BKJ bietet Förderung von Kinder- und Jugend-Projekten an

Künste öffnen Welten!

Grafik: stokpic / Pixabay

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (kurz: BKJ) hat ein Programm „Künste öffnen Welten“ neu aufgelegt. Zu diesem können sich Projekte um eine Förderung bewerben, die Zugänge zu Künsten und Kultur schaffen.

Dadurch sollen vor allem Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Interessierte Bündnisse können bis zum 15. September 2018 ihre Projektideen einreichen. Die Auswahl der Projektideen für die Förderung erfolgt im Spätherbst. Ein Projektstart ist dann ab Januar 2019 möglich.

Auf der Website „Künste öffnen Welten“ werden diese und weitere Fragen beantwortet:

„WAS IST KÜNSTE ÖFFNEN WELTEN?

„Künste öffnen Welten“ ist ein Förderprogramm der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Es ist ein Teil des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung in ganz Deutschland, die sich an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten.

WAS IST DAS ZIEL DER FÖRDERUNG?

Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit der Förderung können Projekte umgesetzt werden, die diese Kinder und Jugendlichen besonders in den Blick nehmen. So können sie teilhaben an Angeboten der Kulturellen Bildung, zu denen sie sonst keinen oder nur wenig Zugang haben.

WELCHE PROJEKTE WERDEN GEFÖRDERT?

Die Projekte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um gefördert werden zu können. Wir unterscheiden dabei zwischen a) inhaltlichen Kriterien und b) formalen Kriterien.

  1. a) Inhaltliche Kriterien:

Teilnehmer*innen: Es werden Projekte gefördert, die sich an Kinder und Jugendliche richten, die in familiären Risikolagen aufwachsen. Das sind Familien:

  • die nah an oder unterhalb der Armutsgrenze leben,
  • in denen Eltern bildungsfern, d. h. gering qualifiziert sind,
  • die von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
  • Das Alter der Kinder und Jugendlichen, die gefördert werden, kann sich zwischen dem Vorschulalter und 18 Jahren bewegen

Bezug zur Kulturellen Bildung: Wir fördern Projekte, die Angebote der Kulturellen Bildung sind. Diese Projekte sollen Zugänge zu Künsten und Kultur (Theater, Bildende Kunst, Fotografie, Tanz, Musik, Literatur etc.), Spiel und Medien (Film, Hörspiel, Digitale Medien etc.) schaffen. Die Teilnehmer*innen sollen in den Projekten selbst gestalterisch und kreativ tätig werden und über Inhalte und Umsetzung mitbestimmen.

Bezug zur Lebenswelt: Die Projekte sollen einen Bezug zum direkten Umfeld der Kinder und Jugendlichen herstellen. Das bedeutet, dass sie sich in den Projekten mit ihrer Persönlichkeit, ihren Ideen und ihren Positionen/Meinungen einbringen und mit ihren Interessen und Themen beschäftigen können. Das bedeutet auch, dass Räume genutzt werden, welche die Kinder und Jugendlichen kennen oder neu entdecken. Und es bedeutet, dass die Projekte auf die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Teilnehmer*innen eingehen. Wir freuen uns besonders über Projektideen, die Vorurteile abbauen und Diskriminierungen entgegenwirken.

Engagement-Förderung: Wir haben Interesse an Projektideen, die Ehrenamtliche einbinden und/oder dazu beitragen, das Engagement von Menschen für andere zu stärken.

  1. b) Formale Kriterien:

Drei Bündnispartner: Gefördert werden Projekte, die von mindestens drei Bündnispartnern gemeinsam umgesetzt werden. Die Bündnispartner können zum Beispiel eine Jugendkunstschule, ein Musikverein, ein Jugendzentrum, eine Theater- oder eine Zirkusinitiative, eine soziale Einrichtung, Schulen und Kindertagesstätten u.v.m. sein. Die drei Bündnispartner bringen ihre unterschiedlichen Kompetenzen ausgewogen in das Projekt ein und entwickeln gemeinsam eine Projektidee. Einer der Bündnispartner übernimmt die Verantwortung, den Antrag einzureichen und die finanziellen Mittel zu verwalten. Wichtig ist: Der Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein oder eine öffentliche Einrichtung sein.

Lokale Verortung: Die Bündnispartner sind in dem lokalen Umfeld ansässig, wo das Projekt stattfindet. Sie sind vertraut mit den Lebensbedingungen, aber auch mit den Interessen, Ideen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen, die dort leben.

Offener Zugang: Das Projekt ist zugangsoffen und niedrigschwellig, d. h. die Teilnehmer*innen brauchen keine Vorkenntnisse, um an dem Projekt teilzunehmen. Sie dürfen auch nicht durch Teilnahmegebühren oder sonstige Kosten an der Teilnahme gehindert werden.

Freiwilligkeit: Das Projekt findet in der Freizeit statt. Das bedeutet, es darf nicht während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer selbstbestimmt die Wahl haben, ob sie an dem Projekt teilnehmen wollen.

Umfang: Das Projekt umfasst mindestens 60 Zeitstunden im Jahr. Es kann ein dauerhaftes Angebot sein (z. B. ein wöchentlicher Kurs), am Stück stattfinden (z. B. als Ferien-Workshop) oder eine Kombination aus beidem sein (zum Beispiel ein Wochenend-Workshop und danach ein wöchentlicher Kurs). An dem Projekt können 12 bis 40 Kinder und Jugendliche teilnehmen. Jedes geförderte Projekt erhält je nach Teilnehmer*innenzahl eine Summe zwischen 9.000 und 30.000 Euro im Jahr.

Die ausführlichen Förderkriterien finden Sie hier.“

Quelle: kuenste-oeffnen-welten.de

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