeben wurden, einfach nicht genutzt hatte. Ja – ich empfand das als eine Art „Scheitern“. Ob Henry das auch so sieht, weiß ich jedoch nicht.

TG: Du schreibst sehr humorvoll. Es wird dennoch sehr deutlich, wie Dein Glaube an Gott ebenso auf die Probe gestellt wird wie der an ein System der DDR. Und auch amWesten bleibt nicht so viel Gutes. Wie siehst Du die heutige Zeit? Fühlst Du Dich „freier“ oder sind nur andere Zwänge hinzugekommen?

Schramm: (schmunzelt) „Freiheit“ ist ein  großes „Schlagwort“ … In meinem Buch beschreibe ich ja nur eine Woche im „Westen“ und einen Tag in Paris. Inzwischen sind mehr als 25 Jahre Erfahrungen dazu gekommen. Ich bin kein Fan von „schwarz–Weiß–Denken“. Das heißt ich glaube, dass längst nicht alles toll ist im „Westen“ genauso wenig wie im Osten nicht nur alles grau in grau, trist und schlecht war. So einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Ich bin froh, dass ich meinen christlichen Glauben – ohne Konsequenzen z.B. für mein Berufsleben ausleben kann. Ich bin froh, dass ich nicht mehr hinter einer Mauer und im Sozialismus leben muss. Diese Form von Freiheit fühlt sich gut und richtig an. Allerdings hatte diese Freiheit auch einen sehr hohen Preis, wenn ich z.B. an die vielen Menschen in Ostdeutschland denke, die durch die Wende ihren – vorher sicheren – Arbeitsplatz verloren und plötzlich nicht mehr ihre Familien versorgen konnten.

Ich habe gerade auch hier in Hamburg tolle Menschen kennen gelernt, Menschen deren tiefe Freundschaft ich nicht mehr missen möchte. Trotzdem freue ich mich immer wieder, in der Heimat alte Freunde wieder zusehen und gemeinsam über witzige, vergangene Erlebnisse zu lachen. In meinem Herzen werde ich immer eine „Ossi“ bleiben. Darauf bin ich auch ein kleines bisschen stolz.

Ein weiterer Grund zur Freude ist für mich die Möglichkeit – mir die Welt anzusehen. Mit meinem abenteuerlustigen Ehemann – übrigens auch ein früherer „Ossi“ – macht es einfach Spaß, die Welt zu bereisen. Wir waren schon einige Tage im Dschungel von Malaysia , in Australien und auf Island. In diesem Jahr möchten wir nach Afrika fliegen.

TG: Mal zu Dir als Autorin … wie bist Du zum Schreiben gekommen?

Schramm: Ich habe eigentlich schon immer geschrieben. Tagebücher und  „kilometerlange Briefe an die beste Freundin … Ohne jedoch auch nur über „Begabung“ nachzudenken, sonder nur weil es mir Spaß gemacht hat und ich so Erlebtes, witziges und trauriges,  auf meine Art verarbeitet konnte.

Später schrieb ich Reiseberichte und immer mehr Leute drängten mich, doch mal was zu veröffentlichen. Das habe ich dann im Januar 2014 mit meinem Reisebericht über Westaustralien auch getan und dabei bemerkt, wie viel Freude mir das Schreiben, aber auch das Lesen meiner Bücher macht.

Ich nahm 2014 das erste Mal an einem Poetry-Slam in Heimfeld teil und gewann gleich den 4. Platz mit der Kurzgeschichte, aus der später mein Buch entstanden ist. Dann wurde ich Mitglied der Schreibwerkstatt.

Zeitgleich las meine Mutti eine Anzeige von einem Schreibstudium von der Schule des Schreibens. Ich war von den Informationen über ein Schreibstudium begeistert und begann umgehend mit dem Kurs „biografisches Schreiben“. Ich war stolz darauf jetzt endlich mir einen Traum zu verwirklichen und im Fernstudium zu studieren. Bereits nach meiner 3. Studienaufgabe ermutigte mich mein Dozent und sagte: „Sie müssen Ihre Geschichte erzählen – Sie sollten ein Buch schreiben…“ Inzwischen studiere ich das Studienfach Belletristik.

TG: Woran arbeitest du zur Zeit?

Schramm: Ich schreibe gerade über meine Zeit als Volontärin in einem israelischen Kibbuz, als ich auf engstem Raum mit Menschen aus der ganzen Welt zusammen lebte. Der Arbeitstitel lautet: „Abenteuer gelobtes Land – was Kishon noch nicht in Israel erlebte“. Ab und zu drängt mich ein Erlebnis aus dem Alltag eine neue Kurzgeschichte zu schreiben

TG: Was wünscht Du deinen Lesern?

Schramm: Ich wünsche mir,  dass  meine Leser angerührt sind, dass sie Lachen und Nachdenken. Ich möchte die Mauer, die noch häufig in unseren Köpfen vorhanden ist, abbauen und stattdessen Brücken bauen.

TG: Was wünscht du dir als Autorin?

Schramm: Ich wünsche mir Zeit zum Schreiben neuer Bücher. Ich habe noch viele Ideen … Und natürlich freue ich mich, wenn viele Menschen meine Bücher lesen, kaufen und verschenken.

TG: Du möchtest, dass viele Menschen deine Bücher lesen – gibt es öffentliche Lesungen?

