Tonkünstlerverband Baden-Württemberg fordert Mindestvergütungen ein:

Was darf das Trauerspiel denn kosten?

„Sie sind Musiker? Ach, dann spielen Sie uns doch mal was …“ Wäre schön, klar. Aber es hat auch seinen Preis, sagt ein Verband und nennt nun Zahlen.

„Was schmeckt Ihnen besser? Das Brötchen aus dem Backautomaten eines Discounters mit undefinierbaren Ingredienzien für 15 Cent oder das aus qualitativ hochwertigen Zutaten und von Meisterhand geformte des Bäckers an der Ecke für 60 Cent?“ Diese Frage stellt der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg und will damit einen Beitrag leisten, um für Mindestgagen zu sensibilisieren. Herausgekommen ist zumindest eine Liste, anhand derer sich Tonkünstler*innen orientieren können, um Argumente zu ihren Forderungen zu haben. Aber auch um für sich selbst Kriterien zu entwickeln, was man einfach zum Überleben braucht. Auch in der Kunst.

Das aber, was dann vom Verband als Kriterien für Gagen tituliert wird, bezieht sich meist auf Unterrichtshonorare oder Leitlinien für „Muggen“ – die musikalischen Gelegenheitsgeschäfte“ wie Hochzeitsfeiern oder auch Beerdigungen. Nichts desto trotz. Ein Anfang. Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg und seine aus Mitgliedern unterschiedlicher musikalischer Richtungen bestehende Arbeitsgruppe Honorarstandards haben sich zum Ziel gesetzt, der „pekuniären Abwärtsspirale“ im Musikbetrieb den Kampf anzusagen: „Dabei ist es bereits fünf nach zwölf, denn viele Kolleginnen und Kollegen resignieren bereits und haben sich wohl oder übel mit den schlechten finanziellen Bedingungen abgefunden, weil sie es müssen und wenig besser ist als gar nichts. Doch bedenken wir, dass Musikerinnen und Musiker jahrelang studiert, teure Meisterkurse absolviert und für horrende Summen Instrumente angeschafft haben. Klar macht das Musizieren Spaß und niemand studiert Musik mit dem Ziel, später Reichtümer anzuhäufen. Aber leben können sollen wir von unserer Arbeit und später eine Rente erhalten, die ebenfalls ein menschenwürdiges Leben im Alter ermöglicht.“
Und konkret fordert Vorstandsmitglied Anja Schlenker-Rapke: „Sagen Sie nein zu Gagen weit unter unseren Empfehlungen. Spielen Sie nicht umsonst oder für Almosen. Stellen gerade Sie den Wert qualifizierter musikalischer Arbeit nach außen dar. Sie helfen so, die Existenz des ganzen Berufsstandes zu sichern. So wie der Bäckermeister an der Ecke darauf angewiesen ist, dass wir bei ihm die Brötchen kaufen und nicht beim Discounter.“

Und hier nun die erarbeiteten Honoralisten bzw. –forderungen, an denen sich Tonkünstler*innen orientieren können und sollen:

„1. Unterrichtshonorare
Diese Empfehlungen basieren auf der ver.di Honorartabelle für freiberufliche Musiklehrkräfte an Musikschulen (Stand 1.2.2017) ver.di nennt als Mindeststandard für einen Musiklehrer mit Abschluss und 6 jähriger Berufserfahrung einen Mindeststandard von 43,70 € für 45 Min
Der TKV Baden-Württemberg empfiehlt auf dieser Grundlage:
1.1. Einzel vereinbarte und bezahlte Unterrichtsstunden
35.- €  pro  Einzelstunde à 30 Min
50.- €  pro  Einzelstunde  à 45 Min
70 .-€  pro  Einzelstunde à 60 Min
1.2. Jahresvertrag mit 36 Unterrichsstunden, umgerechnet auf 12 Monate
Zahlen basierend auf Umrechnung des ver.di Betrages:
30.- € (30 Min), 45.-€ (45 Min), 60.-€ (60 Min)  x 36 : 12
90.- € monatlich bei 30 Min wöchentlichem Unterricht.
135.-€ monatlich bei 45 Min wöchentlichem Unterricht.
180.-€ monatlich bei 60 Min wöchentlichem Unterricht.

