Urheberrechte https://www.tiefgang.net Tue, 21 Apr 2026 14:02:29 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Wo der Code die Kunst trifft https://www.tiefgang.net/wo-der-code-die-kunst-trifft/ Tue, 21 Apr 2026 14:02:24 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=13666 [...]]]> Wer macht eigentlich die Musik? Hinter jedem Song, der uns durch den Tag begleitet, und jedem Festival, das uns zum Tanzen bringt, steht ein komplexes Räderwerk.

Das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) hat nun ein neues Online-Portal geschaffen, das Licht in das Dickicht aus Rechten, Verlagen und digitalen Transformationen bringt. Es ist eine Einladung an alle Musikfreund*innen, den Blick hinter die Bühne zu wagen.

Wenn wir heute von Musik sprechen, sprechen wir oft von Streaming-Zahlen oder Ticketpreisen. Doch wie diese Welten zusammenhängen, blieb für viele bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Branche. Mit dem neuen Fokus-Portal zur Musikwirtschaft bricht das MIZ diese Mauern auf. Es ist kein trockenes Datenarchiv, sondern ein lebendiger Wegweiser durch ein Ökosystem, das sich im ständigen Wandel befindet.

Ein Kompass für die Ära der Digitalisierung

Das Portal gliedert das Wissen in mehrere zentrale Teilbereiche, die unser musikalisches Erleben prägen:

Kreative & Urheberrecht: Erfahren Sie, wie Komponist*innen und Textdichter*innen in einer Welt der Algorithmen überhaupt noch wirtschaftlich beteiligt werden.

Live Entertainment: Ein tiefer Einblick in den Konzertmarkt, der heute als wichtigster Motor der Branche gilt und enorme Strahlkraft auf Tourismus und Gastronomie ausstrahlt.

Recorded Music: Von der Vinyl-Renaissance bis zum alles beherrschenden Audio-Streaming – hier werden die technologischen Umbrüche greifbar.

Musikverlage & Verwertungsgesellschaften: Wer schützt die Rechte? Das Portal erklärt die oft unsichtbare Arbeit von Institutionen wie der GEMA oder der GVL.

Instrumentenbau & Fachhandel: Ein Blick auf das traditionelle Handwerk, das heute zwischen globalem Wettbewerb und digitalem Fortschritt steht.

Was das Portal so wertvoll macht, ist die Verbindung von harten Fakten und anschaulicher Aufbereitung. Ob es um die Frage geht, wie hoch die Frauenanteile in Berufsorchestern sind, oder wie viele Millionen Titel täglich auf Streaming-Plattformen hochgeladen werden – das MIZ liefert die Antworten. Es bietet Orientierung über Fördermöglichkeiten, Stipendien und Fachveranstaltungen. Damit wird es zur unverzichtbaren Ressource für alle, die nicht nur Musik hören, sondern das „System Musik“ verstehen wollen.

Um den eigentlichen Wert dieses Werkzeugs zu verstehen, lohnt sich ein vertiefter Blick in drei Bereiche, in denen die Musikwirtschaft gerade eine tektonische Verschiebung erlebt. Wo die Musik der Zukunft entsteht: Das Streaming-Dilemma. Denn wer profitiert vom Klick?

Die Musikwirtschaft meldet Rekordumsätze, doch bei den einzelnen Musiker*innen kommt davon oft nur ein Bruchteil an. Das MIZ-Portal bündelt hierzu das notwendige Faktenwissen, um die Debatte um „User-Centric Payment“ zu verstehen. Während das aktuelle „Pro-Rata-Modell“ die Einnahmen in einen großen Topf wirft und nach Marktanteilen verteilt, zeigt das Portal Alternativen auf, wie die monatliche Abo-Gebühr direkter bei den tatsächlich gehörten Künstler*innen landen könnte.

