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Wenn Kunst auf Reisen geht

In heimischen Gefilden seine Werke auszustellen ist für manche*n Künstler*in schon schwer. Aber im Ausland? Wer soll das bezahlen? Jetzt gibt es wieder die Chance dazu …

In der Mitteilung des Instituts für Auslandsbeziehungen heißt es:

„Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) fördert im Ausland stattfindende Ausstellungen zeitgenössischer deutscher oder in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Fördermittel können für Transport- und Reisekosten sowie die Miete für technisches Equipment beantragt werden.

Förderung

Zielgruppen: zeitgenössische deutsche oder seit mindestens 5 Jahre in Deutschland lebende Künstlerinnen und Künstler

Was wir fördern: Geleistet werden können finanzielle Beiträge zu Transportkosten, Reise- und Aufenthaltskosten der Künstlerinnen und Künstler, Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden

Voraussetzungen:

Antragsunterlagen: Ein vollständig ausgefüllter Antrag [2]

Bildmaterial in gedruckter Form (wie Kataloge, Fotos o. ä.) über das zu fördernde Projekt, und / oder über vorherige künstlerische Arbeiten (Anschauungsmaterial auf CD oder DVD kann nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: Performances und Videoarbeiten); Je 3 Vergleichsangebote für Reise- und Transportkosten sowie ggf. für Mietkosten für technische Geräte zur Präsentation der Ausstellung

Ausstellungs- und Publikationsverzeichnis aller Künstlerinnen und Künstler, für die Förderung beantragt wird :

– Schriftliche Einladung der ausländischen Ausstellungsinstitution

– Schriftliche Informationen über die Ausstellungsinstitution

Hinweis: Die Antragsunterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Das Logo des ifa wird elektronisch übermittelt. Bei geförderten Projekten ist das Logo in sämtlichen projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet, etc.) zu verwenden. Des Weiteren muss das Logo des ifa auch in den Ausstellungsräu-men sichtbar und dem entsprechenden Projekt zuzuordnen sein.
Wir veröffentlichen die geförderten Projekte in unserem Jahresbericht und auf unserer Website. Um mit diesen Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu sein, ist es notwendig, dass Sie uns regelmäßig über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten und uns über Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Zudem benötigen wir von geförderten Projekten eine rechtefreie Abbildung für die Veröffentlichung.

Bewerbungsfristen: 31. Januar (Frühjahrsausschuss) – für Projekte ab Juni desselben Jahres 15.August (Herbstausschuss) für Projekte im Folgejahr 

Es gilt der Poststempel!

Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen zu den Sitzungen des Fachausschusses zugelassen. Nach der Abgabefrist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.“

Quelle: ifa.de/kunstfoerderung [3]

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