  1. Chorleitung/Instrumentalensembleleitung

Unter Berücksichtigung des Faktors Zeit ergeben sich bei Zugrundelegung von
60.-€ für 60 Minuten Arbeit folgende Empfehlungen:
2.1. Einzelstundenvergütung:
90.- € pro 60 Minuten gehaltener Probe (inkl. Vorbereitung!!!)

2.2. Monatsvergütung mit 44 Arbeitswochen umgerechnet auf 12 Monate
500.- €   monatlich bei 60 Min Probe (Fahrtkosten und Fahrtzeit exklusive)
Aufführungen und Sonderaktivitäten, wie Probenwochenenden etc. sind gesondert zu vergüten
2.3. Kinder- und Jugendchöre und Instrumentalensembles
Im Kinder- und Jugendbereich wird – soweit der erhöhte organisatorische und zeitliche Mehraufwand für Betreuung, Organisation von Fahrdiensten, etc. nicht von Eltern abgedeckt wird – ein Zuschlag von 25% auf die Einzelstundenvergütung, bzw. das Monatshonorar empfohlen.

  1. Konzerttätigkeit

3.1. Orchester/Chor
in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Orchestervereinigung

Probensatz:
90.-€          pro jeweils 3 Std Spielzeit inkl. 20 Min Pause
(Empfehlung der DOV 80,49 €)
Aufführung (Tagessatz) eintägiges Projekt:
240.-€      3 Std. ggf. plus Probe  (Tagessatz)
(Empfehlung der DOV: 241,47 €)
Aufführung (Tagessatz) mehrtägiges Projekt:
180.-€     entweder
2 Proben inkl. 20 Min Pause mit mindestens 1 Std Pause dazwischen
1 Probe + Aufführung mit mindestens 1 Std  Pause dazwischen
Aufführung + Anspielprobe
(Empfehlung der DOV: 160,98 €)

Fahrtkosten und Unterbringung bei auswärtigen Projekten sind nicht in diesen Sätzen erhalten

3.2. Solist (Sänger und Instrumentalist im Ensemble)
600.-€ bis 1000.-€          je nach Aufwand und Größe der Partie
zu berücksichtigen sind bei der Kalkulation auch evtl. anfallende Zusatzproben (Klavierproben mit dem Dirigenten etc.)
3.3. Solist (Sänger und Instrumentalist als Einzel-Solist mit Orchester, bzw. Solo-Recital)
2000.- €
Fahrtkosten, evtl. Übernachtungen sind in diesen Empfehlungen nicht enthalten

  1. Muggen, Gottesdienste, sonstige Veranstaltungen
    Angaben pro Person4.1. Trauerfeiern/Hochzeiten (Zeremonie) Sänger und Instrumentalisten
    200.-€ zuzüglich Fahrtkosten
    4.2. Hochzeiten/Events
    500.-€ (3 Stunden inkl. Pausen) + 100.-€  jede weitere Stunde
    zzgl. ggf. Aufbau, Fahrtkosten + evtl. Übernachtung
    4.3.Vernissagen/musikalische Umrahmungen mit Anwesenheit von ca. 1-1,5 Std.
    300.-€ zuzüglich Fahrtkosten
    4.4. Gottesdienste
    200.-€ + Fahrtkosten“

Hier die Listen zum download: Honorarstandards herunterladen

Quelle: dtkv.net/BW

Grafik: Bonedo

Just zeitgleich schreibt Haiko Heinz in dem Musiker*innen-Portal „Bonedo“ über potentielle Gagenhöhen, die Musiker*innen egal welchen Genres fordern sollten, wenn sie Konzerte oder Tanzevents spielen, wenn sie privat oder an Musikschulen unterrichten. Dabei unterscheidet er durchaus zwischen professionellen und Amateur-Musiker*innen und gibt darüber hinaus auch Tipps für die Verhandlungen mit Konzert- oder Eventorganisatoren. Aber auch er kommt zu dem dem naheliegenden Schluß:  letztlich muß jede Musikerin, jeder Musiker selbst entscheiden, was an Honorar noch akzeptabel ist oder nicht. Nach unten ist aber auch nicht mehr viel Luft.

Quelle: www.bonedo.de

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