Oder das Thema der GEMA und ihre oft unverständlichen Strukturen: Hinter dem oft als trocken empfundenen Begriff der „Verwertungsgesellschaft“ verbirgt sich das Immunsystem der Kulturlandschaft. Das Portal macht transparent, wie Institutionen wie die GEMA oder die GVL sicherstellen, dass Urheber*innen auch in einer grenzenlosen digitalen Welt entlohnt werden. Es verfolgt den Weg eines Euros vom Ticketkauf bis zum Notenblatt und erklärt, warum diese kollektive Rechtewahrnehmung gerade für Nischengenres und den musikalischen Mittelstand die einzige Überlebensgarantie gegen die Übermacht globaler Tech-Giganten ist.

Ebenso findet sich einiges zum Thema Musik & KI, der nächsten industriellen Revolution: Wir stehen an der Schwelle, an der Künstliche Intelligenz nicht mehr nur Werkzeug, sondern Miturheberin wird. Das MIZ-Portal dient hier als Radar für die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen von morgen. Wem gehört ein Song, der auf Knopfdruck im Stil eines verstorbenen Weltstars generiert wurde? Wie schützen wir die menschliche Kreativität vor der algorithmischen Flut? Das Portal bündelt aktuelle Stellungnahmen und Expertisen zu Urheberrechtsschutz und Kennzeichnungspflichten und wird so zur unverzichtbaren Orientierungshilfe in einer Ära, in der die Grenze zwischen Mensch und Maschine verschwimmt.

Die Musikwirtschaft ist einer der Treibstoffe unserer Kultur. Das neue Portal des MIZ zeigt uns, dass Innovation und Tradition keine Gegensätze sein müssen. Es lädt uns ein, die Musik nicht nur als flüchtiges Geräusch, sondern als wertvolles Kultur- und Wirtschaftsgut zu begreifen.

Wollten Sie schon immer wissen, wie das „Income Tracking“ bei einem Musikverlag funktioniert oder wie sich die Honorare von Berufsmusiker*innen zusammensetzen? Dieses Portal hat das Zeug dazu der neue digitale Lieblingsort zu werden.

Das Portal: miz.org/de/themen/musikwirtschaft

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Der gute Ton https://www.tiefgang.net/der-gute-ton/ Fri, 12 Jun 2020 22:05:52 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=7003 [...]]]> Die Urheberrechtsorganisation GEMA bietet nun auch zwei Hilfsprogramme für notleidende Mitglieder an. Eines ist aber nur eine Vorauszahlung …

In der Mitteilung der GEMA heißt es:

„Die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat massive unmittelbare Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche: Die flächendeckende Absage von Musikveranstaltungen und die Schließungen kultureller Einrichtungen sind für viele Musikschaffende existenzgefährdend. Um die verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bestmöglich abzufedern, haben Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA ein Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder beschlossen, innerhalb dessen Komponisten, Textdichter und Musikverleger finanzielle Unterstützung bei der GEMA beantragen können. Das Nothilfe-Programm besteht aus zwei Säulen:

„Schutzschirm LIVE“:

Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten

 

„Corona-Hilfsfonds“:

Einmalige Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder

 

SCHUTZSCHIRM LIVE

Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten

Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die näheren Bedingungen für eine Beteiligung am „Schutzschirm LIVE“ finden Sie hier.

Um eine kurzfristige und effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal möglich. Sofern eine Vorauszahlung im Rahmen des Schutzschirm LIVE möglich ist, wird Ihnen nach dem Login im Portal die Summe der möglichen Vorauszahlung angezeigt. Mit einem Klick können Sie diese beantragen oder ablehnen.

Sollten Sie nicht für den Schutzschirm live berechtigt sein, haben Sie bei Bedarf die Möglichkeit eine reguläre Vorauszahlung zu beantragen. Gehen Sie dazu bitte ebenfalls in das Portal. Mit der Nachrichtenfunktion in „Mein Postfach“ teilen Sie uns den gewünschten Vorauszahlungsbetrag mit. Wählen Sie dafür die Kategorie „Mitgliedsdaten und Mitgliedskonto“ aus.

