ver.di https://www.tiefgang.net Sat, 31 Oct 2020 11:08:11 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Was darf das Trauerspiel denn kosten? https://www.tiefgang.net/was-darf-das-trauerspiel-denn-kosten/ Fri, 20 Oct 2017 22:24:59 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=2341 [...]]]> „Sie sind Musiker? Ach, dann spielen Sie uns doch mal was …“ Wäre schön, klar. Aber es hat auch seinen Preis, sagt ein Verband und nennt nun Zahlen.

„Was schmeckt Ihnen besser? Das Brötchen aus dem Backautomaten eines Discounters mit undefinierbaren Ingredienzien für 15 Cent oder das aus qualitativ hochwertigen Zutaten und von Meisterhand geformte des Bäckers an der Ecke für 60 Cent?“ Diese Frage stellt der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg und will damit einen Beitrag leisten, um für Mindestgagen zu sensibilisieren. Herausgekommen ist zumindest eine Liste, anhand derer sich Tonkünstler*innen orientieren können, um Argumente zu ihren Forderungen zu haben. Aber auch um für sich selbst Kriterien zu entwickeln, was man einfach zum Überleben braucht. Auch in der Kunst.

Das aber, was dann vom Verband als Kriterien für Gagen tituliert wird, bezieht sich meist auf Unterrichtshonorare oder Leitlinien für „Muggen“ – die musikalischen Gelegenheitsgeschäfte“ wie Hochzeitsfeiern oder auch Beerdigungen. Nichts desto trotz. Ein Anfang. Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg und seine aus Mitgliedern unterschiedlicher musikalischer Richtungen bestehende Arbeitsgruppe Honorarstandards haben sich zum Ziel gesetzt, der „pekuniären Abwärtsspirale“ im Musikbetrieb den Kampf anzusagen: „Dabei ist es bereits fünf nach zwölf, denn viele Kolleginnen und Kollegen resignieren bereits und haben sich wohl oder übel mit den schlechten finanziellen Bedingungen abgefunden, weil sie es müssen und wenig besser ist als gar nichts. Doch bedenken wir, dass Musikerinnen und Musiker jahrelang studiert, teure Meisterkurse absolviert und für horrende Summen Instrumente angeschafft haben. Klar macht das Musizieren Spaß und niemand studiert Musik mit dem Ziel, später Reichtümer anzuhäufen. Aber leben können sollen wir von unserer Arbeit und später eine Rente erhalten, die ebenfalls ein menschenwürdiges Leben im Alter ermöglicht.“
Und konkret fordert Vorstandsmitglied Anja Schlenker-Rapke: „Sagen Sie nein zu Gagen weit unter unseren Empfehlungen. Spielen Sie nicht umsonst oder für Almosen. Stellen gerade Sie den Wert qualifizierter musikalischer Arbeit nach außen dar. Sie helfen so, die Existenz des ganzen Berufsstandes zu sichern. So wie der Bäckermeister an der Ecke darauf angewiesen ist, dass wir bei ihm die Brötchen kaufen und nicht beim Discounter.“

Und hier nun die erarbeiteten Honoralisten bzw. –forderungen, an denen sich Tonkünstler*innen orientieren können und sollen:

„1. Unterrichtshonorare
Diese Empfehlungen basieren auf der ver.di Honorartabelle für freiberufliche Musiklehrkräfte an Musikschulen (Stand 1.2.2017) ver.di nennt als Mindeststandard für einen Musiklehrer mit Abschluss und 6 jähriger Berufserfahrung einen Mindeststandard von 43,70 € für 45 Min
Der TKV Baden-Württemberg empfiehlt auf dieser Grundlage:
1.1. Einzel vereinbarte und bezahlte Unterrichtsstunden
35.- €  pro  Einzelstunde à 30 Min
50.- €  pro  Einzelstunde  à 45 Min
70 .-€  pro  Einzelstunde à 60 Min
1.2. Jahresvertrag mit 36 Unterrichsstunden, umgerechnet auf 12 Monate
Zahlen basierend auf Umrechnung des ver.di Betrages:
30.- € (30 Min), 45.-€ (45 Min), 60.-€ (60 Min)  x 36 : 12
90.- € monatlich bei 30 Min wöchentlichem Unterricht.
135.-€ monatlich bei 45 Min wöchentlichem Unterricht.
180.-€ monatlich bei 60 Min wöchentlichem Unterricht.

