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Gemeinnützigkeit und Politik: Was Vereine beachten müssen

Viele Vereine und Organisationen setzen sich für das Gemeinwohl ein – sei es im sozialen Bereich, im Umweltschutz oder in der Kultur. Damit sie als gemeinnützig anerkannt werden, müssen sie sich aber an bestimmte Regeln halten.

Eine davon betrifft die „Förderung des demokratischen Staatswesens“. Was genau das bedeutet und wo die Grenzen zur politischen Einflussnahme liegen, hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuersachen, klargestellt. (Urteil vom 12.12.2024, Az. V R 28/23) [1]

Der Fall mit den Online-Petitionen

Stellen Sie sich einen Verein vor, der eine Internetplattform betreibt. Dort können Menschen Petitionen starten, um sich für soziale Themen stark zu machen. Das Finanzamt fand jedoch, dass der Verein sich zu sehr in „politische“ Aktionen einmischt und seine Gemeinnützigkeit gefährdet.

Was bedeutet „Förderung des demokratischen Staatswesens“?

Der BFH sagt: Um das zu verstehen, müssen wir uns unser Grundgesetz anschauen. In einer Demokratie dürfen alle Bürger mitreden, und die Regierung muss sich nach dem Willen des Volkes richten. Wichtig ist, dass die Meinungsbildung „frei, offen und ohne Zwang“ abläuft. Der Staat darf also nicht vorschreiben, was die Leute denken sollen.

Was heißt das für Vereine?

Für gemeinnützige Vereine bedeutet das: Sie dürfen zwar zur Demokratie beitragen, aber nicht einseitig bestimmte politische Meinungen verbreiten.

  • Erlaubt wäre zum Beispiel: Ein Verein organisiert Podiumsdiskussionen mit Politikern verschiedener Parteien, um Bürger über ein Thema zu informieren.
  • Nicht erlaubt wäre zum Beispiel: Ein Verein startet eine Kampagne, in der er offen dazu aufruft, eine bestimmte Partei zu wählen oder ein bestimmtes Gesetz abzulehnen.

Der schmale Grat zwischen Gemeinnützigkeit und Politik

Der BFH betont, dass es wichtig ist, zwischen der „wertfreien Förderung“ der Demokratie und der „Einflussnahme auf die politische Willensbildung“ zu unterscheiden. Gemeinnützige Vereine sollen nicht die Rolle von Parteien übernehmen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Parteien müssen Spenden ab einer bestimmten Höhe offenlegen. Für gemeinnützige Organisationen gibt es diese Pflicht nicht. Auch das zeigt, dass sie nicht mit Parteien gleichgesetzt werden sollen.

Wann ist ein „politischer Anteil“ okay?

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass eine gemeinnützige Aktivität auch eine politische Note hat.

  • Beispiel: Ein Umweltverein setzt sich für den Schutz eines bestimmten Waldgebiets ein. Das ist zwar eine gemeinnützige Sache, kann aber auch politische Diskussionen auslösen.

Laut BFH ist das in Ordnung, solange die Verbreitung einer bestimmten politischen Meinung nicht der Hauptzweck des Vereins ist.

Fazit

Gemeinnützige Vereine spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Sie können auch zur demokratischen Meinungsbildung beitragen. Wichtig ist aber, dass sie sich von parteipolitischer Einflussnahme fernhalten und verschiedene Perspektiven respektieren.

Mehr dazu auch beim Vereins- und Stiftungszentrum e.V. [2].

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