Komponisten und Textdichter, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, aber noch nicht über einen Account für das GEMA Onlineportal verfügen, können sich hier registrieren. Loggen Sie sich anschließend ein, füllen Sie das Freischaltungsformular aus und senden es als PDF-Anhang per E-Mail an mitgliederservice@gema.de, Betreff: Schutzschirm LIVE. Sie erhalten automatisch eine E-Mail, wenn Sie freigeschaltet wurden.

CORONA-HILFSFONDS

Einmalige Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder

Die Solidargemeinschaft der GEMA hat aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Mit dem von der Sozialkasse der GEMA und den verschiedenen Wertungsverfahren getragenen „Corona-Hilfsfonds“ sollen Komponisten, Textdichter und Musikverleger unterstützt werden, die von der Corona-Pandemie außergewöhnlich stark betroffen sind und deren individueller, durch die Pandemie ausgelöster Härtefall nicht bereits über den „Schutzschirm LIVE“ oder sonstige Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden kann.

Je nach seiner persönlichen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie kann das Mitglied aus dem Corona-Hilfsfonds Übergangshilfen von bis zu 5.000 EUR beantragen.

Damit die Anträge effizient bearbeitet werden können, bitten wir, für die Antragstellung ausschließlich das von der GEMA zur Verfügung gestellte Antragsformular zu verwenden. Anderweitig eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Die GEMA wird die Anträge nach Eingang sukzessive bearbeiten.

Das Antragsformular finden Sie hier: mitglieder-hilfsfonds.gema.de

Die Antragsprüfung erfolgt auf Grundlage Ihrer Angaben und Nachweise. Unvollständige oder unplausible Anträge müssen im Interesse der Solidargemeinschaft der GEMA-Mitglieder leider abgelehnt werden. Bitte achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Ihre Angaben und Nachweise vollständig und nachvollziehbar sind, damit die GEMA Ihnen helfen kann.

Wichtige Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier: nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder“

Quelle: www.gema.de

 

 

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Fair Play in Sachen Kultur https://www.tiefgang.net/fair-play-in-sachen-kultur/ Fri, 13 Jul 2018 22:27:16 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3845 [...]]]> Wir haben uns daran gewöhnt: im Netz gibt es fast alles gratis oder günstig. Aber ist das fair gegenüber den Urhebern? Ein Projekt sensibilisiert.

Der Kölner Jazz-Violinist und Sänger Lando van Herzog hatte irgendwann die Schnauze voll. Alle zeigten Verständnis, verwiesen auf Gesetze und Technik. Geändert aber hast sich an einer Sache nichts: Urheber von Kunst und Kultur gehen meistens leer aus.

Dieser respektlose Umgang mit geistigem Eigentum im digitalen Zeitalter und die seit Jahren andauernde und noch immer aktuelle Diskussion um das Urheberrecht war letztlich der Auslöser zum ´PROJECT FAIR PLAY` . Und das hat van Herzig aus eigenen Mitteln gestemmt und viele Wegbegleiter aktivieren können, um damit sichtbar nach Außen zu treten. Denn seit der Jahrtausendwende haben sich – zunächst in der Musik, dann im Film und zuletzt auch im Bereich des gedruckten Wortes – Umsonstversorgung und Dumping bis zum Null-Tarif rapide ausgebreitet.

„Ich will das Streaming nicht verteufeln, aber so wie bei YouTube ist es kriminell. Spotify zum Beispiel ist ja legal und für den User sehr vorteilhaft. Aber für den Künstler, der aus Deutschland kommt und der nicht sehr bekannt ist, fällt eben kaum etwas ab. Wir haben da eine Kette: Den verwöhnten Konsumenten, die Vermittler, die ihre eigenen Interessen haben und abhängig vom wenig geldausgebenden Konsumenten sind und dann als schwächstes Glied den Künstler. Bei abonnementbasierten/lizenzierten Audiostreamingdiensten wie Spotify erhält der Künstler eine Beteiligung, die jedoch von den Musikkonzernen verhandelt werden. Streamingdienste sind derzeit für – insbesondere deutschsprachige – Musiker keine lukrative Einnahmequelle, sofern sie keine hohe Gewinnbeteiligung mit den Musikfirmen ausgehandelt haben“, so van Herzog.

