Im September 2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Ehrenamt in Deutschland auf vielen Ebenen stärken soll. Dieser „Zukunftspakt Ehrenamt“ ist eine gute Nachricht für Vereine und freiwillig Engagierte.
Von steuerlichen Erleichterungen bis hin zu rechtlicher Absicherung – die geplanten Änderungen entlasten Ehrenamtliche und ihre Organisationen spürbar. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Weniger Bürokratie für Vereine
Die Bürokratie ist oft eine große Hürde für kleine Vereine. Das soll sich nun ändern. Mit den neuen Regelungen werden viele Abläufe einfacher:
- Umsatzgrenze wird angehoben: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt auf 50.000 Euro. Das heißt, kleine Vereine müssen ihre Gewinne bis zu dieser Grenze nicht mehr mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belasten. Das spart nicht nur Geld, sondern auch viel Aufwand.
- Wegfall der zeitnahen Mittelverwendung: Die Pflicht, Einnahmen innerhalb von zwei Jahren auszugeben, entfällt für rund 90 Prozent der Vereine. Dies gilt für alle gemeinnützigen Organisationen, deren jährliche Einnahmen 100.000 Euro nicht überschreiten. Diese Regelung kommt vor allem ehrenamtlich geführten Vereinen zugute, die oft keine steuerliche Beratung haben.
- Vereinfachte Einnahmenzuordnung: Wenn ein Verein jährlich weniger als 50.000 Euro einnimmt, muss er Einnahmen nicht mehr kompliziert dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem Zweckbetrieb zuordnen. Das vereinfacht die Buchführung enorm.
Höhere Pauschalen
Wer sich ehrenamtlich engagiert, soll für seine Zeit auch fair entlohnt werden können. Die Pauschalen für Übungsleiter*innen und Ehrenamtliche werden erhöht:
- Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro im Jahr.
- Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 Euro auf 960 Euro im Jahr.
Diese Anpassung erkennt die wertvolle Arbeit an und entlastet Freiwillige finanziell.
Erweitertes Haftungsprivileg
Ein großes Hindernis für viele, sich ehrenamtlich zu engagieren, ist die Angst vor Haftungsrisiken. Die Bundesregierung will dieses Problem nun angehen:
- Haftungsgrenze wird angehoben: Bisher galt die Haftungserleichterung nur für Ehrenamtliche, die maximal 840 Euro im Jahr erhielten. Diese Grenze wird auf 3.300 Euro angehoben und orientiert sich damit an der Übungsleiterpauschale.
- Schutz vor Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Wer sich im Verein engagiert und dabei einen Schaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht, muss dafür nicht haften. Das schafft mehr Rechtssicherheit für alle, die sich engagieren wollen.
Weitere wichtige Neuerungen
Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Anpassungen, die das Ehrenamt modernisieren und stärken:
- E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt: Sportvereine können nun auch den E-Sport als gemeinnützigen Zweck verfolgen. Dabei soll auch die Suchtprävention eine wichtige Rolle spielen.
- Photovoltaik-Anlagen: Die Installation und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Vereinseigentum gefährdet in Zukunft nicht mehr den Status der Gemeinnützigkeit. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende.
Die beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des „Zukunftspakts Ehrenamt“ und eine pragamtische Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Engagement.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de [1]
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