Eine Ausstellung im Rathaus, der örtlichen Sparkasse oder einer Klinik – klingt toll, ist aber meist umsonst. Das soll sich nun ändern, fordert die „Initiative Ausstellungvergütung„.
Und deren Sprecher sind keine Geringeren als Werner Schaub, Vorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler und Frank Michael Zeidler, 1. Vorsitzender des Deutschen Künstlerbundes.
In einem Aufruf „Ausstellungsvergütung: Überfällig!“ gingen sie nun im Februar 2017 an die Öffentlichkeit und fordern, von dem vermutlich viele dachten, es sei selbstverständlich. nämlich Geld.
Der Aufruf:
„Ausstellungsvergütung: Überfällig!
Prekäre Situation bildender Künstler muss verbessert werden
Angesichts leerer Stadtkassen und beschnittener Budgets für Museen und Ausstellungshäuser erscheint die Forderung der Verbände, die sich für die Belange von Künstlerinnen und Künstlern engagieren, nahezu absurd. Niemand scheint willens, derlei Zahlungen überhaupt in Erwägung zu ziehen. Stadtkämmerer und Museumsdirektoren weigern sich strikt, darüber nachzudenken, und die Regierung schiebt derlei Forderungen weit vom Tisch. Dennoch, es ist an der Zeit Ausstellungsvergütungen endlich gesetzlich festzuschreiben. Bereits beim legendären Künstlerkongress in der Frankfurter Paulskirche im Juni 1971 wurden viele Forderungen an den Gesetzgeber gestellt, um die prekäre Situation bildender Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Vieles wurde seitdem erreicht. Trotz steter Anfeindungen bekennt sich die Bundesregierung seit damals zu der Einrichtung der Künstlersozialkasse, ein verbindlicher Leitfaden der Bundesregierung zu Kunst am Bau wurde erarbeitet und zur Anwendung gebracht, Künstlerinnen und Künstler profitieren bei Wiederverkäufen durch die Folgerechtsregelung, und seit den Achtzigerjahren können sie ihre Rechte in der starken Verwertungsgesell-schaft Bild-Kunst wahrnehmen lassen. Allein das Thema Ausstellungsvergütung steht seit diesen Tagen unverabschiedet auf der Agenda.
Um die Jahrtausendwende hatten sich der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), der Deutsche Künstlerbund, ver.di und die GEDOK erneut auf eine Formulierung zur Ausstellungsvergütung geeinigt, und die Gesetzesvorlage war in der 15. Legislaturperiode im Jahr 2005 bereits im Gesetzgebungs-verfahren gelandet. Hätte die Regierung seinerzeit keine Neuwahlen gefordert, wäre die Gesetzesvorlage schon längst entschieden worden, und die Ausstellungsvergütung wäre längst Wirklichkeit. Seinerzeit wurde, wie auch heute, juristisch unterschieden zwischen Ausstellungsvergütung und Ausstellungshonorar. Honorare sind privatrechtlich zu sehen und jeder Künstler, jede Künstlerin hat immer das Recht, ein Honorar für seine, ihre Ausstellungsleistung zu fordern. Ausstellungsvergütungen sind pauschale Zahlungen im Sinne einer Anerkennung des »Zurschaustellens künstlerischer Leistungen«. Diese Vergütung kommt einer Aufführungsvergütung gleich, so wie es die GEMA fordert. Würde man sich diesem Modell für bildende Künstlerinnen und Künstler anschließen, würde eine Brücke zum Kern des Urheberrechts geschlagen werden, wonach jedwede urheberische Leistung auch angemessen zu vergüten ist.
Dieses Argument wird durch die mannigfaltigen Darbietungen, die sich außerhalb kommerzieller Nutzung und Verwertung ansiedeln, nur mehr verstärkt. Wurde in früheren Zeiten die Forderung nach Ausstellungs-vergütung von den Kritikern immer mit dem Argument abgetan, die Künstlerin oder der Künstler könne die Werke veräußern, sind heute mehr und mehr Kunstdarbietungen zu sehen, an deren Verkauf nicht mehr zu denken ist. Ein vielfältiges Angebot von Installationen, sozialen Plastiken, interaktiven Skulpturen und vieles mehr sind in den Ausstellungshäusern zu erleben, vieles von dem Gezeigten ist nicht bezahlbar oder als Objekt verhandelbar.
