VG Wort will nun Urheberechten und Verlagen gerecht werden:

Wenn Worte zu Gold werden

Mit Tippen Kasse zu machen ist nicht allein Gewinnspielern vorbehalten. (Foto: Der Specht9

Alle Macht den Autoren und die Verlage gehen reihenweise in die Knie? Nach einem grundlegenden Urheberrechtsurteil des Bundesgerichtshofs im letzten Jahr sah es fast so aus. Nun scheint der Weg zur Wende gefunden …

Am vorherigen Wochenende (19./20. Mai 2017) tagten in München die Gremien der VG WORT. Sie wurde 1958 gegründet und vertritt vor allem die Urheberrechte der schreibenden Zunft. Ob Journalist*innen, Fachautor*innen, Autor*innen allgemein. Dafür müssen die Nutzenden zahlen. Manchmal in Form des Buchpreises. Manchmal aber auch in Form von versteckten Gebühren im Preis z.B. für Kopien, der PC-Nutzung etc.pp.

Die Tagung am Wochenende wurde nun von vielen mit großer Spannung erwartet und wohl auch aufgrund des Urteils sind erheblich mehr abstimmungsfähige Mitgliedschaften erfolgt. Waren es Anfang 2016 noch 401 Mitglieder, zählt die VG Wort nach jetzigem Stand 835. Anlass war aber vor allem, dass Ende 2016 die Bundesregierung auf das BGH-Urteil reagierte und das sogenannte „Verwertungsgesellschaftengesetz“ (VGG) verabschiedete.

Dies regelte, dass sich Autoren und Verlage in einer Gesellschaft zusammenschließen können, welche die Nutzung der Urheberrechte wahrnimmt. Allerdings was die Verteilung der Einnahmen angeht, nicht mit Pauschalquoten, wie sie bei der VG Wort bis dahin galten und eben von Gericht wegen bemängelt wurden. Statt dessen sollte nun neu gelten: Die Einnahmen, die aus der Nutzung von Urheberrechten erzielt werden, können die Autoren zu hundert Prozent behalten, sie können aber auch einer Beteiligung der Verlage zustimmen. Wie das geschehe sollte, oblag aber nach wie vor der VG Wort.

Es geht um 184,71 Mio. €

In der Pressemitteilung der VG Wort heißt es nun:

„Die Erlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt € 184,71 Mio. Das ist das drittbeste Ergebnis in der 59jährigen Geschichte der VG WORT. Der Verwaltungsaufwand war sehr niedrig und lag bei lediglich 4,14% der Inlandserlöse.

Ein besonders wichtiger Einnahmenbereich für die VG WORT ist die Gerätevergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen von Schriftwerken („stehender Text“). Hier konnten im Jahr 2016 € 124,12 Mio. erzielt werden, davon sind € 61,67 Mio. Nachzahlungen für PC für den Zeitraum 2001 bis 2007 („nach altem Recht“) enthalten.

Schwerpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung am Samstag war die Beschlussfassung über den Verteilungsplan der VG WORT. Zum einen ging es um den zukünftigen Verteilungsplan, der ab dem Jahr 2017 gilt und damit erstmals für die Ausschüttungen in 2018 zur Anwendung kommt. Zum anderen wurde ein Übergangs- und Ergänzungsverteilungsplan im Hinblick auf die diesjährigen Ausschüttungen 2017 (für 2016) zur Abstimmung gestellt.

Aufs Wort achten und Wort halten … (Grafik: VGWort)

Beide Verteilungspläne erhielten erfreulicherweise in allen sechs Berufsgruppen die notwendige  Zweidrittelmehrheit.

„Mit den neuen Verteilungsplanregelungen wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die VG WORT die gemeinsame – sehr erfolgreiche – Rechtewahrnehmung für Urheber und Verlage fortsetzen kann. Ein wichtiger Schritt in die Zukunft ist gelungen“, so äußerten sich die beiden geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Dr. Robert Staats und Rainer Just direkt nach der Sitzung. Der zukünftige Verteilungsplan setzt die gesetzlichen Vorgaben des 2016 in Kraft getretenen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zur Verlegerbeteiligung um.

Weiterhin wird im neuen Verteilungsplan auch die Anpassung einiger Aufteilungsquoten  zu Gunsten der Urheber berücksichtigt.

 Ausschüttungen 2017

Der Übergangs- und Ergänzungsverteilungsplan sieht für die Ausschüttungen in 2017 (für 2016) vor, dass bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen die Autoren zunächst eine Abschlagszahlung erhalten. Danach können die Ausschüttungsempfänger bis zum 30.9.2017 entscheiden, ob ihr jeweiliger Verlag beteiligt werden soll und ggf. eine entsprechende Zustimmung gegenüber der VG WORT erklären.

Erfolgt keine Zustimmungserklärung, erhält der Autor anschließend noch den zu 100% fehlenden Anteil auf der Grundlage der neuen Verteilungsplanregelungen. Stimmt der Autor der Verlegerbeteiligung zu, erhält der Verlag seinen Anteil auf der Grundlage der im Verteilungsplan festgelegten Quoten.“

Alle Zahlen und wichtigen Informationen des vergangenen Jahres sind im Geschäftsbericht 2016 nachzulesen. Dieser ist auf der Startseite der VG WORT www.vgwort.de veröffentlicht.

Detaillierte Informationen u.a. zu den diesjährigen Ausschüttungsquoten sowie zum

Stand der Rückforderungen gegenüber Verlagen werden in Kürze auf der Homepage  veröffentlicht und mittels Newsletter ausgesandt. Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland.

Quelle: www.vgwort.de

(21. Mai 2017, TG)

 

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