  1. Chorleitung/Instrumentalensembleleitung

Unter Berücksichtigung des Faktors Zeit ergeben sich bei Zugrundelegung von
60.-€ für 60 Minuten Arbeit folgende Empfehlungen:
2.1. Einzelstundenvergütung:
90.- € pro 60 Minuten gehaltener Probe (inkl. Vorbereitung!!!)

2.2. Monatsvergütung mit 44 Arbeitswochen umgerechnet auf 12 Monate
500.- €   monatlich bei 60 Min Probe (Fahrtkosten und Fahrtzeit exklusive)
Aufführungen und Sonderaktivitäten, wie Probenwochenenden etc. sind gesondert zu vergüten
2.3. Kinder- und Jugendchöre und Instrumentalensembles
Im Kinder- und Jugendbereich wird – soweit der erhöhte organisatorische und zeitliche Mehraufwand für Betreuung, Organisation von Fahrdiensten, etc. nicht von Eltern abgedeckt wird – ein Zuschlag von 25% auf die Einzelstundenvergütung, bzw. das Monatshonorar empfohlen.

  1. Konzerttätigkeit

3.1. Orchester/Chor
in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Orchestervereinigung

Probensatz:
90.-€          pro jeweils 3 Std Spielzeit inkl. 20 Min Pause
(Empfehlung der DOV 80,49 €)
Aufführung (Tagessatz) eintägiges Projekt:
240.-€      3 Std. ggf. plus Probe  (Tagessatz)
(Empfehlung der DOV: 241,47 €)
Aufführung (Tagessatz) mehrtägiges Projekt:
180.-€     entweder
2 Proben inkl. 20 Min Pause mit mindestens 1 Std Pause dazwischen
1 Probe + Aufführung mit mindestens 1 Std  Pause dazwischen
Aufführung + Anspielprobe
(Empfehlung der DOV: 160,98 €)

Fahrtkosten und Unterbringung bei auswärtigen Projekten sind nicht in diesen Sätzen erhalten

3.2. Solist (Sänger und Instrumentalist im Ensemble)
600.-€ bis 1000.-€          je nach Aufwand und Größe der Partie
zu berücksichtigen sind bei der Kalkulation auch evtl. anfallende Zusatzproben (Klavierproben mit dem Dirigenten etc.)
3.3. Solist (Sänger und Instrumentalist als Einzel-Solist mit Orchester, bzw. Solo-Recital)
2000.- €
Fahrtkosten, evtl. Übernachtungen sind in diesen Empfehlungen nicht enthalten

  1. Muggen, Gottesdienste, sonstige Veranstaltungen
    Angaben pro Person4.1. Trauerfeiern/Hochzeiten (Zeremonie) Sänger und Instrumentalisten
    200.-€ zuzüglich Fahrtkosten
    4.2. Hochzeiten/Events
    500.-€ (3 Stunden inkl. Pausen) + 100.-€  jede weitere Stunde
    zzgl. ggf. Aufbau, Fahrtkosten + evtl. Übernachtung
    4.3.Vernissagen/musikalische Umrahmungen mit Anwesenheit von ca. 1-1,5 Std.
    300.-€ zuzüglich Fahrtkosten
    4.4. Gottesdienste
    200.-€ + Fahrtkosten“

Hier die Listen zum download: Honorarstandards herunterladen

Quelle: dtkv.net/BW

Grafik: Bonedo

Just zeitgleich schreibt Haiko Heinz in dem Musiker*innen-Portal „Bonedo“ über potentielle Gagenhöhen, die Musiker*innen egal welchen Genres fordern sollten, wenn sie Konzerte oder Tanzevents spielen, wenn sie privat oder an Musikschulen unterrichten. Dabei unterscheidet er durchaus zwischen professionellen und Amateur-Musiker*innen und gibt darüber hinaus auch Tipps für die Verhandlungen mit Konzert- oder Eventorganisatoren. Aber auch er kommt zu dem dem naheliegenden Schluß:  letztlich muß jede Musikerin, jeder Musiker selbst entscheiden, was an Honorar noch akzeptabel ist oder nicht. Nach unten ist aber auch nicht mehr viel Luft.

