Vereins- & Stiftungszentrum informiert:

Auch Vereine können wirtschaften

Die Vereins-Vermietung etwa für Feiern: Wirtschafts- oder Zweckbetrieb? (Foto: Hans / Pixabay)

Die Annahme, dass gemeinnützige Organisationen nicht wirtschaftlich tätig werden dürfen, ist weit verbreitet. Das stimmt so aber nicht!

Darauf weist nun das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. hin:

„Natürlich dürfen auch gemeinnützige Organisationen wirtschaftlich tätig werden.

Die Ausübung einer derartigen Tätigkeit ist in der Praxis für viele Organisationen tatsächlich auch überlebenswichtig, da eine vollständige Finanzierung allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge oft nicht ausreichend ist. Mit Blick auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gelten allerdings einige Besonderheiten, die es beachten gilt.

Daher haben wir für diesen Videobeitrag Sandra Oechler, ihres Zeichens Steuerberaterin sowie zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeit, eingeladen. Für das Vereins- und Stiftungszentrum beantwortet sie einige wichtige steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Organisationen:

  • Was versteht man unter dem Begriff „Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“?
  • Welche Rolle spielt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine?
  • In welchem Zusammenhang stehen Satzung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
  • In welchen Formen betreiben gemeinnützige Vereine üblicherweise wirtschaftliche Geschäftsbetriebe?
  • Wie wirkt sich der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bei gemeinnützigen Vereinen umsatzsteuerlich aus?
  • Wie wirkt sich der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bei gemeinnützigen Vereinen ertragssteuerlich aus?
  • Gibt es Freibeträge bzw. Freigrenzen?
  • Gibt es eine Obergrenze für Umsätze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb?
  • Können einzelne Einnahmen bzw. Ausgaben eigentlich auch unter den verschiedenen steuerlichen Bereichen einer gemeinnützigen Organisation aufgeteilt werden?
  • Welche Probleme können ggf. im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auftreten? Können sich hieraus Risiken für die Gemeinnützigkeit ergeben?“

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