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Musik für alle!

Ensemblearbeit, Exkursionen, Musikfreizeiten – schön, aber es kostet Zeit und Geld. Nun wird auch dies unterstützt.

 In der Mitteilung der Orchesterverbände heißt es:

„Alle Kinder und Jugendlichen sollen die bestmöglichen Bildungschancen erhalten – unabhängig von der sozialen Herkunft. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) deshalb seit 2013 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Es ist das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung. 230 Millionen Euro standen für die ersten fünf Jahre zur Verfügung, ab 2018 soll das erfolgreiche Förderprogramm nun unter vereinfachten Bedingungen in eine zweite fünfjährige Phase gehen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) wurde von einer Expertenjury auch in der zweiten Förderphase zur Weiterleitung von Geldern empfohlen, diesmal in Kooperation mit der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) unter dem Titel „Musik für alle!“. (Direkt zur Antragstellung [1])

Zielgruppe sind nach wie vor Kinder und Jugendliche von 3-18 Jahren aus bildungsbenachteiligenden Lebensumständen. D.h. sie kommen aus schwierigen sozialen Verhältnissen, ihre Eltern sind arbeitslos oder verdienen zu wenig, um den Kindern das Erlernen eines Instruments zu ermöglichen, vielleicht fehlt aber auch bereits den Eltern der Zugang zu Kunst und Kultur.
Das Förderprogramm basiert auf der Idee, dass vor Ort ein Bündnis aus mindestens drei Partnern gebildet wird. Das kann z.B. ein Musikverein plus andere Vereine, Kindergärten, Schulen, Kirchen, Jugendhäuser etc. sein. Einzelpersonen können hingegen keine Bündnispartner sein. Häufig bringen die nicht-musikalischen Bündnispartner Räumlichkeiten, Werbung oder den Zugang zur Zielgruppe ein.
Diese drei Bündnispartner initiieren ein neues, außerschulisches (!) Projekt. Bei „Musik für alle!“ können sie auf vorgegebene Module zurückgreifen, die von BDO und BDC formuliert wurden. So ist z.B. geplant, Musical-Freizeiten oder Ensemblemusizieren zu fördern. Ebenso auch Exkursionen zu professionellen Konzerten. Im Rahmen des Programms ist eine Vollfinanzierung geplant, d.h. die Antragstellenden erhalten alle projektbezogenen Ausgaben wie z.B. Honorare und Leihgebühren für Instrumente erstattet und bekommen nach erfolgreicher Durchführung eine Verwaltungsprämie in Höhe von 5 Prozent der geförderten Summe, mindestens jedoch EUR 300,-.
Die Antragstellenden erhalten hierfür eine administrative Schulung durch die BDO, um die Bundesmittel korrekt verwalten und abrechnen zu können. Die BDO kann dabei auf ihre umfangreichen Erfahrungen aus den ersten fünf Jahren zurückgreifen. In dieser Zeit haben rund 10.000 Kinder und Jugendliche von den breit gefächerten, niedrigschwelligen Angeboten der BDO profitiert.
Die Erfolge der musikalischen Bündnisse sind nicht allein in musikalischen Fortschritten zu bemessen: Viele Kinder, die sonst keinen Zugang zur Musik gehabt hätten, können hier das Musizieren in der Gruppe erlernen und Erfolgserlebnisse sammeln. Dabei lernen sie auch, aufeinander zu hören und Rücksicht zu nehmen. Selbst das jüngste Kind mit den geringsten Aufgaben ist für die Gruppe wichtig, das stärkt das Selbstwertgefühl und alle fühlen sich respektiert und zusammengehörig. BDO-Präsident Ernst Burgbacher resümiert: „Musikvereine sind einer der wichtigsten Träger musikalischer Bildung im außerschulischen Bereich. Durch die ‚Kultur macht stark’-Maßnahmen der BDO können sie der Zielgruppe ein so komplexes Gebiet wie das aktive Musizieren in Gemeinschaft erfahrbar machen und Begeisterung für die Musik wecken.“

Quelle: orchesterverbaende.de [2]

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