Wenn die Schöpfer geistiger Werke nicht mehr entsprechend entlohnt werden, gerät die Existenz der kreativ Schaffenden in Gefahr. Letztlich eine reale Bedrohung der kulturellen Werte der Gesellschaft. Man sollte daher meinen, dass sich gerade die betroffenen Künstler deutlich und lautstark zu dieser Problematik geäußert haben – doch bislang herrschte bis auf wenige Ausnahmen lähmende Ruhe. Daher sah van Herzog es an der Zeit für das „PROJECT FAIR PLAY“. Eine Basis dieses Projektes ist ein Konzept-Album, auf dem Künstler sich mit ihren eigenen künstlerischen Mitteln – Musik, Wort und Bild – zum Thema Respekt vor geistigem Eigentum im digitalen Zeitalter äußern. Es ist das erste Projekt überhaupt, in dem  Künstler hierzu Stellung nehmen. Und weil FAIR PLAY viele Dimensionen hat, z.B. im Sport, in der Arbeitswelt oder in zwischenmenschlichen Beziehungen, kommen diese Themen ebenfalls zur Sprache. Musiker quer durch die Musikstile singen und spielen; bildende Künstler und Designer illustrieren mit Bildern und Fotos; Schauspieler, Filmemacher, Onlinekünstler, Sportler und Repräsentanten des öffentlichen Lebens interpretieren auf Interludes Texte von Schriftstellern.

Ein Meisterwerk an Vielfalt und Prominenz: Popsongs, BigbandSounds, Interludes, DancefloorBurner, Film- und Symphonieorchester, Technobeats, PoetrySlam, Hippe Jazzimpressionen, Hits, Ouvertüre & Finale und das von Preisträgern (Oscar, Grammy, ECHO, ECHO Jazz, Grimme, Deutscher Filmpreis, Deutscher Comedypreis, Goldene Kamera, Deutscher Fernsehpreis, Literaturpreise) YoutubeStars,  Paralympics-Sieger und Weltrekordhaltern oder Weltmeistern reichen sich auf dieser einmaligen CD die Hand zur PROJECT FAIR PLAY Allianz.

PROJECT FAIR PLAY und vorliegendes Konzept-Album wurden nicht von Industrie oder Verbänden realisiert  … sondern von den Künstlern selbst. Initiiert und produziert wurde das Projekt von Lando van Herzog. Produktion und Veröffentlichung des Albums hat der Sänger und Violinist durch den Einsatz eigener privater Mittel ermöglicht.

Lando van Herzog: „Wir befürworten daher jegliche Maßnahme des Gesetzgebers, die den Schutz geistigen Eigentums fördert. Unser Ansatz ist aber ein ganz anderer – wir fordern ja nicht technische Regulierung, wie zum Beispiel den Kopierschutz, diese technischen Lösungen gibt es ja und sie haben meistens versagt. Wir fordern also nicht die Gerichte auf, sondern den Menschen selbst: „Fair play“ gegenüber unserer Arbeit! Es reicht nicht aus, wenn, wie Umfragen ergeben haben, nur die Hälfte der Konsumenten bereit ist, für eine Leistung wie Musik auch zu zahlen. “ (Donaukrier v. 27. Jun. 2018)

Album download: project-fairplay.com/album-download/

weiterführender Link: project-fairplay.com

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„Urheberrecht neu regeln!“ https://www.tiefgang.net/urheberrecht-neu-regeln/ Fri, 23 Feb 2018 23:56:16 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=3117 [...]]]> Mit neuen technischen Möglichkeiten wie Digitalisierung und Streaming-Diensten wird viel Wissen für alle verfügbar. Aber um die Urheberechte hat längst ein neuer Streit begonnen …