Quelle: www.bonedo.de

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Geld her oder Bild ab! https://www.tiefgang.net/geld-her-oder-bild-ab/ Sat, 18 Mar 2017 08:00:46 +0000 https://www.tiefgang.net/?p=746 [...]]]> Eine Ausstellung im Rathaus, der örtlichen Sparkasse oder einer Klinik – klingt toll, ist aber meist umsonst. Das soll sich nun ändern, fordert die „Initiative Ausstellungvergütung„.

Und deren Sprecher sind keine Geringeren als Werner Schaub, Vorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler und Frank Michael Zeidler, 1. Vorsitzender des Deutschen Künstlerbundes.

In einem Aufruf „Ausstellungsvergütung: Überfällig!“ gingen sie nun im Februar 2017 an die Öffentlichkeit und fordern, von dem vermutlich viele dachten, es sei selbstverständlich. nämlich Geld.

Der Aufruf:

Ausstellungsvergütung: Überfällig!
Prekäre Situation bildender Künstler muss verbessert werden

Angesichts leerer Stadtkassen und beschnittener Budgets für Museen und Ausstellungshäuser erscheint die Forderung der Verbände, die sich für die Belange von Künstlerinnen und Künstlern engagieren, nahezu absurd. Niemand scheint willens, derlei Zahlungen überhaupt in Erwägung zu ziehen. Stadtkämmerer und Museumsdirektoren weigern sich strikt, darüber nachzudenken, und die Regierung schiebt derlei Forderungen weit vom Tisch. Dennoch, es ist an der Zeit Ausstellungsvergütungen endlich gesetzlich festzuschreiben. Bereits beim legendären Künstlerkongress in der Frankfurter Paulskirche im Juni 1971 wurden viele Forderungen an den Gesetzgeber gestellt, um die prekäre Situation bildender Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Vieles wurde seitdem erreicht. Trotz steter Anfeindungen bekennt sich die Bundesregierung seit damals zu der Einrichtung der Künstlersozialkasse, ein verbindlicher Leitfaden der Bundesregierung zu Kunst am Bau wurde erarbeitet und zur Anwendung gebracht, Künstlerinnen und Künstler profitieren bei Wiederverkäufen durch die Folgerechtsregelung, und seit den Achtzigerjahren können sie ihre Rechte in der starken Verwertungsgesell-schaft Bild-Kunst wahrnehmen lassen. Allein das Thema Ausstellungsvergütung steht seit diesen Tagen unverabschiedet auf der Agenda.
Um die Jahrtausendwende hatten sich der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, ver.di und die GEDOK erneut auf eine Formulierung zur Ausstellungsvergütung geeinigt, und die Gesetzesvorlage war in der 15. Legislaturperiode im Jahr 2005 bereits im Gesetzgebungs-verfahren gelandet. Hätte die Regierung seinerzeit keine Neuwahlen gefordert, wäre die Gesetzesvorlage schon längst entschieden worden, und die Ausstellungsvergütung wäre längst Wirklichkeit. Seinerzeit wurde, wie auch heute, juristisch unterschieden zwischen Ausstellungsvergütung und Ausstellungshonorar. Honorare sind privatrechtlich zu sehen und jeder Künstler, jede Künstlerin hat immer das Recht, ein Honorar für seine, ihre Ausstellungsleistung zu fordern. Ausstellungsvergütungen sind pauschale Zahlungen im Sinne einer Anerkennung des »Zurschaustellens künstlerischer Leistungen«. Diese Vergütung kommt einer Aufführungsvergütung gleich, so wie es die GEMA fordert. Würde man sich diesem Modell für bildende Künstlerinnen und Künstler anschließen, würde eine Brücke zum Kern des Urheberrechts geschlagen werden, wonach jedwede urheberische Leistung auch angemessen zu vergüten ist.
Dieses Argument wird durch die mannigfaltigen Darbietungen, die sich außerhalb kommerzieller Nutzung und Verwertung ansiedeln, nur mehr verstärkt. Wurde in früheren Zeiten die Forderung nach Ausstellungs-vergütung von den Kritikern immer mit dem Argument abgetan, die Künstlerin oder der Künstler könne die Werke veräußern, sind heute mehr und mehr Kunstdarbietungen zu sehen, an deren Verkauf nicht mehr zu denken ist. Ein vielfältiges Angebot von Installationen, sozialen Plastiken, interaktiven Skulpturen und vieles mehr sind in den Ausstellungshäusern zu erleben, vieles von dem Gezeigten ist nicht bezahlbar oder als Objekt verhandelbar.
