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Der gehörte Film

„Um Filme zu lieben, muss man sie nicht sehen!“ ist der Slogan zum Deutschen Hörfilmpreis 2020. Die Ausschreibung läuft.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verleiht auch im Jahr 2020 den Deutschen Hörfilmpreis. Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen. Der Deutsche Hörfilmpreis wird für herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Bereichen Kino, TV, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm verliehen.

 Aus der Ausschreibung:

Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen
Einreichungsfrist: 15. Oktober 2019

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht seit 2002 jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Bei der Verleihung im März 2020 werden folgende Leistungen ausgezeichnet:

Herausragende Hörfilm-Produktionen in den Kategorien

Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können bis spätestens den 15. Oktober 2019 mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

Die AD der Einreichungen sollte in den Jahren 2018/2019 produziert worden sein. Jeder Einreichende kann jeweils einen Nominierungsvorschlag in den Kategorien Kino, Dokumentation und Kinder-/Jugendfilm abgeben. In der Kategorie TV kann jeder Einreichende bis zu zwei Nominierungsvorschläge abgeben, nämlich jeweils einen für die Bereiche „Spielfilm“ und „Serie/Mehrteiler“. Die Einreichungen von aktuellen Audiodeskriptionsproduktionen aus dem Filmerbe sind willkommen.

Nominierung

Die Nominierungen für den Deutschen Hörfilmpreis 2020 werden umgehend nach der Entscheidung im Dezember 2019 bekannt gegeben.

Im Falle einer Nominierung stellt der Einreichende zur Verfügung:

Das Foto und der Filmausschnitt können über einen FTP-Server hochgeladen werden. Die Zugangsdaten werden den Einreichenden der nominierten Filme rechtzeitig mitgeteilt.

Einreichungen für den 18. Deutschen Hörfilmpreis 2020 sind bis zum 15. Oktober 2019 zu senden an:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
– Deutscher Hörfilmpreis 2020 –
Rungestr. 19, 10179 Berlin

E-Mail: info@deutscher-hoerfilmpreis.de [1]

Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Claudia Schaffer
Projektleitung Deutscher Hörfilmpreis
Tel.: (0 30) 28 53 87 – 282
E-Mail: c.schaffer@dbsv.org [2]

 Quelle: deutscher-hoerfilmpreis.de [3]

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