In der Pressemitteilung des Deutscheazbuen  Kulturrats vom 19. Februar 2018 heißt es:

„Der Deutsche Kulturrat fordert die für das Urheberrecht Verantwortlichen auf der europäischen Ebene, also Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Europäischer Rat, auf, die Verlegerbeteiligung, die Schrankenregelung und die weiteren Themen, Vergriffene Werke, Value Gap und das Framing rasch neu zu regeln.

Die Europäische Kommission hat mit ihrem Regelungsvorschlag vom 14.09.2016 einen Diskussionsprozess zur Zukunft des Urheberrechts in Europa angestoßen, zu dem sich der Deutschen Kulturrat bereits am 28.10.2016 mit der „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Reform des europäischen Urheberrechts“ positioniert hat. Jetzt hat der Deutsche Kulturrat noch einmal auf den dringenden urheberrechtlichen Handlungsbedarf auf europäischer und nationaler Ebene hingewiesen.

Verlegerbeteiligung
Der Deutsche Kulturrat erneuert seine Forderung, dass die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen einer dringenden Lösung und Klarstellung bedarf und unverzüglich angegangen werden muss. Die in der Richtlinie vorgeschlagene Regelung in Art. 12 des Entwurfs wird vom Deutschen Kulturrat grundsätzlich begrüßt. Allerdings sollte bei der nationalen Umsetzung darauf geachtet werden, dass der Beteiligungsanspruch der Verleger nur von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann, die Rechte von Urhebern und Verlegern gemeinsam vertritt.

Schrankenregelungen
Es geht bei der Schrankenregelung um den Ausgleich zwischen den Interessen von Bildungs- und Kultureinrichtungen möglichst viele Inhalte ohne Einwilligung der Urheber digital anbieten zu können und den Interessen der Urheber und sonstiger Rechteinhaber, insbesondere an einer angemessenen Vergütung der Nutzungen. Zu nennen sind hier der Schutz des geistigen Eigentums und seine Sozialbindung im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 der GR-Charta der EU und Art. 14 GG.

Konkret vermisst der Deutsche Kulturrat im Richtlinienentwurf eine Definition des Begriffs Bildungseinrichtung. Ebenso sollte klargestellt werden, dass entsprechend dem Drei-Stufen-Test eine Schranke zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft nicht in den Primärmarkt eingreifen sollte. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass es digitale und analoge Werke gibt, die ausdrücklich und ausschließlich für den Bildungsbereich hergestellt werden. Deren Primärmarkt darf durch Schranken nicht beeinträchtigt werden. Von zentraler Bedeutung ist für den Deutschen Kulturrat, dass bei Schrankenregelungen eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber sichergestellt wird, die über Verwertungsgesellschaften durchzusetzen ist. Diese angemessene Vergütung ist nicht zuletzt durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Bildungs- und Kultureinrichtungen zu gewährleisten.

Vergriffene Werke
Hier besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf, um klarzustellen, dass die Nutzung von vergriffenen Werken durch Verwertungsgesellschaften auch in Zukunft erlaubt werden kann. Die bestehenden nationalen Regelungen in Deutschland, für die sich der Deutsche Kulturrat stets eingesetzt hatte, werden durch eine Entscheidung des EuGH v. 16.11.2016 (C-301/15) zum französischen Recht möglicherweise in Frage gestellt.