Schramm: Man kann mich sehr gerne für eine Lesung  in der Gemeinde, Schule, Bibliothek oder im Kulturverein buchen. Man kann mir einfach eine Anfrage per mail senden Connys65(at)hotmail.com. Es wird sich bestimmt ein Termin finden lassen! Honorar nach Absprache …

TG: Du nimmst an der wöchentlichen „Schreibwerkstatt“ in  Heimfeld teil, eine Gruppe von Autoren, die was genau eigentlich macht …?

Schramm: Die Mitglieder der Schreibwerkstatt bei „Alles wird schön“ treffen sich jeden 2. Dienstag. Ich kann jedoch meist nur einmal im Monat dabei sein. Unter der fachkundigen Leitung der Journalistin Kerstin Brockmann treffen wir uns in gemütlicher Runde. Sie ist auch seit mehr als 10 Jahren ehrenamtlich die Leiterin der Schreibwerkstatt tätig. Sie achtet darauf dass eventuelle Textkritik angemessen vorgetragen wird und dass man sich immer mit Wertschätzung und Respekt begegnet.

TG: Was bedeutet sie für dich?

Schramm: Gerade als mein Australienbuch veröffentlicht wurde, war ich bei einer öffentlichen Lesung der Schreibwerkstatt im Kulturcafé „Komm Du“ zu Gast. Ich unterhielt mich an dem Abend mit Kerstin und mit anderen Mitgliedern der Schreibwerkstatt. Sie ermutigte mich, doch mal „vorbei zu schauen“. Das tat ich gleich beim nächsten Treffen und habe es bis heute nicht bereut. Bis zu diesem Zeitpunkt kannte ich niemand in dieser Region, der schreibt. Daher möchte ich mich hier bei Kerstin und allen Mitgliedern der Schreibwerkstatt mal für alle Unterstützung bedanken. Es ist wirklich schön, dass es euch gibt! DANKE!!!

TG: Was sind Deine literarischen Vorbilder?

Schramm: Meine drei Lieblingsautoren sind:  Ken Follett. Ich liebe das Buch „Die Säulen der Erde“. Ich bewundere und verehre Titus Müller. Ich habe ihn auch schon persönlich etwas kennengelernt. Der 3. Autor, dessen Bücher ich „verschlinge“ ist Adrian Plass – ein christlicher Bestseller-Autor aus England. Er hat mit seinem „Tagebuch eines frommen Chaoten“ das lustigste Buch geschrieben, dass ich je gelesen habe.  Es gibt einige Menschen, die sagen, ich hätte den gleichen Humor wie Adrian Plass. Wenn ich so etwas höre, schwebe ich natürlich gleich ein paar Zentimeter über dem Boden. (lacht)

TG: Was magst Du an Hamburg besonders?

Schramm: Ich finde Hamburg wunderschön. Ich bin gern an der Alster, an der Elbe und der Außenmühle unterwegs und finde die „Elphi“ super. Hamburg ist für mich zu einer neuen Heimat geworden. Hier habe ich meinen Ehemann kennengelernt. Wir sind glücklich über unsere Gemeinde, der Christuskirche in Harburg. Ich freue mich über die Wasserorgel bei Planten und Bloom und genieße das Feuerwerk freitags Abend auf dem Dom. Ich mag das Schanzenviertel, denn es erinnert mich an frühere Zeiten in Berlin im Prenzlauer Berg. Ich finde es toll, dass Hamburg eine solch´ große Multi-Kulti-Stadt ist.

TG: 2016 entschied der BGH, dass die Verwertungsgesellschaft Wort, die sich um die Urheberrechte der schreibenden Zunft kümmert, diese Tantiemen vor allem an Autoren und nicht mehr auch an die Verlage ausschütten darf? Wie siehst Du das als Autorin? Hat sich was im Verhältnis zum Verlag geändert oder wird es das?

Schramm: Zu diesem Thema, kann ich nicht sehr viel sagen.  Ich bin gerade erst im November 2016 Mitglied bei der VG – Wort geworden und werde vermutlich das erste mal im Sommer 2017 Tantiemen erhalten. Ich gehe davon aus, dass sich unser positives Verhältnis mit dem Brunnenverlag dadurch nicht verändert.

Ich sollte mich intensiver mit diesem Thema befassen, zumal mein Buch acht Mal beim Radio ERF und einmal beim TV des ERF vorgestellt wurde.

TG: Die Lesung bei der 2. SuedLese 2017 wird im „Alles wird schön“ in Heimfeld  statt finden. Was erwartet uns?

Schramm: Eine emotionale Autorin und eine emotionale Lesung – ein Abend voller Lachen und Weinen! Ich hoffe du bist jetzt angemessen neugierig.

TG: Vielen Dank für das Interview …

Conny Schramm liest im Rahmen der Suedlese 2017 am Mo., 10. April um 19.30h bei „Alles wird schön“, Friedrich-Naumann-Straße 27.

Conny Schramm: Mein ungebügeltes Leben.

112 Seiten, Taschenbuch, 12 x 18,6 cm, Erscheinungsdatum: 26.07.2016

Bestell-Nr.: 114302, ISBN: 978-3-7655-4302-9, EAN: 9783765543029
1. Auflage

(02. Feb. 2017, das Interview führte Heiko Langanke)

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