Es wäre allerdings ein Trugschluss zu glauben, man könne die veräußerbaren Kunstgegenstände von den ›performativen‹ trennen und die Ausstellungsvergütung lediglich auf die entsprechenden Objekte belegen. Wenn die urheberische Leistung und damit verbunden das öffentliche Zeigen dieser Leistung angemessen vergütet werden soll, dann ergibt sich selbstredend die Forderung nach einer Ausstellungsvergütung. Warum sollen in einer Zeit, da mit Bandenwerbung in einem Fußballstadium Millionen gezahlt werden, die kulturell erheblichen Leistungen von Künstlerinnen und Künstlern durchweg kostenlos zur Schau gestellt werden? Niemand in der freien Wirtschaft käme auf die Idee, derlei Leistungen unentgeltlich anzubieten, kein Konzernchef würde über eine Gratisschau auch nur ansatzweise nachdenken.
Es ist richtig, dass kulturelle Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern frei zugänglich gemacht werden sollten, doch die Opernhäuser, die Theater sowie die Museen pochen auf Eintrittsgelder, weil die Kosten für die Apparate nicht ausschließlich aus dem Staatshaushalt beglichen werden können. Direktoren, Kuratoren, Wächter und Reinigungskräfte verdienen ihren Lebensunterhalt ebenso wie Kassierer und angestellte Kunsthistoriker und Archivare. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum diejenigen, die für all die Sensationen sorgen, warum für all diejenigen, welche Kultur erfahrbar machen und mit ihrer künstlerischen Leistung dafür sorgen, dass all die Häuser und Institutionen gefüllt und zu mancher Zeit überlaufen sind, an der Vergütung dieser Leistung nicht beteiligt sein sollen.
Der BBK brachte im Juni 2014 einen Leitfaden zur Ausstellungsvergütung heraus, basierend auf einer entsprechenden Publikation des Landesverbands Bildende Kunst Sachsen. Ziel dieses Leitfadens ist es, Einrichtungen, die Ausstellungen präsentieren, dafür zu sensibilisieren, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen zu honorieren sind. Dieser Leitfaden ist allerdings noch in der Erprobungsphase, aber die Umfrage des BBK zur wirtschaftlichen und sozialen Situation bildender Künstlerinnen und Künstler 2016 zeigt, dass bei den Einrichtungen, die Ausstellungen zeigen, offenbar ein Umdenkungsprozess stattfindet: Sowohl bei den Kommunen, bei den Ländern, auch beim Bund, also bei der öffentlichen Hand, aber auch bei den Kunstvereinen, bei Stiftungen sowie bei anderen Ausrichtern steigt seit 2013 die Bereitschaft stetig, Ausstellungsvergütungen zu zahlen. Gleiches gilt auch für die Bezahlung von Aufwandsentschädigungen.
Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung ist Berlin. Hier haben sich die Verantwortlichen des Berliner Senats und der ortsansässige BBK dahingehend verständigt, dass Vergütungen – allerdings nur für Ausstellungen in städtischen Einrichtungen – gezahlt werden sollen. Entscheidend für die Regelung ist die Voraussetzung eines von dem Kulturhaushalt unabhängigen Etats, der Museen und Kunstvereine nicht belasten darf. Damit fallen die stets geäußerten Argumente, Vergütungen belasten den Kulturhaushalt, unter den Tisch.
Viele Überlegungen und geschichtlich gewachsene Forderungen haben es notwendig gemacht, die »Initiative Ausstellungsvergütung« zu gründen, sie wurde am 3. März 2016 aus der Taufe gehoben. Vertreter von BBK, Deutscher Künstlerbund, ver.di und GEDOK haben sich, unterstützt von der VG Bild-Kunst, darauf verständigt, den politischen Parteien die Forderung zu einer gesetzlich geregelten Ausstellungsvergütung erneut vorzutragen und Argumente für eine Befürwortung zusammenzutragen, auf dass in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages diese Regelung in den Gesetzen endlich Einzug findet.
Werner Schaub Frank Michael Zeidler„
Quelle: initiativeausstellungsverguetung.de