Value Gap
Mit der Nutzung urheberrechtlicher Inhalte generieren Internetplattformen erhebliche wirtschaftliche Erlöse. Davon profitieren bisher vor allem Plattformbetreiber, die sich unter Berufung auf rechtliche Schlupflöcher ihrer Verantwortung entziehen, Kreative und ihre Partner angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu vergüten. Die auf EU-Ebene angestoßene Modernisierung des Urheberrechts stellt eine Chance dar, diese als Value Gap oder Transfer of Value bezeichnete Fehlentwicklung zu korrigieren und Online-Plattformen endlich in die Verantwortung zu nehmen. Die Bundesregierung sollte sich insbesondere für eine rechtliche Klarstellung einsetzen, dass Plattformen wie z. B. YouTube an der öffentlichen Zugänglichmachung (im urheberrechtlichen Sinne) von Inhalten beteiligt sind und sich nicht hinter den Haftungsprivilegierungen für Host Provider verstecken dürfen, die für rein passive Dienste gedacht sind.

Framing
Ferner hält es der Deutsche Kulturrat für dringend erforderlich, die Voraussetzungen der öffentlichen Wiedergabe geschützter Werke unter dem Gesichtspunkt des sogenannten „Framings“, also die Einbindung fremder Inhalte auf eigenen Webseiten oder Angeboten zu klären. Durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH sind die Rechteinhaber weitgehend rechtlos gestellt, wenn ein mit ihrer Zustimmung im Internet zugänglich gemachtes Werk von Dritten beispielsweise mithilfe eines Hyperlinks in einen neuen Zusammenhang auf einer Webseite eingebunden wird. Zugleich sieht der Deutsche Kulturrat die Notwendigkeit der Klarstellung der urheberrechtlichen Zulässigkeit einfacher, verweisender (rein referenzieller) Verlinkung.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Urheberrecht hat eine zentrale, marktordnende Bedeutung. Die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft, die entscheidend durch die Urheber und Kulturverwerter geprägt wird, braucht ein starkes Urheberrecht, um wettbewerbsfähig zu sein. Auf der europäischen Ebene stehen schon lange dringende urheberrechtliche Regelungen an. Wir fordern das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Europäischen Rat auf, das Thema Urheberrecht mit höherer Priorität zu behandeln, als bislang geschehen. Gerade weil unsere nationale Regierung fast handlungsunfähig ist, wächst der europäischen Ebene eine noch größere Verantwortung in Urheberrechtsfragen zu.“

Weiterführende Materialien:

Quelle: kulturrat.de

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Wenn Worte zu Gold werden https://www.tiefgang.net/wenn-worte-zu-gold-werden/ Sat, 27 May 2017 06:00:07 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=1181 [...]]]> Alle Macht den Autoren und die Verlage gehen reihenweise in die Knie? Nach einem grundlegenden Urheberrechtsurteil des Bundesgerichtshofs im letzten Jahr sah es fast so aus. Nun scheint der Weg zur Wende gefunden …

Am vorherigen Wochenende (19./20. Mai 2017) tagten in München die Gremien der VG WORT. Sie wurde 1958 gegründet und vertritt vor allem die Urheberrechte der schreibenden Zunft. Ob Journalist*innen, Fachautor*innen, Autor*innen allgemein. Dafür müssen die Nutzenden zahlen. Manchmal in Form des Buchpreises. Manchmal aber auch in Form von versteckten Gebühren im Preis z.B. für Kopien, der PC-Nutzung etc.pp.

Die Tagung am Wochenende wurde nun von vielen mit großer Spannung erwartet und wohl auch aufgrund des Urteils sind erheblich mehr abstimmungsfähige Mitgliedschaften erfolgt. Waren es Anfang 2016 noch 401 Mitglieder, zählt die VG Wort nach jetzigem Stand 835. Anlass war aber vor allem, dass Ende 2016 die Bundesregierung auf das BGH-Urteil reagierte und das sogenannte „Verwertungsgesellschaftengesetz“ (VGG) verabschiedete.