Es wäre allerdings ein Trugschluss zu glauben, man könne die veräußerbaren Kunstgegenstände von den ›performativen‹ trennen und die Ausstellungsvergütung lediglich auf die entsprechenden Objekte belegen. Wenn die urheberische Leistung und damit verbunden das öffentliche Zeigen dieser Leistung angemessen vergütet werden soll, dann ergibt sich selbstredend die Forderung nach einer Ausstellungsvergütung. Warum sollen in einer Zeit, da mit Bandenwerbung in einem Fußballstadium Millionen gezahlt werden, die kulturell erheblichen Leistungen von Künstlerinnen und Künstlern durchweg kostenlos zur Schau gestellt werden? Niemand in der freien Wirtschaft käme auf die Idee, derlei Leistungen unentgeltlich anzubieten, kein Konzernchef würde über eine Gratisschau auch nur ansatzweise nachdenken.
Es ist richtig, dass kulturelle Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern frei zugänglich gemacht werden sollten, doch die Opernhäuser, die Theater sowie die Museen pochen auf Eintrittsgelder, weil die Kosten für die Apparate nicht ausschließlich aus dem Staatshaushalt beglichen werden können. Direktoren, Kuratoren, Wächter und Reinigungskräfte verdienen ihren Lebensunterhalt ebenso wie Kassierer und angestellte Kunsthistoriker und Archivare. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum diejenigen, die für all die Sensationen sorgen, warum für all diejenigen, welche Kultur erfahrbar machen und mit ihrer künstlerischen Leistung dafür sorgen, dass all die Häuser und Institutionen gefüllt und zu mancher Zeit überlaufen sind, an der Vergütung dieser Leistung nicht beteiligt sein sollen.
Der BBK brachte im Juni 2014 einen Leitfaden zur Ausstellungsvergütung heraus, basierend auf einer entsprechenden Publikation des Landesverbands Bildende Kunst Sachsen. Ziel dieses Leitfadens ist es, Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür zu sensibilisieren, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen zu honorieren sind. Dieser Leitfaden ist allerdings noch in der Erprobungsphase, aber die Umfrage des BBK zur wirtschaftlichen und sozialen Situation bildender Künstlerinnen und Künstler 2016 zeigt, dass bei den Einrichtungen, die Ausstellungen zeigen, offenbar ein Umdenkungsprozess stattfindet: Sowohl bei den Kommunen, bei den Ländern, auch beim Bund, also bei der öffentlichen Hand, aber auch bei den Kunstvereinen, bei Stiftungen sowie bei anderen Ausrichtern steigt seit 2013 die Bereitschaft stetig, Ausstellungsvergütungen zu zahlen. Gleiches gilt auch für die Bezahlung von Aufwandsentschädigungen.
Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung ist Berlin. Hier haben sich die Verantwortlichen des Berliner Senats und der ortsansässige BBK dahingehend verständigt, dass Vergütungen – allerdings nur für Ausstellungen in städtischen Einrichtungen – gezahlt werden sollen. Entscheidend für die Regelung ist die Voraussetzung eines von dem Kulturhaushalt unabhängigen Etats, der Museen und Kunstvereine nicht belasten darf. Damit fallen die stets geäußerten Argumente, Vergütungen belasten den Kulturhaushalt, unter den Tisch.
Viele Überlegungen und geschichtlich gewachsene Forderungen haben es notwendig gemacht, die »Initiative Ausstellungsvergütung« zu gründen, sie wurde am 3. März 2016 aus der Taufe gehoben. Vertreter von BBK, Deutscher Künstlerbund, ver.di und GEDOK haben sich, unterstützt von der VG Bild-Kunst, darauf verständigt, den politischen Parteien die Forderung zu einer gesetzlich geregelten Ausstellungsvergütung erneut vorzutragen und Argumente für eine Befürwortung zusammenzutragen, auf dass in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages diese Regelung in den Gesetzen endlich Einzug findet.
Werner Schaub                                                       Frank Michael Zeidler

Quelle: initiativeausstellungsverguetung.de

 

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