Dies regelte, dass sich Autoren und Verlage in einer Gesellschaft zusammenschließen können, welche die Nutzung der Urheberrechte wahrnimmt. Allerdings was die Verteilung der Einnahmen angeht, nicht mit Pauschalquoten, wie sie bei der VG Wort bis dahin galten und eben von Gericht wegen bemängelt wurden. Statt dessen sollte nun neu gelten: Die Einnahmen, die aus der Nutzung von Urheberrechten erzielt werden, können die Autoren zu hundert Prozent behalten, sie können aber auch einer Beteiligung der Verlage zustimmen. Wie das geschehe sollte, oblag aber nach wie vor der VG Wort.

Es geht um 184,71 Mio. €

In der Pressemitteilung der VG Wort heißt es nun:

„Die Erlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt € 184,71 Mio. Das ist das drittbeste Ergebnis in der 59jährigen Geschichte der VG WORT. Der Verwaltungsaufwand war sehr niedrig und lag bei lediglich 4,14% der Inlandserlöse.

Ein besonders wichtiger Einnahmenbereich für die VG WORT ist die Gerätevergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen von Schriftwerken („stehender Text“). Hier konnten im Jahr 2016 € 124,12 Mio. erzielt werden, davon sind € 61,67 Mio. Nachzahlungen für PC für den Zeitraum 2001 bis 2007 („nach altem Recht“) enthalten.

Schwerpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung am Samstag war die Beschlussfassung über den Verteilungsplan der VG WORT. Zum einen ging es um den zukünftigen Verteilungsplan, der ab dem Jahr 2017 gilt und damit erstmals für die Ausschüttungen in 2018 zur Anwendung kommt. Zum anderen wurde ein Übergangs- und Ergänzungsverteilungsplan im Hinblick auf die diesjährigen Ausschüttungen 2017 (für 2016) zur Abstimmung gestellt.

Aufs Wort achten und Wort halten … (Grafik: VGWort)

Beide Verteilungspläne erhielten erfreulicherweise in allen sechs Berufsgruppen die notwendige  Zweidrittelmehrheit.

„Mit den neuen Verteilungsplanregelungen wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die VG WORT die gemeinsame – sehr erfolgreiche – Rechtewahrnehmung für Urheber und Verlage fortsetzen kann. Ein wichtiger Schritt in die Zukunft ist gelungen“, so äußerten sich die beiden geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Dr. Robert Staats und Rainer Just direkt nach der Sitzung. Der zukünftige Verteilungsplan setzt die gesetzlichen Vorgaben des 2016 in Kraft getretenen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zur Verlegerbeteiligung um.

Weiterhin wird im neuen Verteilungsplan auch die Anpassung einiger Aufteilungsquoten  zu Gunsten der Urheber berücksichtigt.

 Ausschüttungen 2017

Der Übergangs- und Ergänzungsverteilungsplan sieht für die Ausschüttungen in 2017 (für 2016) vor, dass bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen die Autoren zunächst eine Abschlagszahlung erhalten. Danach können die Ausschüttungsempfänger bis zum 30.9.2017 entscheiden, ob ihr jeweiliger Verlag beteiligt werden soll und ggf. eine entsprechende Zustimmung gegenüber der VG WORT erklären.

Erfolgt keine Zustimmungserklärung, erhält der Autor anschließend noch den zu 100% fehlenden Anteil auf der Grundlage der neuen Verteilungsplanregelungen. Stimmt der Autor der Verlegerbeteiligung zu, erhält der Verlag seinen Anteil auf der Grundlage der im Verteilungsplan festgelegten Quoten.“

Alle Zahlen und wichtigen Informationen des vergangenen Jahres sind im Geschäftsbericht 2016 nachzulesen. Dieser ist auf der Startseite der VG WORT www.vgwort.de veröffentlicht.

Detaillierte Informationen u.a. zu den diesjährigen Ausschüttungsquoten sowie zum

Stand der Rückforderungen gegenüber Verlagen werden in Kürze auf der Homepage  veröffentlicht und mittels Newsletter ausgesandt. Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland.

Quelle: www.vgwort.de

(21. Mai 2